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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Zeltingen-Rachtig

In der Gemarkung Zeltingen-Rachtig, Flur 4, Flurstücke 4472/601 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 24. April 2025 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 2019-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

„Die bestehenden und die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nummer 1 Buchstabe c, wie in der Skizze Skizze dargestellt, abgemarkt."

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 22.05.2025 bis 22.06.2025 bei Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Gerhard Müller ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr) eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

oder

2. schriftlich oder zur Niederschrift bei Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Gerhard Müller, Brüningstraße 5, 54470 Bernkastel-Kues erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Gerhard Müller finden Sie unter www.gmbks.de.

gez. Dipl.-Ing. Gerhard Müller,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur