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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Grabmalprüfungen im Bereich der Verbandsgemeinde

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben die Ortsgemeinden als Friedhofsträger die Aufgabe, alle Grabmale auf deren Standfestigkeit zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.

Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben unter anderem vor, dass einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen ist.

Die Prüfungen auf den Friedhöfen der Ortsgemeinden Enkirch, Irmenach, Lötzbeuren, Hontheim, Kinderbeuern, Kinheim, Reil und der Stadt Traben-Trarbach sind in der Zeit ab dem 10. März 2025 vorgesehen und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Prüfer der Firma „Grabstein Inspektor GmbH“ durchgeführt. Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei ohne Rüttelprobe. Dabei ist es erforderlich, dass die Grabmale einem Druck von 300 N standhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grabsteininspektor.de oder bei der Friedhofsverwaltung.