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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Flächenänderung im Bereich des Bebauungsplanes „Hinter Goldschmitsgraben“ in der Ortsgemeinde Lieser

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat in öffentlicher Sitzung am 7. März 2023 die Aufstellung und den Entwurf der 4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Hinter Goldschmitsgraben“, Ortsgemeinde Lieser, beschlossen. Der Planentwurf wurde gebilligt. Mit gleichem Datum wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht (Aufstellungsbeschluss).

Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues ist das Plangebiet als - Gemischte Baufläche (M) - dargestellt. Im Bebauungsplan soll ein Großteil der Fläche jedoch als - Allgemeines Wohngebiet - ausgewiesen werden, daher ist nun parallel zum Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Lieser der Flächennutzungsplan zu ändern.

Von der derzeitigen Gemischten Baufläche (27.504 qm) soll für den Bebauungsplan eine 12.671 qm große Fläche in Wohnbaufläche (W) geändert werden. 9.511 qm sollen künftig als Flächen für Acker, Grünland, Weinbau oder Sonderkulturen dargestellt werden. Die restlichen 5.322 qm bleiben weiterhin - Gemischte Baufläche -. Um dies zu ermöglichen, wird eine bereits im Flächennutzungsplan vorhandene - Gemischte Baufläche - mit einer Größe von 2.969 qm als Tauschfläche genutzt.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand der Ortslage Lieser in der Verbandsgemeinde Bernkastel - Kues. Betroffen von der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Flurstücke 42, 43, 44, 45, 46, 47, 75/2, 104, 105, 106, 107, 107/7, 108, 109/8, 110/2, 112/1, 112/2, 115/1, 119 (teilweise), 146/2, Flur 25, Gemarkung Lieser. Die Tauschfläche liegt im Südwesten der Ortslage. Betroffen vom Flächentausch sind die folgenden Flurstücke 509/1 (teilweise), 512/1 (teilweise) und 514 (teilweise) Flur 24, Gemarkung Lieser.

Die Geltungsbereiche der Einzelfortschreibung sind auf der nachfolgenden Karte ersichtlich!

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

In der öffentlichen Verbandsgemeinderatssitzung am 07.03.2023 hat der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf „Einzelfortschreibung räumlicher Teilflächennutzungsplan Ortsgemeinde Lieser“ besteht aus:

1.

Planurkunde mit der zeichnerischen Darstellung der Änderungsbereiche,

2.

Begründung und

3.

Karte mit Abgrenzung der Geltungsbereiche.

Eine Umweltprüfung ist nicht mehr erforderlich. Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zeitraum 2017 - 2022 wurde für den Teilbereich „Hinter Goldschmitsgraben“, Ortsgemeinde Lieser, bereits eine Umweltprüfung durchgeführt.

Die hierzu zur Verfügung stehenden umweltbezogenen Informationen können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues unter - Verwaltung und Bürgerdienste -, - Planen, Bauen, Wohnen -, -Flächennutzungspläne - eingesehen werden.

Diese sind:

Umweltbericht zum FNP / Fassung nach Genehmigung.

Anhang 01 / Umwelt-Steckbriefe - Baugebiete - Fassung nach Genehmigung.

Anhang 02 / Tabelle Baugebiete - Schutzgebiete - Fassung nach Genehmigung.

Städtebauliche Erläuterung - Stand Feststellungsbeschluss -.

Zusammenfassende Erklärung.

Weitere umweltbezogene Aussagen enthält die Begründung unter Ziffer 6. „Umweltbelange“.

Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Flächennutzungsplan sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit

von Freitag, dem 07. April 2023

bis einschließlich Montag, dem 08. Mai 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 116, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: - Verwaltung und Bürgerdienste -, - Amtliche Bekanntmachungen -, - Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung -) und im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der oben genannten Stelle vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) eingereicht oder per E-Mail an j.klar@bernkastel-kues.de gerichtet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Ebenfalls wird gemäß § 3 Absatz 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Bernkastel-Kues, den 22. März 2023
Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
gez. (S) Leo Wächter, Bürgermeister