Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Monzelfeld hat am 28.04.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen. In gleicher Sitzung wurde der Planentwurf gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 20. Mai 2022 bis einschließlich zum 24. Juni 2022 in Form einer Planauflage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt. Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues eingesehen werden. In der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, die Planung zu billigen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Maßgebend sind die Planunterlagen in der Fassung von 23.02.2023.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans
Der Planbereich betrifft derzeit landwirtschaftlich genutzte, unbebaute Flächen. Das Plangebiet ist nördlich des Bürgerhauses und südlich der Kreisstraße 94 gelegen. Es sind folgende Parzellen von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffen: Gemarkung Monzelfeld, Flur 5, Flurstücke 310/24, 350, 349, 348, 347, 346/1, 345/1, 344/1, 343/1 und 342/1 (jeweils teilweise). Zusätzlich sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf den Parzellen Gemarkung Monzelfeld, Flur 8, Flurstücke 160, 161 tlw, 227 tlw festgesetzt. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus den besonders abgedruckten Kartenausschnitten (innerhalb der schwarz-unterbrochenen Linie).
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen für die künftige Entwicklung der Gemeinde ausreichend Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden. Es sollen die planerischen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.
Öffentliche Auslegung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 17.03.2023 bis einschließlich zum 17.04.2023 in Form einer Planauflage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:
| 1. | einer Planurkunde mit Textfestsetzungen; Textfestsetzungen als separate Fassung und |
| 2. | einer Begründung, diese beinhaltet den städtebaulichen Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans und |
| 3. | einem Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz und artenschutzrechtlicher Stellungnahme (mit Bestandsplan und Maßnahmenplan). |
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen, Unterlagen und Stellungnahmen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB eingesehen werden.
| - | Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation im Gebiet des Bebauungsplans „Martsweg“ in der Ortsgemeinde Monzelfeld, zu den Lärmarten Verkehrsgeräuschimmission, Geräuschimmissionen des Bürgerhauses (als Freizeitlärm), gewerbliche Geräuschimmission, Sportlärmimmissionen, Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies GbR, Boppard, 28.01.2022 |
| - | Archäologische Prospektion mit Magnetik in der OG Monzelfeld, Erschließungsfläche „Martsweg“, geoFact GmbH, Bonn, 18.08.2021 |
| - | Bodenuntersuchung in Form von 4 Rammsondierungen und 4 Kleinrammbohrungen (Probenahme) zum Bebauungsplanverfahren “Martsweg“ in der OG Monzelfeld, sbt Paul Simon & Partner, Kenn, Untersuchungsbericht Nr. 21-2207-1 vom 21.02.2022 |
| - | Entwässerungskonzept für das Gebiet des Bebauungsplans „Martsweg“ der Ortsgemeinde Monzelfeld mit Aussagen zum Entwässerungsgebiet (örtliche Verhältnisse), den geplanten Maßnahmen und der Starkregenvorsorge, IB Manfred Bach, Trier vom 20.10.2022 |
| - | Orientierende Kampfmittelvorerkundung, Luftbildauswertung, Kampfmittelortung Welker GmbH, Kirn vom 15.11.2022 |
Zusammengefasst sind folgende Arten umweltbezogener Informationen (in Themenblöcken zusammengefasst) verfügbar:
Die Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes und der zu erwartenden Auswirkungen der von der Planung betroffenen Schutzgüter sind nachfolgend aufgeführt.
Der Umweltbericht (strategische Prüfung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches) sowie die, bereits zu den Schutzgütern (§1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB werden öffentlich ausgelegt. Auf Gutachten sowie Stellungnahmen wird bei den Ausführungen zu den Schutzgütern verwiesen.
Schutzgebiete und Schutzobjekte:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sind keine Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete, sonstige Schutzgebiete und -objekte (inkl. Kulturgüter) oder gesetzlich geschützten Biotope betroffen.
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 23.02.2023)
Schutzgut Mensch / Gesundheit / Bevölkerung:
Wohnqualität:
Das geplante Wohngebiet befindet sich am südöstlichen Rand der Ortslage, der durch offenes Grünland gekennzeichnet ist und von dörflicher Mischbebauung mit hervorragend durch Obstwiesen und Laubbäume eingegrüntem Ortsrand im Westen und von Wohnbauflächen im Norden umgeben wird. Die baumbestandene Kreisstraße K 94 umrahmt das Plangebiet im Norden und Süden; noch weiter südlich führt die stark frequentierte Landesstraße L 158 an der Ortsgemeinde vorbei.
Vorbelastungen der Wohnqualität bestehen temporär durch die Freizeitnutzung von Bürgerhalle und Sportplatz, landwirtschaftlicher Nutzung der freien Feldflur und auch durch Verkehrslärm. Monzelfeld ist durch regionale und überregionale Wanderwege (u.a. Hunsrückhöhenweg, Förster Kleinmann Weg), die unweit des Plangebietes vorbeiführen, gut erschlossen. Auch durch lokale Fußverbindungen, wie die Feld- und Wirtschaftswege auf der offenen Flur, ist das Gebiet zur ortsnahen Erholung der Anwohner gut geeignet und wird rege genutzt.
Radon:
Das Plangebiet liegt gem. Radonkarte des LfU RLP innerhalb eines Bereiches, in dem ein mittleres Radonpotential (38,6) bzw. eine mittlere Radonkonzentration (46 kBq/m³) zu erwarten sind. Diesbezügliche Messungen wurden von der Ortsgemeinde nicht durchgeführt. Es liegt kein Vorsorgegebiet gem. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vor.
| • | Beachtung baulicher Vorkehrungen zur Reduzierung/ Vermeidung der Radonanreicherung in Gebäuden |
Immissionen:
Nutzungs- und betriebsbedingte Auswirkungen auf die Wohnqualität und die menschliche Gesundheit im Plangebiet durch Lärm und Geruch können sich durch die benachbarte Bürgerhalle, den Sportplatz, das etwa 120 m in südöstlicher Richtung befindliche Gewerbegebiet, die Kreisstraße K 94 und die Landwirtschaft auf benachbarte Flächen ergeben.
| • | Mögliche subjektiv wahrnehmbare betriebs- und wetterabhängige Geruchs- und Lärmimmissionen aus der benachbarten landwirtschaftlichen Feldflur sind im Rahmen der guten fachlichen Praxis zulässig und als „typisches Element des Lebens auf dem Land“ hinzunehmen. |
| • | Das im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans erstellte schalltechnische Gutachten zeigt auf, dass keine Überschreitung der definierten Richtwerte für Freizeitlärm durch die Nutzung der Bürgerhalle bzw. des Sportplatzes / Sportlerheims im Tageszeitraum stattfindet. Im Nachtzeitraum werden die Richtwerte in einem Streifen von ca. 20 m östlich entlang der Stellplätze überschritten. |
| • | Im in etwa 120 m entfernt liegenden Gewerbegebiet „Auf der Grub“ befinden sich derzeit drei Betriebe (Bereich Metallbau und regenerative Energien), von welchen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Geruchsimmissionen ausgehen. Laut schalltechnischem Gutachten ist keine Überschreitung der definierten Tag- und Nacht-Richtwerte für den betreffenden Gewerbelärm zu erwarten. |
| • | Bis in ca. 50 m (bei Beurteilung gem. DIN 18005) bzw. 30 m (bei Beurteilung gem. 16. BImSchV) Entfernung zur Straße sind im Plangebiet Überschreitungen der Orientierungswerte für Verkehrslärm am Tag und in der Nacht berechnet. |
Besondere Umweltrisiken / Störfälle:
Aufgrund der Art der zulässigen Nutzungen im "Allgemeinen Wohngebiet" in einem landwirtschaftlich genutzten, am Rand einer bestehenden Siedlung gelegenen kleinflächigen Bereich der Landschaft sind keine erheblichen Auswirkungen durch Emissionen (Schadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung), Störfälle oder umweltriskanten Abfälle zu erwarten.
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 23.02.2023)
Schutzgut Boden und Fläche:
Für die überplante Fläche sind keine Altlasten, Altablagerungen, Rüstungsaltstandorte, militärische Altstandorte oder gewerblich-industrielle Altstandorte oder sonstige Nutzungen, die zu außergewöhnlichen Bodenbelastungen hätten führen können, bekannt. Es ist keine außergewöhnliche Bodenerosionsgefährdung im Plangebiet zu erwarten.
Die überplante Fläche ist Teil der Bodengroßlandschaft der Ton- und Schuffschiefer mit wechselnden Anteilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit, z.T. wechselnd mit Lösslehm. Aus Verwitterungsbildungen und periglaziale Hangsedimente aus Ton- und Schluffschiefern des Devons entstanden überwiegend Regosole und verbreitet Braunerden aus Schluff- und Lehmfließerde über Gruslehmfließerde aus Tonschieferverwitterungsmaterial, selten Ranker aus Grusschlufffließerde über Tonschiefer.
Diese Böden stellen Standorte mit einem ausgeglichenen Wasserhaushalt, d.h. mit mittlerem Wasserspeicherungsvermögen und mit schlechtem bis mittleren natürlichen Basenhaushalt, dar. Als Bodenart herrscht Lehm vor. Die kumulierten Daten zur Bodenfunktionsbewertung lt. Kartenviewer des LGB RLP bewerten das Plangebiet als mittel. Das Plangebiet weist eine hohe nutzbare Feldkapazität, ein hohes Ertragspotential und eine Ackerzahl von >40 bis ≤60 auf. Die Böden werden überwiegend als Mähwiese intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Es werden rd. 16.530 m² Gesamtfläche (landwirtschaftlich Mähwiese) überplant. Rd. 13.205 m² sind für die Neuversiegelung ausgewiesen. Durch die Versiegelung gehen die natürlichen Bodenfunktionen (Filter und Puffer gegenüber Schadstoffeinträgen, Schutz von Gewässern, Wasser- und Stoffkreisläufe, elementarer Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und fruchtbarer Ackerboden: >40 bis ≤ 60 Bodenpunkte) verloren, was generell eine mäßige bis hohe Intensität aufweist.
| • | Zur Kompensation der Bodenfunktionen wird auf einer externen Ausgleichsfläche mit magerem Standortpotential im Umfang von 13.000 m² eine intensiv genutzte Fettweide in eine extensiv genutzte Glatthaferwiese oder Magerweide umgewandelt. Hinzukommend werden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf einer Fläche von 1.035 m² Anpflanzungen von Gehölzstreifen oder Einzel-Laub- oder Obstbäumen vorgenommen. |
| • | Der Flächenverlust (auch landwirtschaftliche Produktionsfläche), der bereits im Flächennutzungsplan vorbereitet wurde, kann nicht kompensiert werden. |
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 23.02.2023)
Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächenwasser):
Im Plangebiet selbst befinden sich keine Oberflächengewässer. Es liegt für das Plangebiet keine Starkregengefährdung vor. Allerdings beginnt am östlichen Rand (hangabwärts) ein Sturzflut Entstehungsgebiet mit geringen bis hohen Abflusskonzentrationen, dass sich dem Gefälle folgend im Oberlauf des Monzelfelder Baches in Richtung Osten ausbreitet.
Das Plangebiet ist der Grundwasserlandschaft Devonische Schiefer und Grauwacke zugeordnet und verfügt über silikatische Kluftgrundwasserleiter mit geringer Durchlässigkeit und Speichervermögen. Die Wasserhöffigkeit schwankt stark zwischen 0,5 bis 25 l / sec (Wasserwirtschaftlicher Generalplan des Moselgebietes). Die Durchlässigkeit des oberen Grundwasserleiters ist gering bis äußert gering. Die Grundwasserneubildung ist mit 87 mm/a sowie die Wasserhöffigkeit mit 0 - 1,5 l/sec gering. Die Schutzwirkung der Deckschichten ist mittel. In der Umgebung des Plangebietes befindet sich das "abgegrenzte" Trinkwasserschutzgebiet "Trinkwassertalsperre Veldenz "Hinterbach" - Nr. 039".
Das Plangebiet ist dem Grundwasserkörper „Mosel“ zugeordnet, dessen chemischer Zustand 2021 als schlecht bewertet wurde (3. BWP 2021-2027: Maßnahmen Grundwasser - Reduzierung der Einträge von Pflanzenschutzmitteln, Reduzierung auswaschungsbedingter Nährstoffeinträge).
Austritte oder vegetationskundliche Auswirkungen von pot. aufgrund der Hanglage im Einzugsgebiet des Monzelfelder Baches vorkommender oberflächennaher Hangwasserzüge / Schichtenwasser konnten vor Ort nicht festgestellt werden und auch bei der Baugrunduntersuchung bis 3-4 m Tiefe (sbt, 2022) nicht nachgewiesen werden.
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 23.02.2023)
Schutzgut Klima und Luft:
Aufgrund der geringen Emissionsbelastung durch die ländliche Prägung, dem reizmilden Klima und gutem Ausgleichspotential ist die Schutzbedürftigkeit des Plangebiets gering. Die Offenländer des Plangebietes und seiner Umgebung dienen der Kaltluft-, die Gehölze innerhalb des Plangebietes sowie innerhalb bzw. am Rand der Siedlungsfläche der Frischluftproduktion.
Durch die, in der Planung vorgesehene Nutzung besteht die Gefahr von zusätzlichen Belastungen hauptsächlich durch Aufheizung und Verlust von Kaltluftentstehungsflächen.
| • | Der Verlust einer Kaltluftentstehungsfläche erweist sich aufgrund der Größe und unmittelbaren Angrenzung der Siedlungsfläche als wenig bedeutend für die Kaltluftproduktion und den Luftaustausch in der Ortslage. Die Kaltluft fließt talabwärts nach Osten ab und wird nicht in die Ortslage hineingetragen. Die zusätzlich zu versiegelnde Fläche ist verhältnismäßig zur gesamten Ortslage Monzelfeld gering, so dass sich die Erwärmung auf das Lokalklima kaum auswirken wird. |
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 23.02.2023)
Schutzgut Biotope / biologische Vielfalt:
Das Plangebiet stellt eine offene Glatthaferwiese auf leicht hängigem Gelände dar, die als Mähwiese landwirtschaftlich genutzt wird. Im Landschaftsplan sind zwei Teilbereiche, die im Gelände als Kuppe bzw. Mulde zu sehen sind, auf dem Grünland als nach § 15 LNatSchG bzw. § 30 BNatSchG pauschal geschützte Glatthaferwiese (FFH-Lebensraumtyp 6510) kartiert. Im Zuge der Grünlandkartierung zum B-Plan am 23.08.2021 konnte noch keine Bestätigung dieser Aussagen erfolgen, da eine Kartierung zu diesem Zeitpunkt nicht alle Arten abschließend erfassen kann. Im Mai 2022 wurde eine weitere Kartierung durchgeführt, um die Einstufung es Grünlandes eindeutig vorzunehmen. Am 24.05.2022 konnten anhand der Pflanzenzusammensetzung KEINE gesetzlich geschützten Teilbereiche des Grünlandes erfasst werden. Südöstlich steht ein stark stehendes Totholz (Totbaum). In unmittelbarer Nähe dazu befinden sich am südlichen Rand der Wiesenfläche noch zusätzlich zwei halbstämmige und ein hochstämmiger Obstbaum, die von einer trockenen Brennnesselflur umgeben sind. Die Kronen der beiden halbstämmigen, älteren Obstbäume ragen bis auf den Boden und einer dieser Bäume verfügt sogar über Höhlen.
