Titel Logo
Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 03.02.2026

Die Mitglieder des Ausschusses für Jugend und Soziales der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 27.01.2026 auf den 03.02.2026, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 30.01.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 18:32 Uhr

Anwesend:

Bürgermeister Marcus Heintel

Außerdem anwesend:

Schriftführerin Jugendpflegerin Patrycja Latowski

Entschuldigt:

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ausschuss für Jugend und Soziales der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ausschussmitglieder

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

3.

Vorstellung des Jahresberichtes der Mobilen Jugendarbeit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach 2025

4.

Mitteilungen und Anfragen

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder

Bürgermeister Marcus Heintel erklärt, dass gemäß §§ 46 Abs. 5 und 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) die Ausschussmitglieder namens der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten sind.

Außerdem weist er darauf hin, dass die Ausschussmitglieder insbesondere zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO) und zur Treue gegenüber der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach (§ 21 GemO) verpflichtet sind und sie gemäß § 30 Abs. 1 GemO ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Gewissensüberzeugung ausüben.

Nachdem keine weiteren Fragen bestanden haben, wurden sodann die Ausschussmitglieder, die nicht bereits verpflichtet wurden, per Handschlag entsprechend § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet.

Frau Katja Meyer nahm die Verpflichtung an.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben.

Die Niederschrift gilt damit als genehmigt.

3. Vorstellung des Jahresberichtes der Mobilen Jugendarbeit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach 2025

Frau Patrycja Latowski stellte dem Ausschuss den Jahresbericht der Mobilen Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Jahr 2025 anhand einer Präsentation mit 22 Folien umfassend vor. Sie ging zunächst auf die personelle Situation ein. Die Mobile Jugendarbeit ist mit einer sozialpädagogischen Fachkraft in Vollzeit ausgestattet und in sämtlichen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde tätig. Der Ansatz der Arbeit ist bewusst aufsuchend, niedrigschwellig und sozialraumorientiert ausgestaltet, um Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten zu erreichen.

Inhaltlich erläuterte Frau Latowski die pädagogischen Schwerpunkte des Berichtsjahres. Diese umfassten insbesondere Maßnahmen zur Demokratiebildung und Beteiligung junger Menschen, Angebote zur Förderung von Medienkompetenz und zur Prävention von Cybermobbing, Projekte im Bereich Gewaltprävention und Selbststärkung, Aktivitäten zur Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung, Maßnahmen der Mädchen- und Frauenarbeit, eine intensive Netzwerkarbeit mit kommunalen Akteuren sowie die fachliche Begleitung des Jugendparlaments.

Weiterhin nahm Frau Latowski Bezug auf mehrere Kooperationsprojekte. Hierzu zählte unter anderem das Selbstbehauptungstraining für junge Frauen und Mädchen, das als gemeinsames Projekt des Jugendparlaments Traben-Trarbach, des Jugendparlaments Bernkastel-Kues sowie des Jugendparlaments Morbach im Rahmen der Orange-Days-Kampagne durchgeführt worden war.

Darüber hinaus berichtete sie über den Ruanda-Tag 2025, der als landesweites Partnerschaftsprojekt im Zeichen des Austauschs und des globalen Lernens umgesetzt wurde. Besonders hervorgehoben wurde hierbei die aktive Beteiligung des Jugendparlaments, dessen Mitglieder sich sowohl in die inhaltliche Gestaltung als auch in organisatorische Abläufe einbrachten. Das Projekt wurde als gelungenes Beispiel für partizipative Bildungsarbeit und kommunale Vernetzung gewürdigt.

Frau Latowski stellte zudem die besonderen strukturellen Rahmenbedingungen der Arbeit dar. Die ländliche Prägung der Verbandsgemeinde sowie zunehmend komplexe psychosoziale Belastungslagen bei jungen Menschen stellten besondere Herausforderungen dar. Gleichzeitig wurde betont, dass durch kontinuierliche Beziehungsarbeit, flexible Projektplanung und bedarfsorientierte Angebotsgestaltung wirksame Unterstützungsstrukturen aufgebaut werden konnten.

