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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Veldenz für das Haushaltsjahr 2025 vom 19. März 2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.793.000 €.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

2.

3.

4.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

A)

Wiederkehrende Beiträge für Feld-, Weinbergs- und Waldwege:

Auf Grund der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege der Ortsgemeinde Veldenz vom 19.11.2021 wird ein Beitragssatz zum Zwecke der Vorausleistung in Höhe von 0,00 € pro Ar festgesetzt.

B)

Friedhofsgebühren:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

C) Tourismusbeitrag

Der Vomhundertsatz (Beitragssatz) für den Tourismusbeitrag wird gemäß § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 01.06.2017 auf 16 % des Messbetrages festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beläuft sich auf

5.939.027,09 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beläuft sich auf

5.945.227,09 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beläuft sich auf

5.946.377,09 €

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 € überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

Veldenz, den 19. März 2025
Ortsgemeinde Veldenz
(DS)
Norbert Sproß
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

I.

Der unter § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse i.H.v. bis zu 1.793.000 € wird genehmigt.

II.

Der Haushalt verstößt gegen das Gebot der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung im Sinne von § 93 Abs. 1 Satz 1 GemO sowie das Haushaltsausgleichsgebot nach § 93 Abs. 4 GemO i.V.m. § 18 GemHVO. Von der Geltendmachung rechtlicher Bedenken sehe ich jedoch ab. Von der Ortsgemeinde Veldenz wird im Rahmen der Haushaltsausführung 2025 dennoch erwartet, die Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen, um das gesetzlich verpflichtende Gebot des Haushaltsausgleichs einzuhalten. Künftig wird die Vorlage eines operativ ausgeglichen geplanten Haushalts erwartet.

III.

Die ausstehenden Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 sind schnellstmöglich zu erstellen, zu prüfen und festzustellen und die darauf basierenden Bilanzen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Zum wiederholten Male ergeht die dringende Aufforderung, die Einhaltung der gesetzlichen Fristen der §§ 108 ff. GemO sicherzustellen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 26.05.2025 bis Dienstag, 10.06.2025

in der Verbandsgemeindeverwaltung, in 54470 Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer 210 öffentlich aus.

Veldenz, den 13.05.2025
Ortsgemeinde Veldenz
Norbert Sproß
Ortsbürgermeister