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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 15/2026
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Brauneberg vom 19.03.2026

Beratung und Beschlussfassung zur Festlegung des Wahltermins für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Werner Ruppenthal hat mit Schreiben vom 04.03.2026 den Rücktritt seines Amtes als Ortsbürgermeister zum 30.06.2026 erklärt und um die Veranlassung einer nächstmöglichen Wahl gebeten.

Bei der Terminfindung hat die Ortsgemeinde ein Vorschlagsrecht für die Terminierung des Wahltages. Die Aufsichtsbehörde hingegen setzt den Wahltag formell fest (vgl. § 60 Abs. 2 KWG). Zu berücksichtigen ist, dass die erste Bekanntmachung im Wahlverfahren spätestens am 69. Tag vor der Wahl zu erfolgen hat und diese erst erfolgen darf, wenn die Aufsichtsbehörde den Wahltag festgelegt hat.

Frühestmöglicher Zeitpunkt der Wahl wäre somit – unter Berücksichtigung der Frist von 69 Tagen und der Frist zur Veröffentlichung in den Mittelmoselnachrichten – der 07.06.2026. Aufgrund der entsprechenden Vorlaufszeiten wird jedoch eine Wahl ab dem 21.06.2026 empfohlen. Eine ggf. erforderliche Stichwahl hat binnen 21 Tagen nach der ersten Wahl an einem Sonntag stattzufinden und wäre auch nach dem Rücktrittsdatum noch möglich.

Der Gemeinderat schlägt der Aufsichtsbehörde als Wahltag für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Brauneberg den 07.06.2026 vor. Eine etwaige Stichwahl soll am 21.06.2026 (14 – 21 Tage nach der ersten Wahl an einem Sonntag) stattfinden.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Brauneberg

Es wurde ausgeführt, dass von Seiten der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Brauneberg innerhalb der 14-tägigen Offenlage des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und sonstigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 keine Vorschläge und Anregungen eingegangen sind.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Brauneberg

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes hielt Ortsbürgermeister Werner Ruppenthal folgende Haushaltsrede:

„Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Ratsmitglieder,

der Haushaltsplanentwurf ist allen Ratsmitgliedern rechtzeitig zugegangen. Wie in jedem Jahr enthält dieser viele Informationen, Erläuterungen, Tabellen, Statistiken und Vergleichsübersichten mit den Verschiebungen gegenüber den Vorjahren. Auf 290 Seiten ist die Finanzsituation der Ortsgemeinde nach den Regeln der kommunalen Doppik, zugegeben eine nicht einfache Materie, dargestellt. Um nicht den Sitzungsrahmen zu sprengen, werde ich nur auf einige bedeutende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr eingehen. Bürgermeister Leo Wächter wird anschließend noch weitere Punkte der Haushaltswirtschaft herausstellen!

Wie das Wort schon sagt, handelt es sich beim Haushaltsplan um eine Planung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben im kommenden Haushaltsjahr nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt der Planerstellung. Der Plan ist der Rahmen und die Arbeitsgrundlage für die Verwaltung. Ca. 90 % der Aufwendungen sind aber wiederkehrende oder Pflichtausgaben! Nach wie vor sind eigene Gestaltungsmöglichkeiten nur beschränkt möglich. Für 2026 sieht die Finanzlage überraschend gut aus, dies kann jedoch im kommenden Jahr wieder völlig anders sein!

Gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben muss ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Der Plan 2026 ist ausgeglichen und weist noch einen Überschuss von 553.700 € aus. Dies ist erfreulich! Wesentlichster Grund ist, dass wir erstmalig seit 2020 wegen der gefallenen Steuerkraftmesszahl bei der Gewerbesteuer wieder Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von 325.600 € erhalten.

Die Steuer-, Gebühren- und Beitragssätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für eine Änderung besteht auch keine zwingende Notwendigkeit!

In 2025 sind die Gewerbesteuereinnahmen mit rd. 358.000 € gegenüber den Vorjahren eingebrochen. In 2026 wird wieder eine Konsolidierung erwartet und ein Planansatz von 602.400 € veranschlagt.

Bei den Erträgen sind die Einnahmen aus der Windkraft mit 170.000 € ein wichtiger Faktor. Nach Abzug von 20 % = 34.000 € an den Solidarpakt verbleiben bei der Ortsgemeinde Netto 136.000 €.

Infolge der Neuausschreibung der Stromlieferung werden bei der Straßenbeleuchtung 13.000 € eingespart. Der Planansatz beläuft sich auf 22.200 €.

Der Ansatz für die Unterhaltung der Wirtschaftswege wurde um 35.500 € auf 255.500 € erhöht. Darin enthalten ist die geplante Erneuerung des Weges ab „Bildchen" aufwärts. Seit zwei Jahren warten wir auf eine Zuschussbewilligung von EU-Mittel im Rahmen des GAP-Strategieplanes außerhalb der Flurbereinigung. Die Entscheidung wurde noch für diesen Monat angekündigt. Zusätzlich wurden Mittel für die dringende Behebung von Schlaglöchern sowie die Herstellung einer Vorflut eingestellt. Die Finanzierung erfolgt weitestgehend über den Wirtschaftswegebeitrag.

Aufgrund der bereits angeführten geringeren Steuerkraftmesszahlen reduzieren sich auch die Umlagen gegenüber dem Vorjahr: Kreisumlage -210.700 € auf 558.400 € und VG-Umlage — 155.500 € auf 395.400 €.

Die Ansätze des Finanzhaushalts sind ebenfalls umfassend dargestellt und erläutert. Ich werde daher nur auf wenige Zahlen eingehen.

Das Investitionsvolumen beläuft sich auf 1.461.800 €. Davon entfallen allein auf die Erschließung des Neubaugebietes „Grummweg" 1.001.500 €. Da die Erlöse aus Grundstücksverkäufen erst in 2027 zu Buche schlagen, ist zur Zwischenfinanzierung eine Darlehensaufnahme in Höhe von 468.800 € notwendig.

Für die Sanierung des Bürgerhauses mit Herstellung der Barrierefreiheit wurde ein erster Teilbetrag von 150.000 € veranschlagt. Es sind noch die notwendigen Ausführungsplanungen, auch als Grundlage für die Förderanträge, zu erstellen. Wann tatsächlich mit der Umsetzung begonnen werden kann, ist heue nicht absehbar.

Die Kosten für die Anschaffung eines mobilen Weinausschankwagens belaufen sich auf 115.000 €. Hierfür wurden Fördermittel aus dem LEADER-Programm beantragt. Auch diese Entscheidung bleibt abzuwarten.

Das neue Wohngebiet, die Sanierung des Bürgerhauses mit Herstellung der Barrierefreiheit und die Neugestaltung des Umfeldes der Touristinformation als zentraler Platz für Aktivitäten verschiedenster Art, auch für die Tourismusförderung von Wichtigkeit, sind Projekte in die Zukunft. Ich bin mir sicher, nach der Realisierung wird in allen Bereichen „neues Leben" entstehen!

Zu den Investitionsmaßnahmen gilt wie immer, dass jeder Einzelfall im Rat abschließend beraten und entschieden wird, sofern nicht schon Beschlüsse vorliegen.

Wie ist unser Schuldenstand? Am 01.01. ds. Jhrs. beläuft sich der Restbetrag für langfristige Kredite noch auf 777.546 € = 607,46 € je Einwohner. Seit 2020 konnten die langfristigen Kreditverpflichtungen um 363.000 € reduziert werden. Im gleichen Zeitraum wurde der Liquiditätskredit von 740.000 € vollständig abgebaut und ist heute kein Thema mehr.

Die Erstellung des Haushaltsplanes ist mit viel Aufwand verbunden. Mein besonderer Dank gilt daher dem Sachbearbeiter Rainer Schmidt, der die Hauptarbeit zu leisten hat. Rainer kennt natürlich alle Zahlen und steht für Detailfragen im Rahmen der Diskussion gerne zur Verfügung.

Die „Haushaltssitzung" bietet in jedem Jahr die Gelegenheit, auch den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde für die vertrauensvolle Zusammenarbeit Danke zu sagen. Dies gilt insbesondere auch für Bürgermeister Leo Wächter, der immer ein offenes Ohr für Anliegen der Ortsgemeinde hat und unterstützend tätig wird. Herzlichen Dank hierfür!

Der Ortsbürgermeister steht zwar oft im Mittelpunkt, jedoch kann das Gemeinwesen Ortsgemeinde nur als Team funktionieren. Danke sage ich daher allen, die für die Ortsgemeinde ehrenamtlich tätig sind und am „Leben" erhalten! Dies sind die Beigeordneten, die Ortsvorsteherin, der Gemeinderat, die Ausschussmitglieder, die Mitarbeiter des Bauhofes, die Mitarbeiterinnen des Tourismusbüros, die Vereine, die Feuerwehren, das Team „Weinfest", das Team „Vor Ort", die Straßenfestgemeinschaft, die Dorfgemeinschaft Hirzlei, den Betreibern des Dauerweinstandes sowie allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Unser Dorf ist aktiv, hierfür Danke!

Liebe Ratsmitglieder, der Haushalt wurde nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung aller bekannten Fakten aufgestellt. Ich darf euch bitten, dem Planentwurf in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

Ich bedanke mich für Eure Aufmerksamkeit!“

Sodann machte Bürgermeister Leo Wächter folgende Ausführungen zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf der Ortsgemeinde Brauneberg für das Haushaltsjahr 2026:

„Sehr geehrte Herr Ortsbürgermeister Ruppenthal, lieber Werner, sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrte Mitmitglieder des Gemeinderates, verehrte Damen und Herren,

Im Jahr 2025 sind die Kommunalfinanzen bis einschließlich des dritten Quartals 2025 auf Talfahrt. Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz stellt zu jedem Quartal eines Jahres den Stand des kommunalen Finanzierungssaldos fest.

Im ersten Quartal 2025 betrug der kommunale Finanzierungssaldo insgesamt -1,236 Mrd. Euro, im zweiten Quartal kamen weitere -0,337 Mrd. Euro und im dritten Quartal weitere -0,449 Mrd. Euro hinzu. Kumuliert weisen zum dritten Quartal des Jahres 2025 von allen Kommunen 1.622 (und damit rund 60%) von insgesamt 2.454 der rheinland-pfälzischen Kommunen einen negativen Finanzierungssaldo in Höhe von rund 2,33 Mrd. Euro aus. Lediglich 832 Kommunen verfügen noch über einen positiven Finanzierungssaldo in Höhe von rund 310 Mio. Euro. Hiernach haben die Kommunen zum 30.09.2025 einen negativen Stand in Höhe von rund 2 Mrd. Euro und damit einen absoluten Höchststand der vergangenen Jahre.

Zum 30.09.2024 betrug dieser Wert – aus heutiger Sicht – „nur“ rund 1 Mrd. Euro und hat sich im Jahr 2025 somit verdoppelt. Erfahrungsgemäß schließt das vierte Quartal eines Jahres positiv ab, allerdings aus empirischer Erfahrung nicht so hoch, dass der negative Betrag aufgezehrt wird bzw. werden kann. Im Jahr 2024 wiesen 1.421 von insgesamt 2.455 (2025 reduziert sich die Gesamtzahl der Kommunen fusionsbedingt) der rheinland-pfälzischen Kommunen einen negativen Finanzierungssaldo in Höhe von rund 1,58 Mrd. Euro aus. 1.032 Kommunen verfügten noch über einen positiven Finanzierungssaldo in Höhe von rund 525 Mio. Euro. Im Haushaltsjahr 2024 schloss das vierte Quartal mit rund 420 Mio. Euro positiv ab.

Im Jahr 2026 wird das Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz – LFAG) vom 07.12.2022 evaluiert. Auf der Grundlage des § 40 Abs.1 LFAG werden die Ermittlung der Mindestfinanzausstattung, die Höhe und Verteilung der Schlüsselzuweisungen sowie die ihnen zugrunde liegenden Verteilungsschlüssel überprüft (Evaluation). Im Rahmen dieses Verfahrens soll überprüft werden, ob Veränderungsbedarf am System besteht.

Die Überprüfung erfolgt demnach sowohl vertikal (Finanzbeziehung zwischen dem Land und den Kommunen u.a. im Rahmen der Ermittlung der Mindestfinanzausstattung) als auch horizontal (innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, u.a. der Verteilung der Schlüsselzuweisungen).

Das Ergebnis der Überprüfung und ein sich daraus möglicherweise ergebender Handlungsbedarf werden in einem Bericht des für den Landeshaushalt zuständigen Ministeriums der Finanzen im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium des Innern und für Sport dem Landtag vorgelegt. Daraus folgende Rechtsänderungen sollen aufgrund der Rechtslage zum 01.01. 2028 in Kraft treten.

Wie stellt sich nunmehr die Steuerkraft in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues dar?

Die Umlagegrundlagen der Steuerkraft (Steuerkraftmesszahl zuzüglich Schlüsselzuweisungen) von Stadt Bernkastel-Kues und den 22 Ortsgemeinden sind im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 (37.869.607,00 €) um 339.695,00 € auf nunmehr 38.209.302,00 € gesunken (vorläufiger Stand). Der Umlagebedarf der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für das Haushaltsjahr 2026 beläuft sich auf rd. 11.749.360,00 € und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (Umlagebedarf 2025 = rd. 11.834.254,00 €) um rd. 84.894,00 € gesunken.

Die für die Berechnung von Kreis- und Verbandsgemeindeumlage erforderlichen Umlagegrundlagen (Steuerkraftmesszahl zuzüglich Schlüsselzuweisungen) betrugen in den Haushaltsjahren 2019 bis 2026 wie folgt:

Haushaltsjahr 2019

=

31.436.952 € 

Haushaltsjahr 2020

=

28.977.047 €

Haushaltsjahr 2021

=

31.901.473 €

Haushaltsjahr 2022

=

35.143.056 €

Haushaltsjahr 2023

=

37.359.731 €

Haushaltsjahr 2024

=

38.991.661 €

Haushaltsjahr 2025

=

37.869.607 €

Haushaltsjahr 2026

=

38.209.302 €

Zum Vergleich der Planzahlen der Ortsgemeinde Brauneberg für das Jahr 2026 ist zunächst ein Rückblick auf die vorläufigen Ergebnisse der Jahre 2024 und 2025 dienlich.

Ergebnishaushalt 2024:

Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist. Dies war beim Haushalt 2024 der Fall, weil die Gesamterträge die Gesamtaufwendungen um 22.400,00 € überstiegen. Lt. vorläufiger Auswertung ist mit einem Überschuss in Höhe von rd. 22.205,31 € zu rechnen. Hierin sind die noch ausstehenden Verrechnungen und bilanziellen Buchungen (Rückstellungen, Abschreibungen und Erträge und Aufwendungen aus Sonderposten FAG) in Höhe ihrer Veranschlagung bereits mitberücksichtigt. Die Verbesserung gegenüber der Veranschlagung beträgt somit 2.805,31 €. Aus der Tabelle auf Seite 10 des Planentwurfs sind die Abweichungen bei den Erträgen und Aufwendungen detailliert dargestellt.

Finanzhaushalt 2024:

Der Finanzhaushalt war bei einem Gesamtbetrag der Einzahlungen (ohne Entnahme liquide Mittel) von 2.600.200,00 € und einem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 3.744.000,00 € mit einer negativen Veränderung des Finanzmittelbestandes in Höhen von 1.143.800,00 € veranschlagt. Lt. vorläufigem Abschluss ist mit ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen von 2.594.754,90 € und Auszahlungen von 2.541.632,24 € zu rechnen. Dies ergibt einen positiven Saldo in Höhe von 53.122,66 €. Gegenüber der Veranschlagung von -182.300,00 € bedeutet dies eine Verbesserung in Höhe von 235.422,66 €. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass höhere Gewerbesteuereinnahmen und wesentliche Mehreinnahmen bei den Holzerlösen vorlagen. Weiterhin sind reduzierte Aufwendungen gegenüber der Veranschlagung bei den baulichen Unterhaltungen und Bewirtschaftung der gemeindlichen Immobilien in den verschiedensten Produkten entstanden. Viele der veranschlagen größeren Unterhaltungsmaßnahmen an den Straßen und Immobilien der Ortsgemeinde Brauneberg wurden nicht durchgeführt. Der Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf -893.861,10 €. Auch hier verweise ich auf die detaillierte Tabelle auf Seite 11 des Haushaltsplanentwurfes.

Eine Finanzierung der investiven Maßnahmen war nicht erforderlich, da der Ortsgemeinde Brauneberg genügend Eigenmittel hierfür zur Verfügung stehen. Kassenwirksame Tilgungen wurden im Jahre 2024 mit einem Betrag in Höhe von 63.555,21 € geleistet. Unter Berücksichtigung aller dieser Ein- und Auszahlungen ist ein negativer Saldo in Höhe von rd. 904.293,65 € zu erwarten. Die Ortsgemeinde verfügt nicht direkt über Finanzmittel in Form von liquiden Mitteln, sondern deren Verwaltung wird gemäß § 67 ff. GemO von der Verbandsgemeindekasse als Einheitskasse übernommen. Gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung von -1.143.800,00 € bedeutet dies eine Verbesserung in Höhe von 239.506,35 €. Mit Ablauf des Haushaltsjahres 2024 verfügte die Ortsgemeinde Brauneberg über liquide Mittel in Höhe von voraussichtlich 482.823,55 €.

Ergebnishaushalt 2025:

Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist. Dies war beim Haushalt 2025 somit der Fall, weil ein Defizit in Höhe von 22.200,00 € lt. Veranschlagung ausgewiesen wurde. Lt. vorläufiger Auswertung ist allerdings mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von in Höhe von rd. 161.000,00 € zu rechnen. Hierin sind die noch ausstehenden Verrechnungen und bilanziellen Buchungen (Rückstellungen, Abschreibungen und Erträge aus Sonderposten) in Höhe ihrer Veranschlagung bereits mitberücksichtigt. Die Verschlechterung gegenüber der Veranschlagung beträgt somit voraussichtlich rd. 183.200,00 €. Dies ist vor allem auf den extrem hohen Einbruch bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Allerdings waren auch reduzierte Aufwendungen gegenüber der Veranschlagung bei den baulichen Unterhaltungen und Bewirtschaftung der gemeindlichen Immobilien in den verschiedensten Produkten zurückzuführen. Viele der größeren Unterhaltungsmaßnahmen an den Straßen und Immobilien der Ortsgemeinde Brauneberg wurden nicht durchgeführt. Die Abweichungen von den Planungen bei den Erträgen und Aufwendungen sind der Tabelle auf Seite 14 des Planentwurfs zu entnehmen.

Finanzhaushalt 2025

Lt. vorläufiger Auswertung kann davon ausgegangen werden, dass sich der Saldo bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -208.072,75 € belaufen wird (Verschlechterung rd. 228.200,00 €). Dies ist, wie im Ergebnishaushalt, vor allem auf die wesentlich geringere Gewerbesteuer zurückzuführen. Allerdings entstanden auch reduzierte Aufwendungen gegenüber der Veranschlagung bei baulichen Unterhaltungen und Bewirtschaftung der gemeindlichen Immobilien in den verschiedensten Produkten. Der Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf -4.886,57 € (lt. Veranschlagung -123.600,00 €; Verbesserung somit rd. 118.00,00 €). Dies ist der Tatsache geschuldet, weil ein großer Teil der investiven Maßnahmen im Jahre 2025 nicht realisiert werden konnten.

Eine Finanzierung der investiven Maßnahmen war somit nicht erforderlich. Kassenwirksame Tilgungen wurden im Jahre 2024 mit einem Betrag in Höhe von 63.738,93 € geleistet. Unter Berücksichtigung aller dieser Ein- und Auszahlungen ist ein negativer Saldo in Höhe von rd. 276.698,25 € (lt. Veranschlagung = 167.200,00 €) zu erwarten. Die Ortsgemeinde verfügt nicht direkt über Finanzmittel in Form von liquiden Mitteln, sondern deren Verwaltung wird gemäß § 67 ff. GemO von der Verbandsgemeindekasse als Einheitskasse übernommen. Gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung von -167.200,00 € bedeutet dies eine Verbesserung in Höhe von 109.498,25 €. Mit Ablauf des Haushaltsjahres 2025 verfügte die Ortsgemeinde Brauneberg über liquide Mittel in Höhe von voraussichtlich 206.125,30 €.

Der Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

Ergebnishaushalt 2026:

Gesamtbetrag der Erträge:

3.046.900,00 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen:

2.493.200,00 €

Jahresüberschuss:

553.700,00 €

Finanzhaushalt 2026:

Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen:

646.800,00 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:

204.500,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:

1.461.300,00 €

Saldo aus Investitionstätigkeit:

1.256.800,00 €

Saldo aus Ein- u. Auszahlungen Finanzierungstätigkeit:

610.000,00 €

Nach § 18 GemHVO ist der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist und im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind. Demnach ist der vorliegende Ergebnishaushalt ausgeglichen und weist einen Jahresüberschuss von 553.700,00 € aus. Der Saldo gegenüber der Veranschlagung des Vorjahres von 22.200,00 € hat sich somit um 531.500,00 € verbessert. Dies ist vor allem auf die wesentlichen höheren Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Erstmals seit dem Jahre 2020 erhält die Ortsgemeinde wieder die Schlüsselzuweisung A. Dies ist auf die stark gefallene Steuerkraftmesszahl bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Der Finanzhaushalt hat bei den ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen einen positiven Saldo in Höhe von 646.800,00 € und weist, unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung in Höhe von 64.900,00 €, somit eine Freie Finanzspitze von ebenfalls 581.900,00 € aus. Letztendlich verbleibt unter Berücksichtigung der Salden aus ordentlichen Ein- und Auszahlungen (646.800,00 €) und aus der Investitionstätigkeit (-1.256.800,00 €) eine Finanzierungslücke in Höhe von insgesamt 610.000,00 €. Diese wird im Rahmen der Finanzierungstätigkeit mit der Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues in Höhe von 206.100,00 € (Restbetrag liquide Mittel) und die Aufnahme eines Vorfinanzierungsdarlehen in Höhe von 468.800,00 € für die zu erwartenden Grundstückserlöse (Neubaugebiet Grummweg) ausgeglichen. Der Gesamtschuldenstand aus Darlehen vom inländischen Kreditmarkt beläuft sich voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres 2026 auf 1.181.543,00 € Zum Ende des Haushaltsjahres 2026 wird sich die Forderung aus liquiden Mitteln, bei planmäßiger Abwicklung, gegenüber der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues 0,00 €.

Erläuterungen zu den wesentlichen Einnahmepositionen (Diagramm Seite 24)

Für das Haushaltsjahr 2026 werden insgesamt 1.610.900,00 € an Erträgen aus Steuern und ähnlichen Abgaben erwartet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 79.900,00 € (hauptsächlich bei der Gewerbesteuer = 135.000,00 €) Die Erträge aus der Tourismusabgabe (sogen. Bettensteuer) belaufen sich auf 38.000,00 €.

Allgemeine Anmerkung: Die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B entsprechen den Nivellierungssätzen im Rahmen des Finanzausgleichs. Diese sind auch erforderlich um evtl. Bezuschussung für größere Projekte durch das Land zu erhalten.

Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe wir, wie im Vorjahr, mit einem Hebesatz von 345 v.H. erhoben. Es wird mit einem Aufkommen von 22.300,00 € gerechnet.

Die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke wird, wie im Vorjahr, mit einem Hebesatz von 465 v.H. erhoben. Für 2026 wird ein Aufkommen in Höhe von 168.700,00 € erwartet.

Die Entwicklung der Grundsteuern ab dem Jahr 2017 ist in Balkendiagrammen auf Seite 25 des Planentwurfs dargestellt.

Die Gewerbesteuer wird seit dem Jahre 2013 mit einem Hebesatz von 390 v.H. erhoben. Für 2026 wird ein Aufkommen auf Grund der Vorauszahlungen in Höhe von rd. 602.400,00 € erwartet (Ergebnis 2025 rd. 357.383,10 €). Aufgrund der immer noch vorhandenen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der allgemeinen Weltwirtschaftslage sind aber Risiken für eine weitere positive wirtschaftliche Entwicklung vorhanden, so dass eine Stagnation oder gar ein Wirtschaftsabschwung nicht ausgeschlossen werden kann. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Erträge aus der Gewerbesteuer, wie schon mehrfach vorgekommen, sehr schwer kalkulierbar sind und in den vergangenen Jahren in einem evtl. Nachtragshaushalt oftmals nach oben oder nach unten angepasst werden mussten.

Die Entwicklung der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2017 ist dem Balkendiagramm auf Seite 26 zu entnehmen.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:

Nach der Regelung des Art. 106 Abs. 5 Grundgesetz erhalten die Gemeinden einen Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer, der von den Ländern an ihre Gemeinden auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner weiterzuleiten ist. Die voraussichtlichen Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden auf Grundlage der regionalisierten Steuerschätzung vom Oktober 2025 veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2026 wird der Gesamtbetrag auf rd. 2.459.000.000 € prognostiziert. Bei Vervielfältigung dieses Betrages mit der maßgebenden Schlüsselzahl von 0,0002604 entfallen auf die OG Brauneberg rd. 640.300,00 €.

Das Einkommensteueraufkommen steigerte sich ausgehend vom Jahr 2017 von 400.652,00 € auf 640.300,00 € im Jahr 2026. Insoweit verweise ich auf die Tabelle auf Seite 28 des Planentwurfs.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge

Erstmals seit dem Jahre 2020 werden der Ortsgemeinde wieder Schlüsselzuweisungen gewährt. Dies resultiert aus der stark gefallenen Steuerkraftmesszahl für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025 bei der Gewerbesteuer. Dadurch werden wieder Schlüsselzuweisungen in Höhe von insgesamt 325.600,00 € gewährt. Neben den Zuweisungen für den jüdischen Friedhof von 600,00 €, werden als Fördermittel vom Bund und Land für Maßnahmen im Gemeindewald 35.300,00 € erwartet. Die „Erträge aus der Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen und Beiträgen “ belaufen sich auf 217.600,00 €. Als Zuweisung vom Land sind für die Wirtschaftswegeinstandsetzungen in der Gemarkung Brauneberg rd. 130.500,00 € zu erwarten. An sonstigen Erträgen sind noch 200,00 € aus Spenden veranschlagt.

Schlüsselzuweisungen:

Die Schlüsselzuweisung A (nach § 13 Landesfinanzausgleichsgesetz) erhält die Ortsgemeinde dann, wenn deren so genannte Steuerkraftmesszahl (nach § 17 LFAG) weniger als 76 v. H. der in Euro je Einwohner errechneten landesdurchschnittlichen Steuerkraftmesszahl (Schwellenwert) beträgt. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 90 v. H. wird als Schlüsselzuweisung A gezahlt. Die landesweite Summe der Schlüsselzuweisungen A ist auf höchstens 14 v. H. der Gesamtschlüsselmasse begrenzt (Höchstbetrag). Sofern die berechneten Beträge den Höchstbetrag übersteigen, wird der Schwellenwert so weit gesenkt, dass der zur Verfügung stehende Höchstbetrag nicht mehr überschritten wird. Die maßgebliche Steuerkraftmesszahl der Ortsgemeinde Brauneberg für das Jahr 2026 beträgt 964.873,00 €. Der Schwellenwert für die Ermittlung der Schlüsselzuweisung A beträgt 1.128,36 € (2025 = 1.116,87 €) je Einwohner, die Steuerkraft je Einwohner beträgt in Brauneberg 826,80 €. Somit erhält die Ortsgemeinde Brauneberg Schlüsselzuweisung A in Höhe von 316.729,00. Weiterhin erhält die Ortsgemeinde Schlüsselzuweisung B in Höhe von 4.789,00 €. Eine Berechnung der Schlüsselzuweisung A und B sowie der verschiedenen Umlagen an Land, Kreis und Verband ist im Haushaltsplan 2026 auf Seite 29 dargestellt.

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

Nach den Regeln der kommunalen Doppik ist für die erstmalige Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 neben den Schulden das gesamte Vermögen zu erfassen und mit vorsichtig geschätzten Zeitwerten zu bewerten. Die für die einzelnen Vermögensgegenstände ermittelten Zeitwerte sind dann über die jeweilige Restnutzungsdauer abzuschreiben. Da ein Großteil des Vermögens zum Teil durch Zuwendungen (Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge) finanziert worden ist, muss auch dies berücksichtigt werden. Für jeden erfassten und bewerteten Vermögensgegenstand sind die in der Vergangenheit erhaltenen investiven Zuwendungen zu ermitteln und als sog. Sonderposten in die Bilanz einzustellen. Diese Sonderposten werden dann entsprechend der Restnutzungsdauer der durch die Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstände aufgelöst und als Erträge im Ergebnishaushalt unter Nr. 2 (Zuwendungen u. allg. Umlagen) verbucht. Den jährlichen Belastungen aus den Abschreibungen (= Aufwand) stehen mithin die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten gegenüber. Für 2026 werden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 217.600,00 € veranschlagt. Der Aufwand aus Abschreibungen beläuft sich auf 309.200,00 €. Mithin verbleibt ein Nettoaufwand von 91.600,00 €.

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Unter dieser Position des Ergebnisplans werden die Erträge aus Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und Tourismusbeitrag und ähnlichen Entgelten veranschlagt. Insgesamt werden zu dieser Position Erträge in Höhe von 254.200,00 € erwartet. Davon entfallen auf Friedhofsgebühren 15.500,00 € und Nutzungsgebühren Bürgerhäuser und Schutzhütten 1.800,00 €. Bei den Tourismusbeiträgen wird mit einem Ertrag von 42.500,00 € gerechnet. An Benutzungsgebühren für den Wohnmobilstellplatz Brauneberg sind 71.500,00 € eingeplant. Für die großen Instandsetzungen an den Wirtschaftswegen sind an Beiträgen 122.900,00 € zu erwarten.

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Darunter sind die Erträge aus Mieten und Pachten, Erbbauzinsen, Verkaufserlöse und Leistungsentgelte zu verstehen. Für 2026 sind aus den Pachteinnahmen etc. für 4 WEA Erträge in Höhe von insgesamt 170.000,00 € veranschlagt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass 20% dieser Pachterträge als Solidarbeitrag an die AÖR Energiewelt Hunsrück-Mosel weiterzuleiten sind. Weiterhin fallen hierunter die Holzgelderlöse in Höhe von 93.300,00 € (2025 = 113.200,00 €), die Einnahmen aus dem Weinfest OG Brauneberg mit 42.500,00 € und die Erträge aus Verkäufen, Vermittlungen, Standgelder, Fahrradverleih und Veranstaltungen im Bereich des Fremdenverkehrs mit 66.100,00 €. Aus der Verpachtung/Vermietung gemeindlicher Grundstücke und sonstiger Objekte werden 13.000,00 € erwarten.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Im Haushaltsjahr 2026 sind an Erträgen aus Kostenerstattungen und Umlagen insgesamt 13.000,00 € veranschlagt. Im Jagdjahr 2026/2027 ist mit folgenden Kostenerstattungen zu rechnen: Verwaltungskostenpauschale Jagdgenossenschaft (Verwaltungssteuerung) 1.100,00 €, Wildschadenverhütungspauschale (Forstwirtschaft) 600,00 € und Reinertrag Jagdgenossenschaft (Wirtschaftswege) 9.100,00 €. An Ablösebeträgen aus der Stellplatzverpflichtung werden 1.500,00 € erwartet. Weiterhin sind an sonstigen Erträgen noch 200,00 € eingeplant. Aus Sponsoring für das Weinfest werden analog dem Vorjahr rd. 500,00 € erwartet.

Sonstige ordentliche Erträge

Für das Haushaltsjahr 2026 werden sonstige ordentliche Erträge in Höhe von 70.400,00 € erwartet. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 105.800,00 €. Dies ist auch auf die Auflösung des Sonderpostens für die Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich zurückzuführen. Im Jahre 2025 betrug der Ertrag aus dem SOPO FAG noch 107.500,00 €. Weiterhin entfallen 36.200,00 € auf die Konzessionsabgaben für Strom. An Erträgen aus den Rückstellungen aus Urlaub und Überstunden sind 28.100,00 € veranschlagt. An sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Friedhöfe, Waldwildschadenpauschale u.a.) entfällt ein Betrag in Höhe von 3.600,00 €. Als Erstattung für den Einsatz des Bauhofes sind Erträge in Höhe von 2.500,00 € veranschlagt.

Erläuterungen zu den wesentlichen Aufwandspositionen

Die Aufteilung der Aufwendungen ist in dem Tortendiagramm auf Seite 33 des Planentwurf dargestellt.

