Ortsbürgermeister Reinhard Grasnick hat am 18.04.2024 eine Einzelbewerbung zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Burgen eingereicht. Gemäß § 71 der Kommunalwahlordnung ist Herr Grasnick nunmehr Bewerber im Sinne des § 59 Abs. 1 des Kommunalwahlgsetzes. Er kann als Bewerber bei der Wahl zum Ortsbürgermeister nicht Wahlleiter oder Wahlvorsteher sein. An seine Stelle tritt als Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der I. Beigeordnete, Herr Bernd Engel, Burgen.
Für die Wahl des Ortsgemeinderates bleibt Ortsbürgermeister Reinhard Grasnick als Wahlleiter zuständig.