über die Festsetzung eines Marktsonntages in Burgen
Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) in der derzeit geltenden Fassung wird für die Ortsgemeinde Burgen folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
In Burgen darf am Sonntag, dem 13.04.2025 ein Marktsonntag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden.
§ 2
An dem Marktsonntag können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
§ 3
Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
§ 4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bernkastel–Kues, den 19.03.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues
Fachbereich IV - Bürgerdienste
gez. Leo Wächter
Bürgermeister