Hiermit wird die Jagdgenossenschaft Erden zur Versammlung am Donnerstag, dem 11.04.2024, 18:00 Uhr, in das Gemeindehaus/ Vereinsraum in 54492 Erden eingeladen.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer nicht befriedeter Grundstücke in der Gemarkung Erden.
Eigentümerinnen und Eigentümer befriedeter Grundstücke (wie z.B. Gebäude, Hofräume, Hausgärten, Schaugehege, Sondergehege u. dergl.) sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Tagesordnung:
| 1. | Feststellung der anwesenden Mitglieder der Jagdgenossenschaft und derjenigen, die einen Vertreter entsandt haben, sowie die Feststellung der Grundflächen, die vertreten werden |
| 2. | Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2022/2023 |
| 3. | Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2023/2024 |
| 4. | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung des Jagdjahres 2022/2023 |
| 5. | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung des Jagdjahres 2023/2024 |
| 6. | Doppelhaushalt für die Jagdjahre 2024/2025 sowie 2025/2026 sowie Beratung und Beschlussfassung hierzu |
| 7. | Unterrichtung über die Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Jagdgenossenschaft Erden für die Jagdjahre 2018/2019 bis 2022/2023 |
| 8. | Informationen des Jagdvorstandes gem. § 6 LJVO |
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft werden gebeten, beim Versammlungstermin ihre Eigentumsflächen nachzuweisen.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.