Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat in öffentlicher Sitzung am 7. März 2023 die Aufstellung und den Entwurf der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Erweiterung Wohnmobilstellplatz“, Ortsgemeinde Kesten, beschlossen. Der Planentwurf wurde gebilligt. Mit gleichem Datum wurde die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht (Aufstellungsbeschluss).
Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues ist das Plangebiet überwiegend als geplante Sonderbaufläche dargestellt.
Im Osten und Westen werden naturschutzfachliche Ausgeleichsfllächen durch das Plangebiet des Bebauungsplanes überlagert.
Der Flächennutzungsplan wird daher im Rahmen der 3. Teilfotschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren § 8 Abs. 3 BauGB zur Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes in der Ortsgemeinde Kesten geändert.
Die Ausgleichsflächen werden jeweils nach Osten und Westen verschoben, die Sonderbaufläche wird als Bestand dargestellt. Mit dem Bau einer neuen Hochwasserschutzanlage für die Ortsgemeinde Kesten entstand außerdem ein Wirtschaftsweg im Noden der westlichen Ausgleichsfläche. Dieser wird der angrenzenden Grünfläche zugeschlagen.
Das Plangebiet / der Geltungsbereich liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich am südöstlichen Rand der Ortslage Kesten, zwischen der Kreisstraße K 134 un der Hochwasserschutzanlage im Norden und der Mosel bzw. dem Uferstreifen der Mosel im Süden. Östlich des Geltungsbereiches erschließen sich landwirtschalftliche Flächen und westlich eine Parkanlage.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,8 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke der Gemarkung Kesten: Flur 9, Flurstück 66/2 (tlw.), Flur 10, Flurstücke Nr. 264/2 (tlw.), 266, 267 und 268, Flur 16, Flurstücke Nr. 1 und 5 (tlw.).
Die Geltungsbereiche der Einzelfortschreibung sind auf der nachfolgenden Karte ersichtlich!
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
In der öffentlichen Verbandsgemeinderatssitzung am 07.03.2023 hat der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowei die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf „3. Teilfortschreibung in der Ortsgemeinde Kesten - Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes-“ besteht aus:
| 1. | Planurkunde mit der zeichnerischen Darstellung der Änderungsbereiche und |
| 2. | Begründung mit Umweltbericht. |
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planoffenlage statt. Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Flächennutzungsplan liegen in der Zeit
von Freitag, dem 28. April 2023 bis einschließlich Dienstag, dem 30. Mai 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 116, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: >Verwaltung und Bürgerdienste<, >Amtliche Bekanntmachungen<, >Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung<) und im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der oben genannten Stelle vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) eingereicht oder per E-Mail an j.klar@bernkastel-kues.de gerichtet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Ebenfalls wird gemäß § 3 Absatz 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.