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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 19/2023
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 05.04.2023

Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für den Ausbau von Verkehrsanlagen für 2022 und einer Beitragsvorausleistung für 2023

a) Endgültiger Beitrag 2022

Im Kalenderjahr 2022 sind der Ortsgemeinde Longkamp für den Ausbau der Trarbacher Straße und für den Grunderwerb einer Gehwegfläche in der Schulstraße beitragsfähige Kosten in Höhe von 1.066,99 € entstanden. Aufgrund des Gemeindeanteils von 35% = 373,45 € beträgt der umlagefähige Aufwand 693,54 €. Bei einer Gesamtveranlagungsfläche von 409.072 qm entspricht dies einem zu erhebenden endgültigen Beitrag für das Jahr 2022 von 0,001 €/qm.

Unter Berücksichtigung der erhobenen Vorausleistung für 2022 von 0,30 €/qm ergibt sich eine Gutschrift in Höhe von 0,299 €/qm.

Der Gemeinderat beschloss für den Ausbau von Verkehrsanlagen in 2022 einen endgültigen Beitrag von 0,001 €/qm zu erheben.

b) Vorausleistung 2023

In 2023 fallen in der Ortsgemeinde Longkamp Kosten für den Ausbau der Straße „Graacher Weg“ an. Den Ratsmitgliedern lag zur Sitzungseinladung eine Kalkulation vor. Daraus wurde ersichtlich, dass mit Kosten von rd. 175.000,00 € zu rechnen ist. Aufgrund des Gemeindeanteils von 35% rd. 61.250,00 € beträgt der umlagefähige Aufwand rd. 113.750,00 €. Bei einer Gesamtveranlagungsfläche von 409.072 qm entspricht dies einem möglichen Vorausleistungsbeitrag von 0,278 €/qm.

Der Gemeinderat beschloss für den Ausbau von Verkehrsanlagen in 2023 einen Vorausleistungsbeitrag von 0,25 €/qm zu erheben.

Informationen zum Sachstand der Kita St. Andreas in Longkamp sowie Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise

Die Kinder der Ortsgemeinden Longkamp und Kommen besuchen derzeit die Kindertagesstätte „St. Andreas“ in Longkamp. Aufgrund des neuen KiTa-Gesetzes, welches am 01.07.2021 in Kraft getreten ist, müssen Kindertagesstätten eine durchgängige sieben Stunden Betreuung gewährleisten. Damit verbunden, muss eine entsprechende Mittagsverpflegung bereitgestellt werden. Den Bedarf kann die Einrichtung St. Andreas derzeit nicht decken. Schon jetzt fehlen Ganztagsplätze. Die bestehende Betriebserlaubnis wurde für 62 Plätze ausgestellt. Aktuell werden 40 Kinder durchgehend betreut und 11 Kinder mit einer Unterbrechung in der Mittagszeit, sie nehmen an der Mittagsverpflegung nicht teil.

Die Bedarfsfeststellung des Kreisjugendamt prognostiziert für die kommenden Kita-Jahre zwar keinen Mehrbedarf an Betreuungsplätzen, jedoch wird eine Erweiterung der Kita als erforderlich angesehen, damit die Übermittagsbetreuung für alle Plätze sichergestellt werden kann.

Zudem können in der Kita St. Andreas derzeit keine U2-Plätze angeboten werden, weshalb auch deshalb eine Erweiterung der Einrichtung erforderlich ist.

Vor Realisierung der Maßnahme muss der Gemeinderat darüber beraten und einen Grundsatzbeschluss fassen. Sollte der Gemeinderat das Vorhaben begrüßen, wäre im nächsten Schritt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie erforderlich. Diese soll verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung aufzeigen.

Am 21.03.2023 fand ein Begehungstermin mit der Kita-Leitung, den Vertretern der Ortsgemeinden, der Kita gGmbH, verschiedenen Fachbehörden wie Verbandsgemeindeverwaltung, Kreisjugendamt, Landesjugendamt und dem Architekten Karl Feils aus Trier vor Ort statt. In diesem Termin wurde eine Bestandsaufnahme durchgeführt und der erforderliche Umfang der Erweiterung sowie die künftige Raumplanung besprochen. Der zu diesem Termin anwesende Architekt Feils könnte im Rahmen einer Machbarkeitsstudie prüfen, ob eine Erweiterung des Bestandsgebäudes in Betracht kommt und eventuelle Kosten für einen Neubau gegenüberstellen. Das Angebot hierzu wurde den Gemeinderatsmitgliedern im nichtöffentlichen Sitzungsteil erläutert.

Die Ortsgemeinde Longkamp sprach sich für die vorgeschlagene Vorgehensweise aus und fasst einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme „Erweiterung der Kita St. Andreas in Longkamp“.

Der Architekt Karl Feils aus Trier wurde mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und der Prüfung verschiedener Varianten auf Grundlage des vorliegenden Angebotes beauftragt. Entsprechende Mittel für die Planungsleistungen sollen im Haushaltsplan 2023 bereitgestellt werden.

Beratung und Beschlussfassung über die Höhe des Sachkostenzuschusses für die KiTa St. Andreas Longkamp im Jahr 2023

Die Ortsgemeinde Longkamp übernimmt auf Grundlage der Vereinbarung zwischen der Katholischen Kirchengemeinde und der Ortsgemeinde vom 16.09.2000 Sachkosten in Zusammenhang mit dem Betrieb der Kita St. Andreas.

Für das Jahr 2022 wurden Sachkosten in Höhe von 17.800,00 € gezahlt.

Die KiTa gGmbH hat den Wirtschaftsplan 2023 vorgelegt. Dieser weist Gesamtkosten in Höhe von 15.800,00 € aus. Abzüglich des Eigenanteils des Bistums in Höhe von 3.600,00 € (1.200,00 € pro Kita-Gruppe) ergibt sich für 2023 ein Sachkostenzuschuss der Gemeinde in Höhe von 12.200,00 €. Die Reduzierung ergibt sich, da die Gemeinde die Heizkosten und die Gebäudeunterhaltung unmittelbar übernimmt.

Der Ortsgemeinderat Longkamp stimmte der Höhe des Sachkostenzuschusses für die KiTa St. Andreas in Longkamp zu.

Mitteilungen und Anfragen

Folgende Mitteilungen wurden vom Ortsbürgermeister bekannt gegeben:

  • Die geplante Gemeinderatssitzung am 17.04.2023 (Haushaltssitzung) wird auf den 22.05.2023 verschoben.
  • Das Land Rheinland-Pfalz fordert eine Nivellierung der Steuersätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer. Die Gemeinde Longkamp muss daher Mehreinnahmen generieren, um künftig Zuwendungen von Fördermittelgebern erhalten zu können. Nach der vom Land vorgegebenen Anpassung der Steuersätze, die voraussichtlich in der Haushaltssitzung am 22.05.2023 zu beschließen ist, möchte der Gemeinderat in einem zweiten Schritt mögliche Entlastungen (z.B. Anpassung des Gemeindeanteils zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen) für die Bürgerinnen und Bürger durch die Verwaltung prüfen lassen.
  • Die Ortsgemeinderat einigt sich auf folgende Brennholzpreise (Taxpreise als Grundlage für die Versteigerung) für das Jahr 2023:
    Buchenholz — 60 € pro fm
    Sonstige Baumarten — 54 € pro fm
  • - Die Landtagsabgeordnete Frau Tamara Müller teilte am 02.04.2023 nach schriftlichem Kontakt mit dem Landesbetrieb Mobilität mit, dass derzeit geprüft werde, ob die Sanierung der L 187 in den kommenden Investitionsplan 2024-2029 des Landes Rheinland-Pfalz mit aufgenommen wird.
  • - Die von der Kommunalakademie angebotenen Schulungen zum Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz-LFAG) vom 07.12.2022 wurden bedauerlicherweise beide aufgrund mangelndem Interesse abgesagt. Der Vorsitzende bedauert dies sehr, da in einer solchen Schulung sicherlich weitere Informationen und Hintergründe vermittelt worden wären.

Aus der Mitte des Rates wurde angefragt,

  • ob beabsichtigt ist, dass Gräberfeld, bei dem die Mindestruhezeit abgelaufen ist, in Kürze aufzurufen. Ortsbürgermeister Gorges erklärte, derzeit sei ein Aufruf noch nicht erforderlich. Er bittet die Angehörigen, die Pflege der Grabstätten über die Mindestruhezeit hinaus weiter zu übernehmen. Grabstätten müssen nicht gleich nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit entfernt werden. Da das Kontingent des gemeindlichen Friedhofs derzeit nicht ausgeschöpft ist, besteht noch kein Handlungsbedarf.
  • ob eine Ausbesserung der Bürgersteige entlang der Andreasstraße und Tarbacher Straße im Rahmen des Glasfaserausbaus geplant sei. Der Vorsitzende antwortete darauf, dass mit einer Ausbesserung abgewartet wird, bis die UGG mit dem Glasfaserausbau und der Wiederherstellung fertig sei (August 2023). Danach werde eine weitere Begehung erfolgen und alle Mängel dokumentiert. Anschließend ist über die weitere Vorgehensweise zur Sanierung, auch betreffend den in großen Teilen defekten Hochbordsteinen entlang den beiden Straßen zu entscheiden.
  • ob die Möglichkeit bestünde in der „Langfuhr“ einen Glasfasertarif von der Telekom zu beziehen. Ortsbürgermeister Gorges teilte mit, dass auf der „Langfuhr“ ein Glasfaseranschluss mit der Telekom möglich sei. Hier bestünden seines Wissens auch schon Verträge mit dem Unternehmen.

Dies sei – da hier seinerzeit entsprechendes Leerrohr durch die Telekom verlegt worden sei – neben dem Seitenbogen der Trarbacher Straße die einzige Straße, wo entsprechende Leerrohre bereits verlegt waren.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

  • Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Pachtangelegenheit.
  • Der Gemeinderat beschloss den Ankauf einer Grundstücksfläche.