Im Jahr 2013 wurde die Stadt Bernkastel-Kues mit dem Bereich „Historischer Stadtkern Bernkastel“ in das Städtebauförderungsprogramm von Bund und Land aufgenommen. Der Geltungsbereich der zugrundeliegenden Sanierungssatzung ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Grundsätzlich kann die Stadt Bernkastel-Kues innerhalb des Geltungsbereiches Steuerbescheinigungen zur erhöhten steuerlichen Abschreibung gemäß §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz ausstellen.
Hierfür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
| 1. | Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Sanierungssatzung (siehe Anlage) |
| 2. | Es handelt sich um ein Vorhaben im Sinne der Beseitigung städtebaulicher Missstände (gem. § 177 Baugesetzbuch) |
| 3. | Es wurde vor Durchführung der Maßnahme auf Antrag des Eigentümers eine „Sanierungsvereinbarung“ zwischen dem Eigentümer und der Stadt abgeschlossen |
| 4. | Die Maßnahme wurde entsprechend der Sanierungsvereinbarung durchgeführt und die Ausstellung der Bescheinigung auf der Grundlage der eingereichten Dokumentation mit Rechnungen und Zahlungsbelegen beantragt |
| 5. | Die Prüfung der eingereichten Unterlagen seitens der Stadt ist erfolgreich abgeschlossen |
Antragsunterlagen und weitere Informationen erhalten Sie über die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Frau van Brandwijk, Telefon: 06531-541324, E-Mail g.vanbrandwijk@bernkastel-kues.de
Bitte informieren Sie sich in Ihrem eigenen Interesse vor Beginn von Baumaßnahmen und insbesondere Erteilung von Bauaufträgen, um eine ggf. vorliegende Abschreibungsmöglichkeit wahrnehmen zu können.