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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 6/2025
Irmenach - amtlich
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Jagdgenossenschaft Irmenach

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Am 26. Februar 2025 um 18:00 Uhr, findet im Gemeindehaus Irmenach, Burgstraße 1 eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Irmenach statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung/Eröffnung durch den Jagdvorsteher

2.

Feststellen der Stimmrechte

3.

Neuwahlen des Jagdvorstandes für die Amtszeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030

a.

Jagdvorsteher

b.

1. Beisitzer und stellvertretender Jagdvorsteher

c.

2. Beisitzer und Kassierer

d.

Stellvertretender 1. Beisitzer

e.

Stellvertretender 2. Beisitzer

4.

Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2022

a.

Beschlussfassung Rechenschaftsbericht

b.

Beschlussfassung Entlastung Vorstand

5.

Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2023

c.

Beschlussfassung Rechenschaftsbericht

d.

Beschlussfassung Entlastung Vorstand

6.

Beschlussfassung über den Doppelhaushaltsplan für die Jagdjahre 2025 und 2026

7.

Maßnahmen Wegebau und Instandhaltung

8.

Informationen des Jagdvorstandes gem. § 6 LJVO

9.

Verschiedenes

Zu der Versammlung sind alle Jagdgenossinnen/-en (Grundstückseigentümer) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Irmenach eingeladen.

Jagdgenossinnen/-en auf deren Grundstücken die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, haben kein Stimmrecht. Dies betrifft die Grundstücke, welche mit Gebäuden zum Aufenthalt von Menschen bebaut sind oder auch Hofräume und Hausgärten, welche unmittelbar an die Bebauung angrenzen (i.d.R. also die Ortslagen).

Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Den Nachweis des Grundeigentums hat die/der Jagdgenossin/-e zu erbringen (z.B. durch Grundbuchauszüge oder sonstige geeignete Unterlagen). Das Genossenschaftskataster gilt als Stimmliste. Einzeleinladungen an die Grundstückseigentümer ergehen nicht!

Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Irmenach liegt in der Zeit vom 10.02.25 bis 24.02.25 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach, Zimmer 3/4, während der Dienst-stunden zur Einsicht durch die Jagdgenossen aus.

Um vorherige Anmeldung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Frau Trossen, Tel. 06541-708224 oder per Mail an Trossen.R@vgtt.de wird gebeten.

Irmenach, den 03.02.2025
Martin Kirst, Jagdvorsteher