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Ausgabe 14/2023
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 02.03.2023

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Wintrich

Haushaltssachbearbeiter Jörg Simon führte aus, dass von Seiten der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Wintrich innerhalb der 14-tägigen Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 keine Vorschläge oder Anregungen eingegangen sind.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Wintrich

Der Haushaltsplan sowie eine Kurzfassung mit den wesentlichen Eckdaten lagen den Ratsmitgliedern vor.

Ortsbürgermeister Dirk Kessler hielt für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltsrede:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Wächter, liebe Ratsmitglieder!

Die Aufstellung des Haushaltes einer Ortsgemeinde ist doch immer die Gelegenheit, um nach vorne zu schauen, vielleicht auch mal mit einem Blick zurück. Ich möchte heute beides machen.

Daher ein kurzer Blick zurück auf die vergangenen fast 24 Jahre meiner Tätigkeit als Bürgermeister plus 5 Jahre zuvor als Beigeordneter:

Die Zeiten haben sich geändert. Insbesondere was den Haushalt der Ortsgemeinde Wintrich angeht, hatten wir schwierige Zeiten zu Beginn meiner Amtszeit. Unvergessen ist auch für mich die Tatsache, dass wir im Jahr 1997 767000 DM an Gewerbesteuer an das Finanzamt in Essen überweisen mussten, weil die kleinen Moselkraftwerke umfirmiert hatten und von der RWE Rhein Ruhr AG aus Essen geschluckt waren. Die Gewerbesteuer ging zu 90% nach Essen und verblieb nicht hier bei Gemeinde, Verbandsgemeinde und Kreis. Auch das hat mich seinerzeit bestärkt auf erneuerbare Energien zu setzen, dies aber in der Form, dass die Gemeinde nicht nur partizipieren, sondern auch gut mitreden und verdienen kann. Es war ein langer Weg durch defizitäre Haushalte. Die Rügen der Kreisverwaltung waren immer und immer wieder ähnlich. Seit einigen Jahren können wir auf einen Haushalt schauen, der nicht nur ausgeglichen ist, sondern auch Überschüsse ausweist.

Das Ganze war ein harter steiniger Weg, der mit viel Ablehnung für berechtigte Wünsche geprägt war. Heute können wir finanziell wieder vernünftig agieren. Dies ist aber nicht nur der Windenergie geschuldet, sondern auch der Sparpolitik der letzten 24 Jahre. Des Weiteren natürlich auch, und das möchte ich nicht unerwähnt lassen, dem Betreiben des Wohnmobil Stellplatzes in gemeindlicher Hand. Hier führt der Gemeindevorstand ein Unternehmen in ehrenamtlicher Art und Weise, die tatsächlich beispiellos und extrem lobenswert ist. Mein Dank geht an das Team, welches sich tagein tagaus kümmert und dies auch während der Wintermonate, um Neuerungen zu organisieren.

Auch hinsichtlich unseres Projektes der Beteiligung an Windkrafträdern ist etwas Bewegung reingekommen. Hier werden wir im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter Grundstücksangelegenheiten beraten. Auch denken wir über eine Nachverdichtung in unserem Windpark mit 3 zusätzlichen Windkraftanlagen nach. Wir werden versuchen auch hier zeitnah die Weichen für eine Genehmigung zu stellen.

Können wir übermütig werden? Die Antwort meinerseits ist ganz klar: „Nein

Der Anbau für Erweiterung Kindertagesstätte und die damit einhergehende komplette Sanierung der Haustechnik hinsichtlich Wasser, Abwasser, Strom, Internet, der virengerechten Belüftung, sowie die Erneuerung der Küche in Gastroqualität werden über 2 Mio. € verschlingen. Ausgerechnet in der Zeit, wo die Baupreise explodiert sind, haben wir ausschreiben müssen. Lieferschwierigkeiten und andere Engpässe machen dem Gemeindevorstand die Arbeit zurzeit nicht leicht. Viele Stunden werden mit der Organisation des An- und Umbaus verwendet. Hätte man das mit der Kita nicht auch irgendwie anders und preiswerter lösen können? Ja, man hätte es renovieren können und in den Folgejahren ständig und immer wieder teure Reparaturen, die auch den Kita-Betrieb lahmgelegt hätten, erdulden müssen. Auch wäre die Voraussetzung für die Aufnahme der allerkleinesten Kinder nicht gegeben gewesen.

