Im Rahmen einer Betriebsansiedlung wurde die bestehende Erschließungsanlage erweitert. Das Teilstück ist fertiggestellt und benutzbar. Gemäß § 36 des Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. S. 273) zuletzt geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473) wird folgende in der Ortsgemeinde Piesport liegende und in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnete Fläche gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates Piesport vom 05.02.2026 dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Teilstück der Gemeindestraße „Am Wenigerflur“ in der Gemarkung Niederemmel, Flur 25, Flurstück 86/15 gemäß dem beigefügten Lageplan.
Die Straße wird als öffentliche Straße in der Straßenart „Gemeindestraße“ gemäß § 3 Nr. 3a LStrG gewidmet.
Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die gewidmete Fläche dargestellt ist.
Die Straße steht dem Gemeingebrauch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, gemäß § 34 Abs. 1 LStrG zur Verfügung.
Die Widmung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Piesport durch die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues als zuständige örtliche Straßenbaubehörde.
Diese Widmungsverfügung einschließlich des Lageplans mit Abgrenzung der dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche kann für die Dauer der Rechtsbehelfsfrist während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Fachbereich Bauen (1. OG, Zimmer 122), eingesehen werden.
Sie tritt am Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, oder der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei Verwendung der elektronischen Form sind insbesondere die technischen Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues (www.bernkastel-kues.de/vg_bernkastel_kues/Aktuelles) unter „Verwaltung/Formgebundene elektronische Kommunikation“ oder im Impressum (http://www.bernkastel-kues.de/ vg_bernkastel_kues/Impressum/) bzw. auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (www.bernkastel-wittlich.de) unter Kreisverwaltung Kontakt/Öffnungszeiten bei "Formgebundene elektronische Kommunikation" aufgeführt sind. Zur Übermittlung per e-mail stehen die e-mail-Adressen: vg-bernkastel-kues@poststelle.rlp.de und kv-bernkastel-wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung.