Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues weist nochmals analog zu den Bekanntmachungen der Wahlleiter der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, der Stadt Bernkastel-Kues sowie den der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues angehörenden Ortsgemeinden über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen vom 07.03.2024 darauf hin, dass die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am
Montag, dem 22.04.2024 um 18:00 Uhr
abläuft. Dieser Termin gilt zugleich als Fristende zur Beseitigung wesentlicher Mängel von Wahlvorschlägen.
Bis zum vorgenannten Fristablauf müssen alle Wahlvorschläge dem jeweiligen Wahlleiter oder dem Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist können eingehende Wahlvorschläge nicht zugelassen werden.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues am 22.04.2024 bis 18:15 Uhr geöffnet ist.