1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für das Jahr 2025 liegt mit dem Nachtrags-haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 23.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 209, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinde-rat zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen und zwar ab dem 23.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.