Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner bemängelte die Abgängigkeit der Brücke am Wanderweg „Tälertour“ im Bereich des Waldes zwischen Matzeberg und Götzeroth. Hier wurde bereits versucht das verstopfte Rohr freizulegen. Jedoch ist dies nicht möglich und der Vorsitzende wird sich mit dem Revierförster in Verbindung setzen um eine Lösung herbei zu führen.
Dreck-weg-Tag 2025
Die Termine für den Dreck-weg-Tag in den verschiedenen Ortsbezirken wurden wie folgt festgelegt:
| Oberkleinich | 26.04.2025 | Kleinich | 05.04.2025 |
| Thalkleinich | 12.04.2025 | Fronhofen | 05.04.2025 |
| Emmeroth | 26.04.2025 | Pilmeroth | 19.04.2025 |
| Götzeroth | 26.04.2025 | Ilsbach | 26.04.2025 |
Bushaltestelle an der K 126 in Kleinich
Der Rat stimmte am 02.12.2024 der Beibehaltung der Bushaltestelle im Bereich des evangelischen Gemeindehauses zu und beauftragte den Ortsbürgermeister die Parzelle Gemarkung Kleinich Flur 4 Nr. 80/9 vom Landesbetrieb Mobilität zwecks Errichtung eines Unterstandes zu erwerben. Der Landesbetrieb Mobilität hat nunmehr der Übertragung der Parz. 80/9 zum Preis von 6,75 € x 75 qm = 506,25 € per Grundbuchberichtigung nach
Landesstraßengesetz zugestimmt. Die Fa. Altmeyer hat mit dem Gemeindearbeiter die Ausschachtungen bereits durchgeführt, die Abstützung der Böschung mit L-Steinen folgt. Anschließend ist noch ein entsprechendes Glasdach, sowie ein seitlicher Windschutz zu montieren.
Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von dem Erwerb der Parzelle Gemarkung Kleinich Flur 4 Nr. 80/9, sowie der Errichtung des Unterstandes gegenüber dem evangelischen Gemeindehaus.
Information über die endgültige Festsetzung des wiederkehrenden Beitrags für den Ausbau von Verkehrsanlagen 2024;
Beschlussfassung über die Erhebung einer Vorausleistung auf den wiederkehrenden Beitrag für den Ausbau von Verkehrsanlagen 2025;
Abrechnungseinheit „Oberkleinich“
Abrechnung 2024
Im Kalenderjahr 2024 sind der Ortsgemeinde Kleinich in der gesonderten Abrechnungseinheit „Oberkleinich“ Aufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen („Äppelsträf“) entstanden, so dass entsprechend den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes und der Beitragssatzung der Ortsgemeinde wiederkehrende Ausbaubeiträge zu erheben sind. Im Jahr 2023 sind Kosten i.H.v. 74.928,35 € mit einem Beitrag von 0,739 €/ qm Veranlagungsfläche angefallen und bereits in voller Höhe in 2024 veranlagt worden. Im Jahr 2024 sind Kosten i. H. v. 214.357,59 € (2 Abschläge Fa. Friedrich, Straßenbeleuchtung) entstanden. Unter Berücksichtigung des Gemeindeanteils (40 % gemäß Beitragssatzung) und der zum 31.12.2024 festgestellten Gesamtveranlagungsflächen von 60.794 qm wurde ein Beitragssatz von 2,116 €/qm ermittelt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.03.2024 beschlossen die endgültige Festsetzung des vorgenannten Betrages auf 5 Kalenderjahre zu verteilen und entsprechend festzusetzen = 0,423 €/ qm / Jahr.
Vorausleistung 2025
Sollten in 2025 für die mittlerweile abgeschlossen Ausführungsarbeiten noch die nach den Auftragssummen offenen Kosten von rd. 137.000 € anfallen würde unter Berücksichtigung des Gemeindeanteils (40 % gemäß Beitragssatzung) der umlagefähige Aufwand rd. 82.000 € und der Beitragssatz 1,354 €/ qm betragen. Dieser wäre wieder auf fünf Jahre aufzuteilen = 0,271 €/ qm/ Jahr.
Der Gemeinderat nimmt den Beitragssatz 2024 von 2,116 €/ qm und die Verteilung auf die Jahre 2025 bis 2029 zur Kenntnis und beschließt, dass die Abrechnung des Kalenderjahres 2025 in 2026 in der Abrechnungseinheit „Oberkleinich“ - anlehnend an den Beschluss vom 04.03.2024 - wie für das Jahr 2024 erfolgen soll. Die Abrechnung soll auf die 5 Kalenderjahre (2026, 2027, 2028, 2029 und 2030) verteilt werden. Eine Vorausleistungserhebung für das Jahr 2025 wird nicht beschlossen.
Übernahme der wiederkehrenden Beiträge für die Kulturscheune
Der Heimat- und Verkehrsverein als Eigentümer des Grundstückes Kulturscheune wurde in 2024 erstmals zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau der Äpelsträf mit einem Betrag von 919 € (1.244 qm x 0,739 €/ qm) veranlagt. Gem. TOP 4 wird in 2025 bis 2029 je eine weitere Rate von 526 € (1.244 qm x 2,116 € / 5 Jahre) fällig.
Der Rat stimmt angesichts der vielfältigen gemeinnützigen Tätigkeiten des HVV der Übernahme der auf das Grundstück der Kulturscheune entfallenden wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau der Äpelsträf zu.
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand; Zustimmung der Ortsgemeinde Kleinich gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung der wiederkehrenden Beiträge für die Kulturscheune
Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 die 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand beschlossen (Wirksamkeitsbeschluss). Nun muss die Zustimmung zur Flächennutzungsplanung von allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues und der Stadt Bernkastel-Kues eingeholt werden.
Seitens der Ortsgemeinde Kleinich ist über die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu beraten und zu beschließen.
Der Ortsgemeinderat Kleinich stimmt gemäß § 67 Abs. 2 GemO der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes
(IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand zu.
Neugestaltung der Homepage „www.kleinich.de“
In der vergangenen Sitzung wurde angeregt die Homepage der Gemeinde Kleinich auch für die Handynutzung kompatibel zu machen. Die Firma Jimbdo hat in Aussicht gestellt in der zweiten Jahreshälfte 2025 die Umstellung/ Aktualisierung der Homepage anzugehen.
Der Rat stimmt der Aktualisierung der Homepage durch die Firma Jimbdo zu.
Aufhebung der Beschlüsse vom 09.11.2024 über die Neufassung der Hauptsatzung sowie erneute Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kleinich
In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates Kleinich am 09.11.2024 wurde der Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung gefasst. Da die anwesenden Ortsvorsteher bei der Beschlussfassung über § 11 Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher jedoch nicht gem. § 22 GemO ausgeschlossen wurden, müssen die gefassten Beschlüsse aufgehoben und die Hauptsatzung erneut beschlossen werden.
Als Anlage zur Vorlage war der Entwurf der neuen Hauptsatzung beigefügt, die Änderungen waren im Entwurf der Hauptsatzung farblich markiert.
Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargelegt:
Bekanntmachung in elektronischer Form aufgrund des EGovG (§ 1 Abs. 4)
Anpassung von Wertgrenzen für freihändige Vergaben für den Ortsbürgermeister aufgrund der Entwicklung der Marktpreise der vergangenen Jahre (§ 5 Abs. 1 a.)
Befugnis zur Durchführung von Verhandlungsvergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von 20.000 € netto (§ 5 Abs. 1 c.). Ausfluss aus der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung aller Gemeinden; dies wurde bisher regelmäßig durch alle Stadt-/Ortsbürgermeister so praktiziert, fand aber keine Berücksichtigung in den jeweiligen Hauptsatzungen
Einvernehmenserteilung in Bauangelegenheiten (§ 5 Abs. 1 e.) Hier besteht die Option in grenzwertigen Fällen die Entscheidung durch den Ortsbürgermeister auf den Bauausschuss zu übertragen.
Anpassung der Zahl der Beigeordneten (§ 6)
Anpassung der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher (§ 11)
Anpassung Erfrischungsgeld für Wahl- und Abstimmungsvorstände (§ 12 Abs. 2)
Der Gemeinderat fasste die nachstehenden Beschlüsse:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Kleinich hebt die Beschlüsse vom 09.11.2024 über die Neufassung der Hauptsatzung auf. |
| 2. | Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf der vorliegenden Hauptsatzung wie folgt, in getrennten Beschlüssen zu: |
| - | Über die §§ 1 bis 8 und §§ 12 bis 14 |
| - | § 9 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters |
| - | § 10 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten |
| - | § 11 Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher |
Die in der Sitzung am 2.12.2024 beschlossenen Aufwandsentschädigungen sollten 60 % der Aufwandsentschädigung eines Ortsbürgermeisters mit entsprechender Einwohnerzahl betragen. Dies ist der höchstmögliche Betrag nach der Verordnung. Nach Auffassung des Vorsitzenden wird die Anlehnung an die Aufwandsentschädigung eines Ortsbürgermeisters den bestehenden Einwohnerzahlen in den Ortsbezirken von Kleinich nur bedingt gerecht, da keine Differenzierung zwischen den kleinen Ortsbezirken mit unter 50 und den mittelgroßen Ortsbezirken mit um die 100 Einwohner möglich ist. Ferner erscheint der Höchstsatz von 60 % nach der Auffassung des Vorsitzenden nicht zutreffend, weil die Ortsvorsteher grundsätzlich weniger als 60 % der Aufgaben eines Ortsbürgermeisters wahrnehmen. Von einigen Ortsvorstehern wurde diese Auffassung nicht geteilt und vorgetragen, dass in den kleineren Ortsbezirken im Wesentlichen der gleiche Arbeitsaufwand bestünde. Aus der Mitte des Rates wurde dann vorgeschlagen, dass die Aufwandsentschädigung 50% der Aufwandsentschädigung eines Ortsbürgermeisters mit entsprechender Einwohnerzahl betragen soll. Damit bei der Beschlussfassung die erforderliche gesetzliche Mehrheit der Stimmen erreicht werden konnte, wurde über jede Aufwandsentschädigung separat abgestimmt.
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| - | § 11 Aufwandsentschädigung des Ortsvorsteher Ortsbezirk Emmeroth |
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| 50% der Ortsbürgermeisterentschädigung in Höhe von 350,00 € = 175,00 € |
| - | § 11 Aufwandsentschädigung des Ortsvorsteher Ortsbezirk Fronhofen |
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| 50% der Ortsbürgermeisterentschädigung in Höhe von 350,00 € = 175,00 € |
| - | § 11 Aufwandsentschädigung des Ortsvorsteher Ortsbezirk Götzeroth-Ilsbach |
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| 50% der Ortsbürgermeisterentschädigung in Höhe von 350,00 € = 175,00 € |
| - | § 11 Aufwandsentschädigung des Ortsvorsteher Ortsbezirk Kleinich |
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| 50% der Ortsbürgermeisterentschädigung in Höhe von 515,00 € = 257,50 € |
| - | § 11 Aufwandsentschädigung des Ortsvorsteher Ortsbezirk Pilmeroth |
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| 50% der Ortsbürgermeisterentschädigung in Höhe von 350,00 € = 175,00 € |
| - | § 11 Aufwandsentschädigung des Ortsvorsteher Ortsbezirk Oberkleinich |
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| 50% der Ortsbürgermeisterentschädigung in Höhe von 350,00 € = 175,00 € |
| - | § 11 Aufwandsentschädigung des Ortsvorsteher Ortsbezirk Thalkleinich |
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| 50% der Ortsbürgermeisterentschädigung in Höhe von 350,00 € = 175,00 € |
Annahme einer Spende für das Dorfgemeinschaftshaus Emmeroth
Frau Dr. med. vet. Ute Csizmadia aus Emmeroth hat am 11.12.2024 eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 500,00 € geleistet. Als Zweckbindung wurde „Spende DGH Emmeroth 2024“ angegeben.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht wird beschlossen, die Spende in Höhe von 500,00 € gemäß § 94 Abs. 3 Satz 1 GemO anzunehmen und Frau Dr. Csizmadia herzlich zu danken.
Sanierung/ Vermietung des Lehrerwohnhauses
Der Mieter im Dachgeschoss des Lehrerwohnhauses ist seit einigen Wochen ausgezogen, so dass die Voraussetzungen für die Sanierung der Wohnungen im EG und im DG gegeben sind. Die Wohnung im 1. OG ist weiterhin vermietet. Bis zu einer Sanierung wurde die Wohnung im EG an eine regionale Firma vermietet.
Der Rat schließt einen Verkauf des Gebäudes aus und beauftragt den Ortsbürgermeister die Kosten für die Sanierung der beiden Wohnungen (Bodenbelag, Türen, Anstrich, Bad/ WC, ggf. Elektro) zu ermitteln.
Mitteilungen
• Kindergarten – Betriebsgenehmigung zum 7.2.2025 -
Aufgrund des Ausscheidens einer Erzieherin Ende Januar 2025 und der ca. gleichbleibenden Kinderzahl konnte der Personalschlüssel nur durch die vorübergehende Einstellung einer Vertretung, der Aufstockung von Stunden, sowie dem Einsatz einer Praktikantin erfüllt werden. Nach den Sommerferien tritt jedoch eine Entspannung in der Personalsituation ein, da sich die Kinderzahl von ca. 44 auf ca. 34 reduzieren wird.
