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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 16/2024
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20.03.2024

Einleitend bat Ortsbürgermeister Horst Gorges alle Anwesenden sich von ihren Plätzen zu erheben um den am 22.02.2024 verstorbenen Ehrenbürger der Ortsgemeinde Longkamp, Herrn Leo Kolz, mit einer Schweigeminute zu gedenken.

Einwohnfragestunde

Die an Ortsbürgermeister Horst Gorges gerichteten Fragen bezüglich dem Beginn der Baumaßnahme „Erschließung Neubaugebiet Unterm Bäumchen II“ und der Straßenausbaumaßnahme „Graacher Weg“ konnten für den Fragesteller durch Ortsbürgermeister Horst Gorges zur Zufriedenheit des Fragestellers beantwortet werden.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Longkamp

Es wurde ausgeführt, dass von Seiten der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Longkamp innerhalb der 14-tägigen Offenlage des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und sonstigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 keine Vorschläge und Anregungen eingegangen sind.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Longkamp

Einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt teilte Ortsbürgermeister Horst Gorges mit, dass den Ratsmitgliedern der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nebst Anlagen und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 elektronisch übersandt worden sei.

Bevor der Haushaltsplanentwurf 2024 sowohl durch Ortsbürgermeister Horst Gorges als auch Bürgermeister Leo Wächter den Anwesenden mit den Eckwerten vorgestellt wurde, beantragte Ortsbürgermeister Horst Gorges, den Entwurf der den Ratsmitgliedern vorliegenden Haushaltssatzung 2024 wie folgt zu ändern:

Die in § 6, Buchstabe A, Nr. 5 aufgeführte Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle (je Sterbefall pauschal) soll von bisher 50,00 € auf nunmehr 60,00 € erhöht werden. Begründet wird diese Erhöhung mit der Erhöhung der Strombezugskosten.

Sodann beschloss der Ortsgemeinderat, die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung 2024 wie vorstehend aufgeführt zu ändern.

Nachstehend nunmehr die Haushaltsrede von Ortsbürgermeister Horst Gorges zum Haushalt 2024 der Ortsgemeinde Longkamp:

„Anhand der im Plan beigefügten Tabellen, Diagramme und Übersichten kann sich eine Leserin / ein Leser einen guten Überblick über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben - und in der Folge dieser Zahlen einen Ausblick über die geplante Haushaltslage der Ortsgemeinde im Jahr 2024 - verschaffen.

Wie in der Vergangenheit handelt es sich um einen Plan – Unwägbarkeiten sind, auch wenn diese derzeit nicht zu erkennen sind, nicht auszuschließen. Dies wird auch deutlich durch die Aussagen zum Gewerbesteueransatz in diesem Jahr.

Aufgrund traditionell nicht kalkulierbarer Risiken wird die Gewerbesteuer nach den Vorauszahlungen mit rund 244.000 € im diesjährigen Haushalt angesetzt. Das bedeutet eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 176.000 €. Die Entwicklung der Gewebesteuer von 2015 bis 2024 ist anschaulich auf Seite 29 des Plans dargestellt.

Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer mit voraussichtlich 588.200 € in diesem Jahr ist auf der Seite 31 dargestellt.

Auch die Schlüsselzuweisung A, eine wichtige Einnahmequelle für die Ortsgemeinde hat sich im Haushaltsjahr im Vergleich zum Vorjahr um fast 2/3 auf nunmehr 59.450 € gemindert (Seite 32 u. Seite 80).

Auf der Ausgabenseite schlagen höhere Personalkosten aufgrund der Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Bauhof mit 55.750 € zugrunde (Seite 40).

Die Einstellung eines Bauhofmitarbeiters als Nachfolger von Dieter ist natürlich unstreitig eine zwingend erforderliche Maßnahme und rechtfertigt den Haushaltsansatz.

Nach langen Planungsphasen, nicht zuletzt bedingt durch Corona und einer trotz aller Rufe nach Verschlankung immer noch massiven Bürokratie in Deutschland, kommen wir nun endlich mit der Umsetzungsphase unserer großen Baumaßnahmen im Dorf ein gutes Stück weiter.

Für alle sichtbar sind die Baumaßnahmen für die Zusammenlegung der beiden Bauhofscheunen mit dem Neubau einer Bauhofhalle im Alten Postweg in vollem Gange. Diese Maßnahme wird ja mit 70.000 € aus den Mitteln des I-Stocks gefördert.

Ein zukunftsweisendes Projekt für unseren Bauhof, der neben Arbeiten in der Ortsgemeinde Longkamp ja auch Arbeiten in der Nachbargemeinde Kommen wahrnimmt. Wir stellen uns mit einem neuen Bauhof neu, modern und sicher für die kommenden Jahre und Jahrzehnte auf.

Zudem planen wir ja schon seit dem Jahr 2019 die Verwirklichung des Baugebiets mit dem Arbeitstitel „Unterm Bäumchen II“. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und die Erschließungsplanung abgeschlossen. Wir stehen nun unmittelbar vor der Ausschreibung der Baumaßnahme – sprich den Straßenbaumaßnahmen, der Be- und Entwässerungsmaßnahmen und der Vermessung der Grundstücke. Im Haushaltsplan wurden für die Realisierung der Maßnahme 520.000,00 € eingeplant.

Aufgrund der weiteren, großen Baumaßnahmen die wir in Longkamp derzeit umsetzen ist es erforderlich, dass wir für die Erschließung des Baugebiets einen Kredit über 418.365 € aufnehmen (Seite 8).

In Anbetracht der tatsächlich wieder steigenden Nachfrage nach Baugrundstücken in Longkamp ist aber nicht auszuschließen, dass wir nach der Erschließung des Neubaugebiets und den folgenden Grundstücksverkäufen den aufzunehmenden Kredit für die Erschließung des Neubaugebiets in einem überschaubaren Zeitraum wieder zurück zurückführen können.

Aber auch die in den Startlöchern stehende dringend notwendige Sanierung des Graacher Wegs und die ebenfalls aus Mitteln des I-Stocks geförderte Sanierung eines Teilstücks der Bernkasteler Straße (Tränkeweg) beeinflussen unseren Haushalt 2024.

Ebenfalls in diesem Jahr geplant ist die vollständige Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Zu tauschen sind noch insgesamt 63 Leuchten und in der Trarbacher Straße werden die 5 Pendelleuchten durch 9 Mastleuchten mit LED-Technik ersetzt. Hier engagiert sich die Ortsgemeinde Longkamp für eine nachhaltige Zukunft, was sehr zu begrüßen ist.

Weitere kleinere Projekte wie beispielsweise die mit KipKi Mitteln geförderte Umrüstung der Beleuchtung in der Gemeindehalle auf LED-Technik stehen ebenfalls möglichst in diesem Jahr noch an.

Alles in Allem stellt sich die Haushaltslage der Ortsgemeinde – auch wenn in diesem Jahr ein Investitionskredit aufzunehmen ist - im Verhältnis zum Umfang der durchzuführenden Investitionen und Baumaßnahmen in diesem Jahr noch akzeptabel dar.

Wir investieren schließlich Geld hier in Longkamp, um eine positive, nachhaltige und lebenswerte Zukunft in unserem Dorf über Jahre hinweg zu gewährleisten.

Gerne möchte ich nun wie üblich im Folgenden auf einige Eckpunkte des vorliegenden Haushaltsplan 2024 eingehen.

Beginnen möchte ich mit einem Rückblick auf die vorläufige Auswertung des Ergebnishaushalts des Jahres 2023 (Seite 19). Wie auch schon im Jahr 2022 haben sich die Planansätzen die Einnahmen betreffend der Ortsgemeinde für 2023 erneut erhöht. Laut vorläufigen Auswertungen ist mit einem Jahresüberschuss von rund 212.000 € (HH Ansatz 92.375 €) zu rechnen.

Der vorläufige Finanzhaushalt 2023 (sprich die Summe der Ein- und Auszahlungen) ist mit heutigem Stand im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsansatz (181.185 €) um 123.307 € schlechter – aber immer noch mit einem positiven Saldo von 57.878 € ausgeglichen.

Auch die Summe der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit der Ortsgemeinde stellt sich im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung 2023 besser dar. Diese betragen voraussichtlich - 181.185 € - gegenüber dem Planansatz von - 599.780 €. Das hängt hauptsächlich damit zusammen, dass die Umsetzung geplanter Maßnahmen ergebniswirksam erst im Jahre 2024 zum Tragen kommen. Zu nennen ist sind hierbei insbesondere die Straßenbaumaßnahmen und der Neubau der Bauhofhalle im Alten Postweg.

Unter Berücksichtigung aller Faktoren aus Ein- und Auszahlungen in Bezug auf die Investitionstätigkeit der Ortsgemeinde reduzieren sich die im vorliegenden Haushaltsplan dargestellten Forderungen/Finanzmittelbestand gegenüber der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (Einheitskasse) zum 31.12.2024 auf den Betrag von 3.454,47 € (Seite 53).

Nach der Anhebung der Realsteuersätze im vergangenen Jahr, besteht in diesem Jahr hier kein Handlungsbedarf. Ich verweise insoweit auf Seite 8 der Haushaltssatzung.

Grundsteuer A 345 v.H.

Grundsteuer B 465 v.H.

Gewerbesteuer 400 v.H.

Um die Ortsgemeinde für die Zukunft weiter gut aufzustellen ist es auch im Jahr 2024 wichtig, notwendige Veränderungen und bereits angestoßene Investitionen anzugehen.

In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf einige, im Haushaltsjahr 2024 geplanten Investitionen eingehen (Seite 51).

- Maßnahme 501 „Baumaßnahme Bauhof"

Die Maßnahme ist bereits im Gange. Vom Stand der Arbeiten kann sich der Bauausschuss und der Gemeinderat am 25.03. in einer Sitzung ein Bild vor Ort machen.

- Maßnahme 4401 „Kindergarten“

Sicherlich das Projekt, welches die Ortsgemeinde Longkamp in der Zukunft am stärksten finanziell belasten wird. Bedingt durch das Kita Gesetz und die zwingend erforderlichen Baumaßnahmen werden wir voraussichtlich spätestens ab dem Jahr 2025 vor sehr großen Herausforderungen stehen. Im Haushalt findet sich derzeit nur einen Teil der Planungskosten wieder. Eine erforderliche europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen befindet sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Vorbereitung.

Hoffen wir, dass die aus der Presse in letzter Zeit ersichtlichen massiven Teuerungen/Preissteigerungen von Bauprojekten der öffentlichen Hand in anderen Kommunen, sei es bei Kindergärten oder Feuerwehrhäusern nicht auch uns hier treffen wird.

Bleiben wir insoweit aufmerksam und gespannt.

Gerne möchte ich an dieser Stelle nun aber auch etwas sehr Positives dem Gemeinderat und den Zuhörer*innen zur Kenntnis geben.

Die Kita St. Andreas in Longkamp verfügt seit kurzem wieder über eine feste Standortleitung. Frau Andrea Mettler, die auch die Standortleitung der Kita St. Stephanus in Monzelfeld hat, ist in Longkamp tätig und wird vom gesamten Team unterstützt. Augenzwinkernd möchte ich noch ergänzen, dass Frau Mettler durch ihre Tätigkeit im Kindergarten in Monzelfeld den Umgang mit umfangreichen Baumaßnahmen durchaus schon gewohnt ist.

- Maßnahme 6002 und 6006 Bernkasteler Straße und Graacher Weg

Wie zuvor schon angeführt, steht die Umsetzung der beiden Maßnahmen unmittelbar bevor.

- Maßnahme 6016 Gartenfeldstraße

Eine in den nächsten Jahren erforderliche Sanierung – die Einstellung von Planungskosten daher sinnvoll

- Maßnahme 6018 Erschließungsstraße NGB

Neben den Planungskosten wurde jetzt auch der voraussichtlich zu erwartende Gemeindeanteil an der Erschließung des Neubaugebiets incl. Straßenbeleuchtung ausgewiesen. Der Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen sollte damit nichts mehr im Wege stehen und die Verwaltung kann diese nun schnellstmöglich auf den Weg bringen. Ich persönlich gehe davon aus, dass wir einen Teil der 22 Bauplätze nach einer Erschließung schnell vermarkten können.

- Maßnahme 6019 Erstmalige Erschließung Alter Postweg

Nach der Konstituierung des neuen Gemeinderats ist seitens des Vorsitzenden geplant, eine Anwohnerversammlung zu diesem Punkt durchzuführen. Da es sich um eine erstmalige Erschließung handeln würde, soll hier „Für und Wider“ einer solchen Maßnahme vorab mit den Anliegern transparent besprochen werden.