Die Personalaufwendungen (Verwaltungssteuerung, Bauhof, Bürgerhaus, Touristikbüro und Wohnmobilplatz) liegen mit 286.600,00 € um 39.500,00 € höher als der Vorjahreswert. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass nunmehr beim Bauhof ab 2026 eine zweite Vollzeitstelle besetzt werden soll. Die Veranschlagung erfolgte auf Grund der von der Fachabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommenen Berechnungen der Bruttolöhne einschließlich der Beiträge für die Sozialversicherung und Zusatzversorgung. Die Ansätze für die Rückstellungen wurden auf der Basis des Vorjahres ermittelt. Die Kosten verteilen sich auf die zahlungswirksame Aufwandentschädigungen und Löhne der tariflich Beschäftigten mit 254.000,00 € und auf die nicht zahlungswirksamen Rückstellungen Ehrenbeamte sowie die Urlaubs- und Überstundenrückstellungen in Höhe von 29.600,00 €.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Bei der Position handelt es sich unter anderem um den Aufwand für die Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung, die Bewirtschaftung (z.B. Energiekosten, Reinigungskosten; Steuern und Abgaben) der Grundstücke, Park- und Grünanlagen, Wanderwege, sowie für die Einrichtungen der OG Brauneberg wie den Bauhof, die Wohn- und Geschäftsgrundstücke, dass Gemeinde- und Tourismusbüro, die Bürgerhäuser die Unterhaltung der Gemeindestraßen und Wirtschaftswege sowie die Aufwendungen für das Forstrevier. Für das Jahr 2026 sind Aufwendungen in Höhe von insgesamt 551.300,00 € vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 81.200,00 €. Es erfolgten Reduzierungen bzw. Erhöhungen durch die Anpassung an die Aufwendungen gegenüber den Vorjahren. Die Kosten verteilen sich insgesamt nach Gruppen wie folgt: An Heizkosten für die gemeindlichen Immobilien sind 8.400,00 € aufzuwenden. Für die Reinigung der gemeindlichen Objekte werden 2.400,00 € benötigt. An Stromkosten für die Straßenbeleuchtung sind 22.200,00 € und für den Wohnmobilstellplatz 15.700,00 € vorgesehen. Für die Stromkosten (Beleuchtung etc.) der sonstigen gemeindlichen Immobilien sind insgesamt 9.200,00 € und für Aufwendungen Abwasser, Wasser, Abfall, WK-Beiträge und Müllgebühren sind 9.000,00 € veranschlagt. Der Ansatz für die Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen beträgt insgesamt 18.100,00 €. Für die Unterhaltung der Friedhöfe werden 5.500,00 € (Friedhof Hirzlei 2.000,00 €) benötigt. Für eine Schaukelanlage an der Schutzhütte Filzen werden 2.000,00 € benötigt. Der Restbetrag entfällt auf diverse Unterhaltungsmaßnahmen an den Bürgerhäusern, Touristik- und Gemeindezentrum, Wohnmobilplatz etc. Die Gesamtkosten für die Unterhaltung der Gemeindestraßen und Wirtschaftswege sowie der unbebauten Grundstücke im Außenbereich etc. belaufen sich auf insgesamt 313.400,00 €. Davon entfallen auf die Unterhaltung der Ortsstraßen 7.600,00 €. Bei den Wirtschaftswegen sind 255.500,00 € für größere Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Für dringend anstehende Instandsetzungsarbeiten am Andreasturm Filzen sind 5.000,00 € bereitgestellt. Zur Starkregenvorsorge sind insgesamt 25.000,00 € an Mitteln veranschlagt. Für die Unterhaltung der Grünanlagen sind 8.700,00 €. Für Unterhaltungsmaßnahmen auf den sonstigen Grundstücken sind insgesamt 12.400,00 € vorgesehen. Für den laufenden Kostenanteil an der Straßenoberflächenentwässerung sind an das Abwasserwerk 22.000,00 € zu zahlen. Die Pauschale für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung beläuft sich auf 15.000,00 €. Die Fahrzeugunterhaltung des Bauhofes verursacht Kosten in Höhe von 9.900,00 €. Die Sachkosten für die Forstwirtschaft der Ortsgemeinde Brauneberg belaufen sich auf 61.800,00 € und als Betriebskostenbeitrag an das Land ist ein Betrag von 14.500,00 € zu zahlen. Die Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung der gemeindlichen Einrichtungen schlägt mit insgesamt 11.000,00 € (ohne Forst) zu Buche. Für die Anschaffung geringwertiger Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften etc. sind insgesamt 14.600,00 € (ohne Forst) vorgesehen. Für evtl. anstehende Kommunalwahlen ist ein Betrag in Höhe von 2.500,00 € vorgesehen. An Aufwendungen im Bereich der Heimatpflege sind Mittel in Höhe von 800,00 € bereitgestellt. An Aufwendungen für St. Martin fallen 800,00 € an.

Auf die Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen entfällt ein Betrag in Höhe von insgesamt 1.138.100,00 €. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um rd. 306.900,00 €. Dies ist auf die hohen Gewerbesteuerabgänge im 3. Quartal 2025 zurückzuführen. Hierdurch sank die Steuerkraftmesszahl erheblich. Deshalb erhält die OG Brauneberg im Jahre 2026 wieder Schlüsselzuweisungen und muss auch geringere Umlagen an das Land, den Kreis und die Verbandsgemeinde zahlen. An Kreisumlage sind 568.304,00 € (2025 = 779.100,00 €), an Verbandsgemeindeumlage 395.369,00 € (2025 = 550.900,00 €), an Finanzausgleichsumlage an das Land 0,00 € (2025 = 9.000,00 € und als Gewerbesteuerumlage 54.100,00 € (2025 = 65.100,00 €) zu zahlen. Weiterhin fällt hierunter der Pachtanteil (20% der Einnahmen Windkraftanlagen) an die AÖR Energiewelt Hunsrück-Mosel in Höhe von 34.000,00 €. Neu bei den Umlagen (vormals bei den Sachkosten veranschlagt) ist die Beteiligung der Ortsgemeinde Brauneberg an den Kosten der Kindertagesstätten in Höhe von 76.000,00 € im Landkreis Bernkastel-Wittlich. (Die direkte Kostenbeteiligung an den Kindertagestätten Wintrich, Veldenz und Mülheim entfällt hierdurch, weil die Kosten aller KITAs auf Kreisebene umgelegt werden). Weiterhin ist die Umlage an den Forstzweckverband Hunsrück-Mittelmosel mit einem Betrag von 10.200,00 € veranschlagt.

Kreis- und Verbandsgemeindeumlage

Zur Finanzierung der Haushalte des Landkreises und der Verbandsgemeinde erheben die vorgenannten Gebietskörperschaften von den jeweils angehörigen Gemeinden eine Umlage, die sich durch die Vervielfältigung der Umlagegrundlagen mit dem in der Haushaltssatzung festgelegten Hebesatz ergibt. Grundlage für die Berechnung der Umlagen ist die Steuerkraftmesszahl zuzüglich der Schlüsselzuweisungen. Nach den vom Landkreis zugrunde gelegten vorläufigen Umlagegrundlagen ergibt sich ein Umlagesatz für die Kreisumlage von 44,20 v.H. auf alle Umlagegrundlagen. Seitens der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wurde für das Haushaltsjahr 2026 ein Umlagesatz von 30,75 v.H. festgesetzt. Für das laufende Haushaltsjahr ist somit, bei Umlagegrundlagen in Höhe insgesamt 1.285.756,00 €, eine Kreisumlage in Höhe von 568.304,00 € und eine Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 395.369,00 € zu zahlen.

Der Anteil der Ortsgemeinde Brauneberg an der Gesamtumlage der Verbandsgemeinde beläuft sich im Jahr 2026 auf 3,36 Prozent (2025: 4,65 Prozent).

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Die Position 14 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ umfasst die Aufwandsarten: Aus- und Fortbildung, Mieten und Pachten, Planungskosten, Bürobedarf, Telefonkosten, Porto, Werbemaßnahmen und sonstige Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen, Sachaufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Aufwendungen für Rat, Ausschüsse und Fraktionen und die Verfügungsmittel des Bürgermeisters. Der Rückgang gegenüber 2026 ist der Tatsache geschuldet, dass geringere Kosten bei der Erstattung für den Waldarbeitereinsatz an den Forstzweckverband Hunsrück-Mittelmosel anfallen.