• Energetische Sanierung der Grundschule Kleinich
Im Rahmen des Förderprogramms EFRE wird die Grundschule Kleinich incl. der Sporthalle energetisch saniert. Die Kosten betragen ca. 2,7 Mio € und werden mit 90 % gefördert.
• Förderung des Ausbaus von Wirtschaftswegen
Der Förderantrag zum Ausbau der Wirtschaftswege wurde erwartungsgemäß wegen der großen Anzahl von Anträgen noch nicht für 2025 genehmigt. Der Antrag wurde für die Bewilligungsrunde 2026 erneut vorgelegt.
• Jahresabschluss AöR Energiewelt Hunsrück-Mosel
Der Jahresabschluss der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ zum 31. Dezember 2023 wurde in der vorliegenden Form festgestellt mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 4.800.471,18 €. Der in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 905.320,47 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dem Vorstand wurde für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.
Der Durchführung einer letztmaligen Sondertilgung im Wirtschaftsjahr 2024 in Höhe von 113.390 € wurde zugestimmt. Zum 31.01.2025 wird an die Gesellschafter (Stadt und Ortsgemeinden) eine Ausschüttung von 400.000 € ausgezahlt. Davon erhält die Ortsgemeinde 14.100 €.
Da die Ortsgemeinde Kleinich an der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ beteiligt ist, ist der Gemeinderat über das Ergebnis des Jahresabschlusses in Kenntnis zu setzen.
• Beratung über den Haushalt 2025 am 28.04.2025
Durch die Verwaltung wurde der Termin für die Haushaltsberatung auf den 28.04.2025 festgelegt, hierüber erhielt der Rat Information.
• Friedhof Kleinich
Es wurde nachgefragt, wann für die neu angelegten Rasengräber die entsprechenden Grabplatten beschafft werden, der Vorsitzende wird hier die Anzahl ermitteln und entsprechend beauftragen.
Ebenfalls wurde nach den noch besprochenen Maßnahmen wie z.B. Anhebung des Pflasters im Eingangsbereich der Friedhofshalle gefragt. Einige Ratsmitglieder werden in Abstimmung mit der Fa. Altmeyer die Arbeiten ausführen.
Aus der Mitte des Rates wurde über die Gestaltung und Anordnung der neuen Urnengräber informiert. Im Bereich der Stele und der Bäume werden diese in zwei Kreisen pro Baum angeordnet. Der innere Kreis mit 12 und der äußere Kreis mit 16 Feldern, somit stehen insgesamt 56 Urnengräber in diesem Bereich zu Verfügung.
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
• Verkauf eines Baugrundstückes „Am Schieferpfad“
Der Rat stimmt dem Verkauf der Parzellen Gemarkung Kleinich Flur 3 Nr. 28/4 und Nr. 28/9 Am Schieferpfad 3 zu. Die noch ausstehenden Erschließungsbeiträge sind vom Käufer zu zahlen.
• Verpachtung des Jagdbogens Kleinich
Zum 31.03.2026 läuft der Pachtvertrag für den Jagdbogen Kleinich aus. Der Rat legte die Kriterien für die Auswahl eines Pächters fest.
• Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen
Ein Agrarbetrieb hat um Kündigung der Pachtverträge für die nachstehenden Parzellen gebeten:
Emmeroth, Fl. 4, Parz. 162/3 (3.103 qm) u. 160/3 (= 3.147 qm)
Thalkleinich, Fl. 5, Parz 54 (3.771 qm)
Der Rat stimmt der Auflösung der Pachtverträge zu und beauftragt den Ortsbürgermeister die Neuverpachtung im schriftlichen/ digitalen (E-Mail) Verfahren durchzuführen. Bei angemessenen Pachtpreisen und Zuverlässigkeit sind die örtlichen Bieter zu bevorzugen.
• Klage zur Beseitigung eines Zaunes am Wirtschaftsweg in der Gemarkung Götzeroth
Das Amtsgericht Bernkastel-Kues hat die Eigentümerin verurteilt die Zäune zu beseitigen, da diese überwiegend nicht den geforderten Abstand von 50 cm zum Wirtschaftsweg aufweisen.
Die Beklagte hat Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes eingelegt.