Der Forstwirtschaftsplan wird ausführlich vorgestellt. Revierleiter Steffen gibt zunächst einen Rückblick auf das vergangene Wirtschaftsjahr 2024.
Negativ anzumerken sei nach wie vor der Klimawandel sowie die immer häufiger auftretende Anzahl an Baumschädlingen, was vor allem auf den Nadelholzbestand zutreffe. Der Befall konnte nicht gestoppt werden. Durch die große Trockenperiode hat das Baumsterben zudem zugenommen, der Grundwasserspiegel ist nach wie vor noch trotz der hohen Niederschläge immer noch sehr niedrig. Alle Reviere rechnen weiter mit einer großen Kalamität von Kahlflächen und abgestorbenen Bäumen. Es ist insbesondere weiter mit einem verstärkten Borkenkäferbefall zu rechnen. Aus diesem Grund arbeiten die Reviere verstärkt zusammen, um eine effektive Beförsterung zu gewährleisten. Das geschlagene Holz kann nach wie vor gut durch die Holzvermarktungsgesellschaft in Morbach vermarktet werden.
Die Forstplanung für das Wirtschaftsjahr 2025 sieht Aufwendungen i.H.v. 167.914,00 € gegenüber Erträgen i.H.v. 192.420,00 € vor. Es entsteht damit voraussichtlich ein positives Ergebnis i.H.v. 24.506,00 €.
Die Vorsitzende bedankt sich für die gute Zusammenarbeit, die Ausarbeitung des Forstwirtschaftsplans und den ausführlichen Vortrag. Fragen werden vollumfänglich und zur vollsten Zufriedenheit der Ratsmitglieder beantwortet.
Der Forstwirtschaftsplan 2025 wird beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Gornhausen
Der Vorsitzende führte, nach Rücksprache mit dem Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung aus, dass von Seiten der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Gornhausen innerhalb der 14-tägigen Offenlage des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und sonstigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 keine Vorschläge oder Anregungen eingegangen sind.
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Gornhausen
Der Haushaltsplan wird dem Rat ausführlich vorgestellt.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 und die entsprechende Satzung wurden in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und auf Grund der bereits ergangenen Beschlüsse des Gemeinderates aufgestellt.
Die Haushaltsansätze im laufenden Haushalt orientieren sich an den tatsächlichen Erträgen und Aufwendungen der Vorjahre. Weiterhin erfolgten erneute Veranschlagungen, da im Vorjahr die Maßnahmen nicht durchgeführt wurden. Die Steuereinnahmen und die Ein- und Auszahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs wurden gemäß dem Haushaltsrundschreiben vom 25. November 2024 ermittelt. Die Haushaltssatzung einschließlich des kompletten Haushaltsplanes lag den Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung vor.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ergeben sich somit folgende Festsetzungen im Ergebnishaushalt 2025
Demnach ist der vorliegende Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen und weist einen Jahresfehlbetrag von 513.400 € aus. Der Saldo gegenüber der Veranschlagung des Vorjahres von 27.800 € hat sich somit um 541.200 € verschlechtert. Dies ist vor allem auf die hohe Umlagebelastung, die weggefallenen Schlüsselzuweisungen und den Rückgang bei der Gewerbesteuer zurückzuführen.
Erläuterung zu den Haupteinnahmeposten
Für das Haushaltsjahr 2025 werden insgesamt 127.400 € an Erträgen aus Steuern und ähnlichen Abgaben (einschließlich Kompensationsleistungen) erwartet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 121.500 € (Hauptsächlich bei der Gewerbesteuer = 127.500 €).
