| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gem. § 97 Abs. I GemO |
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab Dienstag, dem 28.03.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 209, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. I GemO |
Die Einwohnerinnen und Einwohner der beteiligten Ortsgemeinden haben die Möglichkeit, innerhalb der 14-tägigen Auslagefrist nach dieser Bekanntmachung vom 28.03. bis einschließlich 11.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.