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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Bernkastel-Kues für das Jahr 2023 vom 6. Februar 2023

Der Stadtrat Bernkastel-Kues hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 20.022.600,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 19.583.100,00 €

der Jahresüberschuss auf  — 439.500,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  — 1.607.200,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 6.807.800,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 10.605.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  — -3.797.700,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  — 2.190.500,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird insgesamt auf 3.797.700,00 € festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird auf 2.437.000,00 € festgesetzt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf 1.665.000,00 €

§ 4

Gesamtbetrag der vorgesehenen Liquiditätskredite

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht

§ 5

Steuersätze

1. Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe)  — 345 v.H. des Steuermessbetrages

2. Grundsteuer B (für alle anderen Grundstücke)  — 465 v.H. des Steuermessbetrages

3. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag  — 390 v.H. des Steuermessbetrages

4. Hundesteuer (Jährlich) 1. Hund = 60,00 €, 2. Hund = 100,00 €, 3. Hund = 140,00 € und jeder weitere Hund 200,00 €.

Abweichend hiervon wird die Hundesteuer für gefährliche Hunde für den 1. Hund auf 600,00 € und für jeden weiteren gefährlichen Hund auf 1.100,00 € festgesetzt.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der derzeit gültigen Fassung, werden wie folgt festgesetzt:

1) Tourismusbeitrag

Der Hebesatz für die Erhebung des Tourismusbeitrages wird gemäß der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 15.12.2016 auf 14 % festgesetzt.

2) Gästebeitrag

Der Betrag für die Erhebung des Gästebeitrages wird gemäß der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages vom 25.10.2017 auf 1,50 € je Übernachtung festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beläuft sich voraussichtlich auf  — 27.354.982,57 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beläuft sich voraussichtlich auf  — 26.290.182,57 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beläuft sich voraussichtlich auf  — 26.729.682,57 €

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Bernkastel-Kues, den 6. Februar 2023
Stadt Bernkastel-Kues
Dienstsiegel
Wolfgang Port, Stadtbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigungen der Aufsichtsbehörde nach § 95 Abs. 4 GemO zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung (Kreditermächtigungen) wurden in voller Höhe erteilt. Mit Schreiben vom 3. April 2023, Az: 10-901-11, hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur vorstehenden Haushaltssatzung der Stadt Bernkastel-Kues im Sinne des § 97 Abs. 2 GemO mitgeteilt, dass soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze des dazu gehörenden Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden. Der Haushaltsplan kann in der vorliegenden Form ausgeführt werden. Der Haushaltsplan 2023 liegt gemäß § 97 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 21. April 2023 bis einschließlich 5. Mai 2023 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 209, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.

Bernkastel-Kues, den 12. April 2023
Stadt Bernkastel-Kues
Dienstsiegel
Wolfgang Port, Stadtbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2. geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues