Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hochscheid hat am 31.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-PV – Ortsgemeinde Hochscheid“ gefasst, welcher am 31.08.2023 bekanntgemacht wurde.
Aufgrund dessen, dass sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans seit der o.g. Beschlussfassung geändert hat, wurde der Aufstellungsbeschluss vom 31.07.2023 in öffentlicher Sitzung am 15.01.2026 aufgehoben.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hochscheid hat sodann am 15.01.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2026 wurde zudem der Planentwurf gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.
Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Ortslage Hochscheid. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem besonders abgedruckten Kartenausschnitt (innerhalb der schwarz-unterbrochenen Linie). Es sind folgende Parzellen von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffen:
Gemarkung Hochscheid, Flur 5, Flurstücke Nr. 23 (teilweise), 24 (teilweise), 28 (teilweise), 29 (teilweise) und 30 (teilweise) sowie die Wegeparzellen Flurstücke Nr. 37 (teilweise), 123 (teilweise), 124 (teilweise), 125 (teilweise), 126 (teilweise) und 128 (teilweise) gemäß des geltenden Katasters.
Gemarkung Hochscheid, Flur 10, Flurstücke Nr. 58 (teilweise) und 61 (teilweise) sowie die Wegeparzellen Flurstücke Nr. 54 (teilweise) und 59 (teilweise) gemäß des Katasters nach Flurbereinigung.
Ziele und Zwecke der Planung
Im Rahmen der seitens der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues erstellten Standortkonzeption Photovoltaik wurden Bereiche herausgearbeitet, die für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen geeignet sind.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans möchte die Ortsgemeinde Hochscheid zusammen mit einem Investor Photovoltaik-Freiflächenanlagen entwickeln. Es sollen die planerischen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „sonstigen Sondergebiets“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlagen“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues statt.
Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom
06.03.2026 bis einschließlich 13.04.2026
im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: – Verwaltung und Bürgerdienste -, – Amtliche Bekanntmachungen -, – Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung -) oder per – shortcut - www.bernkastel-kues.de/beteiligung veröffentlicht.
Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:
| 1. | einer Planurkunde mit zeichnerischen Festsetzungen; Textfestsetzungen als separate Fassung, |
| 2. | einer Begründung, diese beinhaltet den städtebaulichen Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans und |
| 3. | einem Umweltbericht. |
Zusätzlich liegen folgenden Fachgutachten mit aus: Kartierung von Brutvögeln 2024 und Biotoptypen – Ergebnisbericht, Bestandsplan Biotoptypen.
Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme auf einem Lesegerät zur Verfügung gestellt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 119) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags: 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr). Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen sollen elektronisch an a.erz@bernkastel-kues.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Hochscheid deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit veröffentlicht wird.