Im derzeitigen Haushaltsplan ist die „Maßnahme 4800 Jugendraum“ nicht mehr aufgeführt. Hintergrund ist, dass wir derzeit ja vor dem Oberlandesgericht in Trier gegen unseren Vertragspartner auf Lieferung der Container klagen. Leider ist – selbst wenn wir die Klage gewinnen - nicht sichergestellt, dass die Lieferung tatsächlich durchgeführt wird.

Nach der vorliegenden Planung weist unser Ergebnishaushalt 2024 ein Minus von 239.820 € und der Finanzhaushalt ein Minus von 164.780 € (Seite 22) aus. Die Haushaltsplanung 2024 ist somit im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt nicht ausgeglichen (Seite 50).

Zu bedenken ist hierbei aber auch, dass wir mit einer Umlagebelastung (Seite 58) von 59,83% einen großen Teil an Kreis und Verbandsgemeinde für die Umsetzung und Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zahlen.

Wie in der Vergangenheit von mir angeführt, ist neben den in der Haushaltsplanung genannten Fakten und Einnahmen- sowie Ausgaben auch die Bevölkerungsentwicklung für eine gute Entwicklung der Ortsgemeinde ein durchaus wichtiger (Standort-)Faktor.

Die Bevölkerungszahl stieg mit Stand zum 31.01.2024 wieder auf 1.142 Einwohner (gemeldet mit Hauptwohnsitz – 31.01.2023 = 1.130) an.

Ich erwarte nach heutigem Kenntnisstand mit der Erschließung und Vermarktung des geplanten Baugebiets „Unterm Bäumchen II" eine weitere Zunahme der Bevölkerung und damit eine weitere Stärkung unserer intakten Dorfgemeinschaft.

Gerne möchte ich zum Ende meiner heutigen Vorstellung der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 an dieser Stelle unseren Mitarbeitern vom Bauhof Dieter Kleinmann und Mario Hesse ein herzliches Dankeschön aussprechen. Wie in den vergangenen Jahren haben wir ein starkes und verlässliches Team – das mit Hochdruck auch daran arbeitet, demnächst in neue Räumlichkeiten am „Alten Postweg 3“ umziehen zu können.

Ein weiterer Dank gilt unserem Seniorenteam. Die Mitglieder haben sich auch im vergangenen Jahr wieder mit ihrem Wissen und ihrer Arbeitskraft bei den unterschiedlichsten Projekten im Dorf eingebracht. Eine für die Ortsgemeinde unschätzbare Bereicherung.

Nicht zu vergessen sind die Mitglieder unseres Bauausschusses. Mit Ihrem Fachwissen unterstützen und beraten sie den Gemeinderat bei den verschiedenen Projekten – derzeit insbesondere in Punkto Straßenbau Graacher Weg und Bernkasteler Straße.

Unseren vielfältig aktiven Vereinen, der Freiwilligen Feuerwehr, die ja in diesem Jahr ihr 100-jähriges Jubiläum feiert und den in der Ortsgemeinde ehrenamtlich Tätigen sei an dieser Stelle ebenfalls ein besonderes Lob und ein herzliches Dankeschön ausgesprochen.

Ein besonderer Dank gilt den beiden Beigeordnete Joachim Reichert und Jürgen Reichert sowie dem gesamten Gemeinderat für die aus meiner Sicht nunmehr über Jahre andauernde sehr gute, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Longkamp.

Die Wahlperiode 2019-2024 endet in naher Zukunft. Der neu zu wählende Gemeinderat wird bei veränderten Vorzeichen sicherlich vor neuen und großen Herausforderungen stehen.

Zum Schluss möchte ich an dieser Stelle Herrn Bürgermeister Leo Wächter und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues ein großes Lob und ein herzliches Dankeschön aussprechen.

Wir, die Ortsgemeinde Longkamp und auch ich persönlich als Ortsbürgermeister fühle mich zu jeder Zeit sehr gut beraten und in allen Belangen kompetent von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der fünf Fachbereiche sowie der Geschäftsleitung der Verbandsgemeindeverwaltung informiert und unterstützt.“

Gerne möchte ich jetzt Bürgermeister Leo Wächter das Wort erteilen, der zu verschiedenen Punkten noch einige Worte an uns richten wird.

Einleitende zu seinen Ausführungen wies Bürgermeister Leo Wächter nochmals auf das Schreiben des Innenministeriums vom 02.05.2023 hin, wonach sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt mindestens ausgeglichen sein und vorhandene Liquiditätskredite getilgt werden müssen. Investitionskredite werden zukünftig nur noch dann genehmigt, wenn die mittelfristige Finanzplanung der jeweiligen Kommune für jedes Folgehaushaltsjahr eine „freie Finanzspitze“ ausweist, denn durch das Vorhandensein einer „freien Finanzspitze“ ist die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune gewährleistet.

Im Gegensatz zum für das Jahr 2024 von Finanz- und Wirtschaftsökonomen prognostizierten Rückgang des Brutto-Inland-Produktes, stellt sich die Finanzsituation in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues etwas positiver dar; dies nicht zuletzt durch die gestiegene Steuerkraft gegenüber den Vorjahren.

Trotz der gestiegenen Steuerkraft muss die Verbandsgemeindeumlage im Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr von 29,00 v.H. auf 30,75 v.H. erhöht werden um die gestiegenen Personal- und Sachaufwendungen auszugleichen. Auf eine Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage hätte allerdings verzichtet werden können, wenn nicht 50% = 400.000,00 € der an die Verbandsgemeinde ausgezahlten „Kipki-Mittel“ direkt an die Stadt, bzw. Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde weitergeleitet worden wäre. Des Weiteren erfolgt im Haushaltsjahr 2024 eine erste Gewinnausschüttung der Überschussanteile aus der AöR „Windenergieanlagen Am Ranzenkopf“ in Höhe von 800.000,00 €. Von dieser Gewinnausschüttung erhält die Ortsgemeinde Longkamp eine Überschussbeteiligung in Höhe von 33.900,00 €. Sowohl bei den „Kipki-Mittel“ als auch bei der Summe der Auszahlung der Überschussanteile handelt es sich um Finanzmittel, die nicht der Umlagepflicht (Kreis- und Verbandsgemeindeumlage) unterliegen. Beide Beträge (400.000,00 € + 800.000,00 €), die der Stadt als auch den Ortsgemeinden Zugutekommen, können mit einer Entlastung bei der Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 3 % in Ansatz gebracht werden.

Der Ergebnishaushalt sieht gemäß § 1 Ziffer 1 der Haushaltssatzung folgende Festsetzungen vor:

Gesamtbetrag der Erträge

1.545.570,00 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.785.390,00 €

Jahresfehlbetrag

- 239.820,00 €

Der Ergebnishaushalt des Vorjahres (2023) wies einen Jahresüberschuss in Höhe von 92.375,00 € aus. Die erhebliche Verschlechterung von rd. 332.195 € gegenüber dem Vorjahr beruht in auf Verschlechterungen beim Produkt 61.10.01 (weniger Gewerbesteuereinnahmen und geringere Schlüsselzuweisungen sowie höhere Umlagen).

Die Ansätze 2024 orientieren sich im Wesentlichen an den Ergebnissen der Vorjahre. Beim Finanzausgleich (Einkommenssteueranteile etc.) flossen die Vorgaben des Ministeriums im Rahmen der Steuerschätzung in die Planung 2024 ein.

Maßgeblich wird der Gemeindehaushalt von der Entwicklung des Produktes 61.10.01 (Steuern, Zuweisungen, Umlagen) geprägt, der im Haushaltsjahr 2024 mit einem gegenüber dem Vorjahr geringeren Überschuss abschließt, was insbesondere auf eine Verschlechterung der Einnahmen bei den Schlüsselzuweisungen und Einnahmen bei der Gewerbesteuer und höherer Umlagebelastungen zurückzuführen ist.

Auch im Jahr 2024 erhält die Ortsgemeinde Longkamp Schlüsselzuweisung A in Höhe von 59.469 €. Grundlage der Berechnung hierfür ist die maßgebliche Steuerkraftmesszahl der Gemeinde. Diese beträgt für 2024 = 1.194.658 € (dies entspricht einer pro-Kopf-Belastung von 1.063,81 €). Die pro-Kopf-Belastung der Ortsgemeinde Longkamp liegt somit unter dem Schwellenwert des Landes in Höhe von 1.122,65 €, der im Finanzausgleich Anwendung findet. Der Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen A ist mit der gestiegenen Steuerkraft trotz höherem Schwellenwert zu begründen.

Des Weiteren erhält die Ortsgemeinde Longkamp im Jahre 2024 Schlüsselzuweisungen B in Höhe von 10.040,00 €.

Im Finanzhaushalt (§ 1 Ziffer 2) belaufen sich die Festsetzungen auf:

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-164.780,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

374.015,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.707.600,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.333.585,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.498.365,00 €.