Für das Jahr 2025 werden insgesamt 70.100 € an Zuwendungen etc. erwartet. Allerdings werden keine Schlüsselzuweisungen wegen der hohen Gewerbesteuereinnahmen Ende 2023 mehr gewährt. Hauptsächlich bestehen die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen in Höhe von 31.400 €. Weiterhin sind die Zuweisungen des Bundes und des Landes zur Förderung der Forstwirtschaft (Bekämpfung Waldschäden, Klimaangepasstes Waldmanagement) mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 35.700 € veranschlagt. Weiterhin werden KIPKI-Mittel in Höhe von 3.000 € für die Anlegung von Blühwiesen erwartet.
An Holzgelderlösen sind 155.300 € veranschlagt. Die Einnahmen aus der Energieeinspeisung PV-Anlage Bürgerhaus Gornhausen wird mit 6.900 € kalkuliert.
Die Pachteinnahmen aus den Flächen für die 5 Windkraftanlagen betragen 250.000 €. Hiervon sind 20% (50.000 €) an die AÖR Energiewelt Hunsrück-Mosel weiterzuleiten.
Der weiterzuleitende Reinertrag der Jagdgenossenschaft für die Unterhaltung der Wirtschaftswege beläuft sich auf 7.100 €.
Für das Haushaltsjahr 2025 werden noch sonstige ordentliche Erträge in Höhe von 18.900 € erwartet. Davon entfallen u.a. 8.500 € auf die Konzessionsabgaben für Strom. An Erträgen aus den Rückstellungen für Überstunden und Urlaub sind 9.500 € veranschlagt.
Aus der Verzinsung des Forderungsbestandes gegenüber der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues werden an Zinsen rd. 8.500 € erwartet.
Folgende laufende Aufwendungen sind im Besonderen zu erwähnen:
Die Personalaufwendungen (Verwaltungssteuerung, Bauhof und Bürgerhaus) liegen mit 54.300 € um 8.700 € höher als der Vorjahreswert.
An einmaligen Haushaltsmitteln sind im Jahre 2025 folgende bereitgestellt:
Für Maßnahmen gemäß dem Starkregenkonzept sind 20.000 € bei Planungsstelle 114231.523300 mitveranschlagt. Der Gesamtansatz beträgt 25.000 €. Darin enthalten ist auch die Erneuerung Grünstreifen (Blühwiesen) mit 5.000 €.
Der Anteil an den Maßnahmen für die Kita Veldenz (Installation Schließanlage, neuer Anstrich, Schallschutz, Erweiterung Personal-raum, Erweiterung Speiseraum, etc.) beträgt rd. 25.000 €; veranschlagt bei der Planungsstelle 365501.525430, ist im Gesamtansatz von 40.500 € mitenthalten.
Die Erneuerung des Tores am Feuerwehrhaus ist mit 8.000 € bei der Planungsstelle 114211.523100 im Ansatz von 13.000 € berücksichtigt.
Für die Erneuerung der Eingangstür und die Sanierung der Toilettenanlagen im Bürgerhaus Gornhausen (573121.523100) werden lt. Kostenschätzung rd. 65.000 € benötigt.
Für die Anschaffung von Spielgeräten auf dem Spielplatz sind 7.500,00 € bei der Planungsstelle 366131.523800 als Aufwand vorgesehen und für Reparaturen auf dem Spielplatz (Zaunanlage etc.) sind ebenfalls 7.500 € bereitgestellt.
Für die Sanierung und Neugestaltung im Eingangsbereich und Parkplatz für das Bürgerhaus und den Friedhof Gornhausen sind beim Produkt Park- und Gartenanlagen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 45.000 € vorgesehen.
Für Pflasterarbeiten am Dorfbrunnen sind bei der Planungsstelle 551121.523300 Mittel in Höhe von 30.000 € veranschlagt.
Für die Anschaffung diverser Kleingeräte und Ausstattungsgegenstände für den gemeindlichen Bauhof sind insgesamt 15.000 € bei Planungsstelle 114301.523800 vorgesehen.
Für die Sanierung bzw. Instandsetzung des Wasserbehälters oberhalb des Boors sind erneut 15.000 € bei der Planungsstelle 114231.523130 bereitgestellt.
