Ortsbürgermeister Horst Gorges hat am 12.04.2024 eine Einzelbewerbung zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Longkamp eingereicht. Gemäß § 71 Kommunalwahlordnung ist Herr Gorges nunmehr Bewerber im Sinne des § 59 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz. Er kann als Bewerber bei der Wahl zum Ortsbürgermeister nicht Wahlleiter oder Wahlvorsteher sein. An seine Stelle tritt als Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters der I. Beigeordnete, Joachim Reichert, Longkamp.
Für die Wahl des Ortsgemeinderates bleibt Ortsbürgermeister Horst Gorges als Wahlleiter zuständig.