Im Rahmen ihrer Berichterstattung ging Frau Latowski außerdem auf weitere Kooperationsprojekte innerhalb der Verbandsgemeinde ein. Sie berichtete über ihre Unterstützung des Seniorenbeirats der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, insbesondere durch die Gestaltung eines Veranstaltungsplakates für die Senioren-Schlagerparty sowie die Erstellung eines Informationsflyers, der inzwischen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde veröffentlicht wurde. Diese Unterstützung soll auch im laufenden Jahr fortgeführt werden.

Frau Latowski hat bewusst die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit vorgestellt und erläutert, dass sich diese vor allem aus dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ergeben. Dabei führte sie aus, dass § 11 die Jugendarbeit regelt und Beteiligung, Selbstständigkeit, Verantwortung und gesellschaftliches Engagement junger Menschen in den Mittelpunkt stellt, was sich in Projekten wie Beteiligungsformaten, Workshops und Jugendforen widerspiegelt. Außerdem verwies sie auf § 1, der das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung betont, sowie auf § 14, der den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und präventive Angebote, etwa zu Medien, Gewalt oder Sucht, beschreibt. Abschließend stellte sie klar, dass mobile Jugendarbeit keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen ist und die Grundlage ihrer Arbeit in der Verbandsgemeinde bildet.

Ergänzend wurde dargestellt, dass Mitglieder des Jugendparlaments den Seniorenbeirat bei der Durchführung der Senioren-Schlagerparty tatkräftig unterstützten, insbesondere beim Aufbau der Veranstaltung. Diese generationenübergreifende Zusammenarbeit wurde als wertvoller Beitrag zur Förderung des sozialen Miteinanders innerhalb der Verbandsgemeinde hervorgehoben.

Abschließend berichtete Frau Latowski über die Erstellung einer Altersgruppenstatistik der Kinder und Jugendlichen in sämtlichen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde. Diese wurde in Zusammenarbeit mit einem Mitarbeitenden des Einwohnermeldeamtes erarbeitet und veröffentlicht. Die Statistik dient als wichtige fachliche Grundlage für die sozialräumliche Planung und wird künftig jährlich aktualisiert, um einen aktuellen Überblick über die Anzahl und Verteilung junger Menschen in der Verbandsgemeinde sicherzustellen.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen den Bericht zustimmend zur Kenntnis. Die anwesenden Mitglieder des Jugendparlaments verfolgten die Ausführungen ebenfalls. In der anschließenden Aussprache beantwortete Frau Latowski sämtliche Fragen aus dem Gremium ausführlich und nachvollziehbar.

4. Mitteilungen und Anfragen

Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ wurden verschiedene pädagogische und konzeptionelle Fragestellungen erörtert.

Aus dem Ausschuss wurde angefragt, ob künftig Selbstbehauptungskurse auch gezielt für Jungen angeboten werden könnten. Hintergrund war das zuvor dargestellte Kooperationsprojekt der Jugendparlamente im Rahmen der Orange-Days-Kampagne.

Frau Latowski führte aus, dass Sie demnächst prüfen wird in welcher Form ein entsprechendes Angebot konzeptionell entwickelt und zu einem gesonderten Termin umgesetzt werden könne. Die Überlegungen würden in die Jahresplanung aufgenommen und unter pädagogischen Gesichtspunkten weiterbearbeitet.

Zudem wurde nach dem Umgang mit hoher Nachfrage bei einzelnen Projekten gefragt. Frau Latowski erläuterte, dass bei überbuchten Angeboten grundsätzlich Wartelisten geführt würden. Gleichzeitig werde geprüft, ob Wiederholungen einzelner Projekte ermöglicht werden könnten. Dieses Vorgehen entspreche dem pädagogischen Grundsatz einer bedarfsorientierten und flexiblen Jugendarbeit.

Zusammenfassend stellte Frau Latowski heraus, dass die Mobile Jugendarbeit ihre Angebote kontinuierlich anhand der Bedarfe im Sozialraum sowie der Rückmeldungen junger Menschen weiterentwickle. Ziel sei es, präventiv zu wirken, Beteiligung zu stärken und langfristige Beziehungsarbeit zu sichern.

***