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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Satzung

zur 1. Änderung der Hauptsatzung vom 01.08.2024

der Stadt Bernkastel-Kues

vom 09.04.2025

Der Stadtrat Bernkastel-Kues hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) am 03.04.2025 die nachstehende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

§ 4 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

(1) Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse:

-

Rechnungsprüfungsausschuss

-

Weinlagenausschuss

(2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 haben nachfolgende Mitglieder und für jedes Mitglied werden eine oder mehrere Personen als Stellvertreter zugeordnet mit der Maßgabe, dass es im Verhinderungsfall nur von diesen vertreten werden kann:

-

Rechnungsprüfungsausschuss

-

Weinlagenausschuss

(3) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden nach § 45 GemO aus der Mitte des Stadtrates gewählt.

(4) Der Weinlagenausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern im Sinne des § 7 Abs. 2 Weinlagengesetz Rheinland-Pfalz:

  • Stadtbürgermeister oder ein von ihm Beauftragter als Vorsitzender
  • 5 Stadtratsmitglieder
  • 4 Winzer und 1 Weinhändler
  • je ein Angehöriger der in der Stadt tätigen Zusammenschlüsse oder deren Vereinigungen

§ 2

§ 5 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

(1) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Stadtrates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Stadtrates, soweit die Beschlussfassung dem Ausschuss nicht wieder entzogen wird. Die Bestimmungen dieser Hauptsatzung bleiben unberührt.

(2) Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und Gesamtabschluss gemäß den geltenden Regelungen der GemO.

(3) Der Weinlagenausschuss berät den Stadtrat bei der Durchführung der Aufgaben nach dem Weinlagengesetz Rheinland-Pfalz.

§ 3

§ 6 Absatz 1 f. der Hauptsatzung wird ersatzlos gestrichen.

Redaktionelle Anpassungen: Aus § 6 Absatz 1 g. wird § 6 Absatz 1 f. und aus § 6 Absatz 1 h. wird § 6 Absatz 1 g.

§ 4

Die 1. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Bernkastel-Kues vom 01.08.2024 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bernkastel-Kues, den 09.04.2025
(DS)
gez. Roman Bastgen
Stadtbürgermeister

Hinweis:

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues