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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der 3. Änderung der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Hunsrück-Mittelmosel

Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Hunsrück-Mittelmosel hat in ihrer Sitzung am 27. November 2024 beschlossen die Verbandsordnung zu ändern.

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, als die nach § 5 Abs. 3 S. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 i. V. m. dem Übertragungsschreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom 22. August 2024 zuständige Behörde, hat mit Verfügung vom 15.01.2025 gemäß § 6 Abs. 2 KomZG die 3. Änderung der Verbandsordnung festgestellt und gibt hiermit gemäß § 4 Abs. 5 KomZG Folgendes bekannt:

3. Änderung der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Hunsrück-Mittelmosel

Die Stadt Bernkastel-Kues und die Ortsgemeinden Brauneberg, Burgen, Erden, Gornhausen, Graach an der Mosel, Hochscheid, Kesten, Kommen, Lieser, Lösnich, Longkamp, Maring-Noviand, Minheim, Monzelfeld, Mülheim an der Mosel, Neumagen-Dhron, Piesport, Ürzig, Veldenz, Wintrich und Zeltingen-Rachtig bilden seit dem 01.04.2021 den Forstzweckverband Hunsrück-Mittelmosel (allesamt Kommunen der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues).

Auf Antrag der Ortsgemeinde Trittenheim (Verbandsgemeinde Schweich an der römischen Weinstraße) und nach Beschluss der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Hunsrück-Mittelmosel vom 22.05.2024 hat die Verbandsversammlung auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) – vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476, zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Hunsrück-Mittelmosel sowie der Feststellung der Errichtungsbehörde vom 22.02.2024 folgende Änderung der Verbandsordnung für den Forstzweckverband Hunsrück-Mittelmosel beschlossen bzw. geändert:

§ 1

Mitglieder

Mitglieder des Zweckverbandes sind die Stadt Bernkastel-Kues sowie die Ortsgemeinden Brauneberg, Burgen, Erden, Gornhausen, Graach an der Mosel, Hochscheid, Kesten, Kommen, Lieser, Lösnich, Longkamp, Maring-Noviand, Minheim, Monzelfeld, Mülheim an der Mosel, Neumagen-Dhron, Piesport, Ürzig, Veldenz, Wintrich und Zeltingen-Rachtig (allesamt Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues) und der Ortsgemeinde Trittenheim (Verbandsgemeinde Schweich an der römischen Weinstraße).

§ 3

Aufgabe des Forstzweckverbandes

(1) Der Zweckverband hat insbesondere folgende Aufgaben

c) die zur Erfüllung des Satzungszwecks erforderlichen Maschinen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 65.000,00 € sowie Geräte und Verbrauchsmaterial anzuschaffen.

§ 6

Verbandsvorsteher, Verbandsverwaltung

(3) Der Verbandsvorsteher oder sein Vertreter im Amt haben die Befugnis zur Durchführung freihändiger Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von 20.000 € netto; dies gilt insbesondere für die Einholung von Angeboten.

(4) Der Verbandsvorsteher oder sein Vertreter im Amt haben die Befugnis, Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften bis zu einem Auftragswert i. H. v. 20.000 € netto zu vergeben, sofern die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel in der von der Verbandsversammlung beschlossenen und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Haushaltssatzung zur Verfügung stehen.

§ 7

Verbandsversammlung

(3) Das Stimmrecht entsprechend Stimmenverteilung gliedert sich wie folgt:

§ 11

Aufteilung des Eigenkapitals, Deckung des Finanzbedarfs

(6) Da die Ortsgemeinde Trittenheim nicht der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues angehörig ist, wird durch die Ortsgemeinde Trittenheim eine jährliche Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 1.500 € an die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues entrichtet.

§ 18

Inkrafttreten

Die Verbandsordnung bedarf der Feststellung der Errichtungsbehörde. Die 3. Änderung der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Hunsrück-Mittelmosel tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Als zuständige Errichtungsbehörde
Az.: 10-11821/nk
54516 Wittlich, den 15. Januar 2025
Im Auftrag
gez. Niko Kolley (DS)