Gemarkung Kesten, Flur 10, Flurstücke Nr. 204/1 und 29/3 (ehemals Teilfläche der Flurstücke Nr. 204 und 29/2 (Flurstücke neu 204/2 und 29/4)
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.08.2021 werden die in der Gemarkung Kesten, Flur 10, Flurstücke 204/1 und 29/3 (ehemals Teilfläche der Flurstücke 204 und 29/2 (Flurstücke neu 204/2 und 29/4) gelegenen Flächen der öffentlichen Straße „In den Weingärten“ gemäß § 37 Abs. 1 Landesstraßengesetz von Rheinland-Pfalz (LStrG) eingezogen. Die Fläche ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich, da aus den vorgenannten Gründen kein öffentliches Verkehrsbedürfnis vorliegt.
Die einzuziehenden Flächen ist in dem nachstehenden Flurkartenausschnitt farblich in „rot“ gekennzeichnet:
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, als Straßenaufsichtsbehörde, hat der Einziehung gemäß § 37 Abs. 1 Landesstraßengesetz von Rheinland-Pfalz (LStrG) mit Verfügung vom 17.02.2023 zugestimmt.
Die Einziehung wird hiermit gemäß § 37 Abs. 2 Landesstraßengesetz von Rheinland-Pfalz (LStrG) öffentlich bekannt gegeben.
Das Original der Bekanntmachung einschließlich des Flurkartenausschnittes mit der Darstellung der einzuziehenden Fläche kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, 1. Etage, Zimmer 118, während der regulären Öffnungszeiten (Montag - Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr, Montag: 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr) nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin Frau Gerlind Schwarz unter der Rufnummer 06531 54196 eingesehen werden.
Die Bekanntmachung kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.bernkastel-kues.de/verwaltung-buergerdienste/amtliche-bekanntmachungen/auslegungen-nach-27a-vwvfg/
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues oder der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.
Bei Verwendung der elektronischen Form sind insbesondere die technischen Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues (www.bernkastel-kues.de/vg_bernkastel_kues/Aktuelles) unter „Verwaltung/Formgebundene elektronische Kommunikation“ oder im Impressum (http://www.bernkastel-kues.de/ vg_bernkastel_kues/Impressum/) bzw. auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (www.bernkastel-wittlich.de) unter Kreisverwaltung Kontakt/Öffnungszeiten bei "Formgebundene elektronische Kommunikation" aufgeführt sind.
Zur Übermittlung per E-Mail stehen die E-Mail-Adressen: vg-bernkastel-kues@poststelle.rlp.de und kv-bernkastel-wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung.