der Ortsgemeinde Piesport der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Niederemmel – Teilfläche N4“
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Piesport hat am 04.03.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen. In gleicher Sitzung wurde der Planentwurf gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 04.04.2025 bis einschließlich 05.05.2025 in Form einer Veröffentlichung auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues eingesehen werden.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sowie unterschiedlicher Verfahrensstände und standortspezifischen Gegebenheiten werden die einzelnen Teilflächen in separaten Verfahren weitergeführt.
Der Gemeinderat hat aus diesem Grund am 05.02.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss vom 04.03.2024 aufgehoben und beschlossen zunächst gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch lediglich einen Bebauungsplan für die Teilfläche N4 aufzustellen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 05.02.2026 wurde zudem der Planentwurf gebilligt und die Durchführung der Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Maßgebend sind die Planunterlagen in der Fassung vom Januar 2026.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans
Das Plangebiet liegt südlich der Ortslage Minheim, auf dem Höhenrücken zwischen Mosel und Dhron, nördlich der Kreisstraße K80. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem besonders abgedruckten Kartenausschnitt (innerhalb der schwarz-unterbrochenen Linie).
Es sind folgende Parzellen von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffen:
Gemarkung Niederemmel, Flur 29, Flurstücke 27/10 (teilweise, Wirtschaftsweg), 29/1, 29/2, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 51/2 (teilweise, Wirtschaftsweg),52 (teilweise, Wirtschaftsweg), 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 68/2 (teilweise, Wirtschaftsweg), 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79 (Wirtschaftsweg), 80/1, 80/2, 81, 82, 83, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93/2, 94/1, 94/2, 94/3, 94/4, 94/5, 94/6, 94/7 (Wirtschaftsweg), 95, 96, 97, 98, 99, 100/1, 100/2, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108/1, 108/2 (teilweise, Wirtschaftsweg), 109 (teilweise, Wirtschaftsweg), 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131 sowie Flur 30, Flurstücke 36/8 (Wirtschaftsweg), 82/2 (Wirtschaftsweg), 85/2, 85/3 (Wirtschaftsweg), 85/5 (Wirtschaftsweg), 85/6 (Wirtschaftsweg), 86/1, 86/2, 86/3, 86/4, 86/5, 86/6, 86/7, 87/2, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96/1, 96/2, 96/3, 96/4, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106/1, 106/2, 106/3, 106/4, 106/5, 106/6, 106/7, 106/8, 106/11 (Wirtschaftsweg), 107, 108, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116/2, 117/1, 117/2, 117/3, 117/4, 117/5, 117/6, 117/7, 117/8 (Wirtschaftsweg), 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128/1, 128/2, 128/3, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 138 (teilweise, Wirtschaftsweg)
Ziele und Zwecke der Planung
Die Ortsgemeinde Piesport beabsichtigt, zusammen mit einem Investor die Errichtung mehrerer erdgebundener Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf der Gemarkung Niederemmel der Ortsgemeinde Piesport. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll die Teilfläche N4 bauleitplanerisch entwickelt werden. Es sollen die planerischen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „sonstigen Sondergebiets“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlagen“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.
Veröffentlichung im Internet
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 24.04.2026 bis einschließlich 25.05.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:
| 1. | einer Planurkunde mit zeichnerischen Festsetzungen; Textfestsetzungen als separate Fassung, |
| 2. | einer Begründung, diese beinhaltet den städtebaulichen Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans und |
| 3. | einem Umweltbericht. |
Im Rahmen des Planverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Unterlagen sind verfügbar und können während der Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:
| - | Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/ Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander. | |
| Dem Umweltbericht sind folgende zusätzlichen Anlagen beigefügt: | ||
| - | Karte - Sichtbarkeitsanalyse - Teilfläche N4 | |
| - | Karte - Sichtbarkeitsanalyse - Teilflächen N1-N4 (kumulativ) | |
| - | Karte - Bestand Biotoptypen | |
| - | Karte - Zielkonzeption | |
| - | Bericht - FFH-Vorprüfung | |
| - | Bericht - Brutvogelkartierung | |
Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 sowie der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind:
| Natur- und Landschaftsschutz | |
| - | Stellungnahme Forstamt Traben-Trarbach vom 10.04.2025 |
| (Anregungen zu berücksichtigender Waldabstände) | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 06.05.2025 |
| (Allgemeine Bedenken wegen der flächigen Ausdehnung der geplanten Anlage, Hinweise und Anregungen zum geplanten Wildkorridor, zu externen Kompensationsmaßnahmen für die Feldlerche, zur Betroffenheit von Greifvogelarten, zur Beauftragung einer ökologische Baubegleitung, zur Flächenpflege, zur Einsaat der Anlagenfläche, zur Anlagengestaltung- und Konstruktion, zur Eingrünung und Anpflanzungen, zur Einzäunung, zu einer Bilanzierung nach Praxisleitfaden) | |
| Mensch und menschliche Gesundheit | |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 30.04.2025 |
| (Anregungen und Hinweise zum Immissionsschutz) | |
| Wasser/ Abwasser | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 06.05.2025 |
| (Anregungen und Hinweise zur Starkregenvorsorge) | |
| Boden und Geologie | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 06.05.2025 |
| (Anregungen und Hinweise zum Bodenschutz) | |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 05.05.2025 (allgemeine Hinweise zum Bergbau / Altbergbau sowie zum Boden und Baugrund) |
| - | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 16.04.2025 |
| (Allgemeine Bedenken wegen der flächigen Inanspruchnahme von Ackerland) | |
| Kultur- und Sachgüter | |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 07.05.2025 und 13.11.2025 |
| (Hinweise zu den durchgeführten Untersuchungen und allgemeine Hinweise zu Kleindenkmälern) | |
Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom
24.04.2026 bis einschließlich 25.05.2026
im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de
(siehe unter: >Verwaltung und Bürgerdienste<, >Amtliche Bekanntmachungen<, >Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung<)
oder per -shortcut- www.bernkastel-kues.de/beteiligung veröffentlicht.
Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme auf einem Lesegerät zur Verfügung gestellt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 119) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags: 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr). Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan in das zentrale Internetportal des Landes unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen sollen elektronisch an a.erz@bernkastel-kues.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Piesport deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit veröffentlicht wird.