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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 20/2026
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2026

Mitteilungen

• Der Vorsitzende teilte mit, dass am vergangenen Wochenende zum wiederholten Male verschiedene Lesungen in der von der Kultur- und Kur GmbH initiierten Reihe „Buch ab“ in Bernkastel-Kues stattgefunden haben. Unter Anderem las Arno Strobel in der Sparkasse vor 150 Menschen in ausverkaufter Mensa.

Das Feedback war durchweg positiv. Beispielsweise bedankte sich ein Ehepaar, welches das gesamte Wochenende in Bernkastel-Kues verbracht und mehrere Lesungen besucht hatte für die schöne Veranstaltungsreihe.

Des Weiteren verwies Herr Bastgen auf die ausliegenden Flyer der Entwicklungsagentur mit der Bitte an der Meinungsumfrage für einen Bernkastel-Kueser Wochenmarkt teilzunehmen.

• Information über vergangene Arbeitskreissitzungen

Stadtbürgermeister Bastgen erteilte Frau Alexandra Monzel das Wort. Frau Monzel informierte die Anwesenden über die Sitzung des Arbeitskreises „Bolz- und Spielplätze“ am 10.03.2026.

Sie führte aus, dass zunächst über den Sachstand des Bolzplatzes in Kues informiert worden sei, welcher sich derzeit in der Renovierung befände. Das Kleinspielfeld in Andel ist weiterhin in Arbeit. Hier warte man noch auf den Förderbescheid, so Herr Bastgen.

Im Ortsteil Wehlen befinden sich zwei Spielplätze. Der Eulenburgspielplatz und der Spielplatz in der Neuen Straße. Hier wurden bereits neue Spielgeräte bestellt. Nach vorheriger Rücksprache mit der Ortsvorsteherin, Frau Gertrud Weydert, werde sich der Ortsbeirat weiterhin eigenständig um die Spielplätze in Wehlen kümmern und entsprechende Anschaffungen veranlassen.

Aus Andel kam der Wunsch nach einem Wasserspielplatz. Im Allgemeinen wurde im Arbeitskreis befürwortet, für verschiedene Spielplätze Wasserspielelemente anzuschaffen. Hier ist zunächst zu klären, was dafür alles benötigt wird und welche Hygienemaßnahmen hier zu ergreifen sind. Danach werde man sich erneut mit diesem Thema befassen.

Bezüglich der Plätze im Stadtteil Bernkastel möchte der Arbeitskreis zunächst das Ergebnis aus dem Kinder- und Familienfreundlichkeitskonzept abwarten. Hier sollten bis zum Sommer erste Ergebnisse vorliegen.

Anschließend habe man über die Spielplätze in Kues gesprochen. Diese sind:

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Spielplatz an der Mosel

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Spielplatz im Brühl

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Spielplatz in der Gartenstraße

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Spielplatz im Altenwald

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Spielplatz im Birkenweg

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Spielplatz auf dem Kueser Plateau

Hier wurden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, einen der Spielplätze von Grund auf neu zu gestalten, sondern Bestehendes zu verbessern und zu ergänzen. Es wurde darauf geachtet, ein ansprechendes Angebot für die verschiedenen Altersgruppen zu schaffen.

Über verschiedene Spielgeräte und Standorte wurde gesprochen. Bevor hier jedoch Ergebnisse präsentiert werden können, sind diese Ideen mit dem Bauhof abzusprechen und auf deren Umsetzbarkeit zu prüfen.

Der Arbeitskreis beabsichtigt vor einer Umsetzung die Kinder aus den Ortsteilen an der Gestaltung der Spielplätze zu beteiligen. Der Arbeitskreis hält es jedoch für sinnvoll erst ein Konzept zu erarbeiten und dieses vorzustellen, um sich so dann ein Feedback der Kinder einzuholen.

Weiter wurde über die Möglichkeit gesprochen, die ehemalige Bahntrasse zu einer Art Spielstraße zu entwickeln. Dieser Weg verbindet derzeit den Spielplatz im Brühl mit der Grundschule und auch etwas erweitert mit dem Spielplatz in der Gartenstraße, sowie dem am Moselufer. Hier könnte man sich z.B. verschiedene einzelne Balance Elemente vorstellen und somit den Weg für Kinder interessanter gestalten.

Auch wurde über die Aufstellung eines Basketballkorbs, einer Tischtennisplatte und eines Fußballtors gesprochen, da bei den bisher ausgewählten Standorten auch bauliche Veränderungen erforderlich sind, sind auch diese zunächst mit dem Bauhof abzusprechen.

Sobald die Umsetzbarkeit der einzelnen Projektideen geklärt sei, solle im Arbeitskreis eine Priorisierung erfolgen und die Umsetzung auf die verschiedenen Haushaltsjahre geplant werden. Das Gesamtkonzept werde dann im Stadtrat vorgestellt.

Rückfragen erfolgten nicht. Der Vorsitzende bedankte sich für die Ausführungen und ergänzte, dass die Umsetzung aufgrund bereits im Haushalt eingeplanten Mittel gesichert sei.

• Information zur weiteren Vorgehensweise i.S. Vorkaufsrecht gem. § 24 BauGB Abs, 1 Nr. 3 und § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB

Gestaltungs- und Erhaltungssatzung

Wenn ein bebautes Grundstück im Bereich der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Stadt Bernkastel-Kues erworben wird, liegen über die angedachte Nutzung hinaus in der Regel noch keine genauen Informationen vor, was der neue Eigentümer mit dem Gebäude plant. Insbesondere die in der Satzung geregelten Details bezüglich Materialien, Farben etc. sind dem Erwerber meist noch nicht bekannt. Allerdings sind aufgrund der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung alle dort reglementierten Änderungen am Gebäude baugenehmigungspflichtig. Sofern dennoch gegen die Satzung verstoßen wird, kann die Bauaufsichtsbehörde hiergegen vorgehen.

Daher wird die Geltendmachung des Vorkaufsrechts bezüglich der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung als sehr schwer begründbarer Ausnahmefall gesehen.

Darüber hinaus bezieht sich die Satzung auf alle vier Stadtteile, sodass monatlich mindestens ein Verkaufsfall im Geltungsbereich der Satzung anfällt.

Lösungsvorschlag:

Künftig werden alle Käufer von Grundstücken im Bereich der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung seitens der Verwaltung über die Satzung und die damit bestehende Baugenehmigungspflicht informiert. Sofern die Stadtteile Andel oder Wehlen betroffen sind, wird seitens der Verwaltung Rücksprache mit den Ortsvorstehern gehalten, in den anderen Fällen die Einschätzung von Sanierungsplaner Berdi eingeholt. Mit der Vorlage des Vorgangs an den Stadtbürgermeister werden die hierbei eingeholten Informationen weitergegeben. Nur in Fällen, die nicht eindeutig gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts (in Bezug auf die Gestaltungs- und Erhaltungssatzung) sprechen, sowie bei gleichzeitiger Lage im Sanierungsgebiet, sollte eine Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat erfolgen.

Sanierungssatzung:

Wenn ein bebautes Grundstück im Bereich der Sanierungssatzung der Stadt Bernkastel-Kues erworben wird, erstellt die Verwaltung immer eine Sitzungsvorlage für den Stadtrat. Die Geltungsbereiche der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung sowie der Sanierungssatzung lagen den Ratsmitgliedern in den jeweils aktuell geltenden Fassungen vor.

Aus dem Rat wurde die Bitte geäußert, die Vorkaufsregelung nicht nur auf das Sanierungsgebiet zu beschränken. Frau Monzel erläuterte daraufhin, dass der Hintergrund der v.g. Information lediglich die Mitteilung war, dass im Geltungsbereich der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung liegende Grundstücke nicht automatisch ein Vorkaufsrechts bedingen. Der Rat bat die Verwaltung den grundsätzlichen Verfahrensweg nochmals zu erläutern, wenn im Stadtgebiet Eigentumswechsel stattfinden sollen. Der Vorsitzende teilte mit, dass dem Grundbuchamt seitens der Stadt jedes Mal eine Bescheinigung mit Bestätigung vorgelegt werden muss, ob ein Vorkaufsrecht bestehe oder nicht.

Ein solches Recht könne aber nicht willkürlich festgelegt werden. Wenn man entsprechende Grundstücke in Anwendung der §§ 24 und 25 Baugesetzbuch (BauGB) einbeziehen möchte, müsse das im Vorfeld, heißt vorkonzeptionell und begründet, durch entsprechende Satzung festgelegt werden. Dabei bilden die v.g. Paragraphen den entsprechenden Rahmen, jedoch nur, wenn das Wohl der Allgemeinheit ein Vorkaufsrecht auch rechtsfertigt.