Darüber hinaus hat sich die Gesetzeslage, insbesondere in Rheinland-Pfalz dahingehend geändert, das ein Teilzeitplatz für ein Kind mit 7 Stunden Dauer rechtskräftig zur Verfügung gestellt werden muss, gleichzeitig besteht auch ein Rechtsanspruch für diesen Teilzeitplatz das eine Mahlzeit gereicht werden muss.

Das ganze Programm der Landesregierung wird den Eltern kostenlos zur Verfügung gestellt. Andere Bundesländer haben die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in Qualitätssicherung durch mehr Personal und durch Bezuschussung für Anbauten, Renovierungen sowie Sanierungen genommen. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz-Pfalz steckt das Geld in die Beitragsfreiheit für die Eltern. Warum erzähle ich das immer wieder? Zum einen ist es für viele Eltern schon selbstverständlich geworden, dass dieses Angebot kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Zum anderen ist vielen Eltern leider nicht bewusst, was das ganze letztendlich für die Kommune und somit für die Allgemeinheit bedeutet. Viele Kommunen in Rheinland-Pfalz-Pfalz sind nicht, so wie die Ortsgemeinde Wintrich, in der Lage zu agieren. Diese Gemeinden können sich nicht Anbauten und Investitionen, zum Beispiel in vernünftige Küchentechnik oder erforderliche Ruheräume leisten. Viele Kitas improvisieren auf unterem Niveau zu Lasten der Kinder und Erzieherinnen. Es gibt mittlerweile leider Kindertagesstätten, die das Wort als solches nicht mehr verdienen und eher als „Verwahranstalt“ bezeichnet werden müssten. Genau um dieses zu verhindern, genau um jetzt die Voraussetzungen für qualitativ hochwertige Arbeit der Erzieher*innen zu gewährleisten, das Ganze in einem vernünftigen, guten und gepflegtem Umfeld, war der Hintergrund für die Entscheidung des Wintricher Rates so viel Geld in die Hand zu nehmen, um das Kindeswohl der Kinder in der Zukunft nicht zu gefährden. Hoffen wir gemeinsam, dass dieses Projekt im Sommer zu einem glücklichen Ende geführt werden kann. Prognosen für einen Termin des Umzuges von der Mehrzweckhalle in die Kindertagesstätte wäre Kaffeesatzleserei und ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Auch hier, an dieser Stelle, möchte ich den vielen Vereinen in Wintrich für ihre Geduld danken, weil ein regulärer Probenbetrieb- und Übungsbetrieb sowie Veranstaltungen zurzeit nicht möglich sind. Vielleicht gibt es auch mal diesbezüglich eine Anerkennung aus der Nachbargemeinde.

Thema Baugebiet:

Bis auf ein Grundstück, ist im Baugebiet alles verkauft. Vier Grundstücke sind immer noch in der Rückhaltung für ein Senioren Projekt. Auch hier hat es schon vielversprechende Gespräche gegeben, so dass ich zuversichtlich bin, hier den Weg in die richtige Richtung einschlagen zu können.

Das Thema Glasfaser wird uns leider noch länger beschäftigen, als es uns allen Recht ist und die zurzeit zu erlebende Verzögerung ist nicht hinnehmbar. Mehr kann ich leider nicht dazu sagen, die Kommunikation ist gestört.

Seit einigen Jahren war auch der Ausbau der Ortsdurchfahrt Wintrich von Brauneberg herkommend runter zur Umgehung unterhalb Wintrichs immer ein Thema. Wie wir unschwer anhand der Rodungsarbeiten erkennen können, ist hier jetzt endgültig Bewegung in das Projekt hineingekommen und wie mir versichert wurde, soll zeitnah ausgeschrieben werden. Ein Termin zur Planung der Beleuchtung wurde bereits vereinbart. Es geht also voran. Dann werden wir uns im Rat auch genauer mit der Anbindung und Realisierung des kleinen Gewerbegebietes befassen können.

