Die LAG bietet im Rahmen eines eigenen Regionalbudgets Kleinprojekten bis 20.000 Euro Nettogesamtkosten die Möglichkeit einer Förderung. Dazu veröffentlichen wir einmal jährlich einen Förderaufruf. Beteiligen können sich Antragsteller unterschiedlicher Art mit ihren Ideen für die Entwicklung der Gemeinden im ländlichen Raum.
Beim „Regionalbudget“ handelt es sich um eine Maßnahme innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Zum Einsatz kommen Bundesmittel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In Rheinland-Pfalz ist das Regionalbudget integriert in den LEADER-Ansatz unter Maßnahme 19.2 des „Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EULLE). Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist Empfänger der Gelder des Bundes und leitet diese an die Träger der Kleinprojekte (Letztempfänger) weiter.
Förderaufruf Regionalbudget 2023:
Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen für das Regionalbudget endet am 29. März 2023.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und allen Fragen rund um ihre Projektidee!