Die „Freie Finanzspitze“ des Haushaltsjahres 2024 beträgt – 164.780,00 € (Vorjahr = + 181.165,00 €).

Zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Ortsgemeinde Longkamp für das Haushaltsjahr 2024 ist nach Abzug der noch vorhanden liquiden Mittel in Höhe von 1.080.00,00 € eine Kreditaufnahme in Höhe von 418.365,00 € erforderlich.

Da die Ortsgemeinde Longkamp zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 schuldenfrei ist, ist die voraussichtliche, zum Ende des Haushaltsjahres 2024 zu tätigende Kreditaufnahme, gleichzeitig der voraussichtliche Schuldenstand aus Investitionskrediten zum 31.12.2024.

Bürgermeister Leo Wächter schloss seine Ausführungen mit einem Dank an Ortsbürgermeister Horst Gorges, die Beigeordneten Joachim Reichert und Jürgen Reichert sowie an alle Mitglieder des Ortsgemeinderates Longkamp für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im letzten Jahr sowie vorausschauend auf die Kommunalwahlen am 09.06.2024 während der gesamten Legislaturperiode.

Weitere Ausführungen zum Haushaltsplan können dem umfangreichen Vorbericht zum Haushaltsplan der Ortsgemeinde Longkamp für das Haushaltsjahr 2024 entnommen werden.

Im Anschluss an die Ausführungen von Ortsbürgermeister Horst Gorges und Bürgermeister Leo Wächter sowie der Beantwortung der seitens der Ratsmitglieder aufgetretenen Fragen, beschloss der Ortsgemeinderat unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderung des Haushaltssatzungsentwurfes bezüglich der Gebührenerhöhung für die Benutzung der Leichenhalle, die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nebst Anlagen sowie dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 als Satzung.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den zum Jahresende zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlichen Investitionskredit nach Einholung vorheriger Angebote, aufzunehmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Bauleistung zur Erstellung eines neuen Vordaches an der Trauerhalle Longkamp

Die Ortsgemeinde Longkamp plant die Errichtung eines neuen Vordaches an der Trauerhalle in Longkamp. Die derzeit vorhandene Überdachung ist zu klein dimensioniert. Der Bereich vor den Toiletten soll großflächiger überdacht werden. Von der Verwaltung wurde hierzu ein Vergabeverfahren durchgeführt und insgesamt drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote hat die Firma Bohn aus Longkamp das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Sodann beschloss der Ortsgemeinderat Longkamp, den Auftrag zur Errichtung eines neuen Vordaches an der Trauerhalle in Longkamp an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Bohn aus Longkamp, zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für den Umbau der Scheune zu einer Wohnung, Gemarkung Longkamp, Flur 7, Flurstück 49/1, Andreasstraße

Der Ortsgemeinderat beschloss das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag herzustellen.

Mitteilungen und Anfragen

Von Ortsbürgermeister Horst Gorges wurden folgende Mitteilungen bekanntgegeben:

- Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Umsetzung des Baugebietes „Unterm Bäumchen II (Bau Regenrückhaltebecken und gedrosselte Einleitung von anfallendem, unbelastetem Oberflächen- und Niederschlagswasser in der Gewässer III. Ordnung -Bauchwiesenbach- liegt gemäß Bescheid der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 28.02.2024 vor.

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Anlage von Rasengräbern auf dem Friedhof

Die Verwaltung wird zeitnah die betroffenen Personen (Angehörigen) schriftlich daraufhin weisen, dass zwei Reihen des Grabfeldes neu angelegt werden.

Die aus der Mitte des Ortsgemeinderates aufgekommenen Fragen bezüglich

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Heckenschnitt in Verlängerung der Römerstraße während der Vegetationsphase (nach dem 29.02.2024)

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Infrastrukturelle Verbesserungen an/bei der Grillhütte „Dubbisch“ (u.a. Spielgeräte für Kinder)

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Nutzung Bouleplatz

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Unterbringung Kita-Kinder während der geplanten Umbau-/Sanierungsmaßnahme am Kindergartengebäude

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Sachstand Glasfaserausbau/Erstellung Hausanschlüsse

konnten von Ortsbürgermeister Horst Gorges zur Zufriedenheit der Fragesteller beantwortet werden.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

• Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Vertragsangelegenheit.