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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Mosel

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

54470 Bernkastel-Kues, 23.02.2024

DLR Mosel

Görresstraße 10

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 06531/956-176

Telefax: 06531/956-103

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Wolf (Klosterberg)

Internet: www.dlr-mosel.rlp.de

Aktenzeichen: 13003-HA2.2.

Einladung der Grundstückseigentümer zur Bürger- und Aufklärungsversammlung mit Akzeptanzermittlung für die geplante Flurbereinigung Wolf (Klosterberg)

Der Weinbau an der Mosel erlebt seit mehr als zwei Jahrzehnten einen dramatischen Strukturwandel mit der Folge, dass die Zahl der weinbautreibenden Betriebe stetig abnimmt und die bestockte Rebfläche mehr als in anderen Weinanbaugebieten des Landes zurückgeht. Die aufgegebenen Flächen verbrachen, erschweren die Bewirtschaftung angrenzender Weinberge und stören das traditionelle Landschaftsbild in einer vom Tourismus stark geprägten Region. Zur Verbesserung dieser Situation wurde 2010 das Moselprogramm ins Leben gerufen und mit dem Moselprogramm 2.0 fortgeschrieben. Hierbei handelt es sich um eine Initiative mit dem Ziel, den Weinbaugemeinden und den Weinbau treibenden Betrieben eine wirtschaftliche Zukunftsperspektive zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Eine Projektbezogene Untersuchung zu diesem Themenbereich kommt zu dem Ergebnis, dass durch ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) diesem Strukturwandel entgegengewirkt werden kann und eine Unterstützung der Betriebe erfolgen kann.

Die vorgesehene Abgrenzung des Verfahrens kann im Internet unter www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren Wolf (Klosterberg) 5. Karten) eingesehen werden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens zweckmäßig ist.

Die Eigentümer der zum vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren gemäß zu einer

Bürger- und Aufklärungsversammlung

am Montag, 11. März 2024, um 18.00 Uhr,

im Gemeindehaus des Ortsbezirks Wolf,

Maiweg 4, 56841 Traben-Trarbach Wolf

eingeladen.

In dieser Versammlung werden Vertreter des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Mosel die Grundstückseigentümer eingehend über die wesentlichen Ergebnisse der Projektbezogenen Untersuchung, das geplante Flurbereinigungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten.

Im Anschluss wird durch die Gemeinde die Akzeptanz zum geplanten Bodenordnungsverfahren ermittelt.

Im Auftrag
gez. Jens Gillmann