Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom auf den 20.01.2025, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Gemeindehauses in Enkirch, Brunnenplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 21:00 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Roland Bender
CDU Enkirch
Ratsmitglied Anke Bauer
Ratsmitglied Knut Georg
Ratsmitglied Marie Holderbaum
Ratsmitglied Marco Kettermann
Ratsmitglied Marco Pfaul
Ratsmitglied Uwe Pieper
Ratsmitglied Hans Theodor Schenk
Ratsmitglied Heinz Adolf Schütz
Ratsmitglied Sandra Schütz
SPD Enkirch
Ratsmitglied Andrea Bauer
Ratsmitglied Friedhelm Caspari
Ratsmitglied Frank Ewein
Ratsmitglied Stefani Franz
Ratsmitglied Max Hill
Ratsmitglied Daniel Mentges
Ratsmitglied Katja Schütz
Außerdem anwesend:
3. Ortsbeigeordneter Christoph Groh
Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Sebastian Schneider
Christian Bottel
Entschuldigt:
1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari
2. Ortsbeigeordneter Mike Ewein
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025 |
| 4. | Neubesetzung Ausschuss Jugend, Senioren und Soziales |
| 5. | Mitteilungen und Anfragen |
| 5.1 | Hochwasserschäden Spielplatz und Wohnmobilstellplatz |
| 5.2 | Glasfaserausbau Enkirch |
| 5.3 | Baumpflanzarbeit auf dem Friedhof |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Ein anwesender Bürger stellt eine Anfrage zur Veröffentlichung der Sitzungseinladung. Die Tagesordnung ist nicht mehr im Mitteilungsblatt abgedruckt.
Diese Frage wird zur Klärung in die Verwaltung gegeben.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden keine Einwendungen erhoben.
3. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025
Den Ratsmitgliedern wurde der Haushaltsplan 2025 vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Sachbearbeiter Christian Bottel erläutert die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden die Ergebnisse der Neubewertungen Grundsteuer A und B durch das Finanzamt in die Neukalkulation der jeweiligen Hebesätze aufgenommen. Mit der Neubewertung einhergehende, teilweise erhebliche Umverteilungen der Grundsteuerlast, sind seitens des Landes Rheinland-Pfalz gebilligt und eröffnen den Kommunen keinen Ermessens- und Bewertungsspielraum.
Die Kommunen sind verpflichtet, ihren Haushaltsplan gem. § 93 Absatz 4 GemO in jedem Jahr auszugleichen. Um diesen Ausgleich erreichen zu können, sind Hebesätze in der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres zumindest so festzusetzen, dass das Grundsteueraufkommen und damit die Erträge der Gemeinde mindestens in Vorjahreshöhe erreicht werden. Im Übrigen ist es für die Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen zwingend erforderlich, Hebesätze zumindest in Höhe der Nivellierungssätze festzusetzen.
Ratsmitglied Frank Ewein verliest die gemeinsame Rede der beiden Fraktionen zum Haushalt 2025:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Ratsmitgliederinnen, liebe Ratsmitglieder, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, ein wichtiger Tagesordnungspunkt für die Gemeinde ist aufgerufen: Die Beratung und die Beschlussfassung für den Haushaltsplan 2025.
Hierzu verlese ich die gemeinsame Stellungnahme der CDU- und der SPD-Fraktion.
Herr Christian Bottel von der Verwaltung hat uns bereits die wichtigsten Eckdaten und Haushaltspositionen vorgestellt und erläutert.
Es ist in unserer Ortsgemeinde eher unüblich, dass ein Haushalt erst im neuen Jahr verabschiedet wird. In Anbetracht der allgemeinen Finanzlage und des Gebots, den Haushalt ausgeglichen zu gestalten, war es zum Zeitpunkt der Sitzung Anfang Dezember nicht seriös möglich, den damaligen Planentwurf zu beschließen, weil wesentliche Faktoren, die unsere finanziellen Möglichkeiten bestimmen, noch nicht abschließend bekannt waren – die Höhe der Kreis- und der VG-Umlage.
Dass es richtig war, diese Entscheidungen abzuwarten, zeigt sich nun, da diese Umlagesätze von den Gremien beschlossen sind. Die Kreisumlage wurde entgegen der Annahme nicht erhöht und bleibt bei 44,2%, die Umlage der VG wurde nur um 1,4 Punkte auf 34,9% erhöht, während im Plan noch von einer Anhebung von 2% Punkten ausgegangen wurde. Das gibt uns etwas mehr Spielraum im Haushalt.
Ein weiterer Grund, den Beschluss zum Haushaltsplan vom Dezember auf heute zu verschieben war, dass uns der Entwurf erst drei Tage vor der letzten HuFA-Sitzung 2024 zur Verfügung gestellt wurde. Eine ausgiebige Beratung war nicht möglich.
Bereits in den Vorjahren haben wir diese kurzfristige Breitstellung der Haushaltsentwürfe moniert. Hintergrund auch in diesem Jahr ist, dass das zugrunde zu legende Haushaltsrundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport für die Haushaltsplanung recht spät erlassen wurde.
Zwischenzeitlich wurden alle Vorgaben für unseren Haushaltsentwurf des Jahres 2025 eingearbeitet, den uns Herr Bottel bereits am 13. Januar ausführlich vorgestellt hat.
Vielen Dank nochmal für Ihre sehr gute Vorbereitung und die ausführlichen Erläuterungen, die gerade auch für unsere neuen Ratsmitglieder wertvoll waren.
Der Ergebnishaushalt schließt im Gesamtbetrag der Erträge mit 3.691.080 € und im Gesamtbetrag der Aufwendungen mit 3.685.980 € ab. Somit ergibt sich ein Jahresüberschuss von 5.100 €.
Im Finanzhaushalt stehen Einzahlungen in Höhe von 3.761.380 €, Auszahlungen in Höhe von 3.716.600 € gegenüber. Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf 129.980 €. Der nach Abzug der planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten (85.200 €) resultierende Überschuss in Höhe von 44.780 € verringert die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt -50.500 €.
Steuereinnahmen in Höhe von 1.702.770 € stehen Belastungen aus Umlagen (Kreis-, Verbandsgemeinde- und Gewerbesteuerumlage) von 1.274.650 € gegenüber. Es verbleiben also lediglich 428.120 € bei der Ortsgemeinde.
Das bestätigt einmal mehr die Bedeutung der Einnahmen aus dem Forstbetrieb oder des Wohnmobilstellplatzes, die nicht umlagepflichtig sind.
Die Hochwasserereignisse in 2024 haben am Wohnmobilstellplatz zu Mindereinnahmen von etwa 40.000 Euro gegenüber der Planung geführt. Das ist also kein zuverlässiger Selbstläufer.
Die Finanzierung der strukturell bedingten Pflichtaufgaben wie die Kindertagesstätte (-116.050 €), Straßenunterhaltung (-128.970 €), Straßenbeleuchtung (-36.500 €), Straßenoberflächenentwässerung (-52.900 €) oder dem Friedhof (-10.580 €) stellt die Kommune weiterhin vor große Herausforderungen. Die Unterdeckung, etwa bei der Kita, ist offensichtlich und auch die zeitversetzte Zuweisung der dafür bestimmten Zuschüsse ist der Gesamtsituation nicht förderlich.
Dazu kommt noch der Schuldendienst, die Tilgung der Altkredite (85.167,84 €) und Zinszahlungen (45.521,46 €).
Einsparpotenziale in diesen Bereichen sind nicht gegeben.
Die Rückführung der Verbindlichkeiten hat weiter Priorität.
Ein Hoffnungsschimmer ist die anlaufende Ausschreibung für die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Potentialflächen für Windenergie. Es bleibt zu hoffen, dass hier zuverlässige Investoren gefunden werden, der Zeitraum von der Interessenbekundung bis zur Inbetriebnahme von Windrädern, mit allen Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht zu lange dauert, und erträgliche Einnahmen für die Ortsgemeinde erlöst werden können. Das könnte in den kommenden Jahren helfen, dem Haushalt wieder etwas mehr Spielraum zu verschaffen.
Aber auch das liegt nicht allein in Händen der Gemeinde.
Freiwillige Leistungen schlagen mit 134.260 Euro zu Buche. Das sind etwa 3,6% des Gesamthaushalts, wobei der Unterhalt des Dorfgemeinschaftshauses, bedingt durch die vorgesehene Sanierung des Fußbodens (33.000 €), den größten Anteil einnimmt.
Die Ausgestaltung der Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B wurde aufkommensneutral gegenüber dem Vorjahr angesetzt. Aufgrund der Neubewertung der Grundsteuer werden private Immobilien gegenüber gewerblichen Immobilien dennoch stärker belastet als bisher.
Die beschlossene Anhebung der Fährgebühr auf 2,50 € wird die Einnahmen des Fährbetriebs verbessern, wenn auch das Defizit nicht ausgleichen. Die Fähre ist weiterhin eine wichtige, nicht nur touristische Einrichtung.
Der Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Enkirch sieht Investitionen von 30.000 € für die Erstellung des Bebauungsplans im erweiterten Wohngebiet „Weingarten“ vor. Die Verwertung der in den letzten Jahren durch die Gemeinde erworbenen Grundstücke werden in Zukunft mit positiven Einnahmen zum Haushalt beitragen.
Auch die 25.000 € für allg. Unterhaltung und Betriebsausstattung der Kita sind gut angelegtes Geld in die Zukunft. Eine Kindertagesstätte im Ort stellt trotz der Kosten immer auch einen Standortvorteil für junge Familien dar.
Mit 72.000 € ist die Beseitigung der Hochwasserschäden vom Sommer 2021 angesetzt, die zu 100% gefördert werden.
Endlich sollen auch die ersten Maßnahmen zur Umsetzung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes angegangen werden. Hier sind 12.500 € für Planungskosten vorgesehen.
Für Unterhaltungsmaßnahmen im Dorfgemeinschaftshaus sind 33.000 € eingeplant, hier vorrangig die Sanierung des Fußbodens.
Rückblickend auf das vergangene Jahr gab es auch erfreuliche Ereignisse.
Mit Unterstützung der Ortsgemeinde wurde im alten Bahnhof eine neue Arztpraxis eröffnet.
Nach vielen Anläufen hat unsere Tourismusregion eine Gästekarte eingeführt, die Mollie-Card. Diese ermöglicht den Gästen ein reichhaltiges regionales Angebot, das hoffentlich noch in diesem Jahr um die Leistungen des ÖPNV erweitert werden kann. Die Erhebung des damit verbundenen Gästebeitrags wird zu einer Entlastung der touristisch bedingten Ausgaben führen.
Die Initiative „Liebenswertes Enkirch“ hat viele Ideen entwickelt, die das dörfliche Leben bereichern. Daraus sind auch zwei Gruppen entstanden, die die bisher leerstehende Ratsweinschenke wieder beleben.
Vorschau in die Zukunft
Unsere Städtefreundschaft mit Unna wird in diesem Jahr 75 Jahre alt. Viele Freundschaften und Begegnungen sind daraus entstanden. Der gegenseitige Besuch bei Festivitäten ist ein fester Bestandteil in jedem Jahr.
Der in der letzten Ratssitzung vorgestellte Zeitplan zum Ausbau der Straße „Zum Herrenberg“ gibt allen Beteiligten und Anliegern eine Perspektive und bedeutet zugleich, dass die letzten Etappen der umfangreichen innerörtlichen Baumaßnahmen der letzten Jahre ab 2026 anstehen.
Die Fertigstellung des Glasfaserausbaus gestaltet sich nach wie vor schwierig und liegt gänzlich in Händen der UGG und der von ihr beauftragten Unternehmen. Leider ist die Erreichbarkeit der Ansprechpartner, die zudem noch häufig wechseln, sehr unbefriedigend.
Trotz vieler Begehungen und Versprechungen hat sich am Umstand, dass die bauausführenden Firmen ein Trümmerfeld auf unseren Gehwegen und Straßen hinterlassen haben, nichts geändert, so dass wir unser Recht auf eine fachgerechte Wiederherstellung der Straßen und Gehwege nun auf juristischem Wege prüfen lassen und einklagen werden.
Zum Schluss möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, Herrn Verbandsbürgermeister Marcus Heintel, Ortsbürgermeister Roland Bender und seinen Beigeordneten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ortsgemeinde Enkirch, den Gemeinderatsmitgliedern und den Mitgliedern in den jeweiligen Ausschüssen für Ihre gute Zusammenarbeit danken.
Die Fraktionen von CDU und SPD stimmen dem vorliegenden Haushaltplan für 2025 zu.
Knut Georg (Fraktionssprecher der CDU) und Frank Ewein (Fraktionssprecher der SPD)“
Anschließend verliest Ortsbürgermeister Roland Bender seine Rede zum Haushalt:
„Liebe Ratsmitglieder, liebe Ratsmitgliederinnen,
nach der zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches (KFA) ist bereits im Jahr 2024 schnell Ernüchterung seitens der Kommunen aufgekommen. Eine nachhaltige Stärkung der kommunalen Finanzen ist nicht eingetreten. Es tritt eine Verlagerung zwischen den kommunalen Ebenen ein. Nach dem (selbst) beweihräucherten Anstieg der auszuschüttenden Finanzausgleichsmasse durch Einmaleffekte wie die Ausschüttung von Guthaben in 2023, ist diese in 2024 bereits wieder abgesunken.
Für das Haushaltsjahr 2025 wird eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um 275 Mio. € erfolgen. Nutznießer davon werden nicht die Ortsgemeinden sein. Deren Grundbeträge gemäß den Orientierungsdaten der Landesregierung lediglich hinsichtlich Zuweisungen für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte um 115 € auf 2.262,- € ansteigen werden.
Der Schwellenwert zur Ermittlung der Schlüsselzuweisung A, welche zum Ausgleich unterdurchschnittlicher Steuerkraft gewährt wird, sinkt um 6,- € je Einwohner auf 1.116,87 € im Vergleich zum Vorjahr. Auch der Grundbetrag für Schlüsselzuweisungen B sinkt für Ortsgemeinden um 1,- € auf 825,- €, während der Grundbetrag der Landkreise um 33,- € auf 491,- € ansteigt.
Unter anderem aus diesem Grund wird der Landkreis Bernkastel-Wittlich für das Haushaltjahr 2025 bereits im zweiten Jahr den Umlagesatz von immerhin noch 44,2% voraussichtlich halten können.
In der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gibt es bereits wieder eine negative steuerliche Entwicklung. Sie resultiert u.a in einem Rückgang der Umlagegrundlagen.
Ansteigende Personal- und Sachkosten, anhaltende beachtliche Investitionen u.a. in den Brandschutz können demnach lediglich über eine Anhebung des Umlagesatzes für 2025 um voraussichtlich 1,4 Prozentpunkte auf 34,9 % kompensiert werden. Jeder Erhöhung der Umlagepunkte schränkt die ohnehin landesseitig verschuldete, geringe finanzielle Handlungsfähigkeit der umlagepflichtigen Gemeinden ein.
Wie unsere Finanzabteilung mitteilt, zeichnen sich bereits erhebliche Schwierigkeiten einiger Kommunen bei der künftigen Erreichung von Haushaltsausgleichen in den Folgejahren und -Jahrzehnten ab, welche aufgrund verfehlter Konnexität („Wer bestellt, der bezahlt!“) des Landes Eigenanteile zur Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätte in Millionenhöhe durch langfristige Kredite finanzieren müssen.
Investitionsprogramme des Landes wie „KIPKI“ oder das kürzlich öffentlichkeitswirksam aufgerufene Programm „regional.zukunft.nachhaltig“ täuschen dabei über das grundlegende Problem der Kommunen hinweg, nämlich die weiterhin trotz mehrfach im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs verfassungswidrig eingestufte, unzureichende finanzielle Ausstattung. Mit einer angemessenen finanziellen Ausstattung wären Kommunen in der Lage, auch ohne solche Programme Investitionen vor Ort zur Erfüllung der dortigen Bedürfnisse zu tätigen. Wir haben im Land Rheinland-Pfalz seit Jahren ein Strukturproblem. Das lässt sich nicht durch Förderprogramme regeln. Hier ist ein grundlegendes „Umdenken“ dringend notwendig.
Großmundige Versprechungen des Landes die Kommunen zu unterstützen. Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform wird wieder das Gegenteil praktiziert!
Die Landesregierung hat trotz zahlreicher und wiederholter Hinweise der kommunalen Spitzenverbände keine Maßnahmen gegen die sich abzeichnende Belastungsverschiebung von Geschäfts- zu Wohnbebauung vorgenommen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie dem benachbarten Saarland, wo bereits auf Ebene der Grundlagenbescheide diese Belastungsverschiebung abgemildert wurde.
Die Landtagsfraktionen geben den schwarzen Peter an die Gemeinden und Städte geben, indem ihnen die Möglichkeit eröffnet werden soll, differenzierte Hebesätze für gewerblich genutzte Grundstücke einerseits und wohnlich genutzte andererseits anzusetzen. Wieder einmal ein Bürokratieaufbau ohne Gleichen. Dieses widerspricht massiv den Ankündigungen glaubwürdig den Bürokratieabbau anzugehen. Das geplante Vorhaben ist der falsche Weg, schafft zusätzliche Rechtsstreitigkeiten und war in der kurzen Zeit bis zum Januar nicht zu schaffen.
Die Haushaltszahlen liegen vor und sind ausreichend besprochen. Daher werde ich nicht weiter darauf eingehen.
Zum Stellenplan, der größtenteils unverändert bleibt:
Fähre: Nach arbeitsintensiven Wochen zeichnet sich eine Lösung für den Fortbestand des Fährbetriebes der Moselfähre Enkirch ab. Mit einem qualifizierten und erfahrenen Fährpatentinhaber stehen die Verhandlungen vor dem Abschluss. Soweit erforderlich, sind die entsprechenden Stellenvermerke unmittelbar bei der betroffenen Stelle im Stellenplan angebracht. Bei der Fähre ändert sich daher der Stellenschlüssel. Danke an Christian Bottel und Frank Koch für die gute Mitarbeit in der Angelegenheit. Die Fähre wird saisonal für sieben Monate betrieben. Während der Betriebszeit wird voraussichtlich eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden erreicht.
Kita: Darüber hinaus kommt es bei der Kindertagestätte zu verschiedenen, kleineren Änderungen im Stellenschlüssel. Außerdem wurde eine Stelle (S 2) mit 15 Wochenstunden ergänzt.
