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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Friedhof Lösnich

Folgende Grabstätten auf dem Friedhof Lösnich werden hiermit nach Ablauf der Ruhefrist gemäß § 22 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Lösnich vom 07.11.1996 aufgerufen:

Die Nutzungsberechtigten (Angehörigen) der aufgeführten Grabstätten werden hiermit aufgefordert, die Einfassungen und Grabmale bis spätestens 30.06.2026 zu entfernen und die Grabstätte ordnungsgemäß einzuebnen. Zu entfernen sind auch vorhandene Betonfundamente der Einfassungen und Grabmale. Nach dem genannten Termin werden die Anlagen von der Ortsgemeinde auf Kosten der Berechtigten abgeräumt. Die Grabmäler usw. gehen entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über.

Lösnich, den 30.03.2026
Marion Esseln
Ortsbürgermeisterin