Der Großteil der Glatthaferwiese und die trockene Hochstaudenflur aus Brennnessel im Plangebiet sind von geringer naturschutzfachlicher Bedeutung. Ein mittlerer Wert wird aufgrund ihrer mittelfristigen Wiederherstellbarkeit und mittleren Bedeutung für das Schutzgut und trotz ebenfalls weiter Verbreitung und geringer Empfindlichkeit den Gehölzen (Bäume und Sträuchern) zugeordnet. Von hohem Wert sind in der Regel markante und ältere Laub- und Obstgehölze mit Habitatmerkmalen. So wird besonders den Obstbäumen mit Baumhöhlen und dem stark stehenden Totholz einen sehr hohen naturschutzfachlichen Schutzstatus zugesprochen. Sie weisen zwar ebenfalls anthropogene Vorbelastungen auf, haben aber eine hohe Bedeutung für das Schutzgut und sind nur langfristig wiederherstellbar und daher empfindlich gegenüber Verlust.
Die das Plangebiet umgebenden arten- und strukturarmen Vegetationsbestände wie Nutzrasen, Garten, Nutzgarten, Pflanzbeete, Schnitthecken und Siedlungsgehölze, Kleingebäude, Verkehrswege mit Raine, Hof- und Lagerflächen sind weit verbreitete Lebensräume von geringer Bedeutung für das Schutzgut Arten und Biotope bzw. die biologische Vielfalt. Sie sind anthropogen geprägt, gering empfindlich und kurzfristig wiederherstellbar. Insgesamt wird ihnen daher ein geringer bio-ökologischer Wert zugeschrieben.
Das Untersuchungsgebiet erscheint die Fauna betreffend aufgrund der anthropogenen und wirtschaftlichen Nutzung weitgehend geringwertig für den speziellen Artenschutz. Lediglich die Einzelbäume der Baumreihe entlang der Kreisstraße im nördlichen Bereich sind hinsichtlich potentieller Fortpflanzungs- und Ruhestätten für streng geschützte Arten oder europäische Vogelarten innerhalb des Plangebietes relevant. Für Brutvögel und Fledermäuse sind besonders Gehölzstrukturen bzw. Bäume mit Habitatmerkmalen als potentielle Niststandorte bzw. potentiell Sommerquartiere oder Übergangsquartiere wertvoll, von denen sich geeignete Biotope in unmittelbarer Nähe außerhalb des betrachteten Plangebietes befinden.
Als potentielles Nahrungshabitat kann das Plangebiet v.a. in Verbindung mit den angrenzenden Lebensräumen eine Bedeutung haben. Luftraumjäger (Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Mäusebussard, Schleiereule, Fledermaus-Arten) und auch bodennahe Jäger können hier Insekten und andere Kleintiere erbeuten, die sich auch in den umliegenden Lebensräumen entwickelt haben. Das Plangebiet ist als Nahrungshabitat jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht essentiell, da Flächen in großem Umfang auch in der unmittelbaren Umgebung vorhanden sind.
Das Gebiet ist aufgrund seiner Ortsrandlage, der fehlenden flächigen und linearen Ausdehnung der Gehölzbestände und dem Nichtvorhandensein weiterer Habitatmerkmale (z.B. naturnahe Kleingewässer) insgesamt von geringer Lebensraumqualität für weitere besonders oder streng geschützte Arten. Durch die anthropogene Prägung und regelmäßige Bewirtschaftung kommt es außerdem zu Störungen, so dass sehr störungsempfindliche Arten ohnehin fehlen.