Hier noch die Anmerkungen der Verwaltung zur Ausgabesituation und den pflichtigen Leistungen:
Einsparpotentiale bei den Pflichtaufgaben wie Straßen, Kindertagesstätten, Forstbetrieb, Schuldendienstleistungen werden aufgrund der vorgegebenen Standards durch den Gesetzgeber nicht gesehen. Vielmehr werden durch den Gesetzgeber Anforderungen an die Kommunen gestellt, welche jedoch entgegen des Konnexitätsprinzips nicht ausfinanziert werden (Beispiel: neues Kitagesetz). Dadurch entsteht eine zusätzliche Belastung der gemeindlichen Haushalte. Die Belastungen aus Umlagen (Kreis-, Verbandsgemeinde- und Gewerbesteuerumlage) betragen mit 1.274.650 € rd. 34,6 % der Gesamtaufwendungen des Haushalts, d.h. mehr als ein Drittel der gemeindlichen Einnahmen ist durch Umlagen gebunden, was den finanziellen Spielraum der Gemeinde erheblich eingeschränkt. Hinzu kommt eine Erhöhung der Umlagegrundlage durch die Anhebung der Nivellierungssätze. Der Summe aller Steuereinnahmen mit 1.702.770 € stehen bereits abzuführende Umlagen von 1.274.650 € entgegen. Es verbleiben also lediglich 428.120 € bei der Ortsgemeinde. Dem gegenüber stehen strukturell bedingte Pflichtaufgaben wie die Produkte Kindertagesstätte (-116.050 €), Straßenunterhaltung (-128.970 €), Straßenbeleuchtung (-36.500 €) oder dem Friedhof (-10.580 €) Der Anteil der freiwilligen Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen des Haushalts reduziert sich auf nur. 3,6 %. Dabei ist unterstellt, dass die in den ausgewiesenen Defiziten enthaltenen Abschreibungen und Unterhaltungsaufwendungen ebenfalls freiwillige Leistungen darstellen.
Fazit: Aufgrund der stetigen Tilgungsverpflichtungen und der darüber hinaus gestiegenen Zinsbelastung, ist der finanzielle Spielraum der Ortsgemeinde äußerst eingeschränkt. Wie eingangs erwähnt, stehen auch die kommenden Jahre vor einer enormen wirtschaftlichen Unsicherheit. Ein dauerhafter Haushaltsausgleich ist mit großen Kraftanstrengungen verbunden und wird wohl kaum ohne Steuererhöhungen zu finanzieren sein. Daher gilt es zwingend, die Aufwendungen auf ein unbedingt notwendiges Maß zu reduzieren, um so den anhaltenden Trend zu stoppen und den Haushalt langfristig in eine positive Richtung zu führen.
Ich bedanke mich bei Allen Ratsmitgliedern und meinen Beigeordneten für die sehr gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr.Bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Ortsgemeinde Enkirch und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, an der Spitze den Abteilungsleitern und Verbandsbürgermeister Marcus Heintel.
Insbesondere gilt mein Dank allen Ehrenamtlichen in Vereinen, Organisationen und Verbänden und Allen, die sonst für die Ortsgemeinde tätig waren.
Roland Bender“
Beschlussfassung:
Nach Beratung der Haushaltssatzung und -plan der Ortsgemeinde Enkirch für das Haushaltsjahr 2025 wird dieser wie in der Sitzung vorgestellt beschlossen.
Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat, die Gebühr für die Nutzung der Fähre auf 2,50 € pro Person festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 17 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Neubesetzung Ausschuss Jugend, Senioren und Soziales
Die CDU-Fraktion stellt einen Antrag auf Neubesetzung zweier Positionen im Ausschuss Jugend, Senioren und Soziales.
Die Neubesetzung wird wie folgt zur Abstimmung gestellt:
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung wie oben angegeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 17 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Mitteilungen und Anfragen
5.1. Hochwasserschäden Spielplatz und Wohnmobilstellplatz
Durch das kürzlich eingetretene Hochwasser sind Schäden am Zaun des Spielplatzes entstanden. Der Rindenmulch unterhalb der Spielgeräte ist zudem nicht mehr zu gebrauchen.
Im Bereich des Wohnmobilstellplatzes gibt es Auswaschungen. Diese müssten behoben und begradigt werden.
5.2. Glasfaserausbau Enkirch
Die Firma UGG hat zugesagt, ab Februar, wenn das Wetter besser wird, mit den Instandsetzungsarbeiten in Enkirch fortzufahren.
5.3. Baumpflanzarbeit auf dem Friedhof
Im Bereich des Friedhofes wurde durch die Firma Gartenbau Pfaul in einer Pflanzaktion eine Eiche gepflanzt.