Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) zum 01.03.2023
Mit der kommunalen Klima-Offensive hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz am 29.11.2022 ihre Instrumente vorgestellt, um den kommunalen Klimaschutz voranzubringen und Kommunen in ihren Bestrebungen zu mehr Klimaschutz zu unterstützen.
Neben dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) stellt der Kommunale Klimapakt (KKP) dabei einen zentralen Baustein dar. Durch die Teilnahme am KKP sollen die Kommunen dabei unterstützt werden Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, Klimaschutzziele zu erreichen und sich effektiv an die Folgen des Klimawandels anzupassen.
Voraussetzung für den Beitritt ist u. a. ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats mit dieser Selbstverpflichtung; weiterhin sind bis zu fünf konkreten Maßnahmen zu nennen, die die Kommune dazu umsetzen will. Außerdem sollen Maßnahmen benannt werden, die bereits umgesetzt wurden, sowie einen Ansprechpartner und Stellvertreter aus der Kommune.
Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist für alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung. Ein Beitritt wird ab dem 1. Quartal des Jahres 2023 möglich sein. Der Beitritt der Gemeinden erfolgt dabei gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung.
Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen.
Die Ortsgemeinde Longkamp tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen.
Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
| 1) | Installation einer PV-Anlage (Bauhof / Alter Postweg 3) und auf der Gemeindehalle, außerdem Dachsanierung mit Dachdämmung |
| 2) | Installation einer PV-Anlage, Umstellung auf LED-Innenbeleuchtung (Friedhofshalle) und der Friedhofswege, sowie der Bestrahlung der Kirche |
| 3) | Erneuerung der Heizungsanlage (Rathaus) |
| 4) | Einbau von Präsenzmelder und Zeitschaltregler bei Stromradiatoren (Jugendraum) |
| 5) | Erdtanks Regenwassersammlung (Bauhof / Alter Postweg 3) |
Außerdem ist geplant, die Maßnahmen auf Grundlage des vorliegenden Starkregenvorsorgekonzept umzusetzen.
Folgende Personen werden als Ansprechpartner benannt:
Ortsbürgermeister Horst Gorges
1. Beigeordneter Joachim Reichert (Stellvertreter)
Folgende Maßnahmen wurden in der Ortsgemeinde bereits umgesetzt:
Teilweise Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
Installation der Innenbeleuchtung auf LED (Rathaus)
E-Ladesäule
Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,
| • | die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben, |
| • | zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in |
| • | Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen. |
Beratung und Beschlussfassung über die Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag
In allen Ortsgemeinden und Städten im Landkreis Bernkastel-Wittlich bestehen Dienstleistungsverträge „Licht & Service" mit der Westenergie AG, die sog. „Straßenbeleuchtungsverträge". Diese haben regulär eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.
Die Westenergie AG bietet nunmehr vorzeitig eine Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag an, der rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten könnte und dessen Laufzeit am 31.12.2035 enden würde.
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 31.01.2023 hatten Vertreter der Westenergie AG die Eckdaten des aktuell angebotenen Vertragswerkes vorgestellt.
Umfangreiche Informationen der Westenergie AG zum vorgeschlagenen Vertragswerk können im nichtöffentlichen Teil der Sitzung eingesehen werden.
Der Ortsgemeinderat Longkamp beschließt, die Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag der Westenergie AG anzunehmen und ermächtigt den Ortsbürgermeister, den Vertrag mit Wirkung zum 01.01.2023 mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2035 zu unterzeichnen.
Aufhebung des Beschlusses vom 12.12.2022 (TOP 4) sowie erneute Beratung und Beschlussfassung über die Spendenannahme für die Anschaffung einer neuen Sitzgruppe
Der in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2022 unter TOP 4 gefasste Beschluss ist aufzuheben, da die Spende in Höhe von 2.000,00 € zur Anschaffung einer neuen Sitzgruppe auf Flur 9 Nr. 102/26, nicht wie ursprünglich in der Beschlussvorlage vom 01.12.2022 von Herr Lehnen, sondern von der Lehnen GmbH getätigt wurde.
Der Gemeinderat hebt den in der Sitzung vom 12.12.2022 unter Top 4 gefassten Beschluss auf und beschließt die Spende der Lehnen GmbH in Höhe von 2.000,00 gemäß § 94 Abs. 3 Satz 1 GemO anzunehmen.
Sanierung Graacher Weg/Herstellung des Gehwegs
Der Regelquerschnitt der Straße wie auch des Gehwegs ist nach der Belastungsklasse Bk 1,0 definiert und wird mit einem Gesamtaufbau von 60 cm vorgesehen.
Für den Gehwegbereich, welcher in der Regel mit einem Aufbau von
8 cm Betonsteinpflaster
4 cm Splitt Bettung
48 cm Schotter-/Frostschutzschicht
vorgesehen ist, möchte die Ortsgemeinde unter der Splittung eine Asphalttragschicht (keine Asphaltdrainschicht) eingebaut haben.
Der o. g. Aufbau könnte durch eine erhöhte Anforderung an den Verdichtungswert der Schottertragschicht (120MN/m2) merklich verbessert werden. Dies könnte in den Ausschreibungsunterlagen entsprechend eingearbeitet werden. Somit wären die Ansprüche des Untergrundes im Gehweg gleich denen unterhalb der asphaltierten Fahrbahn.
Der Einbau einer Asphalttragschicht (keine Asphaltdrainschicht) wurde in vorherigen Gesprächen seitens der Ortsgemeinde bereits mehrfach angesprochen und auch argumentiert. Die Vertreter der Ortsgemeinde äußerten dahingehend ihre Bedenken, dass sich bei einer herkömmlichen Bauweise des Gehwegs wie oben beschrieben Fahrrillen im Gehweg bilden, verursacht durch den auftretenden Begegnungsverkehr aufgrund der geringeren Fahrbahnbreite.
