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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Friedhof Lösnich 

Friedhof Lösnich

Folgende Grabstätten auf dem Friedhof Lösnich werden hiermit nach Ablauf der Ruhefrist gemäß § 22 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Lösnich vom 07.11.1996 aufgerufen:

Die Nutzungsberechtigten (Angehörigen) der aufgeführten Grabstätten werden hiermit aufgefordert, die Einfassungen und Grabmale bis spätestens 30.06.2023 zu entfernen und die Grabstätte ordnungsgemäß einzuebnen. Zu entfernen sind auch vorhandene Betonfundamente der Einfassungen und Grabmale. Nach dem genannten Termin werden die Anlagen von der Ortsgemeinde auf Kosten der Berechtigten abgeräumt. Die Grabmäler usw. gehen entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über.

Lösnich, den 22.03.2023
Benjamin Simon
Ortsbürgermeister