1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für das Jahr 2023 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 02.05.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 209, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen und zwar ab dem 02.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.