Bis Ende Februar ist es erlaubt, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden.
Wir bitten Sie als Grundstückseigentümer innerhalb des Ortes Ihrer Verpflichtung für das Zurückschneiden nachzukommen.
Hecken, Büsche, Äste und Zweige dürfen nicht in das sogenannte „Lichtraumprofil“ der Straße oder des Weges hineinragen, weil dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird. Der regelmäßige Rückschnitt ist Pflicht für die Grundstücksbesitzer, um eine Behinderung für Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge durch überhängende Äste und Zweige zu vermeiden.
Das Schnittgut können Sie auf unserem Grünschnittplatz kostenlos ablegen.
Sollten Sie als Grundstückseigentümer nicht in der Lage sein, die Arbeiten selbst durchzuführen, kann die Ortsgemeinde die Arbeiten gegen Übernahme der Kosten ausführen.