Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Mosel
Nächster Artikel: Sie suchen einen Käufer oder Mieter für Ihre Grundstücke, Ihre Immobilie oder Ihre Wohnung?
Rechtsverordnung nach § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) für die Ortsgemeinde Kröv
nach § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) für die Ortsgemeinde Kröv
Aufgrund des § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. S. 40) wird für die Ortsgemeinde Kröv folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Für die Ortsgemeinde Kröv werden folgende Sonntage als Marktsonntage festgelegt:
05.03., 16.04., 21.05., 25.06., 30.07., 03.09, und 05.11.2023
§ 2
Die Marktveranstaltungen sind in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen.
§ 3
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
56841 Traben-Trarbach, den 17.02.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
- als Örtliche Ordnungsbehörde -
gez. Marcus Heintel, Bürgermeister