Weitere laufende Aufwendungen des Ergebnishaushaltes:
Der Gesamtbetrag der Abschreibungen für das Jahr 2025 beläuft sich auf 87.500 €.
Auf die Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen entfällt ein Betrag in Höhe von insgesamt 478.400 €. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um rd. 220.300 €.
Dies ist auf die hohen Gewerbesteuereinnahmen im 4. Quartal 2023 zurückzuführen. Dadurch stieg die Steuerkraftzahl erheblich. Dadurch bedingt erhält die OG Gornhausen im Jahre 2025 keine Schlüsselzuweisungen und muss wesentlich höhere Umlagen an Land, Kreis und Verbandsgemeinde zahlen.
An Kreisumlage sind 217.900 €, an Verbandsgemeindeumlage 154.100 €, an Finanzausgleichsumlage an das Land 18.000 € und als Gewerbesteuerumlage 1.500 € zu zahlen.
Weiterhin fällt hierunter der Pachtanteil (20% der Einnahmen Windkraftanlagen) an die AÖR Energiewelt Hunsrück-Mosel in Höhe von 50.000 €.
Als Transferaufwendungen werden die Zuweisungen und Zuschüsse an den öffentlichen und privaten Bereich bezeichnet. Für den Bereich der Ortsgemeinde sind dies 400 € als Zuschuss an den Bauern- und Winzerverband sowie die Zuweisung an die örtlichen Vereine in Höhe von insgesamt 3.000 €.
Als Zuschuss für Verpflegungs- und Betreuungskosten der Kinder aus der OG Gornhausen in den Kindergärten und den Grundschulen sind Haushaltsmittel in Höhe von 7.500 € vorgesehen. Weiterhin ist die Umlage an den Forstzweckverband Hunsrück-Mittelmosel mit einem Betrag von 6.000 € veranschlagt.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 10.11.2022 fördert die Ortsgemeinde Gornhausen verschiedene energieeinsparende Maßnahmen in den Haushalten auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Gornhausen. Insgesamt werden hierfür Mittel in Höhe von 220.000 € bereitgestellt. Davon entfallen 20.000 € auf Förderungen unter 1.000 € und 200.000 € sind für investive Förderungsmaßnahmen vorgesehen.
Für den Einsatz der Waldarbeiter aus anderen Forstrevieren sind voraussichtlich rd. 33.200 € vorgesehen. Für die Ortsplanung sind Mittel in Höhe von 40.000 € veranschlagt. Diese entfallen fast ausschließlich auf den Bebauungsplan für die Erschließung eines neuen Baugebietes.
Weiterhin ist der Haushalt 2025 maßgeblich geprägt von Entwicklung des Teilhaushaltes 90 „Zentrale Finanzdienstleistungen“
| Planung 2024: | Saldo +170.500 € |
| Planung 2025: | Saldo -255.600 € |
Die Verschlechterung beträgt insgesamt 426.100 €. Dies ist auf den Wegfall der Schlüsselzuweisungen, dem Einbruch bei der Gewerbesteuer und die höheren Umlagen (Steuerkraft 4.Q.2023) zurückzuführen.
Der Finanzhaushalt hat bei den ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen einen negativen Saldo in Höhe von 456.300 € und weist, unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung in Höhe von 0,00 €, somit eine negative Freie Finanzspitze von ebenfalls 456.300 € aus.
Letztendlich verbleibt unter Berücksichtigung der Salden aus ordentlichen Ein- und Auszahlungen (-456.300 €) und aus der Investitionstätigkeit (-562.500 €) eine Finanzierungslücke in Höhe von insgesamt 1.018.800 €. Diese wird im Rahmen der Finanzierungstätigkeit mit der Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues in gleicher Höhe ausgeglichen. Zum Ende des Haushaltsjahres 2025 wird sich die Forderung, bei planmäßiger Abwicklung, gegenüber der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues voraussichtlich auf rd. 707.000,00 € belaufen.
Folgende investiven Maßnahmen sind im Jahre 2025 vorgesehen:
Produkt 114301 Maßnahme 500 - Anschaffung Ausstattung gemeindlicher Bauhof
Für die weitere Anschaffung von Maschinen und Anbaugeräten (über 1.000 € netto) für den gemeindlichen Bauhof ist ein Betrag in Höhe von 15.000 € bereitgestellt.
Produkt 541101 Maßnahme 6004 - Straßenbaumaßnahmen "Merscheider Weg" Gornhausen
An Planungskosten für den vorgesehenen Wegebau Merscheider Weg/Sportplatz /Sender sind an Haushaltsmitteln 60.000 € vorgesehen.
Produkt 541101 Maßnahme 6070 - Straßenbeleuchtungsmaßnahmen OG Gornhausen
In der Nähe des Bürgerhauses ist die Aufstellung einer Solar-Straßenleuchte vorgesehen. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € benötigt.
Produkt 555911 Maßnahme 8001 -Straßenbau "Wirtschaftswege“ Gornhausen
Für den Neubau des Wirtschaftsweges „Weißer Weg“ in der Gemarkung Gornhausen werden Mittel in Höhe von 100.000 € bereitgestellt. Eine Förderung durch das Land aus dem Entwicklungsprogramm EULLE ist nicht mehr möglich.
Produkt 561001 Maßnahme 8500 - Förderung Energieeffizienter Maßnahmen in der OG Gornhausen
Aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses erfolgte eine Änderung bzw. Erhöhung des Zuschusses für energieeffiziente Heizungen (10.000 € pro Haushalt) Gemäß dem ursprünglichen Gemeinderatsbeschluss vom 10.11.2022 fördert die Ortsgemeinde Gornhausen verschiedene energieeinsparende Maßnahmen in den Haushalten auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Gornhausen. Insgesamt werden hierfür nunmehr Mittel in Höhe von insgesamt 220.000 € bereitgestellt. Davon entfallen 20.000 € als Aufwand und 200.000,00 € für investive Förderungsmaßnahmen, die bei der Planungsstelle 561001/8500.781900 veranschlagt sind.
Produkt 573121 Maßnahme 8701 - Bürgerhaus Gornhausen“
Für die Sanierung und Dämmung der Fassade des Bürgerhauses Gornhausen werden lt. Kostenermittlung rd. 90.000 € benötigt. Weiterhin ist eine Neugestaltung des Außenbereiches angedacht. So soll u.a. ein Grillplatz errichtet werden. Hierfür sind lt. erster Kostenermittlung rd. 80.000 € bereitzustellen.
Finanzierung der Investitionen 2025
Der Saldo aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf minus 562.500 € und wird aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Ortsgemeinde Gornhausen finanziert.
Schuldenstände
Die Ortsgemeinde Gornhausen ist schuldenfrei.
Zum Ende des Haushaltsjahres 2025 wird sich die Forderung gegen die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues voraussichtlich auf rd. 706.957 € belaufen.
Die Zustimmung zu der Haushaltssatzung sowie zum Ergebnis- und Finanzhaushalt, Investitionsprogramm und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 werden erteilt.
2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand;
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung der Ortsgemeinde Gornhausen gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung
Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 die 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand beschlossen (Wirksamkeitsbeschluss).
Nun muss die Zustimmung zur Flächennutzungsplanung von allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel - Kues und der Stadt Bernkastel - Kues eingeholt werden.
Seitens der Ortsgemeinde Gornhausen ist über die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu beraten und zu beschließen.
Der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand wird gemäß § 67 Abs. 2 GemO zugestimmt.
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Vergabe der Pflege des Baumkatasters sowie der Durchführung von regelmäßigen Baumkontrollen in der Ortsgemeinde Gornhausen
Um die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten, sind die Kommunen verpflichtet, ihre Bäume turnusmäßig durch Fachpersonal kontrollieren zu lassen und in einem Baumkataster zu erfassen. Betroffen sind hiervon alle Bäume in der öffentlichen Verkehrssicherungspflicht an Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen sowie Außenanlagen öffentlicher Gebäude ab einem Stammdurchmesser von 10 cm. In der Ortsgemeinde Gornhausen sind dies ca. 105 Einzelbäume sowie 245 Bäume in sicherheitsrelevanten Baumgruppen.
Der Vertrag mit dem bisher beauftragten Forstbüro Matt läuft nach 5 Jahren am 31.12.2024 aus. Ein letzter Kontrollgang durch das Forstbüro Matt erfolgt vertragsgemäß noch Ende 2024.
Aufgrund betrieblicher Veränderungen hatte das Forstbüro Matt angekündigt, den Vertrag nicht mehr weiterführen zu wollen. Im Rahmen der Ausschreibung wurden drei Unternehmer angefragt.
Der FLL-zertifizierte Baumkontrolleur Stephan Stein aus Maring-Noviand hatte als einziger Bieter ein Angebot abgegeben. Herr Stein hatte bereits im Auftrag des Forstbüro Matt Kontrollen für die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues durchgeführt. Der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung ist im Rahmen der Eignungsprüfung nachzureichen.
Für die neue Ausschreibung wurden Angebote auf der Grundlage eines Vertrages mit einer Laufzeit von zunächst einem Betreuungszyklus mit der Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils einen Betreuungszyklus eingeholt. Vertragsbeginn ist der 01.01.2025. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht Monate nach Eingang des letzten Kontrollberichtes von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Als endgültiges Vertragsende ist spätestens der 31.12.2030 vorgesehen.
Die Durchführung der jährlichen Baumkontrollen sowie die Erstellung und Fortführung des Baumkatasters wird an den Gutachter Stephan Stein aus Maring-Noviand zu den angebotenen Konditionen, vorbehaltlich des Nachweises einer gültigen Haftpflichtversicherung, vergeben.
Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Vertrages der Hecken- und Baumschnittarbeiten in der Ortsgemeinde Gornhausen
Mit Beschluss in der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 07.06.2023 wurde die Vergabe von Hecken- und Baumschnittarbeiten im Bereich der Friedhöfe der Ortsgemeinde beschlossen.
Den Zuschlag erhielt die Firma ATK Garten- und Landschaftsbau aus Wittlich. Nach der Mindestlaufzeit von 2 Jahren wurde der zweite Pflegegang durchgeführt. Laut Vertrag besteht die Möglichkeit, diesen auf Antrag der Ortsgemeinde zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte bereits im Vorfeld der Sitzung das grundsätzliche Interesse der Firma ATK an einer Verlängerung der Pflegeleistungen angefragt. Es besteht grundsätzliches Interesse an einer Verlängerung. Der Aufschlag beträgt dabei 10 % der Leistungen.
Die Verlängerung der Hecken- und Baumschnittarbeiten im Bereich der Friedhöfe der Ortsgemeinde um ein weiteres Jahr wird beschlossen. Der Vorsitzende wird zur Freigabe der Leistungen unter den genannten Rahmenbedingungen ermächtigt.
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zum Winterdienst
Das Holz-und Lohnunternehmen, Marwin Maas, Veldenz, soll zur Durchführung des Winterdienstes beauftragt werden.
Der Vorsitzende wird zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages beauftragt.
Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Solarstraßenleuchten
Die Westnetz schlägt vor, Solarstraßenleuchten zu testen, um festzustellen, ob diese an Stellen, die nicht mit Strom versorgt sind, überhaupt funktionieren.
Es soll gemäß dem Vorschlag zunächst eine Leuchte durch die Gemeinde zum Test beschafft werden. Der Standort wird noch festgelegt.
Beratung und Beschlussfassung über das amtliche Bekanntmachungsorgan gemäß § 1 Abs. 1 und § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung
Gemäß § 1 Abs. 1 und § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde per Beschluss festzulegen, in welcher Zeitung die amtlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen sollen.
Es wird beschlossen, dass öffentliche Bekanntmachungen gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung in der Zeitung „Mittelmosel-Nachrichten“, Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, erfolgen sollen.
Darüber sollen dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO zu § 27 GemO und dingliche Bekanntmachungen gemäß § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung elektronisch erfolgen. Die elektronische Bekanntmachung erfolgt über die Webversion bzw. App des LINUS-WITTICH Verlag „meinOrt-App“.
Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Die Ortsgemeinde Gornhausen kann eine selbständige Entscheidung darüber treffen, mit welcher Option (extern, intern oder gemeinsamer) ein Datenschutzbeauftragter benannt wird.
Die Verbandsgemeindeverwaltung schlägt vor, wie bereits in der Vergangenheit erfolgt, in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für einen einheitlichen Datenschutzbeauftragten zu stimmen. Für die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wurde Thomas Ruf mit Wirkung zum 01.04.2018 als Datenschutzbeauftragter benannt. Die Ortsgemeinde hat dementsprechend seit dem Jahr 2018 ebenfalls Thomas Ruf als Datenschutzbeauftragten benannt. Thomas Ruf scheidet im Jahr 2025 aus seinem aktiven Dienst bei der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues aus, sodass ein neuer Datenschutzbeauftragter benannt werden muss. Bei der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wird mit Wirkung zum 01.01.2025 Frau Anastasia Rosen als Datenschutzbeauftragte benannt. Folglich hat die Ortsgemeinde die Möglichkeit, ab Januar 2025 ebenfalls Frau Rosen als Datenschutzbeauftragte zu benennen.
Die formelle Benennung für die Ortsgemeinde Gornhausen erfolgt nach Beschlussfassung des Rates durch den Ortsbürgermeister.
Es wird beschlossen, gemäß Art. 37 DSGVO für die Ortsgemeinde Gornhausen einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zusammen mit der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zu benennen. Ab Januar 2025 soll demnach Frau Anastasia Rosen als Datenschutzbeauftragte für die Ortsgemeinde Gornhausen fungieren.
Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2023 der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“
Der Verwaltungsrat der Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ - Anstalt des öffentlichen Rechts hat in seiner Sitzung am 27. November 2024 den Jahresabschluss 2023 zum 31. Dezember 2023 festgestellt und die Entlastung des Vorstandes erteilt.
Die Wirtschaftsprüfer haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Die Buchführung sowie die weiteren Unterlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.
Der Jahresabschluss der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ zum 31. Dezember 2023 wurde in der vorliegenden Form festgestellt mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 4.800.471,18 €. Der in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 905.320,47 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Dem Vorstand wurde für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.
Der Durchführung einer letztmaligen Sondertilgung im Wirtschaftsjahr 2024 in Höhe von rd. 113.390 € wird zugestimmt
Da die Ortsgemeinde Gornhausen an der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ beteiligt ist, ist der Gemeinderat über das Ergebnis des Jahresabschlusses in Kenntnis zu setzen.
Verkehrsberuhigung in der Gemeinde Gornhausen
Gemäß den Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zu § 45 StVO (Straßenverkehrsordnung) sind in allen Ortslagen regelmäßig Verkehrsschauen vorzunehmen. Aus diesem Grund wurde eine Verkehrsschau für die Gemeinde Gornhausen vorbereitet, um dort alle angeordneten Verkehrszeichen auf ihre Sinnhaftigkeit und Erforderlichkeit hin zu überprüfen. Diese Verkehrsschau ist von der Straßenverkehrsbehörde zusammen mit den Straßenbaubehörden, der Polizei, Vertretern der Gemeinde und externen Fachkundigen (z.B. ADAC) durchzuführen.
Derzeit kommt es in der Gemeinde wiederholt zu Beschwerden über eine unangepasste Fahrweise innerhalb der Ortslage. Aus diesem Grund wurde im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermines mit dem Gemeindevorstand die Ortslage unter diesem Gesichtspunkt besichtigt, um mögliche Lösungsansätze zu finden, die im Rahmen der Verkehrsschau ebenso mit abgehandelt werden können.
Zunächst bleibt festzuhalten, dass alleine eine Verbotsbeschilderung zu keiner Änderung des Fahrverhaltens führt. Nur die faktische Verlangsamung des Verkehrs kann hier im Endeffekt helfen, die gewollten Fahrbeziehungen zu verdeutlichen und bei den Verkehrsteilnehmern die gewollte Änderung des Fahrverhaltens zu bewirken.
Die praktischen Erfahrungen auf der K88 in der Ortslage Mülheim haben eindrucksvoll gezeigt, dass hier die Einrichtung von Parkflächen auf der Fahrbahn am Ortseingang zu einer erheblichen Verkehrsberuhigung und faktischen Entschleunigung des Verkehrs geführt hat. Die Verkehrsteilnehmer haben sich infolge des für sie bestehenden Ärgernisses des möglichen „Zeitverlustes“ nach einer gewissen Eingewöhnung auf eine längere Fahrzeit sowie auf ein Abbremsen vor der „Schikane“ eingestellt. Mit geringen Mitteln wurde demzufolge eine Änderung im Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer bewirkt.
In der Gemeinde Gornhausen gibt es mehrere Aspekte, die es zu bedenken gilt:
| 1. | Teilweise sind keine Gehwege vorhanden, so dass die Fußgänger auf der Fahrbahn laufen müssen. |
| 2. | Die Regelung Rechts vor Links ist teilweise nicht klar zu erkennen, weil die Einmündungen von Bewuchs oder infolge der Topographie verdeckt sind. |
| 3. | Infolge der täglichen Erfahrungen beim Befahren der Straßenzüge wird eine Einmündung, an der nur selten Fahrzeuge stehen, nicht mehr als vorfahrtsberechtigt wahrgenommen. |
| 4. | Gerade durch die gerade Blickrichtung auf den Einfallstraßen sehen ortskundige Verkehrsteilnehmer keinen Anlass, ihre Geschwindigkeit zu reduzieren (insbesondere zu verkehrsarmen Zeiten). Ebenso ist in Richtung Kreisstraße 88 die freie Strecke verlockend, das Tempo frühzeitig zu erhöhen. |
Lösungsmöglichkeit:
Wie bereits ausgeführt, ist die vorhandene Beschilderung nicht hilfreich, bzw. ausreichend, um eine Änderung im Fahrverhalten zu bewirken. Auch eine zusätzliche Beschilderung wird keine dauerhafte Veränderung bewirken, da auch hier schnell ein Gewöhnungseffekt eintritt.
Zunächst gibt es die Möglichkeit entlang der Einfallstraßen Hauptstraße und Morbacher Straße durch verschwenkte Parkflächenmarkierungen rein faktisch die Fahrbahn zu verschwenken und hierdurch eine ungehinderte Durchfahrt des Gegenverkehrs - vergleichbar wie in Mülheim - zu verhindern, um den Verkehr faktisch zu verlangsamen.
Weiterhin kann durch die Einführung von Verkehrszeichen 432 (Haifischzähne) an den markierten Stellen die Regelung Rechts vor Links verdeutlicht werden, was automatisch zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten führt. Diese Markierungen liegen im Vergleich zu Verkehrszeichen immer im Blickfeld der Verkehrsteilnehmer und erinnern stets an die bestehende Verkehrsregelung.
Weiterhin besteht insbesondere am Ortseingang Morbacher Straße die Möglichkeit, durch eine visuelle und faktische Einengung mit einfachen Mitteln den Beginn des Ortseingangs hervorzuheben.
Fazit:
Mittels dieser Markierungen, Verkehrseinrichtungen und der ergänzenden Beschilderung kann aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde eine Änderung in der Streckenwahl und im Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer bewirkt werden.
Seitens des Gemeinderates ist zu beraten, ob diese verkehrsrechtlichen Maßnahmen befürwortet werden. Im Anschluss erfolgt dann die Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden im Rahmen der Verkehrsschau.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden befürwortet. Die Straßenverkehrsbehörde wird um entsprechende Umsetzung unter Einbindung des Gemeindevorstandes gebeten.
Erster Planungsentwurf zu Umbaumaßnahmen/Umgestaltung im Innen-und Außenbereich Bürgerhaus
Der Planungsentwurf des Bürgerhauses wird ausführlich vorgestellt.
Der Innenbereich soll zunächst vorangetrieben werden, dann soll im Anschluss der Außenbereich umgesetzt werden.
Mitteilungen und Anfragen
| • | Zwei Seniorenbänke (erhöhte Sitzposition) sind für den Friedhof bestellt |
| • | Ein zusätzlicher Bewegungsmelder wird noch an der Leichenhalle installiert |
| • | Die Zuwegung zu den Gräbern/zwischen den Gräbern wird in Teilbereichen mit Splitt angelegt. |
| • | Die Beleuchtung im Bürgerhaus (Pausenhalle) wird nochmals etwas geändert (Helligkeit). |
| • | Die Trennwand im Bürgersaal wird repariert, die Laufrollen werden ausgetauscht. |
| • | Im Frühjahr erfolgt die Erneuerung/Beschaffung von einigen Spielgeräten sowie die Umbauarbeiten auf dem Spielplatz. Ein Elternaufruf zur Mithilfe folgt in Kürze. |
| • | Zum Dreck-Weg-Tag, Samstag, 24.05. wird ein Container am Sportplatz abgestellt. Die Bevölkerung ist aufgerufen, sich rege an der Aktion zu beteiligen. |
| • | Die Firma Keller hat den Bachlauf - Weg zur Klaramühle (Höhe Kläranlage) mit einer Steinmauer mit Beton befestigt. |
| • | Hinsichtlich des Wasserlaufs/ der Eisbildung auf der Straße in Teilbereichen auf dem Weg zur Klaramühle (Weide Edgar und Wiese kurz vor Wald) findet ein Gespräch mit dem Besitzer/ Pächter zur Entwässerung statt. |
| • | Der Bachlauf soll von Hecken und Sträucher gereinigt werden (Forstmaschine) |
| • | Hinsichtlich des Wasserlaufs/ der Eisbildung auf der Straße- Am Mühlenrech - sind die Anwohner informiert. Neue Leitungen für die Entwässerung sind notwendig, da die Verrohrung mit Wurzelwerk zugewachsen ist und sich wahrscheinlich die Quelle auf dem Privatgrundstück befindet. |
| • | Ein Gabionenzaun am neuen Containerstellplatz wird errichtet/installiert (Sichtschutz/Absicherung der Container). |
| • | Der Winterdienst wird sehr positiv von den Bürgern gesehen. |
| • | Es ist beabsichtigt, Geräte- und Materialanschaffungen für Starkregenereignisse, den Brandschutz und Notsituationen vorzunehmen. |
| • | Die Ortsgemeinde führt einen Feuerwehr-Infotag mit Wehleiter Edringer durch. Die Notwendigkeit der freiwilligen Feuerwehr soll verdeutlicht werden. |
Einwohnerfragestunde
Frage: Wie ist der Stand vom Baugebiet?
Antwort: Am 20.02.2025 wird in der Verwaltung über den neuesten Sachstand informiert. Der Bericht über den Sachstand erfolgt in der nächsten Sitzung.
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
| • | Der Gemeinderat fasste 4 Beschlüsse in Vertragsangelegenheiten. |