Damit sich Menschen in Wintrich wohlfühlen können, brauchen sie eine gute Infrastruktur. Viele Jahre wurde über die Fortführung des Dorfladens an der gewohnten Stelle beraten und der Grundstein für eine Realisierung war gelegt. Leider wurde 4 Wochen vor Realisierungsbeginn eine Kehrtwende vollzogen. Der Dorfladen w.V. hat dankenswerterweise kurzfristig umdisponiert, um an anderer Stelle ein wesentlich kleineres Projekt zu realisieren. Die Ortsgemeinde Wintrich unterstützt die Bestrebungen einen kleinen Laden für die Waren des täglichen Bedarfs zu erhalten. Auch hier werden in unserem Haushalt Mittel zur Verfügung gestellt. Um ein solches Projekt erfolgreich umzusetzen bedarf es vieler ehrenamtlicher Helfer.

Das Wort „ehrenamtliche Helfer“ ist für mich das Stichwort, um zum Ende meiner Haushaltsrede zu kommen. Ich möchte mich daher wieder sehr herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde bedanken, die mit dazu beitragen, dass wir eine erfolgreiche Gemeindepolitik umsetzen können. Das Engagement hinsichtlich unseres Wohnmobilstellplatzes hatte ich eingangs schon mal erwähnt. Darüber hinaus wird aber auch an anderen Stellen überaus engagiert und auch ehrenamtlich gearbeitet. In unseren kleinen Gemeinden geht es nur mit Engagement. An dieser Stelle möchte ich auch das vorbildliche Engagement vieler Wintricher Bürger hinsichtlich der Bewältigung der Aufnahme von Flüchtlingen in Wintrich und Umgebung erwähnen.

Herzlichen Dank.

Mein Dank geht aber auch an die Mitarbeiter der Verwaltung in Bernkastel, die auch in diesen schwierigen Zeiten mit viel zusätzlichen Aufwand und Engagement unterwegs waren.

Hoffen wir alle gemeinsam, dass unsere demokratischen Werte, aber auch Empathie und Rücksichtnahme nicht verloren gehen. Die Angriffe auf unsere freiheitliche Demokratie spiegeln sich nicht nur im Angriff Russlands auf die Ukraine wieder, Sie finden sich auch überall mit unqualifizierten und teilweise auch hasserfüllten Kommentaren in den unsozialen Medien wieder.

Helfen Sie bitte alle mit, dass eine vernünftige Politik in der Mitte unserer Gesellschaft weiterhin vernünftig und überlegt stattfinden kann und die Extrempolitik ob links oder rechts nicht die Oberhand gewinnt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“

Im Anschluss an die Haushaltsrede des Vorsitzenden ging Bürgermeister Leo Wächter auf nachstehende Themen ein:

-

Änderungen Kommunaler Finanzausgleich, Auswirkungen auf finanzielle Lage der Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden (Umlage, Hebesätze Grund- und Gewerbesteuer)

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Wirtschaftliche Entwicklung (Steuerkraft) Kommunen der VG und der Ortsgemeinde Wintrich

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Anteil und Entwicklung der VG-Umlage

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Rückblick auf die Haushaltsjahre 2021 und 2022 der OG Wintrich - vorläufige Rechnungsergebnisse zeigen erhebliche Verbesserungen gegenüber den Planansätzen

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Eckdaten des Haushalts 2023 der OG Wintrich

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Entwicklung der Einwohnerzahlen in der OG Wintrich

Abschließend dankte Herr Wächter Ortsbürgermeister Dirk Kessler und dem Gemeinderat für das vertrauensvolle Miteinander. Sein Dank galt ebenfalls allen ehrenamtlich Tätigen in der Ortsgemeinde Wintrich.

