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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Doppel-Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Enkirch-Irmenach für das Doppel-Haushaltsjahr 2026+2027

Der Forstzweckverband Enkirch-Irmenach hat am 05. November 2025 auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153), in der z.Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für 2026:

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

523.460,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

523.460,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf

0,00 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

18.910,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

207.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-207.500,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

188.590,00 €

Festgesetzt werden für 2027:

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

554.010,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

554.010,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf

0,00 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

18.910,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-7.500,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

-11.410,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für

2026

2027

zinslose Kredite festgesetzt auf

0,00 €

0,00 €

verzinste Kredite festgesetzt auf

207.500,00 €

7.500,00 €

zusammen auf

207.500,00 €

7.500,00 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für die Jahre 2026 und 2027 nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 465.000,00 € und für 2027 auf 495.000,00 € festgesetzt. Der Verbandsvorsteher wird zur Aufnahme der Kredite incl. der Vereinbarung der hierzu erforderlichen Konditionen ermächtigt.

§ 5 Zweckverbandsumlage

Die Umlage des „Forstzweckverbandes Enkirch-Irmenach“ für das Haushaltsjahr 2026 wird von den Verbandsmitgliedern aufgebracht. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:

Verbandsmitglieder

Umlage

Ortsgemeinde Burg (Mosel)

3.335,00 €

Ortsgemeinde Enkirch

24.889,00 €

Ortsgemeinde Irmenach

58.215,00 €

Ortsgemeinde Lötzbeuren

39.021,00 €

Ortsgemeinde Starkenburg (wird nach Aufwand abgerechnet)

0,00 €

Gesamt

125.460,00 €

Die Umlage des „Forstzweckverbandes Enkirch-Irmenach“ für das Haushaltsjahr 2027 wird von den Verbandsmitgliedern aufgebracht. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:

Verbandsmitglieder

Umlage

Ortsgemeinde Burg (Mosel)

3.840,00 €

Ortsgemeinde Enkirch

28.657,00 €

Ortsgemeinde Irmenach

63.051,00 €

Ortsgemeinde Lötzbeuren

42.262,00 €

Ortsgemeinde Starkenburg (wird nach Aufwand abgerechnet)

0,00 €

Gesamt

137.810,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 0 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 0 €, zum 31.12.2026 voraussichtlich 0 € und zum 31.12.2027 voraussichtlich 0 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

56841 Traben-Trarbach, den 05.11.2025
Forstzweckverband Enkirch-Irmenach
Marcus Heintel, Verbandsvorsitzender

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 27.01.2026 Az.: 10-118211-KONK mitgeteilt, dass gegen die vom Forstzweckverband Enkirch-Irmenach beschlossene Doppelhaushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 3 Gem0 zur Einsichtnahme von

Montag, den 09.02.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 18.02.2026

während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

56841 Traben-Trarbach, den 06.02.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Marcus Heintel, Bürgermeister