Mit Umsetzung der Planung gehen dauerhaft besiedelbarer Lebensraum, die Standortentwicklungspotentiale sowie vorhandene gering bis mittelwertige Biotopstrukturen verloren.
| • | Zur Kompensation wird auf nördlichen Grundstücken straßenseitig eine 225 m² Fläche umfassende Laubhecke angepflanzt. |
| • | Im Plangebiet sorgt die verpflichtende Anpflanzung von Einzelbäumen auf den Baugrundstücken (ca. 18 Stk) sowie die Anpflanzung von Laubgehölzen am westlichen Rand der Grudnstücke für eine Anreicherung der Habitatstrukturen. |
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 23.02.2023)
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung:
Das Plangebiet ist größtenteils durch intensiv genutztes Grünland gekennzeichnet. Lediglich die Allee entlang der K 94 im Norden, die unterschiedlich strukturierten rückwertigen Gärten der Wohnbebauung und die Bürgerhalle im Westen sowie die Gehölze strukturieren das Landschaftsbild. Aufgrund der leichten Hanglage besteht über das Grünland hinweg eine weite Fernsicht nach Osten auf die bewaldeten Kuppen ins Tiefenbachtal sowie zur auf der Hochebene liegenden Ortslage Longkamp. In weiter Entfernung sind am Horizont außerdem Windkraftanlagen sichtbar. Die Einsehbarkeit ist durch die vorhandene Ortslage mit Freizeitanlagen und Gewerbegebiet in nördlicher, westlicher und südlicher Richtung stark eingeschränkt.
Unweit des Plangebietes verlaufen überregionale Wanderwege, u.a. der "Hunsrückhöhenweg" sowie der "Förster Kleinmann Weg". Die wohnhausnahe Feldflur ist durch Gras- und Wirtschaftswege fußläufig gut erschlossen, sodass diese zur Kurzzeiterholung von den Anwohnern genutzt wird. Monzelfeld liegt im Schwerpunktbereich der weiteren Fremdenverkehrsentwicklung und nördlich sowie südlich des Plangebietes grenzen Landschaftsschutzgebiete an.
Das Plangebiet weist aufgrund der Ortsnähe, ausgewiesenen Wanderwegen und guten fußläufigen Erschließung sowie der Lage zwischen zwei Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich eine gute Eignung für die landschaftsgebundene Erholung auf. Jedoch ist das Landschaftsbild durch anthropogene Vorprägung bereits negativ beeinträchtigt. Der Planfläche selber kommt bei geringer Vielfalt und Strukturierung, nicht vorhandener landschaftlicher Einbindung sowie unter Berücksichtigung der Vorbelastungen eine geringe bis mittlere Schutzbedürftigkeit bzw. landschaftliche Bedeutung zu.
| • | Im Plangebiet sorgen Gehölzpflanzungen auf den Baugrundstücken zur landschaftlichen Einbindung. |
| • | Das Plangebiet wird mit Gehölzpflanzungen am westlichen Rand der Grundstücke sowie der Anpflanzung einer straßenseitigen Laubhecke entlang der nördlichen Grundstücke eingegrünt. |
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 23.02.2023)
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Es liegen keine Böden mit Archivfunktion der Kultur- und Naturgeschichte vor.
Zur Untersuchung von Bodenfunden wurde eine archäologische Prospektion durchgeführt, die von der GDKE - Landesarchäologie Landesmuseum Trier ausgewertet wurde. Laut GDKE sind demnach keine archäologischen Funde oder Bodendenkmäler im Plangebiet zu erwarten.
Im Planbereich verlaufen keine Strom-Freileitungen. Die Erdkabel wurden in der K 94 bzw. in den Wirtschaftsweg verlegt.
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 23.02.2023)
Kompensationsmaßnahmen:
Es wird darauf hingewiesen, dass auf den folgenden Grundstücken eine externe Ausgleichsmaßnahme erfolgt:
| • | Gemarkung Monzelfeld, Flur 8, Flurstücke 160, 161 tlw. und 227 tlw. (externe Ausgleichsmaßnahme A2) |
Die Ausgleichsmaßnahmen A1, A3 und A4 werden im Plangebiet festgesetzt.
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 23.02.2023)
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung ebenfalls eingesehen werden können.
| Folgende umweltrelevante Stellungnahmen sind dabei eingegangen: | |
| • | Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 08.06.2022, mit der Bitte um Aufnahme eines Hinweises bzgl. Baumpflanzungen in der Nähe von Leitungen und Kanälen in die Begründung des Bebauungsplans. |
| • | Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues vom 23.06.2022, mit der bitte um Änderung der Textfestsetzungen dahingehend, dass jede Rückhaltemöglichkeit von Oberflächenwasser über einen gedrosselten Grundabfluss verfügen muss. Außerdem wird auf die Notwendigkeit der Verrohrung einer Regenwasserableitung in die Ausgleichsfläche A 1 bei Erweiterung des Baugebietes sowie die Nichtzuständigkeit der Verbandsgemeindewerke bei der Pflege der Ausgleichsfläche A 1 hingewiesen. |
| • | Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 15.06.2022, mit dem Hinweis auf die Möglichkeit zur verbindlichen Festsetzung energetischer Belange im Sinne verschiedener Instrumente des Baugesetzbuches (BauGB) zur Förderung erneuerbarer Energien. Weiterhin regt die Untere Naturschutzbehörde an, die im Südosten des Plangebiets befindlichen Gehölze zu erhalten und weist darauf hin, dass die Festlegung von erforderlichen Kompensationsflächen im Umfang von 7.706 m² noch aussteht und diesbezüglich keine Beurteilung erfolgen kann. Außerdem werden Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung von Ansaat- und Pflanzmaßnahmen sowie der Eintragung des Bebauungsplanes mit Eingriffen und Kompensationsmaßnahmen in das landesweite KomOnServicePortal (KSP) gegeben. |
| • | Stellungnahme des Landesbtrieb Mobilität Trier vom 19.05.2022, mit dem Hinweis, dass bei Zäunen/Einfriedungen und Begrünungen/ Bepflanzungen entlang der freien Strecke der B 407 darauf zu achten ist, dass die seitlichen Sicherheitsabstände eingehalten werden sowie die Sichtdreiecke dauerhaft freigehalten werden. |
| • | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 23.05.2022, mit dem Hinweis, dass im Rahmen der Bauleitplanung sicherzustellen ist, dass pauschal geschützte Flächen nach § 15 LNatSchG bzw. § 30 BNatSchG nicht in Anspruch genommen werden. |
| • | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft Bodenschutz Trier vom 22.06.2022, mit dem Hinweis, dass für die Niederschlagsbewirtschaftung noch ein Entwässerungskonzept vorzulegen ist, wobei zu prüfen ist, ob der zu planende Regenrückhalteraum Hochwasserrisiken abmindern muss. |
Aus Gründen des Infektionsschutzes wird auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) von dessen Erleichterungen Gebrauch gemacht, wonach insbesondere die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann, vgl. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG. Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom
17.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023
im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: >Verwaltung und Bürgerdienste<, >Amtliche Bekanntmachungen<, >Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung<) bereitgehalten.
Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 119) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 - 12.00 Uhr, montags: 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 - 18.00 Uhr). Die Unterlagen können dort nach Maßgabe des § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) unter Einhaltung der nachfolgend genannten Infektionsschutzmaßnahmen eingesehen werden: Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06531/54173 erfolgen. Dabei sind die jeweiligen örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu erfragen und bei der Einsichtnahme unbedingt zu beachten. Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zum Flächennutzungsplan in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen können schriftlich bei der o.g. Auslegungsstelle eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) eingereicht oder per E-Mail an j.oster@bernkastel-kues.de gerichtet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Monzelfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Ebenfalls wird gemäß § 3 Absatz 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
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