Im Anschluss stellte Haushaltssachbearbeiter Jörg Simon die Eckdaten des Haushaltes 2023 vor:

Haushaltssatzung 2023 OG Wintrich:

Festsetzungen Ergebnishaushalt 2023 (Seite 1 und 6)

Der Ergebnishaushalt es Vorjahres schließe mit einem Überschuss von 9.270 € ab. Verbesserung auf Produkt 61.10.01 (insbesondere Schlüsselzuweisungen) zurückzuführen.

Die Ansätze 2023 orientieren sich im Wesentlichen an den Ergebnissen der Vorjahre, beim Finanzausgleich (Einkommenssteueranteile etc.) auch auf den Vorgaben des Ministeriums im Rahmen der Steuerschätzung.

Die Aufwendungen für Abschreibungen belaufen sich auf insgesamt 304.280 €. Dem stehen Erträge aus Sonderposten mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 167.100,00 € gegenüber. Der Saldo aus Aufwendungen für Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung Sonderposten beträgt somit -137.180 €, der den Gemeindehaushalt belastet.

Der Haushalt ist maßgeblich geprägt von Entwicklung des Produktes 61.10.01 (Steuern, Zuweisungen, Umlagen):

Planung 2023: Saldo + 260.400

Planung 2022: Saldo + 136.100

Die Verbesserung ist trotz höherer Umlagebelastungen auf den Erhalt von Schlüsselzuweisungen zurückzuführen.

Die Ortsgemeinde erhält in 2023 Schlüsselzuweisungen A in Höhe von 114.800 €;

Grundlage der Berechnung ist die maßgebliche Steuerkraftmesszahl der Gemeinde. Diese beträgt für 2023 900.679 € bzw. pro Kopf 961,24 € und liegt damit unter dem Schwellenwert von 1.097,43. 2022 war die Steuerkraftmesszahl mit 939.981 höher, womit der Erhalt der Schlüsselzuweisung A neben dem höheren Schwellenwert zu begründen ist. Weiterhin erhält die Gemeinde Schlüsselzuweisungen B i. H. V. 9.388 €.

Die Kreisumlage wurde auf 44,2 % gesenkt, was auf eine Besserstellung durch den neuen Finanzausgleich zurückzuführen ist. Die Verbandsgemeindeumlage musste auf 29,00 % erhöht werden. Somit sind für das Haushaltsjahr 2023 bei Umlagegrundlagen in Höhe von 1.015.528 € eine Kreisumlage von rund 448.900 € und eine Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 294.600 € zu zahlen.

Festsetzungen Finanzhaushalt 2023

2022 geplanter Überschuss von 112.850 €.

Nach Abzug der planmäßigen Tilgung i. H. V. 10.900 € ergibt sich eine „Freie Finanzspitze“ von + 199.450 €.

Ein Haushaltsausgleich ist im Finanzhaushalt somit ebenfalls erreicht.

Für investive Ausgaben sind Mittel in Höhe von 1.692.000 € bereitgestellt. Hiervon allein 1.500.000 € für Maßnahme Kindergarten. Weitere Investitionen sind in den Bereichen Bauhof (Fahrzeuge, Maschinen), Sportplatz, Gemeindestraßen und Tourismus eingeplant.

Demgegenüber stehen investive Einnahmen aus Zuwendungen u. a. in Höhe von 950.000 €, sodass sich der negative Saldo im investiven Bereich auf 742.000 € beläuft, den es zu finanziert gilt. Unter Berücksichtigung des Überschusses aus dem Finanzhaushalt und dem vorhandenen Bestand an Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde ist keine Kreditaufnahme erforderlich bzw. festgesetzt.

Der Schuldenstand aus Investitionskrediten zum 31.12.2022 beläuft sich auf 178.716,38 €. Bei 937 Einwohnern (Stand 30.06.2022) bedeutet dies eine Pro-Kopf-Verschuldung von 190,73 € (Landesdurchschnitt 350,00 €).

Gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse bestehen zum 31.12.2021 Forderungen in Höhe von rund 685.000 €.

Gemäß den Vorgaben des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes wurde der Hebesatz der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer auf die jeweiligen Nivellierungssatz angepasst.

Nach diesen Ausführungen und nachdem weitere Wortmeldungen oder Anfragen nicht bestanden, beschloss der Ortsgemeinderat auf Antrag von Ortsbürgermeister Dirk Kessler die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen vorbehaltlich einer möglichen Änderung in § 6 der Haushaltssatzung bei Änderung der Friedhofssatzung.

Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) zum 01.03.2023

Mit der kommunalen Klima-Offensive hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz am 29.11.2022 ihre Instrumente vorgestellt, um den kommunalen Klimaschutz voranzubringen und Kommunen in ihren Bestrebungen zu mehr Klimaschutz zu unterstützen.

Neben dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) stellt der Kommunale Klimapakt (KKP) dabei einen zentralen Baustein dar. Durch die Teilnahme am KKP sollen die Kommunen dabei unterstützt werden Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, Klimaschutzziele zu erreichen und sich effektiv an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Voraussetzung für den Beitritt ist u.a. ein entsprechender Beschluss des Gemeinde-rats mit dieser Selbstverpflichtung; weiterhin sind bis zu fünf konkreten Maßnahmen zu nennen, die die Kommune dazu umsetzen will. Außerdem sollen Maßnahmen benannt werden, die bereits umgesetzt wurden, sowie einen Ansprechpartner und Stellvertreter aus der Kommune.

Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist für alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung. Ein Beitritt wird ab dem 1. Quartal des Jahres 2023 möglich sein. Der Beitritt der Gemeinden erfolgt dabei gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung

Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen.

Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:

Die Ortsgemeinde Wintrich tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

1)

Anschaffung eines E-Autos, Installation eines Stromspeichers für vorhandene PV Anlage, Installation einer Ladesäule für E-Autos - Bauhof Wintrich

2)

Entsiegelung Brunnenbereich und Umgestaltung in Grünflächen und Insektengarten - „Hinter dem Feuerwehrhaus“

3)

PV Anlage mit Speichermöglichkeit, Modernisierung der Heizungsanlage - Mietobjekt Schulstraße Wintrich

4)

Regenwassertanks - Bereich Bauhof und Festhalle

5)

Bewässerung (Tröpfchenbewässerung) Lärmschutzwall

Außerdem ist geplant, die Maßnahmen auf Grundlage des vorliegenden Starkregenvorsorgekonzeptes umzusetzen.

Folgende Personen werden als Ansprechpartner benannt:

  • 1. Beigeordneter Dennis Binz
  • Ortsbürgermeister Dirk Kessler

Folgende Maßnahmen wurden in der Ortsgemeinde bereits umgesetzt:

Teilweise Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

Installation PV Anlage - Festhalle Wintrich & Kita Wintrich

Wärmedämmung - Festhalle Wintrich

Beschattung - Kita Wintrich

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

  • die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
  • zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
  • entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

Die Ortsgemeinde Wintrich hat über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz beraten und dem Beitritt sowie den Ausführungen der Beitrittserklärung zugestimmt.

Die Ortsgemeinde beabsichtigt im Rahmen der Klimawandelfolgen die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED vorzunehmen. Die Firma Westenergie wurde beauftragt ein Konzept vorzulegen, welches u. a. folgende Informationen gibt:

  • Anzahl der umzurüstenden Straßenbeleuchtung
  • Kosten für die Ortsgemeinde
  • Amortisationszeitraum
  • Information über die Konzessionsabgabe
  • Zeitraum der Lieferung und der Umsetzung

Ortsbürgermeister Kessler wies darauf hin, dass insgesamt elf Straßenlaternen nicht umgerüstet werden sollen. Grund ist die mittelfristige noch ausstehende Sanierung der Rosenstraße und der Schulstraße.

Des Weiteren ging er, ausblickend auf TOP 5, auf die Investitionskosten sowie die Ersparnis in Höhe von etwa 8.000 € bei der Umstellung auf die LED-Beleuchtung ein. Der Amortisationszeitraum beträgt in etwa 4 Jahre.

Durch das Programm der Klimaoffensive des Landes Rheinland-Pfalz wird die Ortsgemeinde eine einwohnerbezogene Förderung erhalten.

Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED und stimmt den daraus resultierenden Kosten zu.

Beratung und Beschlussfassung über die Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag

In allen Ortsgemeinden und Städten im Landkreis Bernkastel-Wittlich bestehen Dienstleistungsverträge „Licht & Service“ mit der Westenergie AG, die sog. „Straßenbeleuchtungsverträge“. Diese haben regulär eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.

Die Westenergie AG bietet nunmehr vorzeitig eine Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag an, der rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten könnte und dessen Laufzeit am 31.12.2035 enden würde.

In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 31.01.2023 hatten Vertreter der Westenergie AG die Eckdaten des aktuell angebotenen Vertragswerkes vorgestellt.

Umfangreiche Informationen der Westenergie AG zum vorgeschlagenen Vertragswerk lagen den Ratsmitgliedern vor.

Der Ortsgemeinderat Wintrich beschließt, die Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag der Westenergie AG anzunehmen und ermächtigt den Ortsbürgermeister, den Vertrag mit Wirkung zum 01.01.2023 mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2035 zu unterzeichnen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Bauvoranfrage für die bauliche Erweiterung der bestehenden Straußwirtschaft in Verbindung mit der Beantragung einer gaststättenrechtlichen Vollkonzession, Gemarkung Wintrich, Flur 1, Flurstücke 71 und 72, Am Kestener Weg

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag her und vertritt die Auffassung, dass es sich vorliegend um ein privilegiertes Vorhaben und nicht um einen Gewerbebetrieb handelt. Die wegemäßige Erschließung über das vorhandene Wirtschaftswegenetz wird als ausreichend erachtet.

Beratung und Beschlussfassung über den Heckenschnitt an Brachen entlang von Weinbergs- und landwirtschaftlichen Wegen, Wegereinigung und die weitere Vorgehensweise

Der Vorsitzende führte aus, dass der Gemeindevorstand sowie der Bauausschuss seit einigen Jahren darauf hinarbeiten, die Wirtschaftswege rechtskräftig in Ordnung zu halten. Hierzu müssen unter anderem jeweils die Besitzer der entsprechenden Parzellen angeschrieben werden, was einen hohen (bürokratischen) Aufwand bedeutet. In anderen Ortsgemeinden wurden für die Pflege der Wirtschaftswege Fachfirmen beauftragt. Die ausgeführten Arbeiten werden über die entsprechenden Haushaltsmittel für den Wegebau verbucht. Sofern diese Rücklagen aufgebraucht werden, werden die Kosten über den Wegebeitrag finanziert. Somit werden die Kosten durch die Solidargemeinschaft getragen. In den anderen Ortsgemeinden gibt es keine Probleme mit dieser Vorgehensweise. Ortsbürgermeister Kessler wies zudem darauf hin, dass die Kosten bei der Beauftragung von Fachfirmen aufgrund moderner Maschinen und somit hoher Effizienz moderat seien.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat bestätigte er, dass auch die Reinigung von Wasserrinnen miteinbegriffen sei.

Der Erste Beigeordnete Binz führte weitergehend aus, dass auch das Starkregenkonzept zum Handeln zwinge. Gerade bei der Wege- und Rinnenreinigung könnte so mit geringem Kostenaufwand schon Abhilfe geschaffen werden.

Der Gemeinderat beschließt, wie zuvor dargestellt, für die Reinigung der Wirtschaftswege einschl. Grünschnitt sowie Reinigung von Wasserrinnen eine Fachfirma zu beauftragen. Die Finanzierung erfolgt über den Wegehaushalt bzw. den Wegebeitrag.

Beratung und Beschlussfassung über Sinkkastenreinigungen

Die Reinigungsarbeiten der Sinkkästen in der Ortsgemeinde Wintrich sollen von einer Fachfirma ausgeführt werden. Für das Jahr 2023 wurde ein Angebot eingereicht.

Der Stückpreis zur Reinigung der Straßensinkkästen inkl. Entsorgung beträgt 2,70 € zzgl. der Mehrwertsteuer. Es handelt sich dabei nicht um einen dauerhaften Vertrag.

