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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 19/2025
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Maring-Noviand vom 26.03.2025

Einwohnerfragestunde

Seitens der anwesenden Einwohner wurden keine Anfragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde gestellt.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Maring-Noviand

Haushaltssachbearbeiter Rainer Schmidt führte aus, dass von Seiten der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Maring-Noviand innerhalb der 14-tägigen Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 keine Anregungen eingegangen sind.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Maring-Noviand

Der Haushaltsplan sowie eine Kurzfassung mit den wesentlichen Eckdaten lagen den Ratsmitgliedern vor. Ortsbürgermeister Klaus Becker hielt zur Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Maring-Noviand für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltsrede:

„Sehr geehrter Herr Verbandsbürgermeister Leo Wächter,

verehrte Gemeinderatsmitglieder,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

wir beraten heute über den Haushalt 2025. Dieser beinhaltet im Wesentlichen wichtige Investitionen und Maßnahmen, um unseren Ort weiter attraktiv zu gestalten.

Vorab das vorl. Ist- Ergebnis 2024 (im ersten Teil des heutigen Haushaltsentwurf 2025) ist deutlich besser ausgefallen als der Planhaushalt.

Ein kurzer Rückblick mit den umgesetzten Highlights des Haushaltes 2024:

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Finalisierung der Instandhaltungsarbeiten sowie Einrichtung eines barrierefreien Bürgerhauses in Maring im Mai 2023, ca. 534 TEUR in 2024 (Ansatz 590 TEUR)

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Neubau Bouleplatz bei Turnhalle Dezember 2023 durch UGG und Fördermittel, Finalisierung am Freitag und Einweihung am 21.04.2024 im Rahmen der 55 Jahr Feier der Partnerschaft Sergines / Maring-Noviand ca. 12 TEUR

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Kompletterneuerung der Außenwände Tretbecken Siebenborn 12 TEUR

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Ankauf und Einrichtung Bauhof 80 TEUR

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Auftragsvergabe Planung 1-4 und damit erfolgreiche Vorbereitung des Bauantrags und Erhalt der Baugenehmigung zur Inwertsetzung der Römerkelter 10 TEUR

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Erneuerung/Reparatur Straße Zum Brauneberg, Bürgersteig Trierer Straße und Weg zum Friedhof Maring und Dreifaltigkeit Ausbesserungen im März / April 2024 ca. 25 TEUR

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Reparatur Treppe Moselstraße / Weingartenstraße (heute) im März 2024 4 TEUR

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Aufbau neuer Spielgeräte (Schaukel und Spielhaus Spielplatz Maring) im März/April 2024

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Planungsstart im Oktober 2024 zur Erweiterung der KITA Sonnenbaum um weiter 10 – 11 Plätze von 65 auf 75

Unsere Schwerpunkte für 2025:

Durch den Zuzug von vielen jungen Familien ist der Andrang in unserer KITA-Sonnenbaum weitergewachsen beziehungsweise hat sich auf einem Niveau von 60 bis 65 Kindern stabilisiert. Der Andrang aus Maring-Noviand hat sich auf dem Niveau von 60 bis 65 Kinder bestätigt. Nachdem wir im Februar 2024 einen weiteren Termin mit LSJV hatten, haben wir jetzt Klarheit über die Raumgestaltung und Anforderungen. Unsere neue Konzeption zur Erweiterung wurde vom KITA Team letzte Woche bereitgestellt. Die Planungen zur Erweiterung wurden im Januar gemeinsam mit der KITA Leitung auch in vorheriger Abstimmung mit den Eltern gemeinsam vorangetrieben

Geplante Investition in 2025 für 8 Container (Bewegungsraum, Ruheraum) ca. 155 TEUR abzgl. Zuschuss ca. 120-130 TEUR.

Saldo – 30 TEUR

20 TEUR für Bau Unterstand Traktor, Erlös aktueller Bauhof,

Kostenanteil Sanierung Sporthalle 20 TEUR an VG

Übrigens der Anbau der Turnhalle wurde auch 2024 rege genutzt (geschätzte 20 Familienfeiern, etc.). Genau so war es auch von uns geplant. Der Raum steht für die Vereine und private Feiern zur Verfügung und wird mit der neuen Küche, Tische etc. gut genutzt. Miete 80,- EUR / neues Geschirr zum Mieten!

Die komplette Umstellung LED Straßenlampen wurde im Gemeinderat Anfang 2023 beschlossen und wurde ab November 2024 bis März 2025 installiert. Die Rechnung wird in der Haushaltsjahr 2025 fallen. Kosten 130 TEUR abzüglich KIPKI Förderung ca. 22 TEUR = Saldo 110 TEUR im Haushalt 2025.

Bürgerhaus Maring

Restarbeiten im Januar / Februar und März 2025 inklusive Aufzug ca. 130-150 TEUR zu berücksichtigen, Zahlungen teilweise im Jan. und Feb. erfolgt. Erwartete Fördermittel 162 TEUR! Saldo + 10 TEUR

Leerstand: Gemeinde wird aktiv und wird jetzt alle Maßnahmen ausschöpfen verlassene Häuser wie Bernkasteler Str. 19 und auch in der Winzergasse, und Backesgasse aktiv anzugehen. Hierzu erwarten wir uns Zuschussmöglichkeiten aus dem Projekt Zukunftscheck Dorf. Die dafür möglichen und erforderlichen Maßnahmen werden in den kommenden Monaten hier im Gemeinderat beraten.

Dazu kommt die Inwertsetzung der Römerkelter. Hierzu werden wir ins Summe 138 TEUR (2024 - 2026) investieren und in etwa 80 TEUR Fördermittel aus Leadermitteln während der Umbauphase 2024-2026 erhalten. Saldo – 40 TEUR

Auch das geplante Neubaugebiet Am Schönberg werden wir weiterverfolgen und ich sehe uns seit einigen Wochen auf einem guten Weg, wir werden weiter an einer Realisierung arbeiten. Auch wenn wir ggf. die Größe verändern müssen, aber auch hier laufen noch Prüfungen von Möglichkeiten und Anpassungen.

Ein wichtiges Projekt wird die Fortsetzung des Projektes Wohn Punkt RLP einnehmen. Ab April 2025 gibt es bereits niederschwellige Angebote bis Juni 2025 in beiden Ortsteilen. Die Projektgruppe mit vielen freiwilligen Helfern und auch ein Gesamtkonzept mit altersgerechtem Wohnraum soll bis Ende 2025 stehen.

Weitere Projekte die in 2025 umgesetzt werden und teilweise schon umgesetzt sind:

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Neue Klettergerüst, besser gesagt 2 neue Klettergerüste für die KITA Zuschuss der Ortsgemeinde von bis zu 10 TEUR (falls erforderlich)

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Zusätzliches gebrauchtes Fahrzeug für unsere Gemeindearbeiter 15 TEUR

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Aufbau eines neuen Spielgerätes Spielplatz Lindenweg, Spenden werden aktiviert bzw. angefragt

Es ist keine Aufnahme von Krediten notwendig! Schulden je Einwohner bei 108,- Euro (Vorjahr 117,-) / Schnitt im Land 523,- Euro, viele Nachbargemeinden liegen hier deutlich höher. Die Schulden gehen weiter zurück.

Wieder, wie in den letzten 5 Jahren, ein positiver Kassenbestand zum 31.12.2024 250 TEUR (hier fehlen noch Zuschüsse von 140 TEUR BH Maring waren für 2024 geplant, sind jetzt in 2025 übertragen worden). Es ist auch kein negativer Kassenbestand mehr geplant. Wichtig ist das wir in den letzten 5 Jahren für unsere Gemeinde auch sehr aktiv waren und viel investiert und damit positiv bewegen konnten.

Der Kassenbestand zum 31.12.2025 ist geplant mit 133 TEUR und trotz Investitionen von 497 TEUR und Instandhaltungen (LED, KITA-Erweiterung, Römerkelter etc.).

Insgesamt ein beachtlicher Entwurf der mit gezielten Maßnahmen die Infrastruktur und damit die Attraktivität der Gemeinde weiter erhöht.

Mich freuen besonders auch die vielen privaten Investitionen in Wohnraum und damit ein Bekenntnis zu unserer Gemeinde!

Zum Schluss möchte ich bemerken, dass sich die Zahlen der letzten Jahre und die Entwicklung von Maring-Noviand zwar gut anhören, dieser Ort aber getragen wird durch die vielen ehrenamtlichen Helfer (die man nicht immer sieht), die zum Beispiel am Friedhof oder an verschieden Beeten die Blumen gießen oder Kreuze freiräumen und Blumenbeete pflegen oder Wege oder das grüne Klassenzimmer oder die Maringer Schweiz pflegen und vieles mehr. Auch die Vereine tun ihr Bestes und tragen zu einem guten Miteinander bei.

Herzlichen Dank!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich darf nun Herrn Wächter um weitere Erläuterungen bitten.“

Sodann hielt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herr Leo Wächter folgende Haushaltsrede:

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Klaus Becker,

sehr geehrte Ortsbeigeordnete, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates Maring-Noviand,

sehr geehrte Öffentlichkeit,

bevor ich auf einige Daten und Aspekte des Haushaltsentwurfes 2025 der Gemeinde Maring-Noviand eingehe, möchte ich einige allgemeinen Feststellungen zur wirtschaftlichen Situation in Deutschland und in unserer Verbandsgemeinde zum Ausdruck bringen:

Blicken wir nach Deutschland, sehen wir zudem große ökonomische Herausforderungen: Die Inflationsrate beträgt derzeit wieder auf 2 Prozent angestiegen und die Kerninflationsrate liegt sogar bei 2,9 Prozent. Dies belastet insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, während das in den vergangenen Jahren angestiegene Zinsniveau die Investitionsbereitschaft der Unternehmen und die finanzielle Belastbarkeit der Bevölkerung hemmt. Für 2025 wird allseits höchstens mit einer leichten Erholung, teilweise sogar mit einem weiteren Rezessionsjahr gerechnet.

Damit steckt die deutsche Wirtschaft in der Konjunkturkrise fest. Zwei bzw. drei Rezessionsjahre in Folge gab es zuletzt 2002 und 2003. Unter den großen Volkswirtschaften ist Deutschland damit nicht nur Schlusslicht, sondern die einzige, die schrumpft. Viele Probleme, die dazu geführt haben, sind hausgemacht. Kommen wir zur wirtschaftlichen Entwicklung in der VG Bernkastel-Kues. Die Steuerkraftmesszahl zuzüglich Schlüsselzuweisung hat sich wie folgt entwickelt:

Haushaltsjahr

Haushaltsjahr

2019:

31.436.952,00 €

2023:

37.359.731,00 €

2020:

28.977.047,00 €

2024:

38.991.661,00 €

2021:

31.901.473,00 €

2025:

37.869.607,00 €

2022:

35.143.056,00 €

2019-2025:

+ 6.432.655,00 €

Fazit: Die wirtschaftliche Entwicklung in der VG BKS stellt sich entgegen der weltwirtschaftlichen, europäischen und deutschen Entwicklung durchaus resilient und damit bemerkenswert positiv dar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ein bedeutendes Thema ist in den Städten und Gemeinden und damit auch für unsere verbandsangehörenden Kommunen das neue Grundsteuergesetz, dessen Auswirkungen wir in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 27.11.2024 und am 21.01.2025 sehr intensiv mit den Damen und Herren Stadt- und Ortsbürgermeister*innen diskutiert haben und mögliche Vorgehensweise zur Schaffung der sogenannten Aufkommensneutralität vorgeschlagen haben. Aufkommensneutralität darf jedoch nicht verwechselt werden mit der Abgabenneutralität der Steuerzahler.

Mit Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die über Jahrzehnte angewandten Bewertungsregeln zur Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Absatz 1 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Die Grundsteuer wird in einem mehrstufigen Verfahren errechnet. Bindende Grundlage ist der Grundsteuerwert, der von den Finanzbehörden für das jeweilige Grundstück gesondert festgestellt wird. Er wird mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Auf den so berechneten Steuermessbetrag wird schließlich der von der Gemeinde bestimmte Hebesatz angewendet.

Die Hauptfeststellungszeitpunkte zur Feststellung der Einheitswerte als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer auf den 01. Januar 1964 für die alten Bundesländer und 01. Januar 1935 für die Beitrittsgebiete führten nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zu Wertverzerrungen, die auch innerhalb des Grundvermögens nicht uneingeschränkt hingenommen werden konnten.

Nachdem die ersten, nach dem Bundesmodell festgestellten Einheitswertbescheide der Finanzämter bei den Kommunen eintrafen (bei der VG Bernkastel-Kues in der Summe ca. 35000 Datensätze), stellte sich heraus, dass das neue Berechnungsmodell zu einer erheblichen Entlastung bei den Nichtwohngrundstücken und einer wesentlichen Mehrbelastung bei den Wohngrundstücken führte. Auch die landwirtschaftlichen Wohngebäude wurden aus der Grundsteuer A in die Grundsteuer B überführt. Dem Problem der Unwucht zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken hätte der Landesgesetzgeber – wie in verschiedenen anderen Bundesländern geschehen – frühzeitig mit einer Messzahlanpassung im Bewertungsrecht begegnen können. Erst jetzt, nachdem die Grundsteuerreform seit 01.01.2025 zur Anwendung kommt, hat die Landesregierung in Rheinland-Pfalz bzw. der Landtag am 19.02.2025 das sog. Grundsteuerhebegesetz beschlossen, welches die Aufgabe der Gestaltung von mehr Gerechtigkeit im Vergleich der Wohn- zu den Nichtwohngebäuden größtenteils auf die Kommunen verlagert. Mit Verweis auf die kommunale Selbstverwaltung sollen somit die Kommunen ermächtigt werden, ihrerseits differenzierte Hebesätze einzuführen. Damit liegt das Prozessrisiko bei möglichen Klagen nicht beim Land, sondern bei allen rheinland-pfälzischen Kommunen. Bisher vollkommen offen wie die jeweiligen Wertfestsetzungen für gemischt genutzte Grundstücke erfolgen soll. Laut den Ausführungen der Landesregierung sollen die Gemeinden und Städte mit entsprechenden Mustersatzungen unterstützt werden. Auch der Gemeinde und Städtebund steht dazu mit dem Ministerium des Innern und für den Sport und dem Ministerium für Finanzen in Kontakt. Daher müssen wir derzeit noch abwarten, wie das Grundsteuerhebesatzgesetz in die Umsetzung kommt. Von Seiten der Verwaltung habe ich den Damen und Herren Stadt- und Ortsbürgermeister*innen vorgeschlagen, dass zunächst die Anpassung der Hebesätze beschlossen werden sollte, damit die Aufkommensneutralität erreicht wird. Dabei sollten die Nivellierungssätze jedoch nicht unterschritten werden. Die Kommunen nunmehr die Möglichkeit diese Regelung im Rahmen von Nachtragshaushalten rückwirkend auf den 01.01.2025 neu zu beraten und differenzierte Hebesätze im Bereich der Grundsteuer B zu beschließen. Voraussetzung für die rückwirkende Anwendung wird sein, dass der Nachtragshaushalt vor dem 30.06.2025 durch den Stadtrat und die Gemeinderäte beschlossen wird. Die Ortsgemeinde Maring-Noviand beabsichtigt lt. Haushaltsplanentwurf die Hebesätze Grundsteuer A von 345 v.H. auf 510 v.H. und Grundsteuer B von 465 v.H. auf 535 v.H. zu erhöhen. Dadurch wird die Aufkommensneutralität exakt erreicht. Die vom Gesetzgeber zu verantwortende Ungerechtigkei8t zwischen Wohngebäuden und Nichtwohn-gebäuden wird nicht behoben. Letztendlich werden die Besitzer von Wohneigentum sowohl durch die Gesetzgebung als auch durch die Anpassung der Hebesätze finanziell stärker belastet werden.

Bevor wir uns dem Haushaltsjahr 2025 widmen möchte ich kurz auf die im Vorbericht dargestellten vorläufigen Jahresergebnisse für die Jahre 2023 und 2024 eingehen:

Ergebnishaushalt 2023: Lt. vorläufiger Auswertung ist mit einem Überschuss in Höhe von 111.116,60 € (Planansatz: 3.400,00 €) zu rechnen. Die Verbesserung ist vor allem auf die einmalige Auflösung der Grabnutzungsentgelte und die geringeren Sachausgaben zurückzuführen. Hierin sind die noch ausstehenden Verrechnungen und bilanziellen Buchungen (Rückstellungen, Abschreibungen und Erträge aus Sonderposten) bereits mitberücksichtigt. Die Verbesserung gegenüber der Veranschlagung beträgt somit rd. 107.716,60 €.

Finanzhaushalt 2023: Der Finanzhaushalt war bei einem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 3.321.600,00 € und einem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 3.280.700,00 € mit einer Zunahme der Forderungen gegen die Verbandsgemeinde in Höhe von 40.900,00 € veranschlagt. Lt. vorläufigem Abschluss sind mit ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen von 2.880.648,74 € und Auszahlungen von 2.739.980,74 € zu rechnen. Dies ergibt einen positiven Saldo in Höhe von 140.668,00 €. (Verbesserung gegenüber der Veranschlagung somit 19.968,00 €). Der Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt -61.327,06 €. Gegenüber der Veranschlagung von -66.000,00 € bedeutet dies eine Verschlechterung in Höhe von 61.327,06 €. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass der veranschlagte Zuschuss für die Sanierung des Bürgerhauses im Ortsteil Maring in 2023 nicht zur Auszahlung gekommen ist.

Kassenwirksame Tilgungen wurden im Jahre 2023 mit einem Betrag in Höhe von 13.729,53 € geleistet. Unter Berücksichtigung der gesamten Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt ist für das Jahr 2023 mit einer Abnahme des Finanzmittelbestandes (Forderungen gegenüber der VG-Kasse) in Höhe von rd. 388,59 € zu rechnen. Die Ortsgemeinde verfügt nicht direkt über Finanzmittel in Form von liquiden Mitteln, sondern deren Verwaltung wird gemäß § 67 ff. GemO von der Verbandsgemeindekasse als Einheitskasse übernommen. Gegenüber der ursprünglichen geplanten Zunahme der Forderungen um 40.900,00 € bedeutet dies eine Verschlechterung (wegen des fehlenden Zuschusses für das Bürgerhaus Maring) von 41.288,59 €. Mit Ablauf des Haushaltsjahres 2023 verfügt die Ortsgemeinde Maring-Noviand dennoch über liquide Mittel in Höhe von rd. 496.117,25 €.

Ergebnishaushalt 2024: Lt. vorläufiger Auswertung ist mit einer Unterdeckung in Höhe von rd. 24.000,00 € zu rechnen. Hierin sind die noch ausstehenden Verrechnungen, die bilanziellen Buchungen (Rückstellungen, Abschreibungen und Erträge aus Sonderposten) sowie der ausstehende Restzuschuss für die Personalkosten der KITA in Höhe ihrer Veranschlagung bereits mitberücksichtigt. Die Verbesserung gegenüber der Veranschlagung beträgt somit rd. 154.200,00 €. Dies ist auch auf den Umstand zurückzuführen, weil die veranschlagten Kosten für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Lampen erst im Jahre 2025 durchgeführt werden kann. In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass die Ortsgemeinde Maring-Noviand im Jahr 2024 ca. 35.000,00 und im Jahr 2025 ca. 19.000,00 € an Ausschüttung aus der AÖR Hunsrück-Mosel erhalten hat. Zusätzlich wurden Mittel aus dem KIPKI-Programm von der VG Bernkastel-Kues an die Stadt und Ortsgemeinden von über 400.000,00 € weitergeleitet. Auf die Ortsgemeinde Maring-Noviand entfielen hiervon ca. 22.000,00 €. Sowohl die Ausschüttung als auch die KIPKI-Mittel sollten zur Finanzierung der Umrüstung auf die LÈD-Beleuchtung beitragen. Also insgesamt für die Ortsgemeinde Maring-Noviand ca. 76.000,00 € die zur Finanzierung verwendet werden können. Dem steht ein tatsächlicher Aufwand von ca. 110.000,00 € an. Folglich hat die Ortsgemeinde Maring-Noviand einen verbleibenden Aufwand von ca. 34.000,00 € zu finanzieren.

Finanzhaushalt 2024: Lt. vorläufiger Auswertung kann davon ausgegangen werden, dass sich der Saldo bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf rd. -15.389,45 € belaufen wird. Die Verbesserung um rd. 52.910,55 € ist hauptsächlich durch die auf der Ausgabenseite nicht durchgeführten Vorhaben bei den Sachausgaben zurückzuführen. Allerdings fehlen noch die Einzahlungen aus den Abrechnungen der endgültigen Personalkostenzuschüsse für die KITA Maring-Noviand seit dem Jahre 2021. Der Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf – 217.760,16 €. Gegenüber der Veranschlagung von – 133.700,00 € bedeutet dies eine Verschlechterung von 84.060,16 € (ausstehender Zuschuss für die Sanierung des Bürgerhauses Maring).

Kassenwirksame Tilgungen wurden im Jahre 2024 mit einem Betrag in Höhe von 13.837,19 € geleistet. Unter Berücksichtigung aller dieser Ein- und Auszahlungen ist ein negativer Saldo in Höhe von rd. 246.986,80 € zu erwarten. Der Stand der Forderungen aus liquiden Mitteln, unter Berücksichtigung des Bestandes der Wirtschaftswegerücklage, beträgt gegenüber der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zum 31.12.2024 voraussichtlich 249.130,45 €.

Kommen wir zum Haushaltsentwurf 2025:

Im Ergebnishaushalt 2025: sind der Gesamtbetrag der Erträge mit 3.342.000,00 € (Erhöhung gegenüber dem Jahr 2024: 11.600,00 €) und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.471.900,00 € (Minderung gegenüber 2024: 36.900,00 €) und einem Jahresfehlbetrag von 129.900,00 € geplant. Demnach ist der vorliegende Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen und weist einen Jahresfehlbetrag von 129.900,00 € aus. Dies ist u.a. auf die im Jahre 2025 vorgesehene Umrüstung der Straßenlampen auf LED Beleuchtung zurückzuführen. Hierfür fallen Nettokosten zu Lasten der Gemeinde in Höhe von rd. 110.000,00 € an. Weiterhin sind höhere Personalaufwendungen zu verzeichnen. Insoweit verweise ich auf meine Ausführungen zum vorläufigen Ergebnis des Jahres 2024.

Im Finanzhaushalt 2025: Der Finanzhaushalt weist insgesamt bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen einen negativen Saldo in Höhe von 19.300,00 € und hat, unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten (14.000,00 €) eine sogenannte „Freie Finanzspitze“ von -33.300,00 €. Letztendlich verbleibt unter Berücksichtigung der Salden aus ordentlichen Ein- und Auszahlungen von -19.300,00 €, aus der Investitionstätigkeit -81.900,00 € und des Saldos aus Aufnahme und Tilgung von Krediten von -14.000,00 € ein ungedeckter Betrag in Höhe -115.200,00 €. Somit ist lt. Planung 2025 mit einer Abnahme der Forderungen (sogen. Liquide Mittel) gegenüber der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zu rechnen. Bei planmäßiger Abwicklung würde sich Ende des Jahres 2025 der Bestand aus liquiden Mitteln der Ortsgemeinde Maring-Noviand auf rd. 133.900,00 € (31.12.2023: 496.117,25 €) belaufen. Die liquiden Mittel der Ortsgemeinde haben sich innerhalb von 2 Jahren um ca. 362.000,00 € reduziert. Ab dem Jahr 2026 ff. wird ein Haushaltsausgleich ohne einen Rückgriff auf liquide Mittel zu planen sein. Alle Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt einschließlich der investiven Ein- und Auszahlungen wurden in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung Maring-Noviand erstellt und veranschlagt.

Bei der Grundsteuern A und B ergeben sich im aktuellen Planentwurf gegenüber dem Jahr 2024 vom Aufkommen her – wie bereits dargestellt - keine Veränderung, da die Hebesätze bei der Grundsteuer A auf 510 v.H. (Aufkommen: 20.100,00 €) und bei der Grundsteuer B auf 535 v.H. (191.400,00 €) festgesetzt werden sollen.

Die Gewerbesteuer wird seit dem Jahre 2020 mit einem Hebesatz von 390 v.H. erhoben. Für 2025 wird ein Aufkommen auf Grund der Vorauszahlungen von rd. 351.000,00 € erwartet. Aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums sowie des Krieges in der Ukraine sind weiterhin Risiken für eine weitere positive wirtschaftliche Entwicklung vorhanden, so dass eine Stagnation oder gar ein Wirtschaftsabschwung nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Erträge aus der Gewerbesteuer, wie schon mehrfach vorgekommen, sehr schwer kalkulierbar sind.

Erfreulich ist die Einkommensteuerentwicklung der Ortsgemeinde Maring-Noviand. Ausgehend vom Jahr 2017 mit 559.620,00 € konnte diese auf 755.700,00 € im Planansatz für das Jahr 2025 gesteigert werden. Dies bedeutet, dass sowohl die familiengeführten Unternehmen aber auch die Arbeitnehmer*innen Einkommenszuwächse generiert haben.

Die Schlüsselzuweisung A (nach § 13 Landesfinanzausgleichsgesetz) erhält die Ortsgemeinde dann, wenn deren so genannte Steuerkraftmesszahl (nach § 17 LFAG) weniger als 76 v. H. der in Euro je Einwohner errechneten landesdurch-schnittlichen Steuerkraftmesszahl (Schwellenwert) beträgt. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 90 v. H. wird als Schlüsselzuweisung A gezahlt. Die landes-weite Summe der Schlüsselzuweisungen A ist auf höchstens 14 v. H. der Gesamtschlüsselmasse begrenzt (Höchstbetrag). Sofern die berechneten Beträge den Höchstbetrag übersteigen, wird der Schwellenwert so weit gesenkt, dass der zur Verfügung stehende Höchstbetrag nicht mehr überschritten wird. Die maßgebliche Steuerkraftmesszahl der Ortsgemeinde Maring-Noviand beläuft sich auf 1.320.765,00 €. Der Schwellenwert für die Ermittlung der Schlüsselzuweisung A beträgt 1.116,87 € je Einwohner, die Steuerkraft je Einwohner beträgt in Maring-Noviand 904,63 € je Einwohner. Somit erhält die Ortsgemeinde Maring-Noviand in diesem Jahr eine Schlüsselzuweisung A in Höhe von 278.883,00 €. Weiterhin erhält die Ortsgemeinde eine Schlüsselzuweisung B in Höhe von 31.415,00 €. Eine Berechnung der Schlüsselzuweisung A und B sowie der verschiedenen Umlagen bitte ich der entsprechenden Tabelle im Planentwurf 2025 zu entnehmen. Festzuhalten ist, dass die Steuerkraft je Einwohner der Ortsgemeinde Maring-Noviand nennenswert unter dem maßgeblichen Schwellenwert des Landes Rheinland-Pfalz liegt.

Ich komme zu den Aufwendungen des Ergebnishaushaltes: Die Personalaufwendungen (Verwaltungssteuerung, Bauhof, KiTa, Forstwirtschaft und Fremdenverkehr) liegen mit 1.192.900,00 € um 53.000,00 € höher als der Vorjahreswert. Die Veranschlagung erfolgte auf Grund der von der Fachabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommenen Berechnungen der Bruttolöhne einschließlich der Beiträge für die Sozialversicherung und Zusatzversorgung. Die Ansätze für die Beträge der Rückstellungen wurden auf der Basis des Vorjahres ermittelt. Die Erhöhung ergibt sich aus der tariflichen Steigerung und den Veränderungen der Stellenanzahl in der KITA sowie bei den Rückstellungen in den einzelnen Produkten.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: Unter dieser Position sind die wesentlichen Aufwandsarten zusammengefasst, die in den früheren kameralen Haushaltsplänen als „Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand“ veranschlagt waren. Bei der Position 10 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ handelt es sich unter anderem um den Aufwand für die Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung, die Bewirtschaftung (z.B. Energiekosten) der Grundstücke, Straßen und Gebäude sowie für die Einrichtungen der Ortsgemeinde Maring-Noviand, wie den Bauhof, die Wohn- und Geschäftsgrundstücke, die Kindertagesstätte Maring-Noviand, die Bürgerhäuser, die Kinderspielplätze, die Grünflächen, das Wanderwegenetz, die Parkplätze, die Friedhöfe, das Forstrevier u.a. Produkte des Haushaltsplanes. Für das Jahr 2025 sind Aufwendungen in Höhe von insgesamt 606.900,00 € vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 57.900,00 €. Bei den Haushaltsansätzen erfolgten Reduzierungen bzw. Erhöhungen durch die Anpassung an die Aufwendungen gegenüber den Vorjahren. Die Kosten verteilen sich nach Gruppen wie folgt: An Heizkosten für die gemeindlichen Immobilien sind 13.300,00 € aufzuwenden. Für die Reinigung dergleichen werden 10.200,00 € benötigt. An Stromkosten für die Straßenbeleuchtung fallen 34.000,00 € an. Weitere Stromkosten (Beleuchtung etc.) der sonstigen gemeindlichen Immobilien sind mit 14.500,00 € vorgesehen und für die Aufwendungen Abwasser, Wasser, Abfall, WK-Beiträge sind 9.500,00 € veranschlagt. Für die bauliche Unterhaltung der gemeindlichen Immobilien (Gemeindegrundstücke, KITA, Spielplätze, Wanderwege, Grünflächen, Brunnenanlagen, Gemeindehäuser etc.) fallen insgesamt 9.900,00 € an. Für die Unterhaltung der Gemeindestraßen sind insgesamt 145.000,00 €; davon entfallen auf die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Lampen alleine 130.000,00 € (diese Kosten amortisieren sich in rd. 7 Jahren durch geringere Stromkosten) und für die allgemeine Unterhaltung der Wirtschaftswege 85.000,00 € (u.a. Anteil Flurbereinigung = 55.000,00 €) veranschlagt. Auf die Unterhaltung der sonstigen Produkte entfallen insgesamt 12.800,00 €; u.a. für die Unterhaltung der Friedhöfe insgesamt 5.500,00 €; den Grün-/Park- und Freizeitanlagen 2.500,00 € sowie den Spielplätzen 2.500,00 € und sonstigen unbeweglichem Vermögens mit 2.300,00 € Der laufende Kostenanteil an der Straßenoberflächenentwässerung, zahlbar an das Abwasserwerk, beträgt 25.700,00 €. Die Pauschale für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung beträgt 11.900,00 €. Die Sachkosten für die Unterhaltung des Gemeindewaldes belaufen sich auf 156.400,00 € und als Betriebskostenbeitrag an das Land ist ein Betrag von 12.700,00 € zu zahlen. Die Fahrzeugunterhaltung des Bauhofes verursacht Kosten in Höhe von 10.400,00 €. Die Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung der gemeindlichen Einrichtungen (ohne Forst) schlägt mit insgesamt 8.200,00 € zu Buche und für die notwendigen Anschaffung geringwertiger Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften etc. (ohne Forst) sind insgesamt 13.400,00 € vorgesehen. Für Verpflegungskosten der Kinder in der KiTa Sonnenbaum sind 26.200,00 € bereitgestellt.

Zur Finanzierung der Haushalte des Landkreises und der Verbandsgemeinde erheben die vorgenannten Gebietskörperschaften von den jeweils angehörigen Gemeinden eine Umlage, die sich durch die Vervielfältigung der Umlagegrundlagen mit dem in der Haushaltsatzung festgelegten Hebesatz ergibt. Grundlage für die Berechnung der Umlagen ist die Steuerkraftmesszahl zuzüglich der Schlüsselzuweisungen. Nach den vom Landkreis zugrunde gelegten vorläufigen Umlagegrundlagen ergibt sich ein Umlagesatz für die Kreisumlage von 44,20 v.H. auf alle Umlagegrundlagen. Seitens der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wurde für das Haushaltsjahr 2025 ein Umlagesatz von 31,25 v.H. festgesetzt. Für das laufende Haushaltsjahr ist somit eine Kreisumlage von 707.944,00 € und eine Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 500.526,00 € zu zahlen. Die zu zahlenden Umlagen weichen nur geringfügig vom Vorjahresansatz ab. Der Anteil der Ortsgemeinde Maring-Noviand an der VG-Umlage beträgt 2025: 4,23 v.H.

Für das Haushaltsjahr 2025 sind Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von insgesamt 497.700,00 € vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden in Höhe von 415.800,00 € erwartet, so dass sich ein negativer Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 81.900,00 € ergibt. Dieser Saldo kann nochmals aus eigenen liquiden Mitteln finanziert werden.

Entwicklung der Investitions- und Liquiditätskredite:

Durch die planmäßigen Tilgungen im Haushaltsjahr 2025 beläuft sich der Schuldenstand der Ortsgemeinde Maring-Noviand zum Ende des Haushaltsjahres 2025 aus Investitionskrediten auf 156.288,20 €.

Die Bevölkerungsentwicklung der Ortsgemeinde Maring-Noviand ist seit 2016 tendenziell rückläufig. Betrug die Einwohnerzahl 2015 noch 1526 Einwohner mit Erstwohnsitz so hat sich die Einwohnerzahl zum 30.06.2024 auf 1460 Einwohner reduziert. Soweit meine Ausführungen zum Haushaltsentwurf der Ortsgemeinde Maring-Noviand für das Planjahr 2025.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Gerne stehe ich Ihnen nun für Fragen zum Haushaltsentwurf 2025 der Ortsgemeinde Maring-Noviand zur Verfügung.“

Seitens der Verwaltung wurden zu diesem Tagesordnungspunkt folgende Informationen vorgelegt:

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 und die entsprechende Satzung wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und auf Grund der bereits ergangenen Beschlüsse des Gemeinderates aufgestellt.

Die Haushaltsansätze im laufenden Haushalt orientieren sich an den tatsächlichen Erträgen und Aufwendungen der Vorjahre. Weiterhin erfolgten erneute Veranschlagungen, da im Vorjahr die Maßnahmen nicht durchgeführt wurden. Die Steuereinnahmen und die Ein- und Auszahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs wurden gemäß dem Haushaltsrundschreiben vom 25. November 2024 ermittelt. Die Haushaltssatzung einschließlich des kompletten Haushaltsplanes lag den Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung vor.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ergeben sich somit folgende Festsetzungen im Ergebnishaushalt 2025

Der Ergebnishaushalt 2025 weist folgende Zahlen aus:

Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresfehlbetrag

Steuern und ähnliche Abgaben

Zuwendungen, Umlagen, Transfererträge

Erträge der sozialen Sicherung

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Sonstige laufende Erträge einschl. SOPO FAG

Zinserträge und sonstige Finanzerträge

Gesamt-Erträge:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Abschreibungen

Zuwendungen, Umlagen, Transferaufwendungen

Aufwendungen der sozialen Sicherung

Sonstige laufende Aufwendungen

Zinsaufwendungen u. sonst. Finanzaufwendungen

Gesamt-Aufwendungen:

Saldo Ergebnishaushalt insgesamt:

Ergebnisplan: Im Vorjahr 2024 betrug der Fehlbetrag 178.400 €. Somit liegt eine Verbesserung von 48.500 € auf den jetzigen Fehlbetrag von 129.900 € vor.

Hauptsächlich ist der Haushalt 2025 von der Entwicklung des Teilhaushaltes 90 „Zentrale Finanzdienstleistungen“ geprägt

Planung 2024: Saldo +465.400 € Planung 2025: Saldo +504.300 €

611001

401100

Grundsteuer A

611001

401200

Grundsteuer B

611001

401300

Gewerbesteuer

611001

402100

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

611001

402200

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

611001

403300

Hundesteuer

611001

405210

Ausgleichsleistung nach § 21 LFAG

611001

411110

Schlüsselzuweisung A

611001

411120

Schlüsselzuweisung B

611001

411300

Zuweisung Zentrale Orte etc.

612001

471430

Zinserträge von Gemeinden

612001

479200

Vollverzinsung Gewerbesteuer

612001

479900

Stundungszinsen

Gesamtbetrag der Erträge

1.713.200

611001

543100

Gewerbesteuerumlage

611001

544210

Kreisumlage

611001

544230

Verbandsgemeindeumlage

612001

574300

Anteilige Kassenkreditzinsen

612001

575100

Zinsaufwendungen inländischer Geldmarkt

612001

579100

Vollverzinsung Gewerbesteuer

Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.247.800

Saldo TH 90 Zentrale Finanzdienstleistungen

465.400

Vorgabe Land Zuweisungen, Steuerschätzung, Umlagen

Haupteinnahmeposten sind die Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen wie folgt:

Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe wird ab dem Jahre 2025 mit einem Hebesatz von 510 v.H. erhoben. Es wird mit einem Aufkommen von 20.100,00 € gerechnet. Die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke wird ab dem Jahre 2025 mit einem Hebesatz von 535 v.H. erhoben. Es wird ein Aufkommen in Höhe von 191.400,00 € erwartet. Die Änderung bzw. Anpassung des Hebesatzes erfolgte aufgrund der neuen Messbeträge durch die Grundsteuerreform. Durch die neuen Hebesätze wird das gleiche Aufkommen wie im Vorjahr erreicht. Die Gewerbesteuer wird seit dem Jahre 2020 mit einem Hebesatz von 390 v.H. erhoben. Es wird ein Aufkommen auf Grund der Vorauszahlungen von rd. 351.000,00 € erwartet.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt 755.700,00 €, der Anteil an der Umsatzsteuer 28.200,00 € und an Ausgleichsleistung gem. dem Familienlastenausgleich werden 71.700,00 € erwartet.

Neben den Schlüsselzuweisungen von 341.700,00 € (2024 = 266.700,00 €) sind auch die Zu¬schüsse für die KiTa mit insgesamt 807.500,00 € berücksichtigt.

An Fördermitteln vom Bund und Land für Maßnahmen im Gemeindewald wird 72.300,00 € gerechnet. Als Zuweisung Land für die LED Umrüstung der Straßenlampen (KIPKI) sind 22.000,00 € veranschlagt. Weiterhin sind die Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen“ in Höhe von 212.800,00 € in den Gesamterträgen enthalten.

An Erträgen aus Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren, Friedhofsgebühren, dem Tourismusbeitrag (ehem. Fremdenverkehrsbeitrag) und ähnlichen Entgelten werden insgesamt 39.900,00 € erwartet.

Darunter sind die Erträge aus Mieten und Pachten, Erbbauzinsen, Verkaufserlöse und Leistungsentgelte zu verstehen. Hierunter fallen die privatrechtlichen Leistungsentgelte mit den Erlösen aus dem Holzverkauf mit 152.200,00 € (Vorjahr = 181.500,00 €), sowie Mieten, Pachten und Nebenkosten etc. mit 12.700,00 €. Bei den Erstattungen von Essenskosten der KITA Maring-Noviand wird ein Betrag in Höhe von 31.000,00 € erwartet. Im Bereich des Fremdenverkehrs ist mit Leistungsentgelten (Verkäufe, Vermittlungsgebühren, Verkauf von Chroniken) in Höhe von 2.100,00 € zu rechnen. Die Erträge aus dem Kiesabbau sind mit einem Betrag in Höhe von 11.000,00 € veranschlagt.

An Kostenerstattungen für den Einsatz der gemeindlichen Waldarbeiter bei der Stadt bzw. sonstigen Ortsgemeinden sind 29.600,00 € veranschlagt. Als Entnahme aus der SRL Wirtschaftswege ist ein Betrag in Höhe von 82.800,00 € vorgesehen. Weiterhin veranschlagt sind die Ablieferungen von der Jagdgenossenschaft Maring mit 14.900,00 €.