Die Verantwortlichen der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (FB Ill) wie auch das planende Ingenieurbüro Garth befürworten die seitens der Ortsgemeinde angestrebte Ausbauweise nicht, da diese keiner Regelbauweise It. RStO entspricht. Durch eine Tragschicht im Gehwegbereich kann ein Versickern des Wassers verhindert werden und Frostbildung begünstigt werden. Daher wird It. Regelwerk in Gehwegbereichen eine Asphaltdrainschicht (wasserdurchlässige Tragschicht = wenige Lastabtragung als normale Tragschicht) vorgeschrieben. Auch die vorgeschlagene Bauart (zur Fahrbahn 4 cm frei lassen zur geplanten Rinne) begünstigt dies nicht, da die Rückstütze (Rinne) aus Beton dort hergestellt wird. Durch die 4 cm Spielraum ergibt sich somit auch keine durchgängige Lastenverteilung bzw. ein homogenes Gebilde als Tragschicht.
Es ist aufgrund der angestrebten Bauweise im Gehweg mit Mehrkosten von ca. 60 €/m2 (Gesamt ca. 23.000 netto) zu rechnen. Ebenfalls ist - sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufbruch und eine Wiederherstellung notwendig sein - dies mit größerem Aufwand und ebenfalls Mehrkosten verbunden. Des Weiteren ist eine Homogenität der Tragschicht nicht mehr gegeben. Eine bzw. zwei Sollbruchstellen werden generiert. Da sich diese Bauweise außerhalb der Regelbauweisen befindet, ist mit einer Gewährleistungsablehnung durch Baufirma und Ingenieurbüro zu rechnen.
Nach Beratungen mit einem Mitglied des Bauausschusses sollte an dem von der Ortsgemeinde Longkamp angestrebten Ausbau des Gehweges festgehalten werden. Entsprechende Ausführungen sind nachvollziehbar auch in den Gehwegen der Neubaugebiete in der Vergangenheit ausgeführt worden.
Aus Sicht des Mitglieds des Bauausschusses sollte dies dringend auch im Bereich des Graacher Wegs ausgeführt werden.
Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob er die Planung und Ausführung des Gehwegs
| a) | wie von der Verbandsgemeinde und dem Ingenieurbüro Garth vorgeschlagen oder |
| b) | wie nach Beratungen mit einem Mitglied des Bauausschusses empfohlen |
weiterverfolgt und ausführt.
Nach erneuter kurzer Beratung innerhalb des Gemeinderates, sprach sich dieser für Variante b) aus.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Gemarkung Longkamp, Flur 16, Flurstück 240/1, Gartenfeldstraße
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag her.
Mitteilungen und Anfragen
• Fastnachtsumzug 19.02.2023
Der Umzug war aus Sicht der Ortsgemeinde als Veranstalter wieder einmal ein voller Erfolg. Es gab keine Zwischenfälle oder Probleme. Allen Akteuren, Wagenbauern und den Zuschauerinnen und Zuschauern gilt ein herzliches Dankeschön.
• Jugendraum
Die Bedenken der Freiwilligen Feuerwehr gegen den Standort werden seitens der Ortsgemeinde sehr ernst genommen. Alternative Standorte gibt es leider nicht. Diskussion über eine Verschiebung der Container nach hinten in das Grundstück wurden aus sachlichen und fachlichen Gründen bei einem Vor-Ort Termin einvernehmlich verworfen.
• Graacher Weg
Die Parksituation im Graacher Weg erschwert der Freiwilligen Feuerwehr oft zügig und reibungslos zum Einsatzort zu kommen.
Da es bei den Einsätzen der Feuerwehr auf jede Minute ankommt, wird an dieser Stelle nochmals eindringlich darum gebeten, nicht in der Verkehrsfläche des Graacher Weges zu parken.
Diese Straße ist als Ausfahrt für die Freiwillige Feuerwehr essenziell wichtig. Die Parkprobleme sollen auch im Zuge der Planungen zum Ausbau des Graacher Weges mit einbezogen werden. Gegebenenfalls soll der Planer - in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - eine Lösung erarbeiten.
• Ausbau Graacher Weg / Straßenbeleuchtung
In den Planungen für den Ausbau des Graacher Wegs ist auch die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Aus Sicht der Gemeinde sollten die gleichen Leuchten „Bega 7910" als LED-Variante genommen werden, wie diese bereits im unteren Teil der Straße verwendet wurden. Die neuen Straßenleuchten werden künftig unterirdisch angeschlossen.
• Sportplatz
Die Abrechnung gegenüber dem Sportverein Longkamp für den Sportplatz für das Jahr 2020 wurde von der Verwaltung erstellt und zwischenzeitlich übergeben.
• Erweiterung einer bestehenden Funkanlage
Laut nachrichtlicher Mitteilung der Telefonica Germany GmbH & Co OHG wird der auf dem Standort Bernkasteler Straße 57 befindliche Funkmast in Kürze um eine 5G Sendeanlage erweitert.
• Geplante Änderung der Beschilderung
Es ist seitens des LBM Trier beabsichtigt, die Beschilderung in der Ortsgemeinde Longkamp anzupassen. Die geplanten Änderungen wurden den Ratsmitgliedern anhand einer Karte aufgezeigt.
• Kita St. Andreas
Die Bestätigung über die Übernahme der Bauträgerschaft liegt noch nicht vor. Unabhängig hiervon wurden seitens der Kita gGmbH (neue Gesamtleitung Mittelmosel Bereich Bernkastel