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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 9/2023
Enkirch - amtlich
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Jagdgenossenschaft Enkirch

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Am Mittwoch, den 22. März 2023 um 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Gemeindehauses Enkirch, Brunnenplatz 2, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Enkirch statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung/Eröffnung durch den Jagdvorsteher

2.

Feststellen der Stimmrechte

3.

Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2018

a. Beschlussfassung Rechenschaftsbericht

b. Beschlussfassung Entlastung Vorstand

4.

Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2019

a. Beschlussfassung Rechenschaftsbericht

b. Beschlussfassung Entlastung Vorstand

5.

Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2020

a. Beschlussfassung Rechenschaftsbericht

b. Beschlussfassung Entlastung Vorstand

6.

Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2021

a. Beschlussfassung Rechenschaftsbericht

b. Beschlussfassung Entlastung Vorstand

7.

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung des Verwaltungskostenbeitrages

8.

Beschlussfassung über den Doppelhaushaltsplan für die Jagdjahre 2021 und 2022

9.

Beschlussfassung über den Doppelhaushaltsplan für die Jagdjahre 2023 und 2024

10.

Neuwahl des Jagdvorstandes für die Amtszeit vom 01.04.2023 bis 31.03.2028

11.

Maßnahmen Wegebau und Instandhaltung

12.

Informationen des Jagdvorstandes gem. § 6 LJVO

13.

Verschiedenes

Zu der Versammlung sind alle Jagdgenossinnen/-en (Grundstückseigentümer) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Enkirch eingeladen.

Jagdgenossinnen/-en auf deren Grundstücken die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, haben kein Stimmrecht. Dies betrifft die Grundstücke, welche mit Gebäuden zum Aufenthalt von Menschen bebaut sind oder auch Hofräume und Hausgärten, welche unmittelbar an die Bebauung angrenzen (i.d.R. also die Ortslagen).

Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Den Nachweis des Grundeigentums hat die/der Jagdgenossin/-e zu erbringen (z.B. durch Grundbuchauszüge oder sonstige geeignete Unterlagen). Das Genossenschaftskataster gilt als Stimmliste.

Einzeleinladungen an die Grundstückseigentümer ergehen nicht!

Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Enkirch liegt in der Zeit vom 06.03.2023 - 20.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach, Zimmer 3/4, während der Dienststunden zur Einsicht durch die Jagdgenossen aus.

Enkirch, den 27.02.2023
Gerald Caspari, Jagdvorsteher