Neugestaltung Moselufer Bernkastel - Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Planungsleistungen für die Teilbereiche „Platz Nord“ und „Radweg“

Auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung wurden für den „Platzbereich Nord“ und das Radwegeteilstück unterhalb des Platzes die noch offenen Planungsleistungen (Leistungsphasen 5-9) ausgeschrieben.

Aufgrund des Honorarumfangs erfolgte dies europaweit im Dezember 2025. Hierbei wurden zwei Lose gebildet:

Los 1 =

Freianlagen und Verkehrsanlagen (Platz und Radweg)

Los 2 =

Ingenieurbauwerke (Brücke Platz und Brücke Radweg)

Die Teilnahmeanträge wurden gewertet und hiernach für jedes Los drei Anbieter zur 2. Phase des Verhandlungsverfahrens eingeladen. Am 05.03.2026 fanden Präsentationen/ Verhandlungen mit den Anbietern statt, wonach noch finale Angebote bis zum 11.03.2026 angefordert wurden. Die Angebote wurden sodann anhand einer Bewertungsmatrix ausgewertet.

Weitergehende Informationen diesbezüglich wurden im nicht öffentlichen Teil erörtert.

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Planungsleistungen zu Los 1 auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes an das Ingenieurbüro „Planwerk Häuser“ aus Boppard zu erteilen.

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Planungsleistungen zu Los 2 auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes an die Bietergemeinschaft IBS-Ingenieure & Ingenieurbüro Garth GbR aus Bernkastel-Kues zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung über die Bildung eines Arbeitskreises zur Lenkung der Stadtentwicklung

Nach dem in Kraft treten der neuen Hauptsatzung, können gem. § 4 a aufgaben- und projektbezogene Arbeitskreise gebildet werden. Für das Projekt „Lenkung der Stadtentwicklung“ soll ein entsprechender Arbeitskreis etabliert werden.

Der Stadtrat beschließt, einen Arbeitskreis zur Lenkung der Stadtentwicklung zu bilden.

Der Stadtrat beschließt, dass nachfolgende Personen als Mitglieder des Arbeitskreises benannt werden:

Simon Roth, Benedict Pastor, Günther Wuttke, Sebastian Freis, Heinz-Peter Ruggeri, Karin Fass (Vertreter: Brigitte Walser-Lieser) Birgit Alt-Resch (Vertreter: Birgit Dietz-Schappe, Gertrud Weydert)

Stadtbürgermeister Bastgen merkte an, dass der Fachbereichsleiter der Abteilung Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung, Herr Marvin Neurohr, im Arbeitskreis mitwirken solle.

Die einzelnen Zuständigkeiten sollen im Rahmen der ersten Arbeitskreissitzung übertragen werden.

Beratung und Beschlussfassung über die Weiterleitung von Zuwendungen aus dem Modellvorhaben Innenstadt-Impulse 2025 an die Entwicklungsagentur Bernkastel-Kues e. V. zur Digitalisierung des städtischen Geschenkgutscheins

Die Stadt Bernkastel-Kues hat mit Förderbescheid des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen des Modellvorhabens „Innenstadt-Impulse 2025“ Mittel zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt bewilligt bekommen.

Im Rahmen des bewilligten Maßnahmenpakets stehen für die Maßnahme „Digitalisierung des städtischen Geschenkgutscheins“ Mittel in Höhe von 23.300,00 € zur Verfügung.

Der städtische Geschenkgutschein wurde durch die Entwicklungsagentur Bernkastel-Kues e.V. initiiert und eingeführt. Seitdem wird das Gutscheinmodell kontinuierlich organisatorisch betreut und abgewickelt. Die Umsetzung der Maßnahme soll daher durch den Verein erfolgen, um die bestehende Träger- und Abwicklungsstruktur fortzuführen. Die Weiterleitung der Mittel erfolgt zweckgebunden unter Beachtung der Vorgaben des Förderbescheids sowie der VV zu § 44 LHO (insb. Nr. 12 Weiterleitung von Zuwendungen).

Zielsetzung und Mehrwert

•

Modernisierung des städtischen Geschenkgutscheins

•

Vereinfachung von Kauf, Einlösung und Abrechnung für Kundschaft, Akzeptanzstellen und Betreiber

•

Erhöhung der Attraktivität und Reichweite des Gutscheins als Instrument der lokalen Wirtschaftsförderung

•

Stärkung von Einzelhandel und Gastronomie durch verbesserte Nutzbarkeit und Vermarktung

•

Zukunftssichere Weiterentwicklung des bestehenden Gutscheinmodells durch digitale Prozesse

Kosten

•

Gesamtkosten: 23.300,00 €

•

Förderung (90 %): 20.970,00 €

•

Eigenanteil Stadt (10 %): 2.330,00 €

Der Vorsitzende bedankte sich bei der Entwicklungsagentur für die Arbeit und Initiative. Herr Schmidt beantwortete die Frage eines Ratsmitgliedes, ob der Gutschein nur noch online zu nutzen sei. Es handele sich, wie in Morbach und Wittlich um „Hybridmodell“, welches auch ausgedruckt und als Geschenkkarte ausgegeben werden könne.

Der Stadtrat fasste hierzu die nachfolgenden Beschlüsse:

•

Die Stadt Bernkastel-Kues leitet die im Rahmen des Förderbescheids des Landes Rheinland-Pfalz zum Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse 2025“ für die Maßnahme „Digitalisierung des städtischen Geschenkgutscheins“ vorgesehenen Mittel zweckgebunden an die Entwicklungsagentur Bernkastel-Kues e.V. weiter.

•

Die Verwaltung wird beauftragt, die Weiterleitung der Fördermittel in Höhe von 20.970,00 € (90 %) sowie die Auszahlung des städtischen Eigenanteils in Höhe von 2.330,00 € (10 %) an die Entwicklungsagentur Bernkastel-Kues e.V. unter Beachtung des Förderbescheids sowie der VV zu § 44 LHO im Wege eines Zuwendungsvertrags umzusetzen.

•

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Bernkastel-Kues den erforderlichen Eigenanteil in Höhe von 2.330,00 € trägt und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellt.

•

Die Entwicklungsagentur Bernkastel-Kues e.V. verpflichtet sich zur zweckentsprechenden Verwendung der Mittel sowie zur Vorlage eines Verwendungsnachweises gegenüber der Stadt Bernkastel-Kues.

Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Gestaltung öffentlicher Räume mit Graffiti-Kunst im Rahmen des Modellvorhabens Innenstadt-Impulse

Die Stadt Bernkastel-Kues hat im Rahmen des Modellvorhabens Innenstadt-Impulse 2024 des Ministeriums des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz einen Bewilligungsbescheid erhalten und damit die Möglichkeit, verschiedene Maßnahmen zur Belebung und Aufwertung der zentralen Versorgungsbereiche Bernkastel und Kues umzusetzen.

Die Maßnahme „Gestaltung öffentlicher Räume mit Graffiti-Kunst“ wurde zunächst mit einem Budget von 35.000 € bewilligt und umfasst mehrere Flächen im Stadtgebiet.

Aufgrund der Kostenstruktur der einzelnen Flächen wurde die ursprüngliche Beauftragung zunächst ohne die Giebelwand in der Saarallee 1 a (Kronseroptik) umgesetzt. Diese Wand stellt jedoch aufgrund ihrer Größe, Lage und Sichtbarkeit eine besonders prägnante Gestaltungsfläche dar.

Vor diesem Hintergrund wurde beim zuständigen Ministerium eine Mittelumverteilung innerhalb des Förderprojektes aus anderen, nicht mehr erforderlichen Maßnahmenbausteinen in Höhe von 25.400 € beantragt. Die Mittelumverteilung wurde durch das Ministerium zwischenzeitlich bewilligt.

Damit kann die ursprünglich zurückgestellte Gestaltung der Giebelwand Kronseroptik nun als Erweiterung des Graffiti-Konzeptes umgesetzt werden.

Die Wand besitzt im Gesamtkonzept eine besondere Bedeutung, da sie als visuelles Highlight des Projektes fungieren soll. Durch die räumliche Situation mit der Burg Landshut im Hintergrund entsteht ein außergewöhnlicher Bildausschnitt, der eine starke Wirkung in sozialen Medien entfalten kann.

Ziel ist es, gezielt User-Created Marketing zu fördern: Besucher und Einheimische sollen animiert werden, Fotos des Motivs aufzunehmen und über soziale Netzwerke zu verbreiten. Dadurch verbindet jedes Bild automatisch die historische Kulisse der Stadt mit einer modernen künstlerischen Interpretation und trägt zur digitalen Sichtbarkeit der Stadt Bernkastel-Kues bei.

Ziele

•

Umfeldaufwertung

•

Entwicklung eines markanten Fotospots mit hoher Social-Media-Reichweite

•

Verbindung von historischer Stadtkulisse (Burg Landshut) und moderner Kunst

•

Stärkung des User-Generated-Contents im Stadtmarketing

•

Weiterentwicklung von Kunst im öffentlichen Raum

Budget

Zuwendungsfähige Gesamtkosten bislang durch Stadtrat bewilligt: 35.000 €

Förderung:

31.500 € (90 %)

Eigenanteil:

3.500 €

Zusätzliche Mittel durch bewilligte Mittelumverteilung: 25.400 €

Eigenanteil:

2.540 €

Herr Bastgen ergänzte, dass das Verfahren bezüglich der Umsetzung relativ aufwendig sei. Aktuell prüfe die Denkmalpflege die Genehmigungsfähigkeit der Motive. Teilweise wurden dezentere Farben gefordert. Es bleibt festzuhalten, dass es sich um ein Gesamtkonzept handelt und aktuell lediglich die Mittelumverteilung beschlossen werden soll. Über die abschließende Umsetzung und Abstimmung der Einzelstandorte und Motive werde nach erfolgter denkmalrechtlicher Genehmigung sowie der Stellungnahme des Sanierungsplaners erneut beraten.

Der Stadtrat nimmt die bewilligte Mittelumverteilung innerhalb des Förderprojektes Innenstadt-Impulse zur Kenntnis und stimmt der Erweiterung des Planungsauftrages zur Gestaltung der Giebelwand Kronseroptik zu.

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Vergabeschritte unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen durchzuführen und die Leistungen im Rahmen des bewilligten Budgets zu beauftragen.

Beratung und Beschlussfassung über die Antragsstellung im Modellvorhaben Innenstadt-Impulse 2026

Am 11.02.2026 wurde durch das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz der erneute Förderaufruf zum Programm „Innenstadt-Impulse“ 2026 veröffentlicht. Antragsschluss ist der 26.06.2026.

Die Förderquote beträgt 90 %, bei einer Mindestfördersumme von 50.000 € und einer Maximalförderung von 500.000 €. Förderfähig sind vorrangig nicht-investive Maßnahmen zur Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt, ergänzend kleinere investive Maßnahmen. Der Förderbereich bleibt gegenüber den Programmjahren 2022, 2024 und 2025 unverändert.

Seit Dezember 2022 konnten für die Stadt Bernkastel-Kues Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von ca. 1.010.000 € (90 % Förderung) bewilligt werden.

Die Frage aus dem Rat, ob noch neue Ideen in den Katalog aufgenommen werden können, wurde bejaht. Der Vorsitzende erhoffe sich Impulse aus dem Stadtrat, welche die Innenstadt beleben. Die Tiefenbachöffnung sei ein gutes Beispiel.

Der Stadtrat beschließt, dass sich die Stadt Bernkastel-Kues am Förderprogramm „Innenstadt-Impulse“ 2026 beteiligt und bis zum 26.06.2026 einen Förderantrag einreicht.

Die Antragserarbeitung erfolgt – wie in den Vorjahren – in Abstimmung zwischen Stadt und Entwicklungsagentur Bernkastel-Kues e.V. unter Einbindung relevanter Innenstadtakteure; die Maßnahmenliste ist dem Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

Verkehrsberuhigende Maßnahmen Panoramastraße

Für das Kueser Plateau wurde im Rahmen einer Verkehrsschau in 2021 eine Zonenregelung (Tempo-30 und Eingeschränktes Haltverbot) eingeführt. Diese Regelung ergänzte die bereits in ganz Kues gleichlautende Regelung für den innerörtlichen Verkehr.

Aufgrund einer Eingabe von Anliegern über zu hohe Geschwindigkeiten entlang der Panoramastraße nach Einführung der Zonengeschwindigkeit wurde im Zeitraum vom 05.03.2025 bis 21.05.2025 eine Messung der gefahrenen Geschwindigkeiten vorgenommen.

Die Messungen zeigten deutlich massivste Überschreitungen, die nur mit Kontrollen nicht ausreichend reduziert werden können (die Polizei hat wegen der massiven Auswüchse schon mehrmals dort kontrolliert). Aus diesem Grund bestand die Intention der Straßenverkehrsbehörde probeweise mit mobilen Leitelementen die Fahrbahn zu verschwenken, um die Verkehrsteilnehmer sowohl auf die Zone 30 aufmerksam zu machen, als auch die mögliche Geschwindigkeit faktisch zu reduzieren.

Es wurden hierfür insgesamt jeweils pro Fahrbahnseite drei Verschwenkungen markiert, wobei zunächst einmal die jeweils äußeren zwei Markierungen umgesetzt werden sollten, um deren Wirksamkeit zu prüfen. Nach erfolgter Evaluation könnten - je nach Erfolg/ Misserfolg - dann die beiden mittleren Verschwenkungen ergänzend bei Bedarf aufgebracht werden. Bei den Verschwenkungen handelt es sich um mobile Elemente, die - wie üblich - zunächst probeweise angebracht werden, um deren Wirksamkeit zu testen, bevor eine endgültige Entscheidung erfolgt.

Infolge der Entscheidung des Stadtbürgermeisters am 21.08.2025 wurde diese Maßnahme vorerst zurückgestellt.

Aufgrund einer Anfrage der Anlieger der Panoramastraße soll nun gemäß dem Vorsitzenden eine Grundsatzentscheidung erfolgen. Die Verwaltung wurde um Stellungnahme gebeten, ob ein stationärer Blitzer oder andere technische Optionen möglich bzw. sinnvoll sind.

Seitens der Straßenverkehrsbehörde gilt es folgende Fakten zu bedenken, die aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz zu beachten sind:

1. Geschwindigkeitsmessanlagen, die die gefahrenen Geschwindigkeiten messen und anzeigen, sind generell erlaubt. Sie sind bereits an vielen anderen Orten im Einsatz. Auf der Panoramastraße war allerdings festzustellen, dass nach anfänglicher Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten wieder eine Erhöhung stattfand, die Verkehrsteilnehmer die ihnen gegebenen Hinweise des Verstoßes also ignorierten. 

2. Mobile oder stationäre Blitzer liegen zunächst ausschließlich in der Zuständigkeit der Polizei. Das Aufstellen eines stationären Blitzers für die Stadt hätte zur Folge, dass die Verbandsgemeinde eine Ausnahmeregelung nach § 7 Abs. 4 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts beantragen müsste. Der Blitzer würde dann bedingen, dass die Verbandsgemeinde neben der Hardware weiteres Personal beschäftigen müsste, um die festgestellten Verstöße (bis hin zum Führerscheinentzug) zu ahnden bzw. zu veranlassen. Darüber hinaus wäre dann die Verbandsgemeinde automatisch verpflichtet, sämtliche Anfragen aus dem Bundesgebiet hinsichtlich Fahrerermittlung bei Verkehrsverstößen anstelle der Polizei zu übernehmen.

=> Der Blitzer würde neben den Investitions- und Unterhaltungskosten für einen stationären Blitzer insofern faktisch mindestens 3 zusätzliche Arbeitskräfte erforderlich machen, um die hieraus resultierenden Aufgaben zu erledigen.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde wird die Übernahme dieser Zuständigkeit äußerst kritisch bewertet, weil sie gravierende Auswirkungen auf den gesamten Bereich des Ordnungsamtes hat und gerade bei drohendem Führerscheinverlust infolge der Nähe der Verwaltung zum Bürger massive Probleme (vom Prozessrisiko bis zur persönlichen Attacke gegen Bedienstete) verursachen wird. Eine zentrale Bußgeldstelle in Speyer oder die vom Land eingesetzten Polizeibeamten stehen in einem anderen Verhältnis zum Bürger. 

3. Die seinerzeit bereits vorgeschlagene Verschwenkung der Fahrbahn wird nach wie vor als einfachstes und wirksamstes Mittel gesehen, die Einhaltung der gewollten Geschwindigkeiten zu gewährleisten. 

Diese Verschwenkungen bewirken sowohl die visuelle als auch die faktische Beeinflussung der Verkehrsteilnehmer, weshalb sie bundesweit in vielen Tempo-30-Zonen vorzufinden sind, u.a. auch in Kues an vielen Stellen (entweder durch Parkflächenmarkierungen, Baumscheiben oder Bordsteinabgrenzungen).

Es ist folglich gängige und übliche Praxis, dass gerade in 30er Zonen eine bauliche Begleitung der Beschilderung vorgenommen wird, um die Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu beeinflussen, ihre Geschwindigkeit anzupassen. 

Bei einer erlaubten maximalen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h würden diese mobilen Elemente bei einer Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit keine Behinderung des Verkehrsflusses darstellen. Nur für Verkehrsteilnehmer mit nicht angepasster Geschwindigkeit bewirken diese Elemente eine reduzierende Wirkung der Fahrgeschwindigkeit.

Beigeordneter Eric Achtermann, welcher auf dem Plateau wohnt, wurde um seine Einschätzung der Situation gebeten. Er zeigte sich überrascht über die Vielzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen. Er könne sich zukünftig eine Messanlage, jedoch keine weiteren Verschwenkungen oder stationären Blitzer als weitergehende Maßnahmen vorstellen. Auch andere Ratsmitglieder befürworteten den Vorschlag einer Geschwindigkeitsmessanlage wie an der Brauerei mit dem Hinweis auf das Gütesiegel des „Heilklimatischen Kurortes“

Der Vorteil einer Messanlage sei die zahlenmäßige Erfassung etwaiger Verstöße, was nachfolgende Kontrollen durch die Polizei ermögliche, merkte Herr Bastgen an. Ein stationärer Blitzer sei darüber hinaus nicht gewünscht.

Der Stadtrat nimmt die Auswertungen der Geschwindigkeitsmessungen in der Panoramastraße zur Kenntnis und trifft eine Grundsatzentscheidung über das weitere Vorgehen.

Die Straßenverkehrsbehörde wird beauftragt, eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage zu beschaffen und diese zusätzlich mit einem Hinweisschild „Heilklimatischer Kurort“ zu versehen.

Verkehrsschau in der Stadt Bernkastel-Kues

In der Stadt Bernkastel-Kues fand am 25.02.2026 eine allgemeine Verkehrsschau zu mehreren Punkten statt. Die Niederschrift der Verkehrsschau lag den Stadtratsmitgliedern vor.

Hinsichtlich der Parkplatzregelung im Bereich Moselvorgelände und Nikolausufer wurde von allen Teilnehmen eine gemeinsame Lösung erarbeitet, die eine optimale Nutzung der Parkplätze für alle Verkehrsteilnehmer – insbesondere auch für Wohnmobile - ermöglichen soll.

Die geänderte Verkehrsregelung am Brückenkopf Bernkastel mit Linksabbiegerregelung in Richtung Graach soll nun dauerhaft umgesetzt werden.

Der Vorschlag der Teilnehmer der Verkehrsschau zur probeweisen Umsetzung der verkehrsrechtlichen Maßnahmen auf den beiden Parkplätzen bezüglich der Wohnmobilisten wird befürwortet.

Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Auftragsvergabe Grünflächenpflege sowie die Pflegeflächen Außenbereich

In der letzten Sitzung des Stadtrates vom 19.02.2026 hatte der Stadtrat über die Ausschreibung der Grünflächenpflege sowie der Pflege von Flächen im Außenbereich entschieden. Um eine zeitnahe Auftragsvergabe zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung die Ermächtigung des Stadtbürgermeisters zur Auftragsvergabe der beiden genannten Ausschreibungen.

Der Stadtrat ermächtigt Stadtbürgermeister Roman Bastgen oder seinen Vertreter im Amt im Einvernehmen mit den Beigeordneten dazu, die Aufträge zur Grünflächenpflege sowie den Pflegeleistungen im Außenbereich nach erfolgter Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Eine Information über den vergebenen Auftrag erfolgt in der nächsten Sitzung des Stadtrates.

Information über Auftragsvergaben - Umbau und Erweiterung der Turnhalle Wehlen (3.+ 4. Bauabschnitt) Stand 05.03.2026

Für den Umbau und die Erweiterung der Turnhalle in Wehlen (3. + 4. Bauabschnitt) wurde seit der letzten Information des Stadtrates nachfolgendes Gewerk ausgeschrieben und nach erfolgter Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben:

Gewerk

Auftragnehmer

Auftragssumme (brutto)

Außenanlagen

Weinsberg Hoch- u. Tiefbau, Wittlich 

46.111,85 €

Umbau und Erweiterung Turnhalle Wehlen (3. und 4. Bauabschnitt); Information über die Annahme des Nachtragsangebotes für die Zwischenlagerungskosten der Türelemente

Aufgrund der Verzögerungen im Bauablauf können die Türelemente, die bereits vor Feststellung der mangelhaften Estricharbeiten bestellt wurden, derzeit noch nicht montiert werden. Eine Zwischenlagerung ist daher erforderlich, wodurch zusätzliche Lagerkosten entstehen.

Die Firma Busch GmbH hat am 24.02.2026 ergänzend zum Hauptauftrag ein entsprechendes Nachtragsangebot abgegeben. Der Stadtbürgermeister hat die Freigabe am 27.02.2026 auf Grundlage des letztgenannten Angebotes erteilt.

Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses für die Sommerbühne 2026

Die Sommerbühne Bernkastel-Kues wird bereits seit vielen Jahren veranstaltet und ist aus dem kulturellen Veranstaltungskalender unserer Stadt nicht mehr wegzudenken.

Im Jahr 2026 feiern wir das 15-jährige Jubiläum der Sommerbühne – ein besonderer Meilenstein, der die erfolgreiche Entwicklung und die große Bedeutung der Veranstaltungsreihe für unsere Stadt eindrucksvoll unterstreicht. Dies ist Anstoß genug, auch im Jahr 2026 an das bewährte und erfolgreiche Konzept der vergangenen Jahre anzuknüpfen. Hierfür ist die finanzielle Unterstützung der Stadt als Veranstalter unerlässlich.

Die Sommerbühne trägt nicht nur zur kulturellen Bereicherung der Stadt Bernkastel-Kues bei, sondern fördert auch die künstlerische Vielfalt und schafft eine Plattform für lokale, regionale und überregionale Künstler. Die Veranstaltung stärkt die Bindungen innerhalb der Gemeinschaft, fördert das Miteinander und trägt zur positiven Entwicklung des kulturellen Lebens in unserer Region bei.

Um das Projekt erfolgreich durchführen zu können, ist die finanzielle Unterstützung der Stadt Bernkastel-Kues erforderlich. Zum einen fallen Künstlerhonorare an, um qualitativ hochwertige künstlerische Darbietungen sicherzustellen und regionale und überregionale Künstler angemessen zu entlohnen.

Dann sind für die Veranstaltungstechnik zur Ausstattung der Bühne und Sicherstellung einer professionellen Durchführung der Veranstaltungen entsprechende Mittel erforderlich. Um die Veranstaltung einem breiten Publikum bekannt zu machen und die Teilnahme von Besuchern aus der Region zu fördern, sind Werbung und Öffentlichkeitsarbeit wichtige Bausteine zum Erfolg.

Mit der städtischen Unterstützung kann sichergestellt werden, dass die Sommerbühne Bernkastel-Kues auch im Jubiläumsjahr 2026 ein Erfolg wird und außerdem nachhaltig zur kulturellen Entwicklung unserer Region beiträgt.

Der Vorsitzende bestätigte, dass die vorliegende Kostenaufstellung absolut plausibel und nachvollziehbar ist. Die Stadt möchte sich diesbezüglich auch bei allen Betrieben bedanken, die diese Veranstaltung mittragen und durch Sponsoring unterstützen, was darüber hinaus in Verbindung mit dem Moselauenfest und entsprechender Übernahme noch den Vorteil von Synergieeffekten mit sich bringt.

Der Stadtrat beschließt, dem Zuschussantrag i.H.v. 20.000,00 € (2.000,00 € pro beworbener Veranstaltung) zuzustimmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für den Anbau einer Balkonanlage, Gemarkung Andel, Flur 7, Flurstück 58/5, Goldbachstraße

Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag den Neubau eines Carports und Einbau eines GFK-Fertigpools, Gemarkung Andel, Flur 7, Flurstück 58/5, Am Ring

Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für die Nutzungsänderung eines Ferienhauses zum Dauerwohnen, Gemarkung Andel, Flur 6, Flurstück 86, Veldenzer Straße

Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für die Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zur Ferienwohnung, Gemarkung Andel, Flur 6, Flurstück 86, Veldenzer Straße

Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohngebäudes, Gemarkung Wehlen, Flur 13, Flurstück 216, Hofstraße

Der Stadtrat beschließt, die Entscheidung über das das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage auf die Sitzung am 09.04.2026 zu vertagen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Verlängerung der Standzeit einer temporären Basisstation für Mobilfunknetz, Gemarkung Wehlen, Flur 12, Flurstück 81, Nähe K73

Der Stadtrat beschließt, die Entscheidung auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bis zur Sitzung am 09.04.2026 zu vertagen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für die energetische Sanierung eines MFH, Gemarkung Bernkastel, Flur 8, Flurstück 54, Schanzstraße

Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Schankwirtschaft zu Wohnraum, Gemarkung Kues, Flur 5, Flurstück 961, Kardinalstraße

Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Supermarktes, Gemarkung Kues, Flur 12, Flurstück 15/9, Wuppertalstraße

Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für den Neubau von 2 Tiny-Häusern, Gemarkung Kues, Flur 4, Flurstück 1775/2, Friedrichstraße

Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

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Der Stadtrat beschloss die Absetzung eines Tagesordnungspunktes unter dem Punkt „Grundstücksangelegenheiten“.

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Der Stadtrat fasste einen Beschluss in einer Personalangelegenheit.