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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Marktsonntages in  Zeltingen-Rachtig 

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) in der derzeit geltenden Fassung wird für die Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

In Zeltingen-Rachtig darf am Sonntag, dem 24.03.2024, 21.04.2024, 26.05.2024, 16.06.2024, 07.07.2024, 18.08.2024, 15.09.2024 und 20.10.2024 ein Marktsonntag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden.

§ 2

An den Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

§ 3

Ordnungswidigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bernkastel-Kues, den 24.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues
Fachbereich Bürgerdienste
gez. Leo Wächter
Bürgermeister