In der Sitzung vom 09. April 2024 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gornhausen folgenden, einstimmigen Beschluss gefasst:
„Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Gornhausen.“
Aufgrund der Sachverhaltsschilderung und Empfehlung des Rechnungs-prüfungsausschusses der Ortsgemeinde Gornhausen beschließt der Gemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2020.
Dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Gornhausen wurde in der Sitzung am 09. April 2024 vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss das Prüfungsergebnis zur Jahresrechnung 2020 bekanntgegeben.
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasste der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gornhausen folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat Gornhausen stimmt der Entlastung des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten der Ortsgemeinde Gornhausen sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zur Jahresrechnung 2020 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO zu. In dieser Entlastungserteilung werden die Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues mit einbezogen.“
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Gornhausen zum 31.12.2020 liegen gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit vom 24. Mai 2024 bis einschließlich 04. Juni 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 214, während den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.