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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Satzung vom 25.03.2024 zur 3. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 23.05.2007

zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 23.05.2007

Der Gemeinderat Zeltingen-Rachtig hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) am 25.01.2024 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

§ 5 erhält folgende Neufassung:

Der Gemeindeanteil beträgt in der Abrechnungseinheit „Zeltingen-Rachtig“ 35 v.H.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Zeltingen-Rachtig, den 25.03.2024
Dienstsiegel
gez. Bianca Waters, Ortsbürgermeisterin

Hinweis

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues