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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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LAG Mosel fördert über Regionalbudget Kleinstprojekte

Kleinstprojekte für ein gutes Leben im Dorf gesucht!

Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten.

Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Dörfer in der Mosel-Region mit neuen Ideen voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unter dem Motto "LAG Mosel – eine Lebens- und Urlaubsregion, die nachhaltig, vielfältig, innovativ und vernetzt ist" unterstützt.

Folgende Handlungsfelder werden gefördert:

Natur und Landschaft mit dem Entwicklungsziel: Erhalt von Natur und (Weinkultur)Landschaft

Leben in den Orten mit dem Entwicklungsziel: Entwicklung zukunftsfähiger und lebenswerter Orte

Tourismus und Wirtschaft mit dem Entwicklungsziel: Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen

Wichtige Eckdaten zum 4. Projektaufruf in der Förderperiode 2023-2029

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Projekte müssen zur Umsetzung der LILE beitragen.

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Die förderfähigen Ausgaben dürfen max. 2.000 EUR (netto) betragen. Die Förderung muss mindestens 2.000 EUR umfassen. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig!

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Rechnungen unten {{lt}} 100 EUR sind nicht förderfähig

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Mit der LAG muss ein projektbezogener Vertrag geschlossen werden

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Der Projektträger muss bis spätestens 31.10.2026 seine gezahlten Rechnungen mit Zahlungsnachweisen einreichen

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Projektträger können neben Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder Unternehmen sein

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Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Mosel. Ihre gehören Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, wie Stiftungen, Verbände, Schulen und Kommunen an.

Welche Fördersätze gelten?

Es gelten die üblichen Auswahlkriterien der LAG Mosel mit einer Mindestpunktzahl von 20 Punkten und folgende Fördersätze:

Zuwendungsempfänger

Fördersatz

Öffentliche Träger

70 %

Gemeinnützige Träger

75 %

Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen

70 %

Private Träger

40 %

Ablauf des Auswahlverfahrens:

1.

Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle. Dann Einreichung des ausgefüllten Antrages und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 16.03.2026).

2.

Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit in der LAG-Geschäftsstelle.

3.

Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG bei der Auswahlsitzung.

4.

Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß des zur Verfügung stehenden Budgets.

5.

Abschluss eines Vertrages zur Unterstützung zwischen LAG und dem Projektträger mit der LAG Mosel.

6.

Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege (Rechnungen, Kontoauszüge) bei der LAG.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge in die Projektauswahl einbezogen werden können!

Weitergehende Informationen und sämtliche Vordrucke sind auf der Homepage www.lag-mosel.de zu finden!

Die Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich steht Ihnen unter der Förderhotline 06571-14-2133 gerne zur Beratung zur Verfügung!

Anna Ellert

LAG Mosel

c/o Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich (Postadresse)

Schloßstraße 3, 54516 Wittlich (Besucheradresse)

Zimmer: P7 – Gebäude P (gegenüber von der Sparkasse Wittlich)

Tel.: 06571-14-2133

Mail: Anna.Ellert@Bernkastel-Wittlich.de

Gefördert durch die Europäische Union und das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE)“.