Die Kosten verteilen sich wie folgt: Hauptkostenpunkt sind die Aufwendungen für das Weinfest mit einem Betrag in Höhe von 37.500,00 €. An Aufwendungen für den Waldarbeitereinsatz aus anderen Forstrevieren fallen 21.100,00 € an. Für die Haftpflicht- und Unfallversicherung sind 4.800,00 € veranschlagt. Für die Gebäude-, (4.400,00 €), für die Elektronikversicherung Wetterstation (900,00 €) und KFZ-Versicherung (1.900,00 €) und an Umlagen an die Berufsgenossenschaften sind 5.200,00 € zu zahlen. Die Aufwendungen für Bürobedarf, Telefonkosten, Bücher und Zeitschriften belaufen sich auf 5.700,00 €. Für den Ankauf von Kartenmaterial (Postgebühren, Ansichtskartenkarten, Wanderkarten, Schiffsfahrkarten, Veranstaltungen etc.) zum Weiterverkauf durch das Verkehrsbüro sind 31.500,00 € veranschlagt. Die Kosten für Werbemaßnahmen belaufen sich auf 8.500,00 € und für den Druck des Ortsprospektes mit Unterkunftsverzeichnis sind 5.200,00 € bereitgestellt. Die Kosten für die Internetpräsenz der Ortsgemeinde Brauneberg belaufen sich auf rd. 3.700,00 €. Die Kosten für die Aufwendungen des Gästetickets der VRT belaufen sich auf 3.300,00 € An Planungskosten für den Bebauungsplan „Grummweg“ sind einschl. des Programms „Zukunft-Check-Dorf“ 10.000,00 € vorgesehen. Weiterhin veranschlagt die Kosten für die Machbarkeitsstudie Moselvorgelände mit einem Betrag in Höhe von 15.000,00 €. Die Kosten für die Fortschreibung und Durchführung des Baumkatasters belaufen sich auf 4.500,00 €. An restlichen Sachverständigenkosten etc. sind 500,00 € veranschlagt. Die zu zahlende Grundsteuer für die gemeindlichen Objekte beläuft sich auf 3.500,00 €. Für Aus- und Fortbildung einschließlich der Dienstreisekosten fallen 1.800,00 € an. Für den Sitzungsdienst sind 400,00 € und an Verfügungsmitteln 500,00 € bereitgestellt. Für Ehrungen und Repräsentation sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.600,00 € vorgesehen. Für die seitens der Ortsgemeinde angemieteten Grundstücke etc. sind Kosten in Höhe von rd. 1.100,00 € zu erwarten. An Abstandszahlungen für die Windparkfläche zur Windenergieanlage Nr. 17 sind jährlich rd. 1.800,00 € zu zahlen. Auf Grund der abgegebenen Steuererklärungen für den Bereich des Wohnmobilplatzes sind in Zukunft jährlich Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Tourismusbeitrag in Höhe von insgesamt 4.800,00 € zu zahlen. Neu sind die veranschlagten Kosten in Höhe von 5.000,00 € für die Veranstaltungen anl. 100 Jahre Brauneberg. An KFZ Steuern für den Fuhrpark des Bauhofes sind 1.000,00 € und für den Festwagen 200,00 € aufzuwenden. Als Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung sind 1.400,00 € bereitgestellt. An Mitgliedsbeiträgen zu Wirtschaftsverbänden, Berufsvertretungen und Vereinen sind insgesamt 700,00 € veranschlagt. Der Restbetrag in Höhe von 5.200,00 € entfällt auf sonstige Geschäftsausgaben wie z. B. beim Wohnmobilplatz, beim Touristikbüro, der Verwaltungssteuerung und sonstigen Produkten des Ergebnishaushaltes.

Investitionen

Für das Haushaltsjahr 2026 sind Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von insgesamt 1.461.300,00 € vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden in Höhe von 204.500,00 € erwartet, sodass sich der ungedeckte Saldo aus dem Investitionsbereich auf 1.256.800,00 € beläuft. Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) wurde in der Art geändert, dass nur noch Vermögensgegenstände über 1.000,00 € Netto zu erfassen sind. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die ehemaligen Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG von 60,00 € bis 1.000,00 € Netto) direkt als Aufwand in der Ergebnisrechnung gebucht werden. Aus diesem Grund erfolgt ein Ausweis von Vermögensgegenständen im Finanzhaushalt erst ab einer Grenze von 1.000,00 €.

Die gesamten Ein- und Auszahlungen zu den geplanten Investitionen der Ortsgemeinde Brauneberg, geordnet nach Maßnahmennummern und den dazu gehörigen Planungsstellen, sind auch aus der Übersicht über die Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen ab der Seite 96 des Haushaltsentwurfs. zu entnehmen.

Der Saldo aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf minus 1.256.800,00 € und wird zu einem Anteil aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Ortsgemeinde Brauneberg finanziert. Der Finanzhaushalt hat bei den ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen einen positiven Saldo in Höhe von 646.800,00 €. Letztendlich verbleibt unter Berücksichtigung der Salden aus ordentlichen Ein- und Auszahlungen (646.800,00 €) und aus der Investitionstätigkeit (-1.256.800,00 €) eine Finanzierungslücke in Höhe von insgesamt 610.000,00 €. Diese wird im Rahmen der Finanzierungstätigkeit mit der Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues in Höhe von 206.100,00 € (Restbetrag liquide Mittel) und die Aufnahme eines Vorfinanzierungsdarlehen in Höhe von 468.800,00 € für die zu erwartenden Grundstückserlöse (Neubaugebiet Grummweg) ausgeglichen.

Entwicklung der Investitions- und Liquiditätskredite

Für das Jahr 2026 ist eine Darlehensaufnahme zur Vorfinanzierung von Grundstückserlösen in Höhe von 468.800,00 € vorgesehen. Tilgungen werden voraussichtlich in Höhe von rd. 64.802.96 € fällig. Dies ergibt einen Schuldenstand zum 31.12.2026 von 1.181.543,00 €. Dies bedeutet eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.047,47 € je Einwohner.

Sonstiges

Lassen Sie mich noch einen Blick auf die Einwohnerentwicklung der Ortsgemeinde Brauneberg werfen. Ausgehend vom Jahr 1970 mit 1367 Einwohner haben wir zum Stichtag 30.06.2025 eine Einwohnerzahl von 1167 (Tiefstand im Betrachtungszeitraum 2020: 1137 Einwohner) zu verzeichnen. Es ist zu erwarten, dass sich aufgrund der wohnwirtschaftlichen Planungen der Ortsgemeinde Brauneberg wieder eine Steigerung erreicht werden kann.

Soweit meine Ausführungen zum Haushaltsentwurf der Ortsgemeinde Brauneberg für das Planjahr 2026. Mein besonderer Dank gilt abschließend Dir Werner für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, dem Gemeindevorstand, den Ratsmitgliedern und allen Bürgerinnen und Bürger, die sich in vielfältiger Form ehrenamtlich einbringen und damit einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag für die Ortsgemeinde und darüber hinaus leisten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Gerne stehe ich Ihnen nun für Fragen zum Haushaltsentwurf 2026 der Ortsgemeinde Brauneberg und allgemeinen Fragen zur Verbandsgemeinde zur Verfügung.“

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gemäß § 68 in Verbindung mit § 32 GemO ermächtigt, die in der Haushaltssatzung festgesetzten und von der Kommunalaufsicht genehmigten Kredite nach Einholung mehrerer Angebote nach pflichtgemäßem Ermessen aufzunehmen.

Beratung und Beschlussfassung über den Verkaufspreis und die Bauverpflichtungszeit im Neubaugebiet "Oben auf'm Grummweg"

Ortsbürgermeister Werner Ruppenthal verwies auf die Beratung in der Sitzung am 04.03.2026.

Nachdem die Ausschreibungsergebnisse für die Herstellung der Erschließungsanlagen vorliegen, wurde seitens der Verwaltung der Grundstückspreis für den Verkauf eines vollerschlossenen Bauplatzes /qm kalkuliert.

Hierbei kommen 2 Varianten in Betracht:

101,- €/qm - in dem Verkaufspreis wurde der 10 % Anteil der Ortsgemeinde für die Erschließungskosten mit einkalkuliert, d.h. diese Kosten werden von den späteren Käufern bezahlt.

97,- €/qm - kalkulierter Verkaufspreis ohne Gemeindeanteil, d.h., 10 % der Erschließungskosten verbleiben bei der Ortsgemeinde.

Letztendlich ist es die Entscheidung des Gemeinderates, den Verkaufspreis (mit oder ohne Gewinn) festzulegen.

Außerdem sollte der Gemeinderat neben dem Verkaufspreis für ein vollerschlossenes Grundstück auch die Bauverpflichtungszeit festlegen.

Bauverpflichtungszeit bedeutet, dass die Käufer verpflichtet sind, ab Abschluss des Kaufvertrages innerhalb der festgelegten Zeit ein bezugsfertiges Wohnhaus zu bauen.

Seitens der Verwaltung wird geraten, diese in der heutigen Zeit aufgrund der aktuellen Bausituation auf 5 Jahre festzusetzen.

Der Gemeinderat beschließt die Veräußerung der Baugrundstücke im Neubaugebiet „Oben Auf’m Grummweg“ zum Festpreis von 99,00 € je Quadratmeter (voll erschlossen). Die Bauverpflichtungszeit wird auf 5 Jahre festgesetzt.

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, für den Verkauf der Grundstücke die weiteren Schritte einzuleiten:

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Interessenbekundungsverfahren, Bewerbung nach Veröffentlichung

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Gemeinsame Besprechung mit allen Interessenten mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung über den Bauplatzstandort

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Abschluss von Vorverträgen

Als wirtschaftlichste Lösung werden die notariellen Verträge erst nach Fertigstellung des Straßenbaus und der endgültigen Vermessung abgeschlossen.

Antrag auf Gebietsreform bezüglich dem Wegfall der Leitgemeinderegelung ab dem Erntejahrgang 2026 (Weinlagenbezeichnungsrecht) – Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Gemarkungsgrenzen zwischen den Ortsgemeinden Brauneberg und Maring-Noviand

Die Novellierung des deutschen Weingesetzes (WeinG) sowie der Weinverordnung (WeinV) sieht im Rahmen der neuen Herkunftshierarchie („Je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität“) tiefgreifende Änderungen vor. Eine der wesentlichsten Neuerungen ist der Wegfall der sogenannten „Leitgemeinderegelung“ mit Wirkung zum Erntejahrgang 2026.

Bisher ermöglichte diese Regelung, dass Weinbergsflächen, die geografisch in einer Nachbargemarkung liegen, unter dem Namen einer angrenzenden „Leitgemeinde“ vermarktet werden durften. Ab dem Jahrgang 2026 ist die Angabe des Ortsnamens zwingend an die tatsächliche Zugehörigkeit zur jeweiligen Gemarkung gebunden.

Teile der renommierten Weinlage „Brauneberger Juffer“ liegen geografisch auf dem Gebiet der Gemeinde Maring-Noviand (Gemarkung Maring-Noviand). Ohne Korrektur dürften diese Weine ab 2026 nicht mehr als „Brauneberger“ vermarktet werden.

Um die betroffenen Betriebe vor rechtlicher Unsicherheit zu schützen, die einheitliche Vermarktung langfristig zu sichern und einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden vorzubeugen, hat der Bauern- und Winzerverband einen Flächentausch beantragt.

Im Rahmen eines Ortstermins haben Ortsbürgermeister Werner Ruppenthal und Ortsbürgermeister Klaus Becker die betreffenden Tauschflächen in Augenschein genommen. Nach gemeinsamer Beurteilung kamen beide Ortsbürgermeister übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass ein Flächentausch aus topographischen Gründen (Felsen) nicht in Betracht kommt bzw. keinen Mehrwert für die Ortsgemeinde Maring-Noviand darstellen würde. Stattdessen wird vorgeschlagen, lediglich eine Anpassung der Gemarkungsgrenze zwischen den Gemeinden Maring-Noviand und Brauneberg im Bereich „Brauneberger Juffer“ vorzunehmen. Demnach würden ca. 1,3 ha von der Gemarkung Maring-Noviand auf die Gemarkung Brauneberg übergehen.

Der genaue Umfang der Grenzänderung anhand eines Lageplans, war den Ratsmitgliedern mit den Sitzungsunterlagen zu entnehmen.

Der Gemeinderat Brauneberg stimmt der beantragten Änderung der Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde Maring-Noviand und der Gemeinde Brauneberg im Bereich der Weinlage „Brauneberger Juffer“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Grenzänderungsverfahren bei der zuständigen Kommunalaufsicht bzw. dem Vermessungs- und Katasteramt einzuleiten und die notwendigen öffentlich-rechtlichen Verträge vorzubereiten.

 Verschiedenes

Ehrenamtliches Engagement von Alexander Licht

In einer Feierstunde im Dienstgebäude der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz wurde der frühere Landtagsabgeordnete Alexander Licht mit der Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Die hohe Auszeichnung überreichte ihm SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis im Auftrag von Ministerpräsident Alexander Schweitzer als Anerkennung für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement für das Gemeinwohl. Der Gemeinderat beglückwünschte Alexander Licht hierzu recht herzlich.

Informationen zur Bauvoranfrage Gemarkung Brauneberg, Flur 6, Parz.-Nr. 139/1,140/,141/,155/3, Moselweinstraße, Neubau eines Tierheims

Der Vorsitzende informierte den Rat über die zwischenzeitlich durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ausgesprochene Entscheidung zur Erteilung eines Bauvorbescheides. Seitens der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wurde die Bauvoranfrage abgelehnt.

Baumgefährdung „Im Hals“ Oberhalb Kaisergarten

Im genannten Bereich wurde auf eine mögliche Gefährdung durch einen Baum hingewiesen. Dies sollte durch die Gemeindearbeiter überprüft und ggfs. Maßnahmen eingeleitet werden.

Infotafel bei der Schutzhütte auf dem Brauneberg

Es wurde aus der Mitte des Gemeinderates auf die Infotafel auf dem Brauneberg hingewiesen. Die Dacheindeckung sei defekt. Auch sei die Sitzgruppe neben dem Schutzhaus und das Umfeld nicht einladend. Es soll geprüft werden, ob Abhilfe geschaffen werden kann.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Abgabenangelegenheit.