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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Bernkastel-Kues

Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten von privaten Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Historischer Stadtkern Bernkastel“

Im Jahr 2013 wurde die Stadt Bernkastel-Kues mit dem Bereich „Historischer Stadtkern Bernkastel“ in das Städtebauförderungsprogramm von Bund und Land aufgenommen. Der Geltungsbereich der zugrundeliegenden Sanierungssatzung ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

Grundsätzlich kann die Stadt Bernkastel-Kues innerhalb des Geltungsbereiches Steuerbescheinigungen zur erhöhten steuerlichen Abschreibung gemäß §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz ausstellen.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

1.

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Sanierungssatzung (siehe Anlage)

2.

Es handelt sich um ein Vorhaben im Sinne der Beseitigung städtebaulicher Missstände (gem. § 177 Baugesetzbuch)

3.

Es wurde vor Durchführung der Maßnahme auf Antrag des Eigentümers eine „Sanierungsvereinbarung“ zwischen dem Eigentümer und der Stadt abgeschlossen

4.

Die Maßnahme wurde entsprechend der Sanierungsvereinbarung durchgeführt und die Ausstellung der Bescheinigung auf der Grundlage der eingereichten Dokumentation mit Rechnungen und Zahlungsbelegen beantragt

5.

Die Prüfung der eingereichten Unterlagen seitens der Stadt ist erfolgreich abgeschlossen

Antragsunterlagen und weitere Informationen erhalten Sie über die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Frau van Brandwijk, Telefon: 06531-541324, E-Mail g.vanbrandwijk@bernkastel-kues.de

Bitte informieren Sie sich in Ihrem eigenen Interesse vor Beginn von Baumaßnahmen und insbesondere Erteilung von Bauaufträgen, um eine ggf. vorliegende Abschreibungsmöglichkeit wahrnehmen zu können.