Titel Logo
Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 10/2024
Gemeindenachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.02.2024

Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes der Ortsgemeinde Longkamp für das Jahr 2024

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den für den Gemeindewald Longkamp zuständigen Revierförster, Herrn Michael Koch, und erteilte ihm das Wort.

Herr Koch berichtete, dass das Holz aus dem vergangenen Jahr noch nicht vollständig verkauft wurde und der Forsthaushalt 2023 somit noch nicht abgeschlossen ist.

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes, informierte der Revierförster über die umzusetzenden Maßnahmen, um die Zuwendungen für die Gemeinde zu erhalten.

Sodann widmete sich Herr Koch dem Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Longkamp für das Jahr 2024. Er erläuterte anhand des vorliegenden Forstwirtschaftsplanes die Planung für das Jahr 2024, der bei Erträgen in Höhe von 136.979 € und Aufwendungen in Höhe von 115.526 € ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 21.453 € ausweist. Dieses prognostizierte Ergebnis sei allerdings nur zu erreichen, solange keine Waldschäden durch beispielsweise Extremwetter oder durch baumschädigende Insekten entstehen. Er ging auf die einzelnen Positionen und geplanten Maßnahmen des Forsthaushaltes 2024 ein, die letztendlich zu dem ausgewiesenen Gesamtbetriebsergebnis führen.

Ortsbürgermeister Horst Gorges bedankte sich bei Revierförster Michael Koch für seine Ausführungen und die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Anschließend beschloss der Ortsgemeinderat, den vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2024 der Ortsgemeinde Longkamp.

Vorstellung des Abschlussberichtes zum Sanierungsmanagement

Ortsbürgermeister Horst Gorges begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Wiebke Fetzer der IfaS Hochschule Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld. Frau Fetzer stellte anhand einer Präsentation die Ergebnisse des Abschlussberichts zum Sanierungs-management in Longkamp vor.

Nachdem die Ortsgemeinde Longkamp in den Jahren 2017/2018 ein integriertes Quartierskonzept erstellen lassen hat, konnte auf dieser Grundlage das Sanierungsmanagement Ende März 2020 starten. Das Sanierungsmanagement hatte die Aufgabe, die Maßnahmen des zuvor erstellten Quartierskonzepts umzusetzen. Allgemein sollen durch die Umsetzungsmaßnahmen die Energieeffizienz der Gebäude und Infrastruktur im Quartier Longkamp gesteigert werden. Zur Umsetzung des Sanierungsmanagements wurde das Institut für angewandtes Stoffmanagement (IfaS), ein Institut an der Hochschule Trier am Standort Umwelt-Campus Birkenfeld beauftragt. Nach zurückliegenden dreieinhalb Jahren Sanierungsmanagement lag der Fokus überwiegend in der Bürgerberatung und -information. Insgesamt 17 Maßnahmen von 27 konnten (vorerst) abgeschlossen werden. Zu den abgeschlossenen Maßnahmen zählen beispielsweise Thermografie-Aktionen, Bildungsprojekte in Kita und Grundschule, Aufnahme von Gebäudedaten, Festlegung von Sanierungsmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden, Umstellung der Beleuchtung im Rathaus, Öffentlichkeitsarbeit und Hilfestellungen in Form von Informationsveranstaltungen sowie Telefonberatungen, Veröffentlichung von Presseberichten und Newslettern. Um die nicht umgesetzten Maßnahmen bzw. nicht vollumfänglich umgesetzten Maßnahmen zur (vollständigen) Umsetzung zu bringen, bedarf es einer längerfristigen Betreuung sowie einer kontinuierlichen Beratung und Öffentlichkeitsarbeit. Abschließend stellte Frau Fetzer fest, dass das Sanierungsmanagement im Quartier in Longkamp als ein erfolgreiches Projekt gewertet werden kann. Auch künftig besteht ein großes Potential zur Energieeinsparung und -effizienz im Quartier. Der Vorsitzende schloss sich den Ausführungen von Frau Fetzer an und ergänzte, dass es der Gemeinde aufgrund des stetigen Wegfalls von Fördermitteln sowie des enormen bürokratischen Aufwands für die Beantragung von Fördermitteln zur Finanzierung weiterer Maßnahmen und in Anbetracht der aktuell weltpolitischen Lage sich eine Weiterverfolgung über den Abschluss des Sanierungsmanagements hinaus im öffentlichen und privaten Bereich eher schwierig gestaltet.

Der Vorsitzende bedankte sich bei Frau Fetzer für die Vorstellung und verabschiedete sie.

Der Gemeinderat nahm den Abschlussbericht zur Kenntnis.

Information über die endgültige Festsetzung des wiederkehrenden Beitrags für den Ausbau von Verkehrsanlagen 2023; Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung einer Vorausleistung auf den wiederkehrenden Beitrag für den Ausbau von Verkehrsanlagen 2024

Endgültiger Beitrag 2023

Im Kalenderjahr 2023 sind der Ortsgemeinde Longkamp für die Ausbaumaßnahmen der „Bernkasteler Straße“ und der Straße „Graacher Weg“ beitragsfähige Kosten in Höhe von 45.778,30 € entstanden. Aufgrund des Gemeindeanteils von 35% = 16.022,41 € verbleibt ein umlagefähiger Aufwand von 29.755,90 €. Bei einer Gesamtveranlagungsfläche von 418.225 qm entspricht dies einem zu erhebenden endgültigen Beitrag 2023 von 0,071 €/qm.

Unter Berücksichtigung der erhobenen Vorausleistung für 2023 von 0,25 €/qm ergibt sich eine Gutschrift in Höhe von 0,179 €/qm. Die Gutschrift für das Jahr 2023 wird mit der Vorausleistung 2024 – sofern die Gemeinde Vorausleistungen für das Jahr 2024 erheben möchte - verrechnet.

Vorausleistung 2024

In 2024 fallen in der Ortsgemeinde Longkamp Kosten für den Ausbau der Straße „Graacher Weg“ und einem Teilstück der „Bernkasteler Straße“ an. Aus der in der Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulation wurde ersichtlich, dass mit Kosten von etwa 551.200 € zu rechnen ist. Aufgrund des Gemeindeanteils von 35% beträgt der umlagefähige Aufwand etwa 358.280 €. Bei einer Gesamtveranlagungsfläche von 418.225 qm entspricht dies einem möglichen Vorausleistungssatz von 0,856 €/qm.

Der Gemeinderat beschloss, für den Ausbau von Verkehrsanlagen in 2024 einen Vorausleistungsbeitrag von 0,70 €/qm zu erheben.

Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Longkamp über die Benutzung der gemeindlichen Wirtschaftswege (Feld- und Waldwege)

Bislang wird in der Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Wirtschaftswegen lediglich dem landwirtschaftlichen Verkehr und Fußgängern eine Nutzung eingeräumt. Für den Radverkehr sind Wege derzeit nicht freigegeben.

Vor dem Hintergrund, abseits von klassifizierten Straßen ungefährlicheren Alltagsradverkehr und touristischen Radverkehr zu ermöglichen und klimafreundliche Ziele zu verfolgen, bedarf es einer Satzungsänderung bzw. -ergänzung.

Das Netzkonzept Radverkehr 2023 des landkreisweiten Radverkehrskonzeptes Bernkastel-Wittlich wird als Grundlage herangezogen, entsprechende Wirtschaftswege explizit für den Radverkehr freizugeben, um somit eine Lenkungsfunktion zu erzielen.

Aus der Mitte des Rates kam die Frage auf, weshalb die Zustimmung der Ortsgemeinde Longkamp für die Benutzung der Wirtschaftswege für den Radverkehr erforderlich sei, obwohl die Benutzung grundsätzlich nicht verboten ist.

Der Vorsitzende erklärte, die Notwendigkeit ergebe sich daraus, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27.09.2021 unter Top 4 beraten und in der Sitzung vom 27.10.2021 unter Top 3 beraten und beschlossen habe, die Benutzung der Wirtschaftswege für den Radverkehr per Satzungsänderung nicht zu genehmigen.

Die Satzung in dieser beschlossenen Form verhindere explizierte die Ausweisung von Radwegen, wie dies beispielsweise in den Moselgemeinden üblich ist.

Um die Benutzung der Wirtschaftswege dem Radverkehr, und auch insbesondere dem Alltagsradverkehr wieder zu ermöglichen, sei die erneute Satzungsänderung erforderlich.

Unter Bezugnahme auf das dem Gemeinderat übersendete Wissenspapier zum Radtourismus auf Wirtschaftswegen, herausgegeben von der Rheinhessen-Touristik GmbH informierte Herr Gorges, dass ein Haftungsrisiko der Ortsgemeinde nur bei atypischen Gefahren besteht. Atypische Gefahren sind unvorhersehbare und nicht ohne Weiteres erkennbare Gefahren wie beispielsweise ein morsches Brückengeländer, welches beim Anlehnen einstürzt oder lose Steine einer Treppe. Für typische Gefahren gilt: Radfahrende müssen sich typischer Gefahren bewusst sein und Vorsorge treffen, z.B. langsam fahren.

Der Ortsgemeinderat Longkamp beschloss eine Satzungsänderung. Unter § 4 der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Wirtschaftswege erfolgt eine Ergänzung:

„(3) Die in der Karte zu dieser Satzung (§ 1) als Radwege bezeichneten Wege werden zusätzlich zu der Zweckbestimmung nach Abs. 1 als Radwege vorgesehen.“

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für die Umnutzung eines ehemaligen Hotels zu Wohnzwecken mit Gemeinschaftsräumen, Gemarkung Longkamp, Flur 7, Flurstück 22/2, Andreasstraße (zweite Beratung)

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag nicht her.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Verlegung der Rasengrabplattenreihen

In der Sitzung vom 11.10.2023 wurde der Rat über die Herstellung der zuletzt angelegten Rasengrabplattenreihe informiert. Nach Auffassung von einigen Angehörigen wurden die letzten beiden Grabplattenreihen, die von der Gemeinde ca. 50 cm vom Kopfende der Särge platziert worden sind, falsch angelegt. Gemäß der aktuell gültigen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Longkamp ist bei einem Rasengrab eine Grabtafel/Platte zu verlegen. Die Tafeln werden von der Ortsgemeinde in die dafür vorgesehene Umrandung verlegt. Die genaue Lage der Umrandung ist in der Satzung nicht geregelt. Auch gibt es keine anderen gesetzlichen Vorschriften, die eine genaue Lage der Grabplatten einschl. Umrandung vorschreibt. Auf den Friedhöfen anderer Gemeinden werden die Grabplatteneinfassungen bereits vorher verlegt, sodass die Kopfenden der Särge ebenfalls einen Abstand zu den Platten aufweisen.

Zudem hat ein Angehöriger über einen Anwalt um die Verlegung der Grabplatte für das hergestellte Rasenreihengrab seines Angehörigen ersucht.

Der Vorgang wurde daher über die Verwaltung dem Gemeinde- und Städtebund zur Prüfung und Stellungnahme übermittelt. Die mündliche Stellungnahme vom Gemeinde- und Städtebund gegenüber der Verwaltung erfolgte am 13.12.2023.

Aus dieser Stellungnahme und der von der Verwaltung vertretenen Meinung ergibt sich, dass die Verlegung der Rasengrabplattenreihen einzig und allein dem Friedhofsträger (Ortsgemeinde) obliegt. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Anordnung bzw. Verlegung der Grabplatten besteht nicht.

Von Seiten der Verwaltung wurde empfohlen, um künftige Irritationen zu vermeiden und zur Klarstellung für spätere Rasenreihengräber, die Umrandung der Grabplatten im Vorfeld (wie auch bei anderen Ortsgemeinden üblich) anzulegen.

Von einem Ratsmitglied wurde unmittelbar die Erweiterung der vorliegenden Beschlussempfehlung um einen Punkt c) beantragt.

Nach erfolgter Beratung formulierte der Vorsitzende den nachfolgenden Beschlussvorschlag im Sinne des Ratsmitglieds und stellte diesen – vor der Abstimmung über die vorliegenden Beschlussvorlagen a) und b) der Verwaltung – zur Abstimmung:

Der Ortsgemeinderat Longkamp beschließt, dass alle Nutzungsberechtigten zur Verlegung der Rasengrabplattenreihen kontaktiert werden sollen. Das auf der rechten Seite des Kriegerdenkmals befindliche Grabfeld soll neu eingemessen und die Umrandung der Grabplatten – insbesondere in den beiden unteren Reihen vom Weg aus gesehen - neu angelegt werden, sofern die Nutzungsberechtigten gegen diese Vorgehensweise keine Einwendungen erheben.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden

- Spende für die Anschaffung von Sitzbänken

Die Fortuna GmbH aus Dormagen hat am 28.12.2023 eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 1.200,00 € geleistet. Als Zweckbindung wurde „Spende für die Anschaffung von Sitzbänken in der Ortsgemeinde Longkamp“ angegeben.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht beschloss der Ortsgemeinderat, die Spende in Höhe von 1.200,00 € gemäß § 94 Abs. 3 Satz 1 GemO anzunehmen.

Mitteilungen und Anfragen

Bauvorbescheid zur Umnutzung einer Scheune zu einem Mehrfamilienhaus, Gemarkung Longkamp, Flur 7, Flurstück 18/2, Andreasstraße 20

Der Ortsgemeinderat Longkamp hatte das gemeindliche Einvernehmen zu der o.g. Bauvoranfrage am 22.05.2023 erteilt. Die Kreisverwaltung hatte den Antrag jedoch zunächst abgelehnt. Der Bauvorbescheid wurde nun am 24.01.2024 durch die Kreisverwaltung erteilt.

Sanierung der Überdachung der Trauerhalle

Für die Errichtung eines Vordachs an der Trauerhalle wurden von der Hochbautechnikerin Kyra Meyer im Rahmen einer Angebotsanfrage Vergleichsangebote eingeholt. Die Auftragserteilung steht für die nächste Ratssitzung an.

Fastnacht

Ortsbürgermeister Horst Gorges bedankte sich an dieser Stelle nochmals bei allen Helferinnen und Helfern sowie bei den örtlichen Vereinen, die bei der diesjährigen Fastnacht mitgewirkt und unterstützt haben.

Nach Rückmeldung des Ordnungsamtes hielt sich deren Einsatz sowie die Ahndung von Verstößen in diesem Jahr in Anbetracht der hohen Teilnehmer- und Zuschauerzahl „im Rahmen“. Die Parkmöglichkeiten seien gut beschildert gewesen. Wesentliche Probleme waren nicht zu erkennen. Ende 2024/ Anfang 2025 soll ein Gespräch mit dem Ordnungsamt stattfinden, um die Anzahl der möglichen Verstöße noch weiter zu reduzieren.

Baugebiet „Unterm Bäumchen II“

Auf Nachfrage des Trierischen Volksfreundes, ob die künftige Straße im Neubaugebiet breiter werden würde, um so (möglichen Besuchern von Anwohnern) ein Parken auf der Straße zu ermöglichen, antwortete der Vorsitzende, dass die neue Straße mit Regenrinne insgesamt 5 Meter breit geplant ist. Grundsätzlich dürfte das Parken von Fahrzeugen entlang der Straße möglich sein. Allerdings sollte die Straße nicht fürs Parken genutzt werden. Die Anwohner sollten auf ihren späteren Grundstücken ausreichend Parkraum schaffen oder die öffentlichen Parkplätze der Gemeinde nutzen.

Mit den Rodungsmaßnahmen wurde bereits begonnen. Diese werden voraussichtlich vor dem 29.02.2024 abgeschlossen. Die Ausschreibung ist nach einer Änderung der Abwasser- und Regenwasserleitung beim Ingenieurbüro Garth in Vorbereitung und wird schnellstmöglich an die Verbandsgemeindeverwaltung übermittelt. Wegen eines Wechsels der Bearbeiter im Ingenieurbüro kommt es zum wiederholten Male zu einer Verzögerung von einem Monat zum Ausführungsbeginn.

Verkehrssicherungspflicht im Wald

Im Bereich der Verkehrssicherungspflicht im Wald gibt es neue Hinweise von dem Gemeinde- und Städtebund und Landesforsten Rheinland-Pfalz.

Bau einer Bauhofhalle

Der Bau der neuen Bauhofhalle schreitet gut voran. Nach der ursprünglichen Planung sollte die neue Halle an das Bestandsgebäude angebaut werden. Bei den Entwässerungs- und Fundamentarbeiten wurde jedoch festgestellt, dass das Bestandsgebäude über keine Bodenplatte/Fundamente verfügt. Daher soll die neue Halle nun einen halben Meter nach hinten verschoben werden. Hierfür wurde ein Nachtrag zur bereits erteilten Baugenehmigung gestellt und erteilt.

Stellenausschreibung Bauhof Mitarbeiter

Im Mitteilungsblatt ist eine Stellenausschreibung eines Mitarbeiters für den Bauhof zum 01.04.2024 veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 29.02.2024. Den Vorsitzenden erreichten bereits telefonische Rückmeldungen und Anfragen.

Veröffentlichung von Informationen im Mitteilungsblatt

Aus der Mitte des Rates wurde angeregt, bürgerrelevante Informationen regelmäßiger im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Herr Gorges wies darauf hin, dass bereits regelmäßig Informationen auf der Homepage der Ortsgemeinde Longkamp eingepflegt werden.

Insbesondere zu der angefragten Fertigstellung und Inbetriebnahme des FTTH – Glasfasernetzes in der Ortsgemeinde kann der Vorsitzende nach wie vor keine Auskunft erteilen.

Neuanordnung Randsteine Tennisplatz

Ein Ratsmitglied fragt in Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau nach, ob ein bereits mitgeteilter Mangel an den Randsteinen zu der Einfahrt zum Tennisplatz noch behoben wird.

Der Vorsitzende teilte mit, der Mangel sei bekannt und über die Verbandsgemeindeverwaltung an die bauausführende Firma gemeldet worden. Der Mangel sowie ein noch weiter bekannter Mangel in der Gartenfeldstraße sollen noch behoben werden.

Anfrage: Absackung Fahrbahnrand Schaufelweg

Ein Ratsmitglied wies darauf hin, dass auf dem Schaufelweg der Fahrbandrand entlang der asphaltierten Straße teilweise abgesackt ist.

Vermutlich kann das unter anderem auch auf die Nutzung des Wirtschaftswegs mit schweren Maschinen (z.B. Holztransporter etc.) zurückgeführt werden.

Der Vorsitzende wird mit dem Bauhof klären, ob die Absackungen in Eigenleistung behoben werden können oder Fremdleistungen in Anspruch genommen werden müssen.