Bekanntmachung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Distrikt: | Wirtschaftsart: | Größe: |
| Neumagen | In der Held | Landwirtschaftsfläche | 2282 qm |
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Kreisstelle Bernkastel-Wittlich, Friedrichstraße 20, 54516 Wittlich, bis spätestens 08.05.2026 schriftlich mitzuteilen.