Von der SPD wurde in der Aufstellungsversammlung am 09.04.2024 Ortsbürgermeister Dirk Doppelhamer als Kandidat für die Direktwahl zum Ortsbürgermeister gewählt. Gemäß § 71 Kommunalwahlordnung ist Herr Doppelhamer nunmehr Bewerber im Sinne des § 59 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz. Er kann als Bewerber bei der Wahl zum Ortsbürgermeister nicht Wahlleiter oder Wahlvorsteher sein. An seine Stelle tritt als Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters der II. Beigeordnete, Georg Heim, Neumagen-Dhron.
Für die Wahl des Ortsgemeinderates bleibt Ortsbürgermeister Dirk Doppelhamer als Wahlleiter zuständig.