Ortsgemeinde Neumagen-Dhron
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gem. § 97 Abs. I GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab Donnerstag, 23.03.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 210, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. I GemO
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Neumagen-Dhron haben die Möglichkeit, innerhalb der 14-tägigen Auslagefrist nach dieser Bekanntmachung vom 23.03. bis 05.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.