Der Gemeinderat Wintrich beschließt, das Angebot für die Reinigungsarbeiten zu den genannten Konditionen anzunehmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung und den Standort einer Fahrradstation

Die Ortsgemeinde Wintrich plant die Anschaffung einer Fahrradreparaturstation.

Diesbezüglich wurde von der Ortsgemeinde eine Markterkundung durchgeführt.

Es wird empfohlen, den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 1.322 € netto (inkl. Transportkosten) zu vergeben.

Ortsbürgermeister Kessler erläuterte den touristischen Nutzen einer solchen Station.

Bürgermeister Wächter machte hierzu ergänzende Ausführungen.

Nach einer kurzen Aussprache fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat Wintrich beschließt, den Auftrag für die Anschaffung einer Fahrradreparaturstation an das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 1.322 € netto (inkl. Transportkosten) zu vergeben.

Als Standort wird der Parkplatz am Wohnmobilstellplatz, in der Nähe des Kassenautomaten, vorgesehen.

Beratung und Beschlussfassung über die Situation im Wald anlässlich der Käferholzsituation und Anschaffung von zusätzlichen Hochsitzen

Einleitend erläuterte der Vorsitzende die sehr dramatische Situation mit Käferholz im Wintricher Gemeindewald. Auch in Wintrich sind große Flächen vom Käferbefall betroffen. Bei der Wiederaufforstung wird auf das Konzept der Naturverjüngung gesetzt. Problematisch ist hierbei jedoch der Wildverbiss an den jungen Pflanzen, der insbesondere durch Muffelwild verursacht wird. Daher ist es zwingend erforderlich, auch jagdlich einzugreifen. Die Ortsgemeinde plant zu diesem Zweck zunächst die Anschaffung von zwei zusätzlichen Hochsitzkanzeln. Diese sollen an Standorten aufgebaut werden, an denen sie langfristig stehen können. In Zukunft soll dann jedoch hauptsächlich auf offene Leitern gesetzt werden, da man mit diesen schneller den Standort wechseln kann.

Für die Anschaffung der beiden Hochsitze (geschlossene Kanzeln) wurden seitens der Ortsgemeinde drei Vergleichsangebote eingeholt.

Der Gemeinderat Wintrich beschließt den Auftrag für die Anschaffung von Hochsitzen im Gemeindewald an das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 3.325,00 € brutto zu vergeben.

Beratung und Beschlussfassung über die Unkrautbekämpfung entlang von befestigten Flächen - Bericht über die derzeitige Situation und weitere Vorgehensweise

Ortsbürgermeister Kessler berichtete darüber, dass er von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eine Anzeige erhalten hatte. Diese hatte zum Gegenstand, dass unter anderem am Wohnmobilstellplatz Stellen zu finden seien, die auf eine Nutzung von Pflanzenschutzmittel zur Unkrautbekämpfung hinweisen würden. In einem Gespräch mit den Gemeindearbeitern konnte dies verneint werden. Die vorhandenen Gelbflächen wurden durch die Staatliche Lehr und Versuchsanstalt in Speyer untersucht. Es wurden jedoch auf Gemeindeflächen keine Pflanzenschutzmittel vorgefunden. Bei Privatpersonen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln jedoch ein bekanntes Problem.

Da die Anzeige an Herrn Kessler persönlich gerichtet wurde, wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

Die Ortsgemeinde Wintrich beabsichtigt nunmehr die Anschaffung eines Gerätes zur Unkrautbekämpfung. Möglich ist die Bekämpfung entweder mittels Heißwasser und nicht chemischem Zusatz oder mit Heißluft. Der Erste Beigeordnete Binz erläuterte kurz die Funktionsweise der unterschiedlichen Geräte. Die Ortsgemeinde Wintrich tendiert zum Heißluftgerät. Es wurden Angebote eingeholt. Die Geräte sollen noch vorgeführt werden.

Der Gemeinderat Wintrich beschließt, vorbehaltlich einer gelungenen Vorführung, den Auftrag für die Anschaffung eines Gerätes zur Unkrautbekämpfung an das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 4.539,85 € brutto zu vergeben.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Friedhofssatzung hinsichtlich der Installation von Urnenrasengräbern und deren Standort

Die Ortsgemeinde Wintrich beabsichtigt, die Rasengräber auf dem Friedhof auch für Urnen freizugeben und sog. Urnenrasengräber anzubieten.

Zu diesem Zweck ist die Friedhofssatzung zu ändern.

Seitens eines Ratsmitgliedes wurde angefragt, ob die Urnen- und Rasengräber in einer Reihe chronologisch angelegt werden könnten. Der Vorsitzende erläuterte, dass dies grundsätzlich möglich sei, indem zwei Urnengräber den Platz eines Rasenfeldes belegen würden. Hierzu soll Rücksprache mit den Gemeindearbeitern gehalten werden. Eine andere Möglichkeit wäre es, die Urnengräber getrennt an einem anderen Platz des Friedhofes anzulegen. Aus dem Gemeinderat wurde zudem eine halbanonyme Bestattung auf einer Rasenfläche angeregt.

Der Gemeinderat beschließt, die Friedhofssatzung, vorbehaltlich einer Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung wie folgt zu ändern:

  • Arten der Grabstätten: § 12 Abs. 1: einfügen des Unterpunktes Rasenurnengräber
  • Überschrift § 22: Rasengräber und Rasenurnengräber

Bezüglich der Friedhofsgebühren beschließt der Gemeinderat, dass diese jeweils die Hälfte der regulären Rasengräber betragen sollen. Es ergeben sich somit folgende Gebührenhöhen:

Grabstellengebühr Urnen:

275 €

Pflegegebühr Urnen:

1.225 €

Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2021 der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“

Der Verwaltungsrat der Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ - Anstalt des öffentlichen Rechts hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2022 den Jahresabschluss 2021 zum 31. Dezember 2021 festgestellt und die Entlastung des Vorstandes erteilt.

Die Wirtschaftsprüfer haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Die Buchführung sowie die weiteren Unterlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.

Der Jahresabschluss der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ zum 31. Dezember 2021 wurde in der vorliegenden Form festgestellt mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 2.931.457,02 €. Der in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 378.893,94 € wird der allgemeinen Rücklage zugefügt.

Dem Vorstand wurde für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

Der Durchführung einer Sondertilgung im Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von 125.000 € wird zugestimmt

Da die Ortsgemeinde Wintrich an der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ beteiligt ist, ist der Gemeinderat über das Ergebnis des Jahresabschlusses in Kenntnis zu setzen.

Mitteilungen und Anfragen

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Der Vorsitzende teilte mit, dass der Ausschuss für Weinwerbung und Verkehr getagt hat und für Projekte im Rahmen des Tourismus (u.a. Werbemittel, Neugestaltung Homepage, neues Gastgeberverzeichnis etc.) mit geschätzten Kosten zwischen 15.000 € und 20.000 € zu rechnen ist.

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Die Gruppen, die am Weinfestumzug teilnehmen, erhalten durch den Vereinsring Wein als Gastgeschenk. Der Vereinsring bittet die Ortsgemeinde diesbezüglich um eine Spende in Höhe von ca. 250 €. Ortsbürgermeister Kessler schlug vor, dem Vereinsring stattdessen im Rahmen seiner Verfügungsmittel 600 € bereitzustellen. Der Gemeinderat begrüßte diese Vorgehensweise.

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Der Vereinsring beabsichtigt, das Weinstandzelt für das Weinfest zu ersetzen. Es wurden bereits Angebote angefragt. Die Ortsgemeinde wartet bezüglich einer möglichen finanziellen Beteiligung noch die Kosten ab.

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Das Areal am großen Herrgott soll wiederhergerichtet werden. Notwendige Materialien werden durch die Ortsgemeinde übernommen.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

  • Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Grundstücks-/Vertragsangelegenheit.
  • Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer möglichen Grundstückstauschangelegenheit.
  • Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer illegalen Abfallangelegenheit.
  • Der Gemeinderat beschloss die Ausübung eines Vorkausrechts.
  • Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in Mietangelegenheiten.