Sonstige ordentliche Erträge sind in Höhe von 86.100,00 € veranschlagt. Davon entfallen u.a. 36.500,00 € auf die Konzessionsabgabe Strom und an Erträgen aus den Rückstellungen für Überstunden und Urlaub sind 48.000,00 € veranschlagt.

Für das Haushaltsjahr 2025 werden Zins- und sonstige Finanzerträge in Höhe von 20.000,00 € erwartet. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den nunmehr reduzierten Erträgen für den Anteil an der AÖR Energiewelt Hunsrück-Mosel in Höhe von 18.900,00 € (Vorjahr 35.000,00 €). Aus der Vollverzinsung der Gewerbesteuer gemäß § 233a AO (Nachzahlung Gewerbesteuer), Stundungszinsen und Verzinsung Forderungsbestand werden insgesamt 1.100,00 € erwartet.

Aufwendungen 2025 Ergebnishaushalt

Die Personalaufwendungen (Verwaltungssteuerung, Bauhof, KiTa, Forstwirtschaft und Fremdenverkehr) liegen mit 1.192.900,00 € um 53.000,00 € höher als der Vorjahreswert. Die Veranschlagung erfolgte auf Grund der von der Fachabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommenen Berechnungen der Bruttolöhne einschließlich der Beiträge für die Sozialversicherung und Zusatzversorgung. Die Ansätze für die Beträge der Rückstellungen wurden auf der Basis des Vorjahres ermittelt. Die Erhöhung ergibt sich aus der tariflichen Steigerung und den Veränderungen der Stellenanzahl in der KITA sowie bei den Rückstellungen in den einzelnen Produkten.

Folgende laufende Sachaufwendungen sind im Ergebnishaushalt vorgesehen:

An Heizkosten für die gemeindlichen Immobilien sind 13.300,00 € aufzuwenden. Für die Reinigung dergleichen werden 10.200,00 €

benötigt. An Stromkosten für die Straßenbeleuchtung fallen 34.000,00 € an. Weitere Stromkosten (Beleuchtung etc.) der sonstigen gemeindlichen Immobilien sind mit 14.500,00 € vorgesehen und für die Aufwendungen Abwasser, Wasser, Abfall, WK-Beiträge sind 9.500,00 € veranschlagt.

Für die bauliche Unterhaltung der gemeindlichen Immobilien (Gemeindegrundstücke, KITA, Spielplätze, Wanderwege, Grünflächen, Brunnenanlagen, Gemeindehäuser etc.) fallen insgesamt 9.900,00 € an.

Für die Unterhaltung der Gemeindestraßen sind insgesamt 145.000,00 €; davon entfallen auf die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Lampen alleine 130.000,00 € (Diese Kosten amortisieren sich in rd. 7 Jahren durch geringere Stromkosten) und für die allgemeine Unterhaltung der Wirtschaftswege 85.000,00 € (u.a. Anteil Flurbereinigung = 55.000,00 €) veranschlagt. Auf die Unterhaltung der sonstigen Produkte entfallen insgesamt 12.800,00 €; u.a. für die Unterhaltung der Friedhöfe insgesamt 5.500,00 €; den Grün-/Park- und Freizeitanlagen 2.500,00 € sowie den Spielplätzen 2.500,00 € und sonstigen unbeweglichem Vermögens mit 2.300,00 €

Der laufende Kostenanteil an der Straßenoberflächenentwässerung, zahlbar an das Abwasserwerk, beträgt 25.700,00 €. Die Pauschale für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung beträgt 11.900,00 €. Die Sachkosten für die Unterhaltung des Gemeindewaldes belaufen sich auf 156.400,00 € und als Betriebskostenbeitrag an das Land ist ein Betrag von 12.700,00 € zu zahlen.

Die Fahrzeugunterhaltung des Bauhofes verursacht Kosten in Höhe von 10.400,00 €. Die Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung der gemeindlichen Einrichtungen (ohne Forst) schlägt mit insgesamt 8.200,00 € zu Buche und für die notwendigen Anschaffung geringwertiger Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften etc. (ohne Forst) sind insgesamt 13.400,00 € vorgesehen.

Für Verpflegungskosten der Kinder in der KiTa Sonnenbaum sind 26.200,00 € bereitgestellt. Die Aufwendungen für Lehr- und Bastelmaterial der KITA belaufen sich auf 1.900,00 €. Weiterhin sind Kosten für den Jugendraum (Bauwagen) mit einem Betrag in Höhe von 2.500,00 € vorgesehen. Als Aufwendungen sind für Partnerschaften 1.000,00 € und für Brauchtumspflege 1.500,00 € veranschlagt. Für St. Martin sind Haushaltsmittel in Höhe von 800,00 € vorgesehen und für Wahlen sind 100,00 € vermerkt.

Der Gesamtbetrag der Abschreibungen für das Jahr 2025 beläuft sich auf 323.900,00 €.

Auf die Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen entfällt ein Betrag in Höhe von insgesamt 1.253.700,00 €.

Hierunter fällt wie folgt:

A)

Kreisumlage mit 708.000,00 € (2024 = 714.100,00 €)

B)

Verbandsgemeindeumlage mit 500.600,00 € (2024 = 497.000,00 €)

C)

Gewerbesteuerumlage mit 31.500,00 € (2024 = 35.000,00 €)

Als weitere Zuwendungsleistung ist ein Betrag in Höhe von 500,00 € für kulturelle Zwecke im Bereich der Heimat- und Kulturpflege vorgesehen.

Weiterhin ist ein Zuschuss für den Weinpavillion (Grüne Brücke Maring) in Höhe von 1.500,00 € veranschlagt und als Umlagen an den Forstzweckverband Hunsrück-Mittelmosel sind 11.600,00 € vorgesehen.

Die Position 14 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ umfasst die Aufwandsarten: Aus- und Fortbildung, Mieten und Pachten, Personalkostenerstattungen, Planungskosten, Sachverständigenkosten, Bürobedarf, Telefonkosten, Porto, Werbemaßnahmen (Fremdenverkehr und Weinfest) und sonstige Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen, Sachaufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Umsatzsteuer, Aufwendungen für Rat, Ausschüsse und Fraktionen und die Verfügungsmittel des Bürgermeisters.

Die Kosten verteilen sich insgesamt wie folgt:

Die Personalkostenerstattungen an das DRK für die KiTa Maring-Noviand belaufen sich auf 5.500,00 €.

Für die Öffentlichkeitsarbeit (Werbemaßnahmen Fremdenverkehr) sind 3.000,00 € bereitgestellt. An Aufwendungen für die Ortswerbetafeln sind Mittel in Höhe von 500,00 € vorgesehen. Der Ankauf von Kartenmaterial u.a. zum Weiterverkauf bei der Tourist-Information schlägt mit 2.500,00 € zu Buche. Die Miete für das Büro der Tourist-Information beläuft sich auf 7.500,00 €.

An Grundsteuern A und B für ihre eigenen Immobilien muss die Ortsgemeinde Maring-Noviand insgesamt 900,00 € aufwenden. Die Beiträge für die Feuer- etc. Versicherung der Gebäude sind mit 4.900,00 € und für KFZ-Versicherung und KFZ-Steuer sind 2.300,00 € veranschlagt. Die Versicherungsbeiträge (Haftpflicht 4.800,00 €, Unfallversicherungen 7.100,00 €, Umlagen Berufsgenossenschaft 6.600,00 €) belaufen sich somit insgesamt auf 18.500,00 €. Weiterhin sind die Kosten für die Fortschreibung des Baumkatasters mit 3.000,00 € berücksichtigt. Für die allgemeine Ortsplanung sind u.a. für den Bebauungsplan des Neubaugebietes „Am Schönberg“ Mittel in Höhe von insgesamt 25.000,00 € vorgesehen. Die Kosten für die Teilnahme am Projekt Digitale Dörfer „Dorf-page“ betragen 700,00 €.

Für Aus- und Fortbildung, einschließlich der Dienstreisekosten, fallen insgesamt 3.900,00 € an. Für den Sitzungsdienst sind 400,00 € und an Verfügungsmitteln 400,00 € bereitgestellt. An Ehrengaben, Repräsentation und Aufwendungen für den Seniorennachmittag sind insgesamt 3.500,00 € veranschlagt. Telefonkosten fallen jährlich mit rd. 2.700,00 € an. Für Bürobedarf und Bücher/Zeitschriften sind Haushaltsmittel in Höhe von 1.300,00 € vorgesehen. Der Restbetrag von 6.700,00 € entfällt auf allgemeine Mieten und Pachten, Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Geschäftsausgaben.

Der Finanzhaushalt 2025 wird wie folgt festgesetzt:

Der Finanzhaushalt 2025 wird wie folgt festgesetzt:

die ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen und die außerordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Die Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten auf

Die Auszahlungen aus der Rückzahlung von Investitionskrediten au

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

Der Finanzhaushalt weist insgesamt bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen einen negativen Saldo in Höhe von 19.300,00 € und hat, unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten (14.000,00 €) eine sogenannte „Freie Finanzspitze“ von -33.300,00 €. Letztendlich verbleibt unter Berücksichtigung der Salden aus ordentlichen Ein- und Auszahlungen von -19.300,00 €, aus der Investitionstätigkeit -81.900,00 € und des Saldos aus Aufnahme und Tilgung von Krediten von -14.000,00 € ein ungedeckter Betrag in Höhe -115.200,00 €. Somit ist lt. Planung 2025 mit einer Abnahme der Forderungen (sogen. Liquide Mittel) gegenüber der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zu rechnen. Bei planmäßiger Abwicklung würde sich Ende des Jahres 2025 der Bestand aus liquiden Mitteln der Ortsgemeinde Maring-Noviand auf rd. 133.900,00 € belaufen.

Aus der nachfolgenden Übersicht sind die einzelnen investiven Ein- und Auszahlungen ersichtlich.

Die investiven Einzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

Buchungsstelle

Bezeichnung

114301/500.685200

Verkauf alter Bauhof Maring-Noviand

365201/4401.681420

Zuweisungen vom Land (KiTa Maring-Noviand)

523011/4905.681420

Zuweisung Land (LEADER) Römerkelter Noviand

573121/8702.681420

Zuweisung Land (I.-Stock) Sanierung Bürgerhaus Maring

Haushaltsjahr 2025

Einzahlungen insgesamt:

Die investiven Auszahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

Buchungsstelle

Bezeichnung

114211/102.785230

Kostenanteil Sanierung Sporthalle Maring-Noviand

114301/500.785230

Baumaßnahmen Bauhof OG Maring-Noviand

114301/500.785600

Anschaffung Fahrzeug Bauhof OG Maring-Noviand

114301/500.785700

Erwerb Betriebs- und Geschäftsausstattung Bauhof OG Maring-Noviand

365201/4401.785230

Bauausgaben (Erweiterung KITA Maring-Noviand)

365201/4401.785710

Auszahlung Betriebs- und Geschäftsausstattung KiTa Maring-Noviand

523011/4905.785230

Bauausgaben Inwertsetzung Römerkelter Noviand

551121/7104.785530

Baukosten Brunnenanlage unter dem Gasthaus Müller Noviand

573121/8702.785230

Sanierungsmaßnahmen Bürgerhaus Maring

575211/9301.785710

Erwerb Betriebs- und Geschäftsausstattung Fremdenverkehrsbüro Maring-No

Haushaltsjahr 2025

Auszahlungen insgesamt:

Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen:

-81.900,00 €

Begründung zu den einzelnen investiven Maßnahmen im Haushaltsplan 2025

Produkt 114211 Wohn- und Geschäftsgrundstücke

Als Kostenanteil für die Sanierung der Sporthalle Maring-Noviand durch die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues ist ein Betrag in Höhe von 20.000,00 € veranschlagt.

Produkt 114301 Bauhof OG Maring-Noviand

Durch den Zusammenschluss der Feuerwehren Maring und Noviand ist das alte Feuerwehrhaus Maring der Ortsgemeinde von der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für die Nutzung als Bauhofgebäude zum Kauf angeboten worden. Der Erwerb wurde bereits im Jahre 2024 abgewickelt.

Für anstehende Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen werden rd. 20.000,00 € benötigt. Das bisher als Bauhof genutzte Gebäude in der Brückenstraße soll daher verkauft werden. Es wird mit einem Erlös in Höhe von rd. 40.000,00 € gerechnet.

Für den gemeindlichen Bauhof ist die Anschaffung eines Transporters vorgesehen. Dieses Fahrzeug ermöglicht ein flexibleres Arbeiten innerhalb des Gemeindegebietes und wird auch für Beschaffungsfahrten benötigt. Dadurch wird der Traktor nicht mehr für jede Art der täglichen Arbeiten benötigt. Dies reduziert auf Dauer letztendlich auch die Unterhaltungskosten (hohe Inspektionskosten Gemeindetraktor) insgesamt des gemeindlichen Fuhrparkes.

Für die Anschaffung von Gerätschaften (Freischneider etc.) sind Haushaltsmittel in Höhe von 2.000,00 € veranschlagt.

Produkt 365201 Kindertagesstätte OG Maring-Noviand

Für die Erweiterung der KITA Maring-Noviand ist ein Aufbau von 4 Containern als Bewegungsraum vorgesehen, Der bisherige Bewegungsraum wird zum Gruppenraum umfunktioniert. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 155.000,00 €. Hierzu wird mit einer Förderung durch das Land mit einem Betrag in Höhe von 137.000,00 € gerechnet.

Für die Anschaffung eines Klettergerüstes für die KITA Maring-Noviand (1 x Kinder ab 4 Jahre und 1x für Kinder bis 4 Jahre) sind Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € bereitgestellt.

Produkt 523011 Inwertsetzung Römerkelter Noviand

Lt. Kosten- und Finanzierungsplan LEADER EL-0703 werden für die Inwertsetzung der Römischen Kelteranlage in Noviand in den Jahren 2024 bis 2026 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 139.300,00 € benötigt. Hierzu erfolgt eine Förderung in Höhe von 65% durch das Land.

Produkt 551121 Brunnenanlage unterhalb Gaststätte Müller Noviand

Diese Maßnahme war bereits in den Vorjahren veranschlagt, kam aber nicht zur Ausführung. Für die Neugestaltung und Erweiterung der Brunnenanlage unterhalb der Gaststätte Müller in Noviand sind nach neuesten Kostenschätzungen Auszahlungen in Höhe von rd. 6.000,00 € zu erwarten.

Produkt 573121 Sanierungsmaßnahmen Bürgerhaus Maring

Diese Maßnahme war bereits mehrmals in den Vorjahren veranschlagt. Erste Planungskosten in Höhe von rd. 33.000,00 € wurden bereits in den Jahren 2021 und 2022 ausgezahlt. Zum Baubeginn kam es erst im Jahre 2023. Im Jahre 2023 wurden rd. 141.000,00 € für erste Baumaßnahmen gezahlt. Im Jahre 2024 wurden investive Ausgaben in Höhe von rd. 534.000,00 € gezahlt. Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Sanierung und barrierefreie Gestaltung des Bürgerhauses Maring. Das Gebäude hat für die Nutzung des Erdgeschosses keine barrierefreie Zugangsmöglichkeit. Der Haupteingang hat 7-8 Stufen und auch der hintere Eingang hat noch 5 Stufen und ist nur sehr beengt nutzbar. Von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wurde bereits darauf hingewiesen, dass vor allem für die Nutzung als Wahllokal und für die Seniorentage entsprechende Maßnahmen durchzuführen sind. Um die barrierefreie Nutzung auch gem. der DIN zu ermöglichen, ist auch der Einbau einer Behindertentoilette notwendig. Des Weiteren sind auch noch allgemeine Sanierungsarbeiten im Zusammenhang mit der vorgenannten Maßnahme geplant sowie die energetische Erneuerung der Heizkesselanlage gem. den Vorgaben der neuen EnEV. Hierfür wurde ein Antrag zur Förderung von Landesmitteln gestellt. Ein Bewilligungsbescheid liegt zwischenzeitlich vor und die Durchführung wurde in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 größtenteils vorgenommen. Im Jahre 2025 werden noch Haushaltsmittel in Höhe von rd. 150.000,00 € benötigt. Als Zuweisung seitens des Landes wird im Jahre 2025 mit einem Restbetrag in Höhe von rd. 162.000,00 € gerechnet. Somit verbleibt ein Eigenanteil zu Lasten der OG Maring-Noviand in Höhe von rd. 374.000,00 €.

Produkt 575211 Tourist-Information OG Maring-Noviand

Für die Anschaffung von Gerätschaften (EDV-Anlage) ist ein Betrag in Höhe von 2.000,00 € veranschlagt.

Entwicklung langfristige Verschuldung OG Maring-Noviand

Für das Jahr 2025 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Tilgungen sind in Höhe von 13.945,82 € eingeplant. Dies ergibt einen Schuldenstand zum 31.12.2025 in Höhe von 156.288,20 €. Bei 1.442 Einwohnern (Stand 31.12.2024) bedeutet dies eine Pro-Kopf Verschuldung von 108,38 €. Landesdurchschnitt zum 31.12.2022 bei 1000 bis 2000 Einwohnern = 523,00 €

Der Stand der Verbindlichkeiten aus liquiden Mitteln beträgt zum 31.12.2024 = 0,00 €, Zum 31.12.2025 ist, trotz der hohen Investitionen, immer noch eine Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues in Höhe von rd. 133.900,00 € zu erwarten.

Entwicklung des Eigenkapitals der OG Maring-Noviand

Entwicklung des Eigenkapitals der OG Maring-Noviand

lfd. Nr.

Ergebnis (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E23 GemHVO) OG Maring-Noviand (Muster 28 zu § 95 Abs. 3 GemO)

Jahr

in Euro

1

Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres

2022

2

+ vorläufiges Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres

2023

3

+ Haushaltsansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres

2024

4

+ Haushaltsansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres

2025

5

+ geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres

2026

6

+ geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres

2027

7

+ geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres

2028

Die Hebesätze für die Grundsteuern A mit 510 v.H. und bei der Grundsteuer B mit 535 v.H. wurden aufgrund der neuen Messbeträge durch die Grundsteuerreform aufkommensneutral festgelegt.

Es werden momentan keine Wirtschaftswegebaubeiträge erhoben, da trotz der Maßnahmen in den Jahren 2016 bis 2023 immer noch ein Bestand zum 01.01.2024 in Höhe von rd. 80.000,00 € auf der Sonderrücklage Wirtschaftswegebau vorhanden ist.

Nach Beantwortung aller Rückfragen bedankte sich der Vorsitzende für die gute Zusammenarbeit und für die Erstellung des Haushaltsplans 2025.

Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Weingutes mit Wohn- und Gästehaus, einer Lagerhalle und einer Garage, Gemarkung Maring-Noviand, Flur 5, Flurstück 50/1 (Vereinigung der Flurstücke 49 und 50), Siebenborner Straße

Nach kurzer Beratung erteilte der Gemeinderat das grundsätzliche Einvernehmen zu der geplanten Bebauung. Die abschließende Entscheidung kann erst nach Vorlage konkreter Planunterlagen erfolgen. Der Errichtung der Zufahrt mit Anbindung an den gemeindlichen Wirtschaftsweg (Flurstück 147) wird zugestimmt. Die Bauherrin hat schriftlich zu erklären, dass auf jegliche Ansprüche an die Ortsgemeinde hinsichtlich von Ausbaumaßnahmen an den Wirtschaftsweg verzichtet wird. Die sich hieraus ergebenen Rechte und Pflichten sind in einem Wegemitbenutzungsvertrag zu regeln.

In dem Zusammenhang wurde aufgrund der aktuellen problematisch Parksituation angeregt, Parkflächen in der Straße „Siebenborner Straße“ einzuzeichnen.

Information über den Status und Vorgehensweise Projekt WohnPunkt RLP (Leaderantrag u.a.)

Ortsbürgermeister Klaus Becker informierte den Gemeinderat über den aktuellen Status und die weitere Vorgehensweise zum Projekt „WohnPunkt RLP“ in Maring-Noviand.

Die Mitglieder der Projektgruppe sowie der Gruppe „WohnPunkt RLP Begegnung“ besuchen derzeit ähnliche Projekte, z.B. in Kirrweiler, Morbach, Hetzerath und Ürzig.

Nach diesem Austausch soll die Schaffung generationübergreifender Wohnangebote, besonders für Menschen mit Unterstützungsbedarf, junge Familien und Senioren, die bezahlbar und barrierefrei sind, geplant werden.

Zur Umsetzung dieses Projekts wurde das Fachbüro Transfer – Unternehmen für soziale Innovation beauftragt.

Das Projekt soll einen individuellen Namen, passend zur Ortsgemeinde erhalten. Es wurde vorgeschlagen, dass die Bürgerinnen und Bürger an der Namensfindung beteiligt werden.

Außerdem lag den Ratsmitgliedern eine Übersicht mit allen geplanten Projekten vor.

Spende eines Defibrillators für das Bürgerhaus in Maring

Die Firma Faust Heizungsbau GmbH aus Mülheim hat der Ortsgemeinde Maring-Noviand den am Bürgerhaus Maring angebrachten Defibrillator im Wert von 1.982,72 € inkl. Umsatzsteuer gespendet. Das Gerät wurde bereits am Bürgerhaus installiert.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht wurde beschlossen, die Sachspende im Wert von 1.982,72 € brutto gemäß § 94 Abs. 3 Satz 1 GemO anzunehmen.

Der Vorsitzende gab folgende Mitteilungen bekannt:

-

Rückblick Einweihung Bürgerhaus Maring und Seniorennachmittag am 23.03.2025

-

Bushaltestelle Randbefestigung:

Am 05.03.2025 fand ein Ortstermin mit der Straßenmeisterei Wittlich statt. Die Seitenränder können durch Pflastersteine befestigt werden. Marc Zimmer und Dennis Fleuri haben sich bereit erklärt, dies umzusetzen. Außerdem soll zukünftig noch eine Überdachung aufgestellt werden. Diese Maßnahme wurde im Haushalt bereits berücksichtigt.

-

Pflege des Sportplatzes in Siebenborn:

Zur Klärung der weiteren Pflege des Sportplatzes in Siebenborn soll am 02.04.2025 um 19:30 Uhr ein Gesprächstermin mit Vertretern des SV Maring, Vertretern der Ortsgemeinde und den Gemeindearbeitern stattfinden.

-

Rückblick Bundestagswahl im neuen Bürgerhaus

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Spende 2. Defibrillator für Ortsteil Noviand, Haus Aura:

An der Anschaffung eines zweiten Defibrillators möchten sich verschiedene Firmen durch Spende beteiligen. Die Ortsgemeinde holt entsprechende Angebote ein.

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Stand KITA-Erweiterung: Seitens der KITA-Mitarbeiter wurde eine Konzeptionsanpassung vorgenommen und am 20.03.2025 dem Ortsbürgermeister vorgelegt. Laut dieser Planung können 76 Kinder betreut werden. Die angepasste Konzeption mit Grundrissplan wurde am 23.03.2025 an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gesandt.

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Rückblick Dreck-Weg-Tag am 15.03.2025

Folgende Sitzungen sind geplant:

Gemeinderatssitzungen:

Donnerstag, den 22.05.2025 im Bürgerhaus Maring

Mittwoch, den 27.08.2025 im Bürgerhaus Maring

Mittwoch, den 19.11.2025 im Anbau der Schulturnhalle

Sitzungen des Bau- und Wegeausschusses:

Samstag, den 29.03.2025 um 11:00 Uhr, Treffpunkt: Radweg Siebenborn

Mittwoch, den 25.06.2025 um 19:00 Uhr, Treffpunkt: Anbau der Schulturnhalle

Aus der Mitte des Rates wurde nachfolgende Anfrage gestellt:

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Es wurde nachgefragt, ob der neue Maibaumständer bereits angeschafft wurde. Hier wird nochmals mit der örtlichen Feuerwehr Rücksprache gehalten.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Jagdpachtangelegenheit.