der Ortsgemeinde Veldenz für das Haushaltsjahr 2025 vom 19. März 2025
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.793.000 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 385 v.H. des Steuermessbetrages |
| 2. | Grundsteuer B (für alle anderen Grundstücke) | 465 v.H. des Steuermessbetrages |
| 3. | Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag | 400 v.H. des Steuermessbetrages |
| 4. | Hundesteuer (Jährlich) | 1. Hund = 75,00 €, 2. Hund = 100,00 € und ab dem 3. Hund = 150,00 € |
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| gefährliche Hunde (je Hund) = 500,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
| A) | Wiederkehrende Beiträge für Feld-, Weinbergs- und Waldwege: |
Auf Grund der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege der Ortsgemeinde Veldenz vom 19.11.2021 wird ein Beitragssatz zum Zwecke der Vorausleistung in Höhe von 0,00 € pro Ar festgesetzt.
| B) | Friedhofsgebühren: |
| 1. | Bestattungs- und Umbettungsgebühren: | |
| Für die Bestattung (Grabherstellung) | |
| a) eines Erwachsenen | 800,00 € |
| b) eines Erwachsenen im Doppelgrab, sofern die 2. Grabstelle belegt wird | 880,00 € |
| c) eines Kindes unter 5 Jahren | 400,00 € |
| Sofern für die Bestattung nach Buchstabe b durch besondere Einfassungen | |
| Mehrkosten entstehen, werden die erhöhten Lohnkosten zusätzlich berechnet. | |
| 2. | Urnengräber: | |
| a) für die Herstellung eines Urnengrabes | 200,00 € |
| b) für die Beisetzung von Aschenresten in einem Familien- oder Einzelgrab | 100,00 € |
| 3. | Umbettung: | |
| Für die Umbettung | |
| a) einer Leiche innerhalb des Friedhofes (außer Sargkosten) | 1.000,00 € |
| b) einer Leiche auf einen anderen Friedhof (außer Sarg- und Überführungskosten) | 600,00 € |
| c) einer Aschenurne innerhalb des Friedhofes | 500,00 € |
| d) einer Aschenurne auf einen anderen Friedhof | 300,00 € |
| 4. | Bestattung Frühgeburt: | |
| Für die Bestattung einer Frühgeburt unter 6 Monate, für die kein besonderes | |
| Grab in Anspruch genommen wird, -die Hälfte der Gebühr nach 1 Buchstabe c | 100,00 € |
| 5. | Bestattung an Sonn- und Feiertagen: | |
| Abweichend von den unter 1 bis 5 genannten Gebühren wird für die Bestattung | |
| an Sonn- und Feiertagen ein Gebührenzuschlag von 50 % erhoben. | |
| 6. | Erwerb eines Nutzungsrechtes an Wahlgräbern (Familiengrab): | |
| a) für den Erwerb eines Wahlgrabes auf 25 Jahre werden erhoben | 820,00 € |
| b) für drei- und mehrstellige Familiengräber sind für jedes weitere Grab zu zahlen | 1.020,00 € |
| 7. | Überlassung eines Reihengrabes: | |
| Für die Überlassung eines Reihengrabes werden erhoben | |
| a) für einen Erwachsenen oder ein Kind vom 5. Lebensjahr an | 400,00 € |
| b) für ein Kind unter 5 Jahren | 200,00 € |
| c) für ein Urnengrab | 200,00 € |
| 8. | Rasengrabstätten: | |
| a) für eine Rasengrabstätte | 2.800,00 € |
| 9. | Leichenhallengebühr: | |
| Für die Benutzung der Leichenhalle werden für die gesamte Dauer erhoben | |
| a) Leichenhallengebühr | 80,00 € |
| b) Reinigungsgebühr pauschal | 40,00 € |
| Die gleichen Gebührensätze gelten auch für eine vorübergehende Aufbahrung, wenn die Bestattung in einer anderen Gemeinde erfolgt. | |
| 10. | Baumgrabstätten: | |
| a) für eine Baumgrabstätte | 600,00 € |
| Sonstige Leistungen: 1. Namensplatte für Baumgrabstätte (einschl. Befestigung) | 50,00 € |
C) Tourismusbeitrag
Der Vomhundertsatz (Beitragssatz) für den Tourismusbeitrag wird gemäß § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 01.06.2017 auf 16 % des Messbetrages festgesetzt.
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beläuft sich auf | 5.939.027,09 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beläuft sich auf | 5.945.227,09 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beläuft sich auf | 5.946.377,09 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 € überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| I. | Der unter § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse i.H.v. bis zu 1.793.000 € wird genehmigt. |
| II. | Der Haushalt verstößt gegen das Gebot der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung im Sinne von § 93 Abs. 1 Satz 1 GemO sowie das Haushaltsausgleichsgebot nach § 93 Abs. 4 GemO i.V.m. § 18 GemHVO. Von der Geltendmachung rechtlicher Bedenken sehe ich jedoch ab. Von der Ortsgemeinde Veldenz wird im Rahmen der Haushaltsausführung 2025 dennoch erwartet, die Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen, um das gesetzlich verpflichtende Gebot des Haushaltsausgleichs einzuhalten. Künftig wird die Vorlage eines operativ ausgeglichen geplanten Haushalts erwartet. |
| III. | Die ausstehenden Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 sind schnellstmöglich zu erstellen, zu prüfen und festzustellen und die darauf basierenden Bilanzen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Zum wiederholten Male ergeht die dringende Aufforderung, die Einhaltung der gesetzlichen Fristen der §§ 108 ff. GemO sicherzustellen. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 26.05.2025 bis Dienstag, 10.06.2025
in der Verbandsgemeindeverwaltung, in 54470 Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